Und fünftens. Behinderte Menschen wollen und sollen nicht nur in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. Sie müssen mehr Chancen erhalten, auch in regulären Unternehmen und Firmen zu arbeiten.
Klar ist, dass es mit einer solchen neuen Eingliederungshilfe allein nicht getan ist. Sie muss eingebettet sein in eine viel stärker auf die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete Gesellschaft. Das bedeutet, ganz viel, sehr viel muss sich ändern in den Köpfen der Menschen, aber auch zum Beispiel in der Infrastruktur insgesamt.
Sie sehen also, meine Damen und Herren – jetzt gerade zwei Herren von der FDP –, Ihre Forderungen sind längst in der Mache,
Sie sehen also, meine drei Herren von der FDP, Ihre Forderungen sind längst in der Mache, denn wir sind uns ja darin einig, dass noch mehr Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine inklusive Gesellschaft zu haben, in der sich Menschen mit Behinderungen nicht mehr an vielen Ecken und Kanten zurückgesetzt finden, wie es heute leider noch ist.
Und wir wollen damit bei den Kleinsten anfangen. Sie wissen, dass wir nicht, wie Herr Roolf es hier schon mal im Landtag gesagt hat, Aufbewahrungsanstalten haben in Mecklenburg-Vorpommern, sondern dass wir Kitas haben, die eine ganz hohe Quote haben an integrativen Kitas. 80 Prozent der Kinder mit Behinderungen gehen in integrative Kitas. Das ist zurückzuführen auf gute Politik bei der Landesregierung.
Wir werden mit der Kita-Novelle einführen, dass auch der integrative Hort durchgesetzt wird und die Integration nicht nur in der Krippe und im Kindergarten stattfindet. Das ist eine ganz konkrete, notwendige, praktische Forderung, die wir umsetzen werden.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die jetzt mit den kommunalen Spitzenverbänden Handlungsstrategien zum Auf- und Ausbau eines inklusiven Sozialraumes erarbeiten und der Konferenz über den Stand der Reformgesetzgebung berichten soll.
nur kurz will ich auf den zweiten Punkt des Antrags eingehen. Selbstverständlich überprüfen wir regelmäßig unsere Gesetze und die tägliche Verwaltungspraxis daraufhin, ob Änderungen und Anpassungen notwendig sind. Eine Weiterentwicklung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie zwischen Bund und den Ländern abgestimmt ist, und dabei sind wir gerade.
Die Regierungsparteien auf Bundesebene haben sich darauf verständigt, zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen Aktionsplan zu erarbeiten. In der Zeile 3.780 des Koalitionsvertrages kann man dazu etwas finden, leider nur sehr wenig.
Den Menschen mit Behinderungen werden im schwarzgelben Koalitionsvertrag gerade einmal zehn Zeilen gewidmet. Das finde ich mehr als mager. Die FDP hätte sich, statt hier immer neue und fast gleichlautende Anträge zu dem Thema zu stellen, vielleicht lieber an die Parteifreunde in Berlin gewandt, um dort mehr Druck bei diesem Thema zu machen.
Auch wenn ich sehr skeptisch bin, was den angekündigten Aktionsplan der Bundesregierung angeht, bleibt zunächst abzuwarten, was darin enthalten ist. Genau aus diesem Grund hat der Sozialausschuss am 8. Juli 2009 das Thema auf Juli 2010 vertagt.
Sehr geehrter Herr Grabow, der Beschluss fiel einstimmig, wie Sie dem Protokoll entnehmen können. Und warum bringen Sie dann innerhalb kürzester Zeit den zweiten Antrag?
Ich will gerne auf Ihre Zwischenbemerkung eingehen, Herr Bluhm. Natürlich gehört zu einer inklusiven Gesellschaft nicht nur eine inklusive Kita, inklusiver Hort, im wahrsten Sinne des Wortes, sondern es muss im Bildungswesen weitergehen. Es ist ein ganz dringendes Problem. Insbesondere in Deutschland – wir haben mehrere Berichte in den letzten Wochen dazu gehört – werden Kinder mit Behinderungen immer noch zu oft ausgeschlossen aus der Regelschule. Deswegen bin ich dem Bildungsminister sehr dankbar, dass er hier Ansätze hat und die ersten Schritte geht, dass wir die Schüler in eine Regelschule geben und dort besser betreuen können.
Mein Fokus war jetzt als praktisches Beispiel auf den Kita-Bereich gerichtet, aber es ist eben anders, als Frau Dr. Linke es heute angesprochen hat. Die Sozialministerin hat beides im Blick: die Betreuung und die frühkindliche Förderung. Nur weil die Zuständigkeit im Bildungsministerium liegt, heißt es noch lange nicht, dass Bildungsminister und Sozialministerin hier nicht eng und gut zusammenarbeiten,
Also, Herr Bluhm, Sie können sich darauf verlassen, der inklusive Gedanke beginnt sicherlich in den Familien, in der Kita, aber endet nicht dort, sondern geht für diese Landesregierung über in die Schule und in alle weiteren Lebensbereiche. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen, egal welchen Alters, welcher Behinderung und in welcher Lebenssituation, selbstbestimmt an dieser Gesellschaft teilhaben können. Dazu brauchen wir eine bessere Infrastruktur, dazu brauchen wir weitere Investitionen in diese Infrastruktur. Gerade im Schulbereich, wir haben es eben angesprochen, gibt es eine ganze Menge zu tun. Dafür brauchen wir aber auch Geld und deswegen ist es wichtig, dass wir das Geld für eine inklusive Gesellschaft ausgeben und nicht für Steuererleichterungen, die nicht bei allen Menschen ankommen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP im Bund heißt es zwar: „Politische Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen. Deshalb werden wir einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickeln.“ Der Antrag der FDP-Landtagsfraktion beinhaltet jedoch etwas anderes. Mit ihm soll die Landesregierung aufgefordert werden, die UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern durchzusetzen.
Agieren wir denn gegenwärtig nicht im Einklang mit der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen? Widerspricht das Landes- und Bundesrecht dieser UN-Konvention? Die FDP behauptet dies zumindest indirekt in ihrem Antrag.
Die Landesregierung soll die „notwendigen Maßnahmen“ einleiten. Ferner soll die Landesregierung aufgefordert werden, „im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer … auf eine grundsätzliche Reform der Eingliederungshilfe“, also des Bundesrechts, „im Sinne der Bestimmungen der UN-Konvention … hinzuwirken“.
Wir reden hier über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemäß Paragrafen 53 und folgende im SGB XII. Die Eingliederungshilfe für Behinderte umfasst verschiedene Leistungen des Sozialamtes, die etwa vergleichbar sind mit den Reha-Maßnahmen der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind:
Zur Durchführung der Eingliederungsmaßnahme erstellt das Sozialamt zusammen mit den Betroffenen und den behandelnden Ärzten einen Gesamtplan mit folgenden Inhalten:
Die Eingliederungsmaßnahme muss also so lange gewährt werden, bis die Ziele der Eingliederungshilfe erfüllt sind beziehungsweise die Aussicht besteht, dass die Ziele erfüllt werden können. Hier sind die Stellungnahmen der Ärzte, Einrichtungen und sonstigen sachverständigen Personen, die auch am Gesamtplan beteiligt sind, wichtig.
Was sind nun Maßnahmen der Eingliederungshilfe? Das Sozialamt leistet folgende Maßnahmen der Eingliederungshilfe, Paragraf 54 SGB XII: