(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Hört, hört!)
(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Wasser predigen, Wein trinken. – Stefan Köster, NPD: Der Haushalt ist beschlossen. Den haben Sie doch beschlossen. – Udo Pastörs, NPD: Wir verlangen das, was Sie beschlossen haben. – Volker Schlotmann, SPD: Ja, das können Sie ja.)
die Abgeordneten müssen ein Abgeordnetengesetz beschließen, es muss hinreichend diskutiert werden, und Sie erzählen, wir haben es schon beschlossen. Sie müssen sich einmal für eine Sprachformulierung entscheiden.
Sie können nicht einmal einfordern, was die letzten Abgeordneten noch als Empfehlung mit auf den Weg gegeben
haben, jetzt haben wollen beziehungsweise nicht, denn die R2-Empfehlung kam vom letzten Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Es steht eben bei uns auch, dass der neue Landtag darüber zu entscheiden hat, was er als richtig empfi ndet, und das Abgeordnetengesetz zu verabschieden hat. Er hat auch zu entscheiden, in welcher Höhe die Abgeordneten ihre Bezüge erhalten und was letztendlich den Fraktionen an Finanzierung zusteht.
Herr Pastörs, eine Frage hätten wir natürlich noch, da uns im Rahmen der Einbringung vorgeworfen wurde, dass Sie keine Möglichkeit haben, sich hinreichend darzustellen. Also da es diese Woche ja erst gewesen ist, kann ich mich daran entsinnen, dass Sie am Montag an der Einbringung des Gesetzes nicht teilgenommen haben, weil Sie rausgegangen sind. Wer rausgeht, kann sich natürlich an der Aussprache nicht beteiligen. Das ist nun einmal so.
Die können Sie zwar draußen führen, aber nicht im Parlament. Dann können Sie sich hinterher nicht beschweren, dass Sie nicht die Möglichkeit haben, sich zu artikulieren. Also die Möglichkeit hatten Sie schon am Montag und hatten Sie gestern im Ausschuss. Der Ausschuss berät nun einmal ein Gesetz in diesem Landtag. Da habe ich Ihren Vertreter nicht wahrgenommen, außer dass er eingebracht hat, was er ablehnt.
... Da Sie uns ja immer vorwerfen, dass nur Sie die Geschäftsordnung beherrschen und wir sie nicht ordentlich lesen können, hätte ich natürlich auch eine Frage zu Ihren Änderungsanträgen. In der Geschäftsordnung des Landtages heißt es im Paragrafen 49 zum Thema Zweite Lesung: „Gegenstand der Zweiten Lesung ist der Gesetzentwurf, wenn eine Ausschussberatung nicht stattgefunden hat oder der Ausschuss die unveränderte Annahme oder die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen hat.“ Also die Kollegen, die gestern im Ausschuss beraten haben, haben festgestellt, und da war Ihr Kollege auch, jedenfalls habe ich ihn da anwesend gesehen, dass an dem Gesetz eine Reihe von Änderungen vorgenommen worden sind.
Insofern reden wir heute über die Beschlussempfehlung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern zu diesem Gesetzentwurf.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das ist korrekt. – Michael Andrejewski, NPD: Das haben wir ja auch gar nicht bestritten.)
was Sie in der Überschrift meinen oder was Sie in dem Inhalt meinen, denn dort steht Äpfel und Birnen.
Ausgangspunkt ist jetzt für dieses Parlament die Beschlussempfehlung des Landtages von MecklenburgVorpommern vom gestrigen Tage.
Also gehen wir einmal davon aus, dass Sie dieses auch so meinen. Aber dann müssen Sie es natürlich auch niederschreiben. Und damit es dem Parlament nicht versäumt bleibt, dass Sie hier nicht nur …
Und damit die Kolleginnen und Kollegen auch wissen, worauf sich Ihre Änderungsanträge beziehen, nämlich nicht ausschließlich auf die Frage Richterbesoldung, die beziehen sich natürlich auch auf die Frage Führungszeugnis.
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Ja, richtig. – Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig. – Stefan Köster, NPD: Da haben wir ja auch gar kein Problem mit. – Udo Pastörs, NPD: Lenken Sie doch nicht ab! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie jetzt so laut werden. Sie wollen das gestrichen haben.
(Heike Polzin, SPD: Warum haben Sie es eigentlich nicht getan? – Stefan Köster, NPD: Sie werden schon noch merken, dass wir damit kein Problem haben.)
und wir sind der Auffassung, dass in diesem Landtag Mecklenburg-Vorpommern Leute, die vorbestraft sind, nicht als Mitarbeiter tätig sein sollen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Jawohl. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)
(Stefan Köster, NPD: Warum nehmen Sie denn keine Spitzel da mit auf? Stasiverbündete? Warum das nicht? – Michael Andrejewski, NPD: Oder Vorbestrafte in Ihren eigenen Reihen. Mir ist einer bekannt, Graf Lambsdorff. – Udo Pastörs, NPD: Nein, der sitzt hier. Nicht nur Graf Lambsdorff, der sitzt hier. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Sie können hier ausführen, wie Sie es für richtig halten. Auch da lesen Sie es nicht bis zu Ende. Es gibt ein Abgeordnetengesetz, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das der Paragraf 48, da ist die Frage der Überprüfung von MfS geregelt, im Prinzip der Freiwilligkeit. Das hat dieses Parlament beim letzten Mal gemacht. Ich gehe davon aus, dass es demnächst einen ähnlichen Beschluss auch für dieses Mal gibt.