Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was wir brauchen, ist eine sozial gerechte Sicherung von Kindern und Jugendlichen, eine transparentere Regelsatzsystematik, da gibt es überhaupt kein Vertun, und – ich komme zum Ende – auch die finanzielle Absicherung von Langzeitarbeitslosen und deren Familien an einer sozialen Teilhabe. Was wir nicht brauchen, