rere Seiten, sind von den Verkehrsunternehmen zwingend zu erfüllen. Wir lassen uns darüber hinaus im Detail erläutern, welcher Tarifvertrag angewendet werden soll. Die Verkehrsunternehmen müssen weiter zusichern, dass sie entsprechende Forderungen an eventuell von ihnen beauftragte Subunternehmer weitergeben werden. Dazu kurz und knapp: Ein Unternehmen, das diese Anforderungen nicht erfüllt, erhält von uns auch jetzt schon keinen Zuschlag.
Wir fordern darüber hinaus auch, dass die Entlohnung des Personals am branchen- und regionsüblichen Niveau auszurichten ist. Dies kommt in der Tat einer Forderung nach Tariftreue sehr nahe und ist möglicherweise nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. April 2008 zur Tariftreue, über das wir heute schon gesprochen haben, nicht haltbar.
Danach sind solche Vorgaben nämlich nur dann zulässig, wenn das Tariflohnniveau eine breite Geltungswirkung hat und insbesondere für allgemein verbindlich erklärt worden ist. Dies ist im Schienenpersonennahverkehr offensichtlich derzeit nicht der Fall, wie die Aufhebung der Vergabe der Regio-S-Bahn Bremen durch die Vergabekammer Lüneburg gezeigt hat. Hier wären also die Tarifpartner in der Pflicht, ein solches branchenbreites Tariflohnniveau zu definieren.
Und wenn wir Qualität verlangen, kontrollieren und bewerten wir diese Qualität auch. Hierzu führen wir Kundenzufriedenheitsanalysen durch, die auf den jährlich wiederkehrenden Fahrgastbefragungen beruhen.
Meine Damen und Herren, noch etwas zu den Belangen mobilitätseingeschränkter Reisender. Auch diesen Punkt haben Sie aufgenommen in Ihren Forderungen. Aus unserer Sicht und vor allem aus der Sicht der Betroffenen hat Barrierefreiheit eine hohe Priorität gerade bei der Bahn.
Mobilitätseingeschränkt sind nämlich nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern beispielsweise die alleinreisende Mutter mit einem Kinderwagen – die darf man nicht vergessen – und auch Senioren mit Koffern, wenn sie ihre Urlaubsreise antreten. Wir fordern und kontrollieren hier die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Detail. Darüber hinaus stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit den Behindertenverbänden. Wir haben gelernt, dass mit gesetzlichen Regelungen nicht allen Anforderungen Genüge getan werden kann.
Manchmal verbessern nämlich auch kleine Dinge, beispielsweise die Durchsage mit einem Hinweis auf einen Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante im richtigen Moment, den Komfort und die Sicherheit entscheidend, und das im Übrigen für alle Reisenden. Und so
etwas kann man nicht im Gesetz regeln oder per Vergabeverfahren definieren. Sie erfahren das im Dialog mit den Betroffenen und können es dann im Dialog mit den Verkehrsunternehmen umsetzen.
Die Verkehrsunternehmen selbst sind hier aus eigenem Antrieb sehr aktiv, weil sie die Bedeutung dieser Kundengruppe erkannt haben. So hat zum Beispiel die Ostseeland Verkehr GmbH als erstes Verkehrsunternehmen in unserem Land eine Zielvereinbarung mit den Behindertenverbänden abgeschlossen –
Die Forderung, Sicherheitsstandards festzuschreiben, ist für mich hingegen nicht ganz verständlich. Die Eisenbahn ist eines der sichersten Verkehrsmittel überhaupt. Die von den Unternehmen nach Gesetz einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften sind sehr weitgehend. Sie werden von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden ständig kontrolliert. Zusätzlicher Vorgaben im Vergabeverfahren bedarf es hier nicht.
Meine Damen und Herren, andere Dinge, die der Antrag der Fraktion DIE LINKE nennt, können wir nicht als Kriterium bei Vergabeverfahren zugrunde legen. Wir vergeben Leistungen im Schienenpersonennahverkehr, keine Ausbildungsleistungen.
Eine Vorgabe, nach der beispielsweise eine bestimmte Zahl Auszubildender im Unternehmen beschäftigt sein müsse, ist vergaberechtlich unzulässig, da es Bieter aus Staaten ohne duales Ausbildungssystem diskriminieren würde. Ein Vergabeverfahren mit solchen Inhalten müsste letztlich scheitern.
