Protokoll der Sitzung vom 30.01.2008

76,7 Prozent aller Angeklagten werden verurteilt, Verfahrenseinstellungen sind die Ausnahme. Anders zum Beispiel in Bremen, wo nur 38,1 Prozent aller Gerichtsverfahren mit einem Urteil enden. Und auch das allgemeine Erwachsenenstrafrecht fi ndet in Mecklenburg-Vorpommern auf Heranwachsende deutlich häufi ger Anwendung als in vielen anderen Bundesländern. Etwa 50,4 Prozent aller Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren werden nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Sie sehen, meine Damen und Herren, die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern steht so schlecht nicht da bei der Anwendung des geltenden Jugendstrafrechts. Die zu klärende Frage heißt also vielmehr: Reichen die vorhandenen Regelungen aus? Das geltende Jugendstrafrecht geht von dem Ansatz aus, dass die Entwicklung eines Jugendlichen noch nicht abgeschlossen ist. Anders als im Strafrecht der Erwachsenen steht daher im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke an erster Stelle.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das ist richtig.)

Verhinderung von Straftaten durch Erziehung zur Gewaltlosigkeit und Toleranz ist selbstverständlich die beste Prävention. Aber es gibt Kinder und Jugendliche, denen in den entscheidenden Jahren ihrer Entwicklung ein stabiler familiärer und sozialer Rückhalt fehlt. Aber auch Misshandlungen, Vernachlässigungen und Gewalt in den Familien sind oftmals Auslöser für Verrohung und Gewaltbereitschaft bei jungen Menschen. Hier hat die Bundesregierung reagiert und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls erleichtert. Es soll also bei Verwahrlosung, Misshandlung und Vernachlässigung früher, schneller und präziser eingegriffen werden können. Also erneut ein wichtiger Schritt der Prävention, auch vor Jugendgewalt.

Gewaltprävention ist aber auch ein Thema, dem sich die gesamte Landesregierung verpfl ichtet fühlt und welches in allen Ressorts mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen unterstützt wird. Hier will ich nur kurz an Aktionen des Landesrates für Kriminalprävention wie zum Beispiel „Kunst gegen Gewalt“

(Udo Pastörs, NPD: Kunst gegen Gewalt!)

oder „Sport gegen Gewalt“ erinnern und an die gute Arbeit vieler kommunaler Präventionsräte. Ich denke da an die Ausbildung von Streitschlichtern an Schulen oder die Einrichtung von Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus. Da aber, wo alle Prävention nicht fruchtet, müssen wir über Repression reden. Wer Kriminalität nur mit Prävention bekämpfen will, ist blauäugig.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Der erzieherische Wert der Strafe kann nur dann erzielt werden, wenn ein Regelverstoß auch eine spürbare Strafe nach sich zieht. „Wer nicht hören will, muss fühlen“, sagt der Volksmund hier zu Recht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat mein Vater auch immer gesagt. – Irene Müller, DIE LINKE: Das sind doch Worte von vorgestern. – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Aber sie fühlen doch schon. – Raimund Borrmann, NPD: Sie fühlen auch nicht, sie überlegen nur.)

Was spürbar ist, hängt von dem Einzelnen ab. Für den einen ist eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe auf Bewährung ein Zeichen dafür, in Zukunft straffrei zu bleiben, weil ihm das Bewusstsein, ich nenne es einmal, fast im Knast gelandet zu sein, eine Lehre ist, für den anderen bedeutet eine Jugendstrafe auf Bewährung so viel wie ein Freispruch. Es ist ihm nichts spürbar passiert, er sitzt nicht im Gefängnis und er lernt gar nichts aus dieser Bestrafung. Und über diese Klientel müssen wir reden. Um sie zu erreichen, müssen meines Erachtens dem Jugendrichter auch weitere Instrumente an die Hand gegeben werden, um gezielt da anzusetzen, wo der Delinquent erreichbar ist.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das tut man in Mecklenburg-Vorpommern doch.)

