(Heinz Müller, SPD: Dass Sie da manchmal Schwierigkeiten haben, das wissen wir. – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Natürlich ist das Anliegen der Fraktion DIE LINKE in der Sache begründet und richtig. Deswegen werden wir der Verlängerung oder vielmehr der Verschiebung auch zustimmen.
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wie wollt ihr das? Ihr seid die Interessenvertreter der Firmen, der Industrie. Wie könnt ihr das?)
Wir wollen nicht gegen eine Reform sprechen, wir wollen nur eine ordentliche Reform und das ist der entscheidende Punkt.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zurufe von Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Gino Leonhard, FDP)
Deshalb braucht man noch etwas Zeit. Wir können diese Reform ja schlichtweg auch gar nicht mehr aufhalten, das muss man formal sagen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na, Gott sei Dank! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Dann ist es doch gut. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einfach mit dem beginnen, mit dem auch Herr Ritter begonnen hat, mit seinem staatstragenden Satz: „SPD und CDU modernisieren die Verwaltung des Landes“, Punkt. Unter der Beteiligung der LINKEN wurde die Modernisierung des Landes in den Sand gesetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. So möchte ich Ihren Eingangssatz einfach mal an dieser Stelle vervollständigen.
Und dann schauen wir mal, da haben Sie recht, was bei unserer Reform herauskommt, wenn wir hier im Landtag entsprechende Beschlüsse fassen.
Ich frage mich auch, ehrlich gesagt, inwieweit wir hier noch eine Sinnhaftigkeit an den Tag legen, wenn wir uns im Gesetzgebungsverfahren befinden. Im Prinzip hätten Sie dann nämlich formulieren müssen: Antrag der Fraktion DIE LINKE – Auswertung der Anhörung aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. Dann wären Sie der Sache im Inhalt gerecht geworden,
aber dass Sie hier einzelne Punkte aus der Anhörung herausgreifen und daraus jetzt Landtagsanträge machen, da muss ich schon sagen, das ist nicht besonders kreativ, denn das bringt uns in der Sache nicht weiter.
Wenn Sie sich als Parlamentarier, hier spreche ich die Fraktion der LINKEN an, über die Sinnhaftigkeit Ihrer Anträge Gedanken machen und wirklich öffentlich sich die Frage stellen und Sie versuchen dann auch, ehrlich zu antworten, was dieser Antrag der Bevölkerung von Mecklenburg-Vorpommern bringt, dann sage ich Ihnen, das ist Spiegelfechterei. Der bringt nämlich gar nichts. Ich komme noch mal auf diesen Aspekt zurück. Ich glaube, das müssen wir noch mal thematisieren. Wir befinden uns hier in einem Gesetzgebungsverfahren, das heißt, das Thema, was hier in den Landtag eingebracht wurde, ging entsprechend in die Anhörung. Die Anhörungen haben im Dezember stattgefunden
und jetzt tun Sie ganz überrascht plötzlich. Jetzt tun Sie inhaltlich ganz überrascht, wenn es um die Tatsache geht, dass der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Reform Ihnen hier nicht passt.
(Irene Müller, DIE LINKE: Darüber tun wir nicht überrascht. Sie sind überrascht. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Jetzt führen Sie Gründe auf beziehungsweise auch die Anzuhörenden, die im Kern im Prinzip zwei Ebenen betrachten,
zum einen die Ebene der Verwaltung, die, ich sage das mal vorsichtig ausgedrückt, in dem Sinne in diesem Zeitfenster überfordert ist, beziehungsweise die zweite Ebene, die Herr Müller hier schon entsprechend beschrieben hat, die Häufigkeit der stattfindenden Kommunalwahlen, die zusätzlich stattfinden sollen.
Insofern haben wir ja hier nun eingehend festgestellt, es geht im Prinzip um eine zusätzliche Wahl. Diese Tatsache, dass es ein schwieriger Prozess ist, für die Verwaltung innerhalb kürzester Zeit, sprich eines Jahres, hier
eine Umsetzung vorzunehmen, beziehungsweise auch die Thematik mit der zusätzlichen Wahl, das sind keine Argumente, die neu sind.
Jetzt tun Sie plötzlich erstaunt und stellen hier Anträge im Landtag. Ich frage mich, ob es darum geht, dass Sie hier irgendwie parteiintern in einem Wettbewerb stehen, wo es um die Anzahl der Anträge geht. Ich glaube, Herr Ritter, das haben Sie nicht nötig. Dann muss ich Ihnen an dieser Stelle sagen: Verwechseln Sie nicht die Quantität mit der Qualität!
Ich verweise immer wieder auf das Gesetzgebungsverfahren, in dem wir uns befinden, und insofern, sage ich Ihnen ganz deutlich, machen solche Anträge zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.
Es ist richtig, dass unterschiedliche Vertreter, zum Beispiel aus den Landkreisen Güstrow, Ludwigslust oder Parchim, auf diese Thematik hingewiesen haben, und ich kann Ihnen und auch der Öffentlichkeit versichern, dass wir diese Bedenken ernst nehmen. Dazu sind nämlich Anhörungen da.