Und dann können wir weiter über die Inhalte diskutieren. Und vieles, das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich sagen, von dem, was Herr Minister Seidel hier ausgeführt hat, was die Sinnhaftigkeit solcher vergaberechtlichen Regelungen angeht, sind Punkte, die
von meiner Fraktion genauso gesehen werden. Ich muss es vielleicht noch in einem Punkt ergänzen, Herr Minister – er ist leider nicht da, ach doch –, es gibt bestimmte Punkte, die sind richtig geregelt in Richtlinien. Da, Herr Kollege Jäger hat es ja schon angedeutet mit seinen Zwischenrufen, muss man sich allerdings fragen, ob sie in den Richtlinien an der richtigen Stelle geregelt sind, denn das ist auch eine Frage der Sanktionierbarkeit, der Durchsetzbarkeit,
und da muss man ganz offen sagen: Manchmal ist es halt besser, wenn es in einem Gesetz steht. Aber das – meine Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie das vor der Sommerpause dann auch zur Kenntnis nehmen können – hängt von den weiteren Gesprächen ab, die zwischen den Koalitionsfraktionen durchgeführt werden.
Vor diesem Hintergrund werden wir ohne Probleme Ihren Antrag vonseiten der FDP-Fraktion, aber auch Ihren Antrag, Herr Kollege Methling, Herr Kollege Holter, heute hier ablehnen.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Hoffentlich bringen Sie das Ergebnis dann.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über das Landesvergabegesetz Niedersachsens hat es sehr unterschiedliche Reaktionen gegeben. Die einen haben sich gefreut, dass sie nun weiter auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pfeifen können, die anderen sehen dieses Urteil als Angriff auf die Rechte von Beschäftigten und Gewerkschaften. Auch bei uns im Land haben die Unternehmerverbände gejubelt,
Erwartungsgemäß hat auch die CDU das Urteil begrüßt und zunächst gefordert, das Thema ad acta zu legen.
Überraschenderweise konnten wir nun der Presse entnehmen, dass die CDU-Landtagsfraktion und der Wirtschaftsminister trotz alledem für ein Landesvergabegesetz sind und sich dafür aussprechen.
Schau’n wir mal, kann ich da nur sagen. Die FDP zeigt mit ihrem Antrag, der dem Landtag heute vorliegt, wo sie steht.
(Reinhard Dankert, SPD: Das ist aber nichts Neues. – Helmut Holter, DIE LINKE: Sehr viel, sehr viel.)
Vorgestern stand in der Zeitung, dass die SPD an ihrem Vorhaben festhalten will und demnächst – wann, fragen wir – Ihren Gesetzentwurf einbringen will.
Herr Schulte, die Antwort habe ich nur vom großen Zeitrahmen her gehört. Unsere guten Wünsche begleiten Sie.
Wir sind gespannt, was dabei herauskommt, vor allem, was Ihre Kollegen von der CDU unter, ich sage mal, „Vereinfachung des Vergaberechtes“ verstehen. Für uns ist klar, dass das Thema weiter aktuell ist, vor allem auch deshalb, weil der Gerichtshof klargestellt hat, dass es durchaus zulässig ist, Tariftreueverpfl ichtungen in ein Vergabegesetz aufzunehmen. Ich betone noch einmal, was mein Kollege Holter bereits gesagt hat: Rechtlich zulässig ist es, wenn die Tariftreuepfl icht an allgemein verbindliche Tarifverträge oder an gesetzliche Mindestlöhne geknüpft wird. Der Begriff „ortsübliche Tarife“ ist nicht zulässig.
Wir bedauern, dass der Europäische Gerichtshof den Schutz von Arbeitnehmer/-innen-Interessen hinter das Recht auf Wettbewerbsfreiheit für Unternehmen gestellt hat. Hier haben wir wieder ein Beispiel dafür, dass der Europäische Gerichtshof einmal mehr soziale Vorkehrungen, die die Arbeitnehmer schützen, zugunsten einer Reglung im Gewinninteresse von Unternehmen kippt. Das wird DIE LINKE nicht akzeptieren.
Nicht allen, aber leider zu vielen Unternehmen passt deshalb das Urteil gut in den Kram. Das Positionspapier, das die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommerns am Dienstag in der Landespressekonferenz vorgelegt hat, hat es überdeutlich gezeigt. Die IHKn bezeichnen darin Tariftreueklauseln im Vergaberecht als wettbewerbsfremd.
Beschäftigte sind somit für Unternehmer, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, vor allem ein Kostenfaktor, der gedrückt werden kann. Wie weit noch, frage ich Sie.
Tariftreueklauseln würden Bieter für öffentliche Aufträge diskriminieren, betonen die IHKn. Was ist aber mit den Beschäftigten? Werden die durch Dumpinglöhne nicht diskriminiert?
„Wo bleiben dabei eigentlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?“ Ich zitiere das. Das hat nämlich vor nicht allzu langer Zeit Kollege Heydorn gefragt. Recht haben Sie, Kollege Heydorn: Wo bleiben da die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Unser Ziel bleibt, Lohndumping nicht länger zu dulden, und dabei muss die öffentliche Hand Vorbild sein, ohne Wenn und Aber!
Ich sehe Sie von der CDU und von der FDP schon wieder schmunzeln und ich höre schon wieder: Der Markt und die Demografi e werden es schon richten.
Der Wirtschaftsminister fügt dann gewöhnlich noch hinzu: „Das ist einfach so. Begreifen Sie das doch endlich, Frau Lück!“ Das können Sie nachlesen im Protokoll.
Ich sage Ihnen: Frau Lück hat schon begriffen und sie begreift immer besser, dass Ihnen die betroffenen Menschen egal sind, selbst da, wo Sie Einfl uss haben, bei der Vergabe der öffentlichen Aufträge. In der vergangenen Sitzung hat Herr Waldmüller mit einem empörten Unterton nach dem Motto „Wie können die nur?“ erklärt, dass Schleswig-Holstein und andere westliche Bundesländer Vergabegesetze beschlossen haben, weil sie sich gegen die ostdeutsche Billigkonkurrenz wehren wollen.
Im Übrigen, Herr Roolf, Ihre Liste, die Sie aufgezählt haben, mit den vielen Beispielen war ja auch nicht ganz korrekt, wie Sie an meinem Zwischenruf bemerken konnten.
Ich halte diese Auffassung, sich gegen die ostdeutsche Billigkonkurrenz wehren zu wollen, für vernünftig, weil man das ja auch so sehen kann: Die Länder schützen damit die Beschäftigten und die Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb.