das Recht einer jeden Person auf Zugang zu den sie betreffenden Akten unter Wahrung des legitimen Interesses der Vertraulichkeit und des Berufs- und Geschäftsgeheimnisses“.
Und aus meiner Sicht, und auch meiner Behörde, ist von besonderer Wichtigkeit auch der Artikel 12 unter dem Stichwort „Höfl ichkeit“:
„1. Der Beamte legt in den Beziehungen zur Öffentlichkeit ein dienstleistungsorientiertes, korrektes, höfliches und zugängliches Verhalten an den Tag. Bei der Beantwortung von Schriftverkehr, Telefongesprächen und E-Mails bemüht sich der Beamte, so hilfsbereit wie möglich zu sein, und beantwortet an ihn gerichtete Fragen so vollständig und genau wie möglich.
2. Ist der Beamte nicht für die betreffende Angelegenheit verantwortlich, verweist er den Bürger an den zuständigen Beamten.
3. Tritt ein Fehler auf, der die Rechte oder Interessen einer Einzelperson beeinträchtigt, entschuldigt sich der Beamte dafür und bemüht sich, die durch seinen oder ihren Fehler verursachten negativen Auswirkungen auf zweckmäßigste Weise zu korrigieren, und unterrichtet den Bürger über etwaige Berufungsmöglichkeiten gemäß Artikel 19 des Kodex.“
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Abschließend möchte ich noch einige Anregungen geben zu Bitten oder Petitionen, die beim Bürgerbeauftragten auch 2007 eingegangen sind und bereits im Jahresbericht 2006 Erwähnung fi nden.
Landespfl egewohngeld. Dieses Problem ist durch die Einbringung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in absehbarer Zeit gelöst und damit wird den Pfl egebedürftigen in den Heimen auch nach dem 31. Dezember 2007 dieses Geld weiterhin gezahlt.
Rundfunk- und Fernsehgebühren sind für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Anlass von Beschwerden. Dies trifft auch für andere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland zu, sodass dies ein Schwerpunkt beim Treffen der Bürgerbeauftragten der Länder Schleswig-Holstein, Thüringen und RheinlandPfalz vom 1. bis zum 3. Oktober 2007 in Schwerin war. Wir hatten festgestellt, dass es bei den Petitionen um drei Problemkreise geht:
Besonders in Mecklenburg-Vorpommern als Urlaubs- und Tourismusland sind viele Vermieter von saisonalen Ferienwohnungen betroffen. Seit Beginn der Vermietungssaison im April 2007 haben alle Bürger, die private Ferienwohnungen vermieten, von der GEZ – Gebühreneinzugszentrale – neue Zahlungsaufforderungen erhalten. Diese Zahlungsaufforderungen weisen eine ganzjährige Gebührenzahlung für die Rundfunkgeräte in den Ferienwohnungen aus. Den Vermietern von Ferienwohnungen wurde mitgeteilt, dass eine An- und Abmeldung der Rundfunkgebühr in den Ferienwohnungen nicht mehr möglich ist.
Begründet wurde diese Änderung bei einigen Bürgern mit der Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 1. April 2005. Bei einigen Bürgern fi elen die Begründungen anders aus. So wurde zum Beispiel aufgeführt, dass eine Recherche der GEZ im Internet erfolgt ist und dort festgestellt wurde, dass die Bürger ganzjährig im Vermieterverzeichnis eingetragen sind und deshalb von einer ganzjährigen Vermietung der Ferienwohnung auszugehen ist. Demzufolge sind die Rundfunkgeräte ganzjährig empfangsbereit. Eine andere Aussage der Gebühreneinzugszentrale ist folgende: „Mit einem Außendienstmitarbeiter vereinbarten Sie die durchgehende Anmeldung Ihrer Rundfunkgeräte in den Ferienwohnungen.“
Den einzelnen Petitionen ist zu entnehmen, dass nicht bei allen Bürgern gleich verfahren wurde. Einige Bürger sollten rückwirkend ab dem Jahr 2005 ganzjährig die Gebühren zahlen, während andere Bürger erst ab dem Januar 2007 ganzjährig die Gebühren zahlen sollten.
Ein Bürger, der mir sein Schreiben der GEZ vom 2. August 2007 zur Verfügung gestellt hat – und der Inhalt des Schreibens wurde auch im „Nordkurier“ vom 24.08.2007 veröffentlich –, erhielt folgende Aussage der GEZ, Zitat: „Die Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages trat bereits zum 1. April 2005 in Kraft. Die Justiziarräte der Landesrundfunkanstalten haben beschlossen, dass die Änderung im Rahmen des Vertrauensschutzes erst zum 1. Januar 2007 vorgenommen wird.“ Für meine Behörde war klar, dies trifft für alle Ferienwohnungsvermieter zu. Jedoch wurden andere Vermieter aufgefordert, rückwirkend ab 1. April 2005 Gebühren zu zahlen. Auf Nachfrage bei der GEZ wurde uns mitgeteilt, dass jede Zahlungsaufforderung als Einzelfall zu betrachten ist.
In den Gesprächen mit den Petenten wurde deutlich, dass nur einige Petenten in der Lage sind, ganzjährig zu vermieten. Grundsätzlich ist es so, dass durch fehlende Heizmöglichkeiten die Ferienobjekte nach Saisonende als Abstellmöglichkeiten für Gartenmöbel und Pfl anzen genutzt werden. Hinzu kommt, dass die Petenten die Rundfunkgeräte nach Saisonende immer aus den Ferienobjekten entfernen, da es sich in fast allen Fällen um Zweitgeräte aus den privaten Wohnungen handelt. Die Petenten stellten also ihre Zweitgeräte den Gästen nur für den Vermietungszeitraum zur Verfügung. Die Zweitgeräte in den privaten Räumen der Petenten sind laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 gebührenbefreit. Diese den Gästen zur Verfügung gestellten Geräte sind also in der Vermietungszeit rundfunkgebührenpfl ichtig, da sie nach Paragraf 5 Absatz 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Räumen aufgestellt sind, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt wer
den. Nach Ende der Vermietungszeit werden die Geräte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt, Zweitgeräte in der privaten Wohnung der Petenten.
Unter den gegebenen Umständen haben viele Petenten erklärt, dass sie die Vermietung der Ferienwohnungen aufgeben werden. Gerade ältere Petenten, die die Vermietung ausführten, um ihre Renten aufzubessern, wären von der Regelung der ganzjährigen Gebührenzahlung stark betroffen. Wenn drei Monate im Jahr vermietet und ganzjährig bezahlt werden soll, lohnt sich die Vermietung nicht, denn letztendlich sind die Gebühren höher als die Einnahmen durch Vermietung.
Petenten, die ihre Rundfunkgeräte bei der GEZ abmelden wollen, haben oft das Problem, dass die Abmeldung bei der GEZ nicht registriert wird. Die Petenten müssen nachweisen, dass eine Abmeldung bei der GEZ eingegangen ist. In anderen Fällen werden Abmeldungen nicht anerkannt. Hier müssen die Petenten nachweisen, was mit den Rundfunkgeräten geschehen ist. Ja, man muss sogar nachweisen Verschrottung oder Verkauf. Demzufolge werden die Abmeldungen erst wirksam, wenn der Nachweis über den Verbleib der Geräte erbracht wird.
Ein Auslagern der Rundfunkgeräte aus den Ferienwohnungen führt jedoch nicht zur Gebührenbefreiung. Ich zitiere noch mal aus einem Brief der GEZ: „Auch das Auslagern von Geräten aus den Gästezimmern in Nebenräume oder Keller beendet nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht das Bereithalten von Rundfunkgeräten, da diese ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand jederzeit empfangsbereit gemacht werden können.“ Demzufolge wird auch das Entfernen der Geräte aus den Ferienwohnungen nicht anerkannt. Wir haben gesagt, das ist eine weitere Einnahmequelle für die Kommunen. Man sollte Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, wo die Kommune dann Miete erhebt zum Einlagern dieser Fernsehgeräte. Das wäre wahrscheinlich der richtige Weg, den man aus Sicht der Gebührenzentrale sieht.
Petenten, die einen Antrag auf soziale Leistungen stellen, werden leider oft von den Behörden nicht auf eine mögliche Befreiung von der Rundfunkgebührenpfl icht hingewiesen. Das hat zur Folge, dass Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpfl icht erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden. Somit müssen die Bürger oft für ein bis zwei Monate Gebühren zahlen, obwohl eine Befreiung möglich gewesen wäre.
Ein großes Problem stellt ein Antrag auf Gebührenbefreiung nach Paragraf 6 Absatz 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Grundlage eines Härtefalls dar. Dieser Härtefall ist nicht defi niert. Problem dabei ist, dass die Antragsteller keinen entsprechenden Bescheid vorlegen können, der belegt, dass das Einkommen tatsächlich niedriger ist als das eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers. Hinzu kommt, dass pauschal aufgeführte Ausgaben nicht anerkannt werden und das zur Verfügung stehende Einkommen nicht in jedem Fall durch eine relativ teure Wohnung belastet wird.
Abschließend ist noch zu erwähnen, dass die GEZ in ihren Schreiben an die Bürger nur textbausteinartige Antworten gibt. Ablehnungsbescheide sind ebenso formuliert. Auf konkret geschilderte Sachverhalte der Bürger geht die GEZ nur sehr selten ein.
Dass die geschilderten Beispiele keine Einzelfälle sind, belegen die Zahlen in der Statistik des Bürgerbeauftragten. 2006 waren es 72 Petitionen, bis 30. September 2007 bereits 140 und davon 85 aus der Problematik Ferienwohnung. – Ich komme gleich zum Ende. – Die zunehmende Zahl der Petitionen- und Bürgerbeschwerden im Zusammenhang mit der Erhebung von GEZ-Gebühren stimmt bedenklich. Sie deuten an, dass die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in Deutschland ausgehöhlt wird.
Ich rege an, dass der Landtag noch einmal nachdrücklich auf die Umsetzung seines eigenen Beschlusses vom 7. Dezember 2006 dringt, sodass Bezieher geringer Einkommen nicht vom Informationszugang abgeschnitten werden,
die Belastungen für das Beherbergungsgewerbe deutlich abgesenkt werden, für nicht gewerblich vermietete Ferienwohnungen eine Gebührenpfl icht nur aus dem tatsächlich vermieteten Zeitraum erwächst und letztens eine Gebühr nur für solche Geräte erhoben wird, die typischerweise in nicht unerheblichem Umfang in rundfunkrechtlich relevanter Weise genutzt werden. – Vielen Dank.
Ich denke, auch im Hinblick auf die weiteren Beratungen des Parlaments insbesondere zu Fragen der Gebühren am morgigen Tage war die etwas geringfügige Überschreitung der Redezeit im Interesse des Hauses.
(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Michael Roolf, FDP – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sehr schön.)
Ich rufe jetzt auf für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage vorweg und ganz offen, ich hätte mir gewünscht, wenn wir als Petitionsausschuss dem Landtag heute nicht nur empfohlen hätten, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Nein, ich hätte mir auch gewünscht, dass wir einen Schritt weiter gehen. Zumindest für die Mitglieder meiner Fraktion kann ich sagen, dass wir den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten ernst nehmen und daher der einen oder anderen Entschließung, die wir für hervorhebenswert halten, auch in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zustimmen wollten. Wir wollen die Unterrichtung des Bür
gerbeauftragten eben nicht nur mal so abnicken, sondern ganz konkret die Landesregierung zu bestimmten Maßnahmen auffordern. Damit erreichen wir zweierlei: Zum einen unterstützen wir die Intention des Bürgerbeauftragten und zum anderen verdeutlichen wir das Problem der Landesregierung nochmals. Ich meine, dies stünde uns als Parlament gut zu Gesicht und es wäre darüber hinaus ein Beitrag zu mehr Bürgernähe.
Meine Damen und Herren, bekanntlich ist es anders gekommen. Mit Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen ist die überarbeitete Beschlussfassung abgelehnt worden. Ich möchte im Folgenden ein paar Punkte herausgreifen, die es aus unserer Sicht der Regierungskoalition offenbar nicht wert waren, die Zustimmung des Petitionsausschusses zu erhalten:
So sollte die Landesregierung aufgefordert werden, den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten folgend, darauf hinzuwirken, dass bei längeren Bearbeitungszeiten von Anträgen Zwischennachrichten erteilt werden. Im konkreten Fall hatte sich ein Bürger mit einer bauplanungsrechtlichen Frage Anfang Juli 2005 an den Bürgermeister seiner Wohnsitzgemeinde gewandt. Nachdem er zwei Monate ohne Antwort blieb, erinnerte er schriftlich an die Angelegenheit. Nunmehr erhielt er nach wenigen Tagen eine Zwischennachricht des Bauamtes der zuständigen Amtsverwaltung. In dieser wurde ihm mitgeteilt, dass seine Schreiben eingegangen wären und in die entsprechenden Ausschüsse gegeben wurden. Nach der Ausschussbehandlung sollte der Petent eine Antwort erhalten. Auf diese wartete er fast ein Jahr vergebens.
Dann wandte er sich im Juli 2006 an den Bürgerbeauftragten. Dieser forderte die Amtsverwaltung auf, die Anfragen des Bürgers zu beantworten. Nach einem Monat erhielt der Bürgerbeauftragte die Mitteilung, eine abschließende Antwort könnte dem Petenten noch nicht erteilt werden, da noch Abstimmungsfragen zu klären seien. Die Verwaltungsleitung der Amtsverwaltung sei jedoch ebenfalls der Auffassung, dass es nicht angehen könne, dass ein Bürger in einer derartigen Angelegenheit fast ein Jahr lang ohne Zwischennachricht bleibe. Die Angelegenheit sei mit den Mitarbeitern der Amtsverwaltung ausgewertet worden und diese wären nunmehr angewiesen, in solchen Fällen weitere Zwischennachrichten zu erteilen, damit der Bürger das Gefühl habe, seine Angelegenheit werde überhaupt noch bearbeitet.
Gerade in bauplanungsrechtlichen Angelegenheiten sind die Entscheidungswege häufi g sehr lang. Wenn dann aber die betroffene Verwaltung dem Bürger gegenüber überhaupt nicht reagiert, muss dieser das Gefühl haben, seine Angelegenheit werde dort nicht weiterbetrieben. „Damit wird bei den Betroffenen völlig überfl üssig eine große Verärgerung ausgelöst, die auf einem einfachen Wege, zum Beispiel durch einen Zwischenbescheid, vermieden werden könnte.“ So weit die Ausführungen des Bürgerbeauftragten.
Meine Damen und Herren, genau darum geht es. Wenn sich schon Verwaltungsverfahren derart in die Länge ziehen – und die gibt es zuhauf –, dann muss es doch möglich sein, Zwischennachrichten zu erstellen. Alle reden immer nur von Bürgerfreundlichkeit, von Service. Dabei kann es aber unserer Ansicht nach nicht bleiben.