Protokoll der Sitzung vom 23.04.2008

Auf Seite 44 des Berichtes lesen wir über die Beeinträchtigung der Wohnqualität durch Breitfl ügelfl edermäuse, die sich in den Zwischendecken eines denkmalgeschützten Wohnhauses eingenistet hatten und die sich inzwischen mit 260 Tieren europaweit zu einer der größten Kolonie entwickelt hatten. Allein die dort entstehenden Fäkalienauswirkungen, die Ungezieferansiedlung, die Ausbreitung von Krankheitserregern und die Auswirkungen auf die gesundheitliche Beeinträchtigung der Familie kann sich wohl jeder von uns vorstellen. In guter und relativ sachlicher Zusammenarbeit mit Vertretern aus dem Ministerium Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Denkmalschutz und den Kommunalvertretern vor Ort wurden Mittel und Wege gefunden, der Kolonie ein neues Zuhause anzubieten. Wir können nur vom Anbieten sprechen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wo sollen sie denn hin?)

Ob sie dieses neue Zuhause in letzter Konsequenz auch annehmen, das werden wir weiter beobachten. Wie gesagt, es ist noch nicht abgeschlossen. Aber es wurde unkompliziert nach Lösungswegen gesucht und es wurden auch teilweise Lösungswege gefunden. Wie gesagt, ob die Fledermäuse sich dann in letzter Konsequenz auch daran halten und nicht wieder Schlupfl öcher im Wohnbereich fi nden, das müssen wir erst noch auf uns zukommen lassen.

Weniger Erfolg hatten wir bei der gemeinsamen Diskussion mit Vertretern des Landesbesoldungsamtes. Dieses Beispiel, das ich jetzt anführen möchte, passt zu der unter TOP 5 diskutierten Problematik zu dem Gesetzentwurf Landesbesoldungsgesetz beziehungsweise Versorgungsgesetz. Hier ging es um die Berechnung von Pensionsbezügen. Der Petent, Kriminaldirektor im Ruhestand, erfuhr von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und von einem Kollegen aus Niedersachsen, der mit dem gleichen Dienstgrad und den gleichen Dienstjahren 40 Prozent mehr Pensionsbezüge bekam. Unsere Frage war dabei im Petitionsausschuss: Gilt das Urteil des Bundesverwaltungsgesetzes nicht? Der Petent reichte Anträge an das Landesbesoldungsamt ein. Vier Monate dauerte es, bevor er überhaupt Bescheid bekam – das muss man kritisch anmerken –, und es erfolgte die Ablehnung. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht Greifswald und er bekam recht.

Ich denke, das ist auch ein Beitrag dazu, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen, in dem diese Lücke – es ist ja jetzt Landesrecht – geschlossen werden soll. Betroffen sind etwa 1.500 Versorgungsempfänger, rund 300 Anträge auf Neufeststellung der Bezüge gingen inzwischen beim Besoldungsamt ein. Nun entscheiden wir, wie gesagt, per Gesetz darüber, die ehemalige Berechnungsgrundlage beizubehalten und damit die Gerechtigkeitslücke, wenn wir so wollen, nicht zu schließen. Die Frage bleibt: Was wird mit den Antragstellern, die inzwischen ihre Anträge gestellt haben? Das Gesetz kommt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Ich hoffe nicht, dass das Landesbesoldungsamt bei seiner Auffassung bleibt, dass sich jeder Einzelne nun extra seinen Beitrag einklagen muss.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das wird wohl so bleiben. Das wird wohl so bleiben, Frau Kollegin.)

Ich vermute aber, es wird so kommen. Ich sage an dieser Stelle: Wenn das so bleibt, werde ich dem Gesetz so

nicht zustimmen können. Im Petitionsausschuss habe ich so diskutiert und ich werde auch geradlinig dann diese Meinung weiterhin vertreten.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut.)

Eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren. Natürlich bekommen wir auch Petitionen aus anderen Bundesländern. Das ist möglich, weil das Petitionsrecht entsprechend Paragraf 1 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes von persönlichen Verhältnissen des Petenten, wie Wohnsitz und Staatsangehörigkeit, unabhängig ist. Aber wenn allein ein Petent aus Bayern 32 Petitionen einreicht, der uns ständig besserwisserisch, das ist meine persönliche Empfi ndung, kritisiert und unter anderem Empfehlungen gibt, wie zum Beispiel der Landtag seine Öffentlichkeitsarbeit der Ausschüsse zu gestalten hat – aus München kann man das ja gut verfolgen –,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, die Bayern sind klug und weise.)

wie und warum die Geschäftsordnung des Landtages zu verändern ist, ein Entwurf liegt natürlich schon dabei, ausgearbeitet,

(Michael Andrejewski, NPD: Das kann nur besser werden.)

genau dann, meine Damen und Herren, hält sich auch meine Leidenschaft zur Beratung derartiger Eingaben sehr stark in Grenzen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wer steckt denn dahinter?)

Danke schön, Frau Abgeordnete Peters.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Schnur. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, als noch relativ neues Mitglied des Petitionsausschusses ist es natürlich so, dass ich Rücksprache halten musste mit dem Abgeordneten Grabow, und der hat mir dann so einiges berichtet.

Was den Tätigkeitsbericht insgesamt betrifft – und darauf will ich gar nicht weiter eingehen –, möchte ich nur sagen, es liegt letzten Endes alles drin. Die spannende Situation in dem Tätigkeitsbericht ist eigentlich die Vielfältigkeit, aus der die Petitionen stammen, also aus wie vielen Bereichen. Wir haben es jetzt gehört, es geht los bei Problemen mit Altanschlüssen, Gebührenfragen, hin zu den kleinsten Kleinigkeiten aus dem Alltag, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Ähnlichem.

Unabhängig davon möchte ich jetzt ganz gerne einfach eine persönliche Bemerkung machen, und zwar bin ich eigentlich sehr froh, dass wir im Petitionsausschuss eine Arbeitsweise haben, die nicht in Gänze auf die Parteien ausgerichtet ist, sondern vielmehr inhaltlicher Natur ist. Das ist nach meiner Auffassung auch ganz wichtig, weil gerade an der Stelle der entscheidende Berührungspunkt zum Bürger da ist. Letztes Endes hat er auch eine Erwartungshaltung an den Landtag und nicht an die entsprechenden Parteien, sondern an den Landtag, und da erwartet er Hilfe. Wenn ich die Arbeitsweise der Mitglieder des Petitionsausschusses, so, wie ich sie bis

dato wahrgenommen habe, sehe, dann muss ich sagen, dass im Großen und Ganzen – sicherlich gibt es da auch negative Beispiele – genau das im Vordergrund steht. Es gibt sicherlich auch negative Beispiele, an der Stelle sollte man das auch nicht vernachlässigen. Aber es gibt im Großen und Ganzen eine inhaltliche Diskussion, wo es entscheidend ist, wie der Fall gewichtet und bewertet wird aus allen möglichen Lagen.

Frau Borchardt hat es gesagt, 6.159 Bürger sind Betroffene. Das ist nicht wenig, im Gegenteil, ich würde sogar sagen, das ist relativ viel. Und wenn man sich überlegt, dass davon immerhin 459 Petitionen abgeschlossen worden sind, dann ist es eigentlich eine Leistung. Man glaubt, im ersten Moment sieht das durchaus anders aus, weil es sich um 758 Petitionen handelt und 72 Petitionen alleine circa 6.000 Bürger beinhalten. Von daher würde ich sagen, die Arbeit des Petitionsausschusses insgesamt ist erfreulich für die Bürger des Landes. Das muss man auch sagen.

Wichtig ist außerdem, Frau Kollegin Borchardt, natürlich ist es so, dass wir in Pressemitteilungen bestimmte Statements abgeben können. Ich will Frau Peters nicht ganz unrecht geben, wenn wir manchmal so einen Eindruck haben, dass in dieser letzten Pressemitteilung so ein bisschen …

(Angelika Peters, SPD: Aber so ganz recht geben Sie mir auch nicht?!)

Na ja, wissen Sie, da kam ja das Problem, dass wir eine politische Wichtung darin haben.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sie hat auch ein Recht, dieses zu sagen. Hat sie das nicht gesagt?)

Ja, aber als Ausschussvorsitzende ist es dann immer ein Problem. Da müssen Sie dann auch verstehen, dass es Leute gibt, die das anders bewerten.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Dazu kommen wir gleich nachher bei einem Tagesordnungspunkt.)

Frau Gramkow, ich meine, das ging Ihnen auch schon so, dass Sie manchmal da an der Stelle übers Ziel hinausgeschossen sind.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Nein. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nein, ich glaube, das galt eher für Sie, als Sie im Finanzausschuss waren.)

Aber gut. Letzten Endes ist es für uns so, dass wir sagen, wir werden diesem Gesamtkomplex zustimmen. Das ist auch gar kein Problem. Wir möchten im Petitionsausschuss mitarbeiten, sachliche Politik machen, damit die Bürger auch etwas davon haben. – Ich bedanke mich für Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut.)

Danke schön, Herr Abgeordneter Schnur.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Timm. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fru Peters hett secht, ik sall Hochdüütsch räden. Ik måk dat ok, dormit sei dat all verståhn.

Wenn wir im Jahre 2007 uns mit 758 Petitionen gegenüber 2006 von 537 und somit mit einer Steigerung von rund 40 Prozent beschäftigt haben, dann ist das nicht etwas, worauf wir stolz sein sollten, dass das nun so viel mehr geworden sind. Dann ist auch zu hinterfragen, warum es mehr wird.

Dazu kann ich Ihnen sagen, dass ein besonderer Schwerpunkt im Bereich Schule, Schulwesen und Bildung lag. Hierzu erreichten den Ausschuss immerhin 198 Petitionen, 2006 waren es nur 58. Oft waren die von den Landkreisen aufgestellten Schulentwicklungspläne der Grund für die Eingaben. Hier zeigte sich im Laufe der Beratungen ein Regulierungsbedarf für das Schulgesetz, da beispielsweise die Modalitäten für die Beförderung von Schülern, die in den vier im Lande eingerichteten Hochbegabtenklassen lernen, nicht oder nicht ausreichend oder nicht klar geregelt waren. In anderen Fällen ging es um die Einschulung von Kindern an örtlich nicht zuständigen Schulen, wonach durch beherztes Handeln gängige Regelungen gefunden wurden. Das haben wir sehr, sehr kurzfristig gemacht. Auch das war wieder ein Zeichen dafür, dass wir, wenn man sich im Besonderen mit einer Sache auseinandersetzt, auch wenn wir dazu einen kleinen Streit mit dem Ministerium erzeugt haben, schließlich und letztendlich doch zu einer günstigen Lösung gekommen sind, und das ist das Entscheidende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da sich weitere Petenten mit ähnlichen Anliegen an den Petitionsausschuss wandten und wir das Problem möglichst noch vor Beginn des neuen Schuljahres 2007/2008 lösen wollten, hatten wir uns entschlossen, noch in der Sommerpause eine Ausschussberatung mit dem Bildungsminister durchzuführen. Also auch hier sind wir fl exibel und können sofort reagieren. Auf der Ausschusssitzung hatten wir angeregt, im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens, welches aufgrund der Etablierung der selbstständigen Schulen nötig ist, auch Regelungen für die Beförderung von Hochbegabten im Gesetz zu treffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, noch vor drei Wochen hatten wir den Bildungsminister erneut im Ausschuss. Er hat uns bestätigt, dass es Veränderungen im bestehenden Gesetz geben wird. Das ist wiederum ein Beleg dafür, dass sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Landesregierung aus dem Petitionsausschuss vorgetragene Probleme bereit sind zu lösen beziehungsweise Gesetzeslücken zu schließen. Hier war aber Hartnäckigkeit gefordert.

Darüber hinaus ist ein weiterer Schwerpunkt bei den Petitionen zu erkennen. In 97 Petitionen des Jahres 2007 ging es im Besonderen um das Unverständnis der Bürger zur Erhebung von Anschlussbeiträgen für Wasser- und Abwasseranlagen für altangeschlossene Grundstücke, die sogenannten Altanschließer. Eine der Ursachen für die aufgetretenen Probleme ist bei diesen Petitionen die Summe des Unvermögens von Verwaltungen und Verbänden, dem Bürger in verständlichen Satzungen darzustellen, was er wann, wofür und weshalb zu bezahlen hat. Die Regelung ist für mein Verständnis nach wie vor allemal schlecht. Ich gebe zu, dass die Thematik „Anschlussbeiträge von Wasser- und Abwasseranlagen“ nicht die leichteste ist. Jedoch mussten wir im Verfahren häufi g darauf hinweisen, Schriftstücke an Bürger verständlich zu verfassen, weil hierzu auch oft beklagt wurde, dass sie nicht wissen, um was es eigentlich geht.

Hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat die Landesregierung reagiert. Ich darf daran erinnern, dass

Innenminister Lorenz Caffi er dazu ein Faltblatt erstellt hat, in dem defi niert ist, wer Altanschließer ist und wer nicht, wer wann wofür Anschlussbeiträge bezahlen muss. Es werden Fragen und Antworten zum Thema formuliert. Es zu verstehen, ist schwer. Ich habe die Lösung, die dort inzwischen gefunden worden ist, immer noch nicht verinnerlicht, ich will das mal sehr freundlich ausdrücken.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Eine weitere Gruppe der Petenten waren Vermieter von Pensionen und Ferienhäusern, die sich darüber beschwerten, dass es nicht mehr möglich ist, die Rundfunkgeräte in der Zeit, in der die Immobilien nicht vermietet werden, bei der GEZ abzumelden. In diesem Zusammenhang forderten wir als Ausschuss die Landesregierung mehrfach dazu auf, sich in den Verhandlungen zum neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag dafür einzusetzen, dass die Praxis der saisonalen Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten in Ferienwohnungen, die nachweislich nicht ganzjährig vermietet werden, wieder ermöglicht wird. Hier hoffen wir noch auf eine angemessene Antwort und eine gerechte Lösung.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz klar herausstellen, dass es natürlich nicht unsere vordergründigste Aufgabe ist zu prüfen, ob denn nun wirklich auch alle Gesetze hundertprozentig korrekt umgesetzt werden. Unsere Aufgabe ist es eher, für unsere Bürger im Verwaltungshandeln Ermessensspielräume zu suchen und den Behörden entsprechende Wege aufzuzeigen. Wir sind auch in einer Vermittler- und Dolmetscherfunktion zwischen dem Bürger und der Verwaltung. Dafür sprechen im Besonderen die Vor-Ort-Termine, die meist für Aufklärung und Abhilfe stehen. Immerhin konnten wir so im Berichtszeitraum in 97 Fällen den Anliegen der Petenten entsprechen.

Die Koalitionsfraktionen erweisen sich im Ausschuss immer wieder als diejenigen, die bemüht sind, überparteilich die Sache beziehungsweise den Bürger mit seinem Problem zu sehen. Diese Sichtweise wünschen wir uns auch, auch wenn die Frau Ausschussvorsitzende heute mal etwas konträr berichtet hat.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Im vergangenen Jahr erreichte uns eine Reihe von Petitionen, die sich mit der Schaffung neuer Gesetze befassten. Oft ging es um einen verbesserten Nichtraucherschutz. Sie erinnern sich, meine Damen und Herren – vorhin haben wir gerade wieder darüber gesprochen –, im Juli letzten Jahres hat der Landtag dazu ein Nichtraucherschutzgesetz, mit dem ein weitreichender Nichtraucherschutz gewährleistet wird, beschlossen. Mit und in diesem Gesetz sind auch Anregungen vieler Petenten zu einem verbesserten Nichtraucherschutz aufgegriffen worden.

Anhand der vielen Eingaben ist für mich ablesbar, dass sich die Bürger zunehmend intensiv mit beschlossenen Gesetzen und deren Umsetzung auseinandersetzen, die sich auf ihren Alltag auswirken. Als Petitionsausschuss haben wir die Möglichkeit, Stellungnahmeersuchen an die Landesregierung und an Landesbehörden zu richten. Am häufi gsten war da das Innenministerium, nämlich 157-mal, gefragt, das Sozialministerium 115-mal, das Justizministerium 106-mal und das Bildungsministerium 84-mal. Bei der Qualität der ministeriellen Stellungnahmen kann ich mir auch für die Zukunft Verbesserungen vorstellen.

Auch im Berichtsjahr 2007 gab es wieder sehr viele Eingaben, die sich mit kommunalen Entscheidungen auseinandersetzen. In diesen Fällen können wir häufi g nicht aktiv werden, weil es sich vielfach um Entscheidungen handelt, die unsere Kommunen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung treffen. Auch Petitionen, deren Behandlung einen Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren bedeuten würde, sind vom Ausschuss auf gesetzlicher Grundlage nicht beraten worden, es sei denn, die Empfehlung des Petitionsausschusses macht eine Klage nicht mehr nötig oder es kann die Empfehlung gegeben werden, sie zurückzunehmen. Auch dann lohnt es sich, solche Petitionen anzufassen.

Einmal mehr hat sich gezeigt, dass wir für manchen Bürger wirklich der letzte rettende Strohhalm in einer Angelegenheit sind, in der er selbst nicht mehr weiterkommt, und in dieser Not lassen wir den Einzelnen selbstverständlich nicht alleine, sondern suchen und kämpfen für eine Lösung seines Problems. Das trifft – und das will ich ganz ausschließlich sagen – für die Mitglieder der demokratischen Fraktionen im Petitionsausschuss grundsätzlich zu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt viele Beispiele, die verdeutlichen, dass die Arbeit im Petitionsausschuss es durchaus erfordert, hartnäckig an der Sache dranzubleiben und Lösungen zu fi nden, und das über Parteigrenzen hinweg. Es gibt Petitionen – und das will ich auch sagen – und Petenten, die den Ausschussmitgliedern mal einen Blick nach oben wagen lassen