Protokoll der Sitzung vom 17.12.2008

Um das Verbot des Tragens von Waffen auch durchsetzen zu können, ist nur zu erwähnen, dass es der jeweiligen Ordnungsbehörde natürlich gestattet ist, dies zu kontrollieren,

(Raimund Borrmann, NPD: Eine Kartoffel ist eine Kartoffel und ein Hahn ist ein Hahn.)

im Übrigen auch während vermeintlicher Versammlungen,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

unabhängig davon, ob es der NPD nun gefällt oder nicht. Denn das Mitführen von Gegenständen, die eigens dazu bestimmt beziehungsweise hergestellt wurden, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beeinträchtigen oder zu beseitigen – sogenannte technische Waffen –,

(Michael Andrejewski, NPD: Heiligendamm.)

und von Gegenständen, die, ohne dazu bestimmt zu sein, jedoch aufgrund der Beschaffenheit, Handhabung

und der Verwendungsabsicht des Teilnehmers dazu geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beeinträchtigen oder abzuwehren – sogenannte nicht technische Waffen –, stellt eben eine Straftat dar.

(Michael Andrejewski, NPD: Na und?)

Rechtsgrundlage – für unsere NPD-Funktionäre – sind die Paragrafen 2 Absatz 3 und 27 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

„Die zuständige Behörde kann die Versammlung … verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.“ Rechtsgrundlage – wir nennen die ja im Gegensatz zu Ihnen –, Rechtsgrundlage ist der Paragraf 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes.

(Michael Andrejewski, NPD: Das sind Gummiparagrafen.)

Hierfür müssen allerdings tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen. Der Nachweis ist zwar regelmäßig schwierig,

(Michael Andrejewski, NPD: Ja.)

für NPD-Veranstaltungen gilt dies in aller Regel jedoch nicht, denn zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts – auf das Sie sich ja immer nur in besonderen Fällen beziehen, aber wenn es dann aufs Detail ankommt, eben nicht – haben in der Vergangenheit gezeigt, dass gerade bei NPD-Veranstaltungen dieses Risiko in der Sache immer bestätigt worden ist durch das Gericht selbst.

(Stefan Köster, NPD: Jetzt fangen Sie an, hier zu schwindeln.)

Meine sehr geehrten NPD-Fraktionäre, Sie haben nur eines mit Ihrem Antrag vor: Sie wollen sich als die armen, unverstandenen Nationalisten darstellen, die von allen anderen böse behandelt werden. Es ist aber nicht so. Sie werden genau so behandelt, wie alle anderen auch.

(Michael Andrejewski, NPD: Nein. – Raimund Borrmann, NPD: So, wie Sie auch. – Michael Andrejewski, NPD: So, wie alle anderen auch.)

Sie tun nur selber alles, damit Sie ja besonders behandelt werden.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Wenn Sie Ihre vermeintlichen Versammlungen nämlich ordnungsgemäß anzeigen und ordnungsgemäß durchführen würden,

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

würden sie entsprechend durch die Behörden beschieden. Denn es gibt an dieser Stelle...

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Natürlich gibt es eine Anzeigepflicht, Herr Andrejewski.

(Michael Andrejewski, NPD: Die müssen sie doch gar nicht anzeigen. Sie müssen doch keine Parteiveranstaltung anzeigen!)

Hier gibt es keinen Ermessensspielraum, auch wenn Sie den gerne hineininterpretieren, um den vermeintlichen Märtyrer zu spielen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Andrejewski, NPD: Wo leben wir denn hier?)

Sie wollen Ihre privaten Geburtstagsfeiern als Versammlung deklarieren, um Ihre Musikveranstaltungen abzusichern, weil Sie genau wissen, dass diese Szenetreffen eigentlich illegal wären,

(Stefan Köster, NPD: Aus welchem Grund? Aus welchem Grund? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

wenn das Versammlungsrecht nicht ziehen würde. Deshalb wollen Sie das Grundrecht der Versammlungsfreiheit

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

auch dazu missbrauchen, den Menschen zu erklären, dass wir Ihnen in irgendeiner Form etwas beschneiden würden. Tun wir aber nicht.

(Michael Andrejewski, NPD: Nein.)

Diese von Ihnen durchgeführten Veranstaltungen unterliegen dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit nicht

(Stefan Köster, NPD: Geburtstagsfeier! – Michael Andrejewski, NPD: Genau. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

und können somit richtigerweise durch die Polizei aufgelöst werden, wenn die Polizei dafür entsprechende Anhaltspunkte hat.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ihr Antrag beweist nur eines: dass Ihre menschenfeindliche Ideologie nun auch noch durch die Landesregierung durchgesetzt werden soll.

(Raimund Borrmann, NPD: Geburtstagsfeiern sind nicht erlaubt.)

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei allen politischen Differenzen, an der Stelle können wir gemeinsam auf den Innenminister und die Justizministerin setzen, dass sie verhindern, dass am Ende auch noch eines der Grundrechte durch diese Ideologen zerstört wird,

(Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

und wir können daran kein Interesse haben. –

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sehr richtig.)

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Danke, Herr Schnur.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Köster von der Fraktion der NPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Schnur, Ihr, ich nenne es mal Vortrag, weil letztendlich die Fortsetzung des Comics des Verfassungsschutzes,