Ich will Ihnen dazu noch eines sagen. Sie haben an der Stelle – und da nutze ich jetzt einmal das Urteil selbst – gesagt: Die Regierung selbst ist frei, müsste ja gar nicht und wir müssten ja abwägen und so weiter und so fort. Das Landesverfassungsgericht hat auf seinen Seiten 56 – Frau MûšÈan hat es uns vorhin nur bedingt gesagt – und 57 Folgendes formuliert:
„Das Landesverfassungsgericht verkennt nicht, dass Gesetzgebungsvorhaben darauf ausgerichtet sind, verwirklicht zu werden. Dieses Ziel kann beeinträchtigt werden, wenn einer das Gesetzgebungsvorhaben tragenden Mehrheit angesonnen wird, sich in einem Gesetzentwurf oder wenigstens in den parlamentarischen Beratungen mit gegenläufigen Überlegungen auseinanderzusetzen. Auch das ändert aber nichts an dem Verfassungsgebot, bei der Kreisgebietsreform eine Abwägung“
„unter Einbeziehung der verfassungsrechtlich gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltung mit ihrem vollen Stellenwert vorzunehmen.“
Nun fragen Sie doch mal die kommunalen Entscheidungsträger, was die von der Beteiligung halten. Fragen Sie doch mal im Städte- und Gemeindetag! Die sitzen doch bei uns in der Enquetekommission und sagen ständig, wir werden im Grunde …
Ja, wir sitzen da auch, Herr Ringguth. Die sagen bloß: Wir werden im Grunde genommen nicht beteiligt, keiner fragt uns vorher. Das ist doch die Ausgangslage, in der wir uns befinden.
Lassen Sie mich abschließend sagen: „Die Landesregierung oder der Landtag hätte vorbereitend oder begleitend zum“ damaligen „Gesetzgebungsverfahren beispielsweise Gutachten zu unterschiedlichen Modellen einholen können...“
„im Gesetzentwurf die notwendigen Grundlagen für die erforderliche Abwägung zu liefern...“ Genau das ist der entscheidende Punkt. Sie wägen an der Stelle nicht mehr im Gesetzgebungsverfahren ab.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Und woher wollen Sie das denn wissen? – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Das haben Sie vorher schon gemacht. Das haben Sie vorher schon gemacht, sonst würden Sie nämlich mit Ihren Veröffentlichungen nicht so sehr darauf drängen.
Ich freue mich auf die Abstimmung. Ich hatte es ja beantragt, namentliche Abstimmung. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das machen wir gerne mit.)
(Andreas Bluhm, DIE LINKE, und Gabriele MûšÈan, DIE LINKE: Nee, der sprach schon. – Peter Ritter, DIE LINKE: Der hat 6+2 schon vorgestellt.)
Nicht? Dann ist mir das falsch gemeldet worden. Ich streiche das hier und komme damit zu der Feststellung, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich schließe die Aussprache.
Die Fraktion der FDP hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag auf Drucksache 5/2050 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen aufzurufen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung.
Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir unterbrechen die Sitzung für zwei Minuten.
An der Abstimmung haben insgesamt 58 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 7 Abgeordnete, mit Nein stimmten 45 Abgeordnete, es enthielten sich 6 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt.
Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 30 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Kormoranmanagement für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/2051.
Ich spreche hier für meine Kollegin Frau Reese. Wir sind dem Wunsch des Ministers nachgekommen, diesen Punkt hier heute aufzurufen. Ich denke, das gebührt auch der Anstand. Sie wissen, Frau Reese hat mehrere Kinder zu versorgen und lässt sich aus diesem Grund entschuldigen. Ich will es gerne übernehmen, hier aus Sicht der Fraktion unseren Antrag zu begründen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir alle wissen, ist die Entwicklung des Kormoranbestandes in unserem Bundesland bei Weitem kein neues Thema.
Die bisherige scheinbare Ohnmacht der Politik, auf die Kormoranbestandsentwicklung angemessen zu reagieren, macht dieses Thema – und das muss man leider feststellen an dieser Stelle – immer noch tagaktuell. Mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Kormoranbestandes hat sich in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt und, das wissen die Experten unter uns besser als ich, die Tendenz ist steigend.
Betrachtet man einmal den Bestand an Brutpaaren, so fällt auf, dass Mecklenburg-Vorpommern als einziges und als einzelnes Bundesland schon im Jahr 2006 mit circa 12.100 Brutpaaren auf Rang 4 im Ostseeraum gestanden war.
2008 waren es bereits 14.400 und damit 2.000 Brutpaare mehr als im Vorjahr, die Mecklenburg-Vorpommern als Brutplatz wählten. Für das Jahr 2008 belaufen sich die Gesamtschätzungen auf 87.000 bis 100.000 Vögel.
Bereits im Vorfeld zu unserem Antrag haben wir dazu zahlreiche Gespräche mit betroffenen Fischern und auch den Verbänden geführt. Weiterhin haben wir, das werden Sie aus der Presse entnommen haben, eine fraktionsinterne Anhörung zum Kormoranmanagement durchgeführt, auch unter Hinzuziehung von Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Kormoran“. Sowohl die Gespräche mit den Fischern, die durchgeführte Anhörung als auch die Ergebnisse der am 4. November in Brüssel durchgeführten Kormorankonferenz bildeten eine Grundlage für unseren hier heute vorliegenden Antrag.
Es ist allseits anerkannt, dass ein Kormoran pro Tag circa 500 Gramm Fisch vertilgt. Legt man also beispielsweise für dieses Jahr nur die Anzahl von 87.000 Kormoranen zugrunde, fehlen unseren Gewässern pro Tag 43 Tonnen Fisch, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dazu kommen Tausende Fische, die bei der täglichen Jagd der Kormorane angefressen, verletzt und in der Regel damit getötet werden.
Die Auswirkungen auf die Fischerei sind somit noch um ein Erhebliches höher. Das Ministerium geht davon aus, dass durch den Kormoran circa 4.750 Tonnen Fisch den Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns entnommen werden. Unsere Auffassung dazu ist, dass diese Annahme nicht mehr gerechtfertigt ist. Einige Fischer, die Teichwirtschaften betreiben, verzeichnen Ausfälle von bis zu 80 Prozent.