Die Landesregierung hat ihre Aufgaben bereits im Wesentlichen gemacht. Verbesserungen sind immer noch möglich. Auch in den weiteren Wettbewerbsverfahren wird sie diesen bisher erfolgreichen Weg weiterbeschreiten und den Unternehmen das vorgeben, was auf der einen Seite erforderlich ist, was andererseits aber auch rechtlich und tatsächlich umsetzbar ist. Meine Damen und Herren von der LINKEN, ich denke, Ihre Forderungen sind im Wesentlichen erfüllt und damit hat sich Ihr Antrag erledigt.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Liskow. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schwebs hat ja selber gesagt, dass die Landesregierung im Grunde genommen alles macht
aber der Landtag möge sich noch mal bekennen, und das tun wir natürlich auch gerne, dass wir uns noch mal bekennen, aber dafür brauchen wir den Antrag nicht.
Der Minister hat natürlich sehr ausführlich noch mal gesagt, was die Landesregierung schon alles unternimmt.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Unsere Anträge sind immer überflüssig, bloß Ihre sind großartig.)
Ich werde versuchen, mit ein paar eigenen Worten Ähnliches noch mal zu sagen, wie der Minister das jetzt schon hervorragend erklärt hat.
Ich denke, die Fraktion Die LINKE möchte jetzt mit diesem Antrag die soziale Sicherheit besonders nach vorne stellen, was vielleicht auch ganz wichtig ist. Heute soll hierfür das Vergabeverfahren der SPNV-Leistungen herhalten. Wenn auch in Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden Jahren für mehrere Millionen Zugkilometer Verkehrsleistungen ausgeschrieben werden, so sind die seitens der Fraktion DIE LINKE geforderten in Sozial- und Qualitätsstandards bereits heute in den Vergabekriterien enthalten.
Schon heute bindet das Land die Vergabe von SPNVLeistungen an das Vorhandensein eines Tarifvertrages. Tarifverträge, die zwischen den Tarifparteien geschlossen werden, enthalten in der Regel soziale Standards und sind im Übrigen an das Prinzip der Tarifautonomie gebunden. Hier verstehen Sie höchstwahrscheinlich alle Gewerkschaften bei der Bahn.
Unter Punkt 2 fordert die Fraktion Die LINKE die Einführung einer sogenannten Ausbildungsquote bei der Vergabe von Verkehrsleistungen. Schon heute geht die aktuelle Rechtsprechung davon aus, dass die Einführung einer solchen Ausbildungsquote ein vergaberechtswidriges Kriterium darstellt. Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung offenbar zu einem Rechtsbruch auf.
(Volker Schlotmann, SPD: Mir wird schwindelig. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wo steht denn das?! – Helmut Holter, DIE LINKE: Ach Gott, ach Gott!)
Dieser Umfang wird mit meiner Fraktion und höchstwahrscheinlich auch mit der SPD nicht zu machen sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter Punkt 3 wird die Personalbemessung, die bereits heute Bestandteil der Vergabeverfahren ist, gefordert. Ebenso sind die unter Punkt 4 geforderten Personalausgaben bereits Bestandteil der Ausschreibungen. Gleiches trifft für die Aus- und Weiterbildung sowie die Qualifikation des Personals zu. Hierzu verweise ich auf das Weiterbildungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie auf das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung von Qualitätsmanagements bei den Vergabeverfahren von SPNV-Leistungen ist nach unserer Auffassung eine nicht notwendige Bevormundung. Schon heute richten sich die Unternehmen des Schienenpersonennahverkehrs an hohen Qualitätsstandards aus. Nur die Absicherung hoher Qualitätsstandards sichert letztendlich die Zufriedenheit der Kunden und die erforderliche Frequentierung der Strecken und eine hohe Frequentierung der Strecken sichert letztendlich die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach Einführung eines Qualitätsmanagements nach unserer Auffassung nicht notwendig, denn sie liegt im ureigensten Interesse eines jeden Unternehmens.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Punkt 7 fordert die Fraktion DIE LINKE die Einführung und Sicherstellung der barrierenfreien Reisemöglichkeiten für jeden Fahrgast. Wie schwer dieses zu bewerkstelligen ist, wissen wir aus dem täglichen Leben. Auch der Arbeitskreis Verkehr, Bau und Landesentwicklung der CDU hat auf den Bahnreisen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Wochen, in dem letzten halben Jahr verdeutlicht, dass es nicht einfach ist, dieses so darzustellen. Klar ist, dass die Bahnhöfe und die Infrastruktur nicht in Eigentum der Leistungserbringer überführt werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist die Sicherstellung der barrierenfreien Reisemöglichkeiten für jeden Fahrgast kaum möglich.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist doch nicht so schlimm. Wenn Sie nicht zum Bahnhof kommen, kommen Sie auch nicht in den Zug. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Dennoch werden bereits heute im Rahmen der Ausschreibungen Kriterien hinsichtlich der Fahrzeuge festgelegt, die, soweit es möglich ist, ein barrierefreies Reisen für jeden Fahrgast ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag wurde sozusagen mit heißer Nadel gestrickt. Die wesentlichen Punkte des Antrages haben sich erledigt oder werden schon heute erfüllt. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.