(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP – Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag wird aufgefordert, die Forderung nach einer Frauenquote in Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften von 40 Prozent zu unterstützen. Diese Forderung ist Bestandteil des Entwurfs des SPD-Regierungsprogramms aus dem April 2009.
Norwegen und Spanien haben sie, Österreich und die Schweiz wollen sie, die Frauenquote in Aufsichts räten. Herzlich willkommen im Aufsichtsrat, Sie haben es aufgrund der Quote geschafft!
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist doch Quatsch. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das ist doch albern, das ist doch albern.)
(allgemeine Unruhe – Peter Ritter, DIE LINKE: Das können nur CDU-Männer sagen. Also die Einschränkung muss schon sein.)
Männliche Aufsichtsräte würden sich genauso wenig darüber freuen, nur aus Gründen des Proporzes Einlass gefunden zu haben.
Doch um Missverständnisse gleich zu vermeiden, es gibt, denke ich, hier in diesem Hohen Hause niemanden, der per se etwas gegen mehr Frauen in Aufsichtsräten hätte.
Aus meiner Sicht könnte der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten in Deutschland gerne 100 Prozent betragen.
(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Sprechen Sie den Frauen die Qualifizierung ab, Herr Rühs? Das ist ja wohl nicht wahr.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung wird schlicht und einfach nicht gesehen. Wohin das führen kann, zeigt ein Blick über die Ostsee, nämlich nach Norwegen, wo knapp 50 norwegische Aktiengesellschaften schriftliche Verwarnungen erhalten haben, weil sie in ihrem Aufsichtsrat noch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote von 40 Prozent erfüllt haben.
Falls sie dieser Pflicht nicht nachkommen, droht nicht etwa ein Bußgeld, sondern die Zwangsauflösung, und das ist nicht gut so. So, meine sehr verehrten Damen und Herren, stelle ich mir jedenfalls strategische politische Rechtsetzung nicht vor. Ich beantrage namens der Koalitionsfraktionen die Überweisung des Antrags in den Wirtschaftsausschuss
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Wenn wir dort richtig informiert sind, finden doch auf den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften entsprechende Wahlen statt.
Die jeweiligen Aktionäre haben also dort das Wahlrecht. Jedermann, also Frauen und Männer, kann Aktien erwerben, soweit diese gehandelt werden. Es gibt da keine Beschränkungen, ob ein Käufer männlich oder weiblich sein muss. Das passt den Postkommunisten vielleicht nicht,
aber so ist das nun mal im real existierenden BRD-Kapitalismus organisiert, Herr Ritter. Die Vorstellung, man könnte Aufsichtsratsposten nach einer Frauenquote vergeben, ist abenteuerlich und zeugt von wenig Sachverstand.