Protokoll der Sitzung vom 02.07.2008

(allgemeine Unruhe)

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Andrejewski, bitte.

Meine Damen und Herren, es muss möglich sein, dem Redner hier von vorne vom Präsidium aus überhaupt zu folgen. Das war im Moment nicht möglich. Ich bitte Sie, die Zwischenrufe auf kurze zu beschränken.

Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Als Überschrift wählen wir vielleicht: „Landtagsabgeordnetendiäten um 129 erhöht und Hartz IV um 4 Euro“.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Die NPD hat nichts gesagt, schreiben Sie dahinter.)

Was meinen Sie, was für einen Spaß es macht, so etwas zu verteilen,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

und von den Geldern zu bezahlen, die uns der Landtag jeden Monat als Diäten überweist. Da nützt es Ihnen gar nichts, wenn die Landtagspräsidentin durch Anklam und

Wolgast tingelt und dort die Landtagsarbeit vorstellt zur Verbreitung von Toleranz und Demokratie und so weiter und dabei leider vergisst, die Diätenerhöhung zu erwähnen, und wenig später erfahren die Leute das von uns.

(Udo Pastörs, NPD: Na klar.)

Für 129 Euro ein Linsengericht, ein bisschen mehr als eins, zerstören Sie den kümmerlichen Rest Ihrer Glaubwürdigkeit. Ihre Vertreter vor Ort werden sich im Kommunalwahlkampf vor den Bürgern rechtfertigen müssen. Das wird nicht leicht sein.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Auf die Auseinandersetzung bin ich schon gespannt, Herr Andrejewski.)

Ein weiterer Grund, die NPD zu wählen. Ohne uns wäre all dies nicht ans Tageslicht gelangt.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Ich komme zum Schluss. Gegen den Entwurf stimmen können wir nicht, weil wir damit auch die kleinen kinderreichen Beamten treffen würden, hinter denen Sie sich hier verstecken. Deswegen enthalten wir uns. Aber wir werden dafür sorgen, dass diese Diätenerhöhung nicht versteckt bleibt, wie Sie das gerne hätten.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Warum sind Sie denn dagegen?)

Es hat jetzt das Wort der CDU-Abgeordnete Herr Löttge. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich nur ganz kurz auf das eingehen, was der Abgeordnete Andrejewski hier vorgetragen hat.

(Udo Pastörs, NPD: Warum denn nur kurz?)

Weil man auf so viel Unsinn nicht länger eingehen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Das ist Unsinn?! Sie hauen sich die Taschen voll. So ein Unsinn!)

Wissen Sie, Sie haben mit Ihrem Beitrag sehr deutlich gemacht, dass Sie definitiv nicht in dieses Parlament gehören.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Zurufe von Raimund Borrmann, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Sie haben einmal mehr deutlich gemacht, wie Sie über die Arbeit in den Ausschüssen denken, die leben Sie ja auch so,

(Udo Pastörs, NPD: Und Sie schlafen.)

denn Sie haben noch nicht einen konstruktiven Beitrag in irgendeinem Ausschuss gebracht.

(Michael Andrejewski, NPD: Haben wir hier gerade gemacht. – Udo Pastörs, NPD: Ich habe Sie schon schlafend neben mir sitzen sehen und die Tagesordnung auf dem Tisch liegend. – Volker Schlotmann, SPD: Getroffene Hunde bellen. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Sie gehen hier in die Landtagssitzung und versuchen populistisch irgendwelche Dinge darzustellen. Und glauben Sie mir eins, wenn Sie heute auf die Kommunalwahlen schauen, ich halte die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern für klug genug, dass Sie aufgrund Ihres Populismus und Ihrer dümmlichen Aussagen nicht gewählt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Nun wartet doch mal ab! – Michael Andrejewski, NPD: Streichen Sie uns doch wieder von der Wahlliste, um sicherzugehen!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Föderalismusreform I ist die Gesetzgebungskompetenz im Besoldungs- und Versorgungsrecht auf die Länder übergegangen. Der Gesetzentwurf, der der heutigen Beschlussempfehlung zugrunde liegt, sieht dementsprechend die Übertragung des Tarifergebnisses im Bereich des öffentlichen Dienstes der Länder auf den Beamtenbereich vor. Zeitversetzt um drei Monate sollen die Bezüge in Höhe von 2,9 Prozent zum 1. August erhöht werden. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Bezügebestandteile im Bereich der Versorgungsempfänger.

Als weitere wichtige Entscheidung wird mit der im Gesetzentwurf enthaltenen sogenannten Schnittstellenzulage in Höhe von 10 Euro verhindert, dass künftig geringere Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe A 10 Ost im Vergleich zur Besoldungsgruppe A 9 West entstehen. Dies entspricht, meine Damen und Herren, der sächsischen Regelung. Weiterhin wird bei kinderreichen Familien für das dritte und folgende Kind der Kinderzuschlag um 50 Euro erhöht. Zu guter Letzt wird in der Beamtenversorgung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Paragraf 14a des Beamtenversorgungsgesetzes reagiert, in dem eine klarstellende Regelung zur Berechnung der Mindestversorgung getroffen wird.

Meine Damen und Herren, alles in allem wird also ein finanzstarkes Paket geschnürt. Die lineare Anhebung der Bezüge führt zu einer Mehrbelastung von etwa 7 Millionen Euro in 2008 und 16 Millionen Euro in 2009. Im Bereich der Kommunalhaushalte belaufen sich die geschätzten Kosten auf etwa 1 Million Euro im Jahr 2008 und etwa 2,5 Millionen Euro in den darauffolgenden Jahren. Die Schnittstellenzulage wird den Landeshaushalt voraussichtlich mit circa 144.000 Euro und die Kommunalhaushalte voraussichtlich mit 15.000 Euro belasten. Die Anhebung des Familienzuschlages für das dritte und weitere Kinder führt, da diese rückwirkend erfolgen soll, zu einer Mehrbelastung des Landeshaushaltes von 1 Million Euro in 2008 und etwa einer halben Million Euro in den darauffolgenden Jahren. Im Bereich der Kommunalhaushalte werden Mehrbelastungen von 100.000 Euro in 2008 und 50.000 Euro in den Folgejahren erwartet.

Meine Damen und Herren, die Beratungen im federführenden Ausschuss, sprich Finanzausschuss, wurden sehr intensiv geführt. Es ist schon darauf hingewiesen worden, es gab auch eine nicht öffentliche Anhörung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und verschiedener Gewerkschaften. Ein Kernproblem in den Beratungen stellten die unterschiedlichen Abschlüsse nach TVöD und TV-L dar. Während die Angestellten und Beamten des Bundes sowie die Angestellten der Kommunen die Erhöhung nach Abschluss des TVöD in Höhe von 8,65 Prozent erhalten, gilt für die Landesangestellten sowie nach Verabschiedung des vorgelegten Gesetzent

wurfes auch für die Landesbeamten und die kommunalen Beamten das Abschlussergebnis nach TV-L in Höhe von 2,9 Prozent.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass das Ausscheiden der Länder aus der Tarifgemeinschaft zur damaligen Zeit nicht die Zustimmung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefunden hat. Allerdings konnte sich unser Bundesland mit dieser Meinung auf Länderebene nicht mehrheitlich durchsetzen.

Systembrüche und Ungleichbehandlungen sind seit dem Ausscheiden der Länder aus der Tarifgemeinschaft mit dem Bund und den Kommunen auf allen Ebenen feststellbar. Im Rahmen der Anhörung im Finanzausschuss wurde unter anderem auch die Tatsache gelobt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern im Unterschied zu anderen Bundesländern den Abschluss des TV-L zumindest 1:1 auf den Beamtenbereich übertragen will. Das wurde durchaus positiv bewertet. Kritik gab es hingegen aufgrund der zeitlichen Verzögerung von drei Monaten oder auch aufgrund der Ungleichbehandlung von Beamten und Angestellten auf kommunaler Ebene. Zu den Ursachen hatte ich schon etwas gesagt.

Ich denke, meine Damen und Herren, dass die Koalitionsfraktionen in der Diskussion hinreichend deutlich gemacht haben, warum eine zeitgleiche Anpassung der Entgelte nicht möglich ist. Hierfür sprechen zum einen finanzielle Beweggründe und zum anderen, auch das ist schon gesagt worden, ist das Land Mecklenburg-Vorpommern auch zukünftig auf Solidarpaktmittel beziehungsweise auf eine Unterstützung aus dem Länderfinanzausgleich angewiesen. Da stellt sich schon die Frage, ob es klug wäre, wenn das Land MecklenburgVorpommern eine Vorreiterrolle bei der Anpassung der Bezüge übernehmen würde.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt noch einmal kurz auf einige Entschließungen eingehen. Ich denke, wenn wir die Ungleichbehandlung, die sich jetzt auf der kommunalen Ebene ergibt, wirklich abschaffen wollen, dann müssen wir tatsächlich unserer Entschließung so folgen. Das werden wir letztendlich nur hinbekommen, wenn es uns gelingt, die Tarifgemeinschaft vielleicht doch wieder in der ursprünglichen Form, nämlich zwischen Bund, Ländern und Kommunen, herzustellen. Im Ergebnis der Anhörung hat sich sehr deutlich auch die Frage nach leistungsorientierter beziehungsweise leistungsbezogener Bezahlung, also nach der Einführung leistungsbezogener Bezahlungsbestandteile ergeben. Ich denke, mit unserer Entschließung tragen wir auch dieser Forderung aus der Anhörung Rechnung.

Ein weiteres Wort zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen: Frau Schwebs, glauben Sie mir, es ging nicht darum, von Ihnen zu lernen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das haben wir nicht nötig. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

sondern vielmehr braucht es manchmal auch einer rechtlichen Prüfung, um bestimmte Dinge so umzusetzen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Drum prüfet, wer sich ewig bindet. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Glauben Sie mir eins, bei diesem Änderungsantrag, den wir jetzt eingereicht haben, geht es wirklich darum, hier Landesrecht an bestehendes anderes Landesrecht oder auch Bundesrecht anzupassen, nicht mehr und nicht weniger.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir stimmen doch zu, Herr Löttge. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Das haben wir entsprechend rechtlich geprüft und sind im Ergebnis dessen dazu gekommen, diesen Änderungsantrag heute als Koalition so vorzulegen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, alles in allem halten wir den vorliegenden Gesetzentwurf mit den in den Ausschussberatungen vorgenommenen Änderungen für eine gute Umsetzung dessen, was dem Land seit der Föderalisreform möglich ist, und das sowohl aus Sicht des Landes als auch aus Sicht der Landes- und Kommunalbeamten in Mecklenburg-Vorpommern.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich bitte Sie namens der Koalitionsfraktionen um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und zu unserem Änderungsantrag. – Recht herzlichen Dank.