Den sogenannten Warnschussarrest halte ich hierbei für ein durchaus geeignetes Mittel. Es soll damit ermöglicht werden, neben einer zur Bewährung ausgesprochenen Strafe dort auch einen Dauerarrest bis zu vier Wochen zu verhängen, wo dem Richter der Eindruck entsteht, der jugendliche Straftäter fasse ansonsten die Bewährungsstrafe als Freispruch zweiter Klasse auf.

Im Übrigen ist, meine Damen und Herren, die Möglichkeit, zielgenaue Strafen zu verhängen, ein Anliegen, das Mecklenburg-Vorpommern bereits mit Brandenburg und Sachsen-Anhalt durch eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung bestehender Sanktionsmöglichkeiten verfolgt. Ziel ist es, Sie erinnern sich sicherlich noch, gegen die Ausbreitung einer menschenverachtenden Vorurteils- und Gewaltkriminalität deutliche Signale zu setzen. Diese menschenverachtende Vorurteils- und Gewaltkriminalität wird gerade auch zu einem großen Anteil von jungen Menschen begangen. Und hier waren wir uns alle einig,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Genau. Deswegen können Sie uns nicht vorwerfen, dass wir was ändern wollen.)

dieser Gewalt entschieden, auch durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, entgegenwirken zu wollen. Insofern freue ich mich, heute eine erste Etappe im Rechtsausschuss des Bundesrates genommen zu haben.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Sie haben damals zugestimmt.)

Ob allerdings eine Mehrheit im Bundesrat gegeben sein wird, wird abzuwarten sein.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aber hier hatten Sie eine, mit uns.)

Meine Damen und Herren, am häufi gsten wird in letzter Zeit gefordert, dass jugendliche Straftäter schneller zur Rechenschaft gezogen werden sollen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Nur die Strafe, die der Tat auf dem Fuße folgt, kann den Jugendlichen beeindrucken. Das ist unbestritten.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Hierfür wird bereits eine Menge getan. Und wenn wir uns bundesweit vergleichen, dann können wir uns mit den Erledigungsquoten durchaus sehen lassen. Woran wir arbeiten, das ist eine weitere Optimierung der Abläufe, eine noch bessere Vernetzung durch gemeinsame Datennutzung und Erfahrungsaustausch. Hier gibt es in den Ländern, auch in Mecklenburg-Vorpommern, sicherlich noch Verbesserungsbedarf.

In diesem Zusammenhang jedoch pauschal zu behaupten, dass zwischen Tat und Anklageerhebung zu viel Zeit vergeht, ist nicht richtig.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

2006 war ein jugendgerichtliches Strafverfahren vor dem Jugendrichter nach 3,6 Monaten durch Urteil abgeschlossen. In dieser Zeitspanne sind in MecklenburgVorpommern nahezu 75 Prozent aller jugendgerichtlichen Verfahren erledigt. Zum Vergleich: Der Bundesdurchschnitt beträgt etwa 3,3 Monate. Rechnet man auch andere Erledigungen als durch Urteil mit ein, so liegt die Zeitdauer sogar unter dem Bundesdurchschnitt, bei drei Monaten. Eine weitere Verkürzung der Verfahrensdauer zwischen Tat und Anklageerhebung soll durch eine eng abgestimmte Zusammenarbeit insbesondere zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe erfolgen. Das neue Intensivtäterkonzept, das durch den Generalstaatsanwalt gerade in meinem Auftrag und in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt und den Polizeidienststellen erarbeitet wurde, verfolgt das Ziel, Verfahren gegen Mehrfach- und Intensivtäter in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft mit einer Anklageerhebung abzuschließen.

Ihre Forderung, meine Damen und Herren vor der Fraktion DIE LINKE, dass Tatverdächtige in der Regel innerhalb einer Frist von nur einem Monat angeklagt werden sollen, ist unrealistisch und entbehrt jeder Sachkenntnis. Zum einen ist völlig unklar, ob ein Monat ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft oder ein Monat nach Abschluss der Ermittlungen gemeint ist. Und zum anderen müssen gesetzliche Mindestfristen zur Wahrung der Rechte des Angeklagten eingehalten werden, sodass bereits die Regel von sechs Wochen an der unteren Grenze des rechtlich Möglichen liegt.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, ein schnelles Urteil nutzt nichts, wenn bis zum Strafantritt Monate vergehen. Auch die Zeit zwischen Ausspruch des Urteils und Vollstreckung des Urteils muss so kurz wie möglich sein. Um sicherzustellen, dass ein Jugendarrest auch möglichst schnell vollzogen werden kann, wird in der Jugendanstalt Neustrelitz eine zweite Arrestanstalt mit weiteren 16 Plätzen eingerichtet. Zwar werden im Land bereits 50 Prozent der Arrestanordnungen innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Akteneingang in der Jugendarrestanstalt vollstreckt, die zweite Anstalt wird aber zu einer weiteren Beschleunigung führen. Die erforderlichen Maßnahmen sind bereits eingeleitet worden. Mit der ersten Aufnahme von Arrestanten rechne ich im zweiten Quartal dieses Jahres.

Meine Damen und Herren, nicht nur der schnelle Vollzug beeinfl usst den jugendlichen Straftäter zu einem zukünftig straffreien Leben. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang auch die erheblichen qualitativen Verbesserungen im Rahmen der Neuordnung des Jugendstrafvollzugs in Mecklenburg-Vorpommern. Im Rahmen des Konzepts zur integralen Straffälligenarbeit ist die Zusammenarbeit der sozialen Dienste der Justiz mit den Justizvollzugsanstalten des Landes neu und noch effektiver geregelt worden. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit der Jugendanstalt Neustrelitz. Wird danach ein jugendlicher Straftäter nach dem Widerruf seiner Strafaussetzung zur Bewährung in der Jugendanstalt inhaftiert, fl ießen die Erkenntnisse aus dem Bewährungsverlauf in die Vollzugsplanung mit ein. Damit wird der Informationsverlust so gering wie möglich gehalten. Abbrüche eingeleiteter Maßnahmen, wie Suchtberatung, Gewaltberatung und Schuldnerberatung, werden so vermieden. Der Informationsaustausch ist verbindlich geregelt und standardisiert worden.

Ebenso ist die Zusammenarbeit im Entlassungsverfahren neu geregelt worden. Steht die Entlassung eines jugendlichen Straftäters mit einer Strafaussetzung zur Bewährung bevor oder ist davon auszugehen, dass nach Vollverbüßung der Jugendstrafe Führungsaufsicht eintritt, werden die sozialen Dienste frühzeitig an der Entlassungsvorbereitung beteiligt. Abhängig von der Dauer der Strafe ist festgelegt, wann spätestens mit der Entlassungsvorbereitung begonnen wird. Ein individueller Entlassungsplan regelt für jeden inhaftierten Jugendlichen oder Heranwachsenden die Aufgabenverteilung zwischen den sozialen Diensten und der Anstalt. An der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung wird der Bewährungshelfer in Absprache mit dem jeweils zuständigen Vollzugsabteilungsleiter beteiligt. So soll sichergestellt werden, dass auch hier die Informationsverluste so gering wie möglich gehalten werden. Eine möglichst optimale Entlassungsvorbereitung und nahtlose Übernahme der Betreuung durch den Bewährungshelfer soll so zur Wiedereingliederung des jungen Strafgefangenen in die Gesellschaft beitragen.

Erfolgt die Entlassung nach voller Verbüßung der Jugendstrafe, steht dem Jugendlichen oder Heranwachsenden allerdings kein Bewährungshelfer zur Seite. Um auch für diese Klientel eine nachgehende Betreuung zu gewährleisten, ist in einem nächsten Schritt vorgesehen, Kontakt zu den kommunalen Trägern der Jugendhilfe aufzunehmen. Ziel ist es, die Möglichkeiten der Nachbetreuung zu erörtern und auch auf dieser Ebene Unterstützungssysteme zu installieren, um den Jugendlichen bei der Wiedereingliederung in sein soziales Umfeld zu unterstützen.

Meine Damen und Herren, es ist selbstverständlich, dass die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ständig an weiterer Beschleunigung und Verbesserung von Verfahren und Vollzug arbeitet. Zum Forderungskatalog des Antrags der Fraktion DIE LINKE kann ich jedoch nur sagen: Ihre Forderung nach mehr Richtern und Staatsanwälten ist unredlich. Mir wurde bei Amtsantritt vor gut einem Jahr das Personalkonzept der ehemaligen Landesregierung aus SPD und PDS vorgelegt, wonach ich in der Justiz 305 Stellen abzubauen habe.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Die Verantwortung für diesen Stellenabbau tragen Sie von der Fraktion DIE LINKE also mit und daraus können Sie sich auch nicht durch eine Umbenennung befreien.

Ich empfehle dem Landtag, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und ich habe eigentlich wenig Lust, hier eine Wahlkampfnachlese für den Landtagswahlkampf in Hessen zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Irene Müller, DIE LINKE: Das kann ich mir vorstellen. Das kann ich mir ganz gut vorstellen.)

Ich glaube, wir haben alle im Vorfeld hinreichend an der Debatte, die Herr Koch losgetreten hat, teilgenommen. Wir haben alle unsere Grundsatzpositionen dargelegt.

Ich würde mich gerne einmal mit den einzelnen Punkten des Antrags der Fraktion DIE LINKE befassen. Es ist richtig, dass wir politischen Handlungsbedarf haben im Bereich von Jugendkriminalität. Das wissen wir alle. Es gibt ein großes Problem im Hinblick auf die Fortführung der Integrationspolitik. Die Integrationspolitik halte ich persönlich für ausgesprochen wichtig, weil sie die innenpolitische Debatte der nächsten Jahre maßgeblich bestimmen wird. Und auch da müssen wir arbeiten. Das wissen wir alles. Prävention ist wichtig, auch das wissen wir und danach handeln wir.

Die Ministerin hat eben ausgeführt, wie wir uns hier auch im Land stellen, was die Dauer von Strafverfahren betrifft oder die Aburteilung von jugendlichen Straftätern. Aber ich würde ganz gerne mit Ihnen gemeinsam, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, einmal einen Blick darauf werfen, wie sich überhaupt die Jugendkriminalität in unserem Land seit 1999 entwickelt hat, also unter der Regierung von SPD und PDS. Dazu gibt es eine relativ neue Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes in Niedersachsen, das geführt wird von Herrn Professor Pfeiffer. Ja, ich weiß nicht, ob das diskreditierend ist. Ich denke, diese Studie ist seriös.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Herr Pfeiffer hat die Entwicklung der Jugendkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern untersucht, und zwar in den Jahren von 1999 bis 2006. In dieser Gesamtentwicklung haben wir einen Rückgang der Kriminalität im Bereich der Jugendlichen zu verzeichnen. Das ist sicherlich auch eingefärbt durch den demografi schen Faktor, aber die Tendenz ist klar zu erkennen. Im Gegensatz zum Bundestrend sind bei uns die Zahlen für Jugendkriminalität stark rückläufi g. Wir haben gegenwärtig, was die Gesamtkriminalitätsentwicklung im Jugendlichenbereich in ganz Deutschland betrifft, den ersten Platz. Wir sind dasjenige Land, in dem die Jugendkriminalität nicht nur nicht ansteigt, sondern rückläufi g ist. Ich denke, das kann man sich auch gemeinsam als Erfolg einer gelungenen Regierungspolitik von 1999 bis 2006 sehr wohl ans Revers heften, und deswegen verstehe ich Ihren Antrag eigentlich nicht.

(Udo Pastörs, NPD: Erfolg des Exports junger Leute aus Mecklenburg-Vorpommern.)

Das Gleiche, Herr Pastörs, gilt genauso für die Bereiche „gefährliche Körperverletzung“ und „schwere Körperverletzung“. Auch da nehmen wir mittlerweile im Bundesgebiet den ersten Platz ein, weil wir defi nitiv eine Abnahme dieser Gewaltkriminalität im Bereich der Jugendlichen zu verzeichnen haben. Deswegen, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir sowohl im sozialen Bereich als auch im Innenbereich, in der Prävention und in der Repression über den Justizvollzug eine hervorragende Arbeit geleistet haben, an die wir selbstverständlich auch in einer neuen Koalition anknüpfen. Wir werden dieses Erfolgsmodell fortsetzen. Und aus diesem Grunde halten wir Ihren Antrag schlicht und ergreifend für überfl üssig und werden ihn deshalb auch ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Dr. Nieszery.