Wir halten es zwingend für notwendig, den ausufernden Adresshandel unverzüglich zu unterbinden, aber da, FDP-Fraktion, würden Sie ja wiederum einen staatlichen Eingriff in den geliebten freien Markt sehen. Nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, dass Ihr geliebter Liberalismus den Egoismus und somit Datenmissbrauch zwingend bedingt, der sich sonst nicht frei entfalten kann.
Sie müssen sich schon entscheiden: entweder Schutz der Bürgerinnen und Bürger und somit auch ihrer Daten oder Liberalismus. Beides zusammen verträgt sich nicht, Pseudofreiheitskämpfer. Wir halten einen weiteren Plauderkongress für entbehrlich. Setzen Sie sich lieber gegen den ausufernden Überwachungs- und Abhörstaat ein! Aber in diesem Fall würden Sie ja die pseudodemo
kratische Eintracht mit SPD, CDU und LINKE brechen. Haben Sie so viel Selbstachtung und so viel Mut?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, Mut beweise ich in dem Moment, dass ich erst mal auf so einen Quatsch hier überhaupt nicht antworten werde,
sondern ich werde ausschließlich zu den Kolleginnen und Kollegen unserer vier demokratischen Fraktionen sprechen.
(Stefan Köster, NPD: Sie sind ja ein richtig mutiger Mann. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Raimund Borrmann, NPD)
Ich stelle zum einen fest, dass man sich unabhängig davon, wie Sie den Antrag beurteilen, doch sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt hat.
Die Feststellung, die meine geschätzte Kollegin Měšťan getroffen hat, jetzt schon das zweite Mal, über Anträge der FDP-Fraktion, da muss ich jetzt mal ganz kurz auf den Antrag, den wir vor wenigen Minuten behandelt haben, zurückkommen, nämlich den Antrag zum Generalplan Küste.
Wissen Sie, da läuft parallel ein Verfahren im Ausschuss und Sie stellen sich hier hin und ziehen den Antrag im Plenum zurück und versuchen, unsere Anträge ständig zu kritisieren.
Ich habe weiterhin festzustellen, und das bedauere ich sozusagen, ich habe es eigentlich so verstanden, Herr Innenminister, dass die Landesregierung hier durchaus als Moderator hätte mitwirken können.
Abschließend lassen Sie mich eins sagen: Ich nehme zur Kenntnis, dass die Landesregierung lieber einen Radfahrgipfel stattfinden lässt als einen Datenschutzgipfel. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1865. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1865 bei Zustimmung der FDP-Fraktion, aber Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der NPD,
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Auswirkungen der staatlichen Festsetzung einheitlicher Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung, Drucksache 5/1885. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1920 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Auswirkungen der staatlichen Festsetzung einheitlicher Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung – Drucksache 5/1885 –
Mir wurde eben signalisiert, dass das Wort zur Begründung die Abgeordnete Frau Dr. Linke wünscht. Frau Dr. Linke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Bundesregierung hat den einheitlichen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung am 6. Oktober auf 15,5 Prozent der versicherungspflichtigen Einkommen festgesetzt. Da der durchschnittliche Beitragssatz in der GKV zurzeit noch bei 14,8 Prozent liegt, wird sich der Beitragssatz für den Durchschnittsversicherten um 0,7 Prozentpunkte erhöhen.
Für rund 90 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland bedeutet die Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes auf 15,5 Prozent ab dem nächsten Jahr einen höheren Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Da es bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Parität mehr zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt und diese auch mit Einführung des Gesundheitsfonds nicht wiederhergestellt wird, wird die Belastung auch künftig zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern deutlich ungleich ausfallen.
Während die Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2009 also 7,75 Prozent der Bruttoeinkommen ihrer Beschäftigten an die gesetzlichen Krankenversicherungen abzuführen haben, finanzieren die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zusätzlich zu den 7,7 Prozent noch 0,9 Prozent für den Zahnersatz und das Krankengeld. Ihre Beitragsbelastung beträgt also ab dem nächsten Jahr 8,65 Prozent. Daneben haben die Versicherten für Arznei- und Heilmit
tel erhebliche Zuzahlungen zu tätigen, ich erinnere nur an die Brille – ich habe gerade eine neue bekommen, kann also die Kosten hier gut einschätzen –, Praxisgebühr und anderes.
Diese Festsetzung gilt also für alle gesetzlich Krankenversicherten, also auch für die gesetzlich krankenversicherten Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Selbstständige, Freiberufler oder eben freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Abgeordnete zahlen, sofern sie nicht privat versichert sind, den vollen Beitragssatz, also 15,5 Prozent plus 0,9 Prozent der Zuzahlungen.
Um den Anstieg der Beitragsbelastungen für die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitgeber und die Versicherten zu mildern, senkt die Bundesregierung die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung um 2,8 Prozent. Ja, das klingt gut, denn die Arbeitslosenversicherung, das ist ja bekannt, ist noch paritätisch finanziert. Es werden also um 1,4 Prozent die Arbeitgeber hierbei entlastet und es werden um 1,4 Prozent auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. Damit reduziert sich in der Summe der Anstieg der Belastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen bei all denjenigen, die eben Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Für die Arbeitgeber reduziert sich der Anstieg der GKVBeiträge damit also auf 6,35 Prozent und für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer verrechnet sich ihr Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 7,25 Prozent.
Was nun wie ein Nullsummenspiel aussieht, wird für viele Beitragszahler allerdings keins sein. Wiederholt sei deshalb an dieser Stelle, dass ein Großteil der Versicherten bereits heute eine Krankenkasse gewählt hat mit einem geringeren Beitragssatz als dem Durchschnitt. Sie und ihre Arbeitgeber werden also im nächsten Jahr deutlich höher als in der hier vorgetragenen Modellrechnung belastet werden.
Für einen großen Teil der Versicherten erfolgt keine Kompensation, denn – logischerweise – wer keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlt, wird von der Senkung dieses Beitragssatzes auch nicht entlastet. Und das gilt gerade in unserem Land für einen Großteil der gesetzlich Krankenversicherten. Geringfügig Beschäftigte, Stundenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Selbstständige und Freiberufler sowie die gesetzlich krankenversicherten Altersrentner zahlen keine Arbeitslosenversicherung. Diese Personengruppe partizipiert folglich auch nicht an der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung.
Nun, ich möchte es an dieser Stelle gleich sagen, wird in der öffentlichen Debatte gern eingewandt, der Beitragssatz für die AOK wird ja gemindert von 15,8 Prozent auf 15,5 Prozent. Diese Minderung allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, ist reine Augenauswischerei, denn alle wissen, dass die AOK gerade im Vorfeld der Einführung des Gesundheitsfonds ihre Beitragssätze