So böte das Recht auf freie Einteilung des Mutterschutzes einen finanziellen Anreiz, bis zum Entbindungstermin zu arbeiten. Das heißt, Mütter könnten durch die Arbeit bis zum Entbindungstermin das niedrigere Elterngeld durch das höhere Mutterschaftsgeld ersetzen. Das in Deutschland geltende Verbot, länger als bis sechs Wochen vor der Geburt zu arbeiten, dient aber dem Schutz der Gesundheit der werdenden Mutter und stünde dann im Widerspruch zur EU-Richtlinie.
Auch die durch die Verlängerung des Mutterschutzes entstehenden höheren Lohnnebenkosten, die über eine Umlage größtenteils von den Unternehmen zu tragen wären, müssten – gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation – zumindest in die Betrachtung miteinbezogen werden. Dies, zusammen mit unseren Zweifeln an der Sinnhaftigkeit einer EU-weit einheitlichen Regelung, lässt uns Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! DIE LINKE fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, auf Bundes- und Europaebene mit all ihren zur Verfügung stehenden Mitteln die Initiative zur Verbesserung des Mutterschutzes der Europäischen Kommission zu unterstützen. Alles schön und gut so weit, aber ich stelle mir die Frage: Was hat DIE LINKE bisher getan, um den Mutterschutz auf Bundesebene zu verbessern? DIE LINKE verfügt doch über eine Bundestagsfraktion. Diese ist noch nicht sonderlich zum Thema Mutterschutz in Erscheinung getreten. Gleichfalls ist die Fraktion DIE LINKE bei uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht dadurch aufgefallen, sich besonders für Mütter starkzumachen.
Im Gegenteil, sie propagiert ein Frauenbild, bei dem die Frauen schon am ersten Tag nach der Geburt ihres Kindes wieder arbeiten gehen sollen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Wo haben Sie denn das her? – Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Viel wichtiger sind der LINKEN eine Frauenquote in den Aufsichtsräten und die Durchsetzung von Gender-Mainstreaming-Programmen in der Politik.
und dafür noch danken. Doch die deutsche Frau und Mutter hat mehr verdient. Sie hat die Anerkennung ihrer Leistungen durch ein Muttergehalt verdient.
Mit ihr steht und fällt ein Volk, daher hat sie Anspruch auf alle erdenklichen Leistungen ihres Volkes.
Den Kampf gegen die Überalterung kann unser Volk nur mit starken Frauen, die sich bewusst für die Mutterrolle entscheiden, gewinnen.
Deshalb ist es umso wichtiger, den richtigen Anreiz zu schaffen, der der Frau die Wahl, ob Mutter oder nicht Mutter, leicht macht.
Die Geburtenrate wird sich nicht durch die Schaffung von ein paar Wochen mehr Mutterschutz steigern lassen.
Es muss erreicht werden, dass die Familie wieder den höchsten Stellenwert im Volke einnimmt. Dazu ist es nötig, der Mutter ein Gehalt zu zahlen, denn nur wenn die Kinder kein Armutsrisiko mehr darstellen, werden sich wieder mehr Frauen auf die Mutterrolle besinnen. Die finanzielle Absicherung durch ein Gehalt für Mütter ist und bleibt auf Dauer die einzige Möglichkeit, die Geburtenrate zu steigern. Bis es so weit ist, dass das Kind wieder die Mutter adelt
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Dr. Seemann. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
fordern Sie nicht lebenslänglich Mutterschutz für Frauen, aber nicht zum Schutz der Mutter und der Frau, sondern damit die Frau als Gebärmaschine für Ihr deutsches Volk, wie Sie es immer so schön nennen, herhalten muss?! Das ist unglaublich! Das ist wirklich die Mutterkreuzideologie, die Sie hier …
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Zurufe von Raimund Frank Borrmann, NPD, und Stefan Köster, NPD)
Und das widerspricht auch den Interessen der Frauen, die eine eigenständige Existenzsicherung haben möchten
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Harry Glawe, CDU: So ist das. – Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Raimund Frank Borrmann, NPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag zur Reform des gesetzlichen Mutterschutzurlaubs will die Fraktion DIE LINKE zur Reduzierung der Benachteiligung von Frauen beitragen. Natürlich unterstütze ich das Ziel. Jedoch ist der vorliegende Antrag meines Erachtens in sich unschlüssig und im Rahmen der Diskussion ist mir durch den Kopf gegangen, dass diese Unschlüssigkeit sich wahrscheinlich aus dem Begriff ergibt.
In Deutschland wurde Mutterschaftsurlaub zunächst als Synonym für die Kindererziehung an sich betrachtet. In den letzten Jahren hat sich durch die Erziehungsgeldregelung der Inhalt des Begriffs verändert. Er wird jetzt verwendet als Abwehr von Gefahren, die der werdenden Mutter oder der Frau nach der Geburt durch Weiterbeschäftigung oder berufliche Tätigkeit entstehen würden. Also reduziert sich Mutterschaftsurlaub faktisch auf die Gesundheit für die Frau und auf die Verbesserung, sage ich jetzt mal, des Verhältnisses zwischen Mutter und Kind.
So, und davon ausgehend habe ich den Eindruck, dass Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz der Mutter vor und nach der Geburt eines Kindes mit in Deutschland bestehenden rechtlichen Regelungen zur Elternzeit und dem Elterngeld vermischt werden. Darüber hinaus bin ich im Gegensatz zu Frau Müller der Auffassung, dass, wenn wir unreflektiert den Mutterschaftsurlaub verlängern, das Ergebnis letztlich eine weitere Benachteiligung von Frauen mit Kindern in deren weiterem Leben ist. Und hierzu im Einzelnen:
In Deutschland wird der Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft und nach der Geburt im Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter, kurz Mutterschutzgesetz, geregelt. Davon getrennt geregelt ist eine mögliche Freistellung zur Betreuung und Erziehung des Kindes.
Der Mutterschutz, das haben wir schon gehört, umfasst in Deutschland in der Regel 14 Wochen, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Allerdings geht der Mutterschutz im Bedarfsfall weit über diese 14 Wochen hinaus. Schon nach dem Feststellen der Schwangerschaft ist die werdende Mutter für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freizustellen. Nach Ende der Mutterschutzzeit muss der
Mutter während der Arbeitszeit die Möglichkeit gegeben werden, ihr Kind zu stillen, ohne dass sie diese Zeit nach- oder vorarbeiten muss.
Darüber hinaus dürfen der Frau während der gesamten Schwangerschafts- und Stillzeit keine gesundheitsgefährdenden Arbeiten zugemutet werden,
Herr Abgeordneter Reinhardt, für die Störung des Ablaufs der Sitzung erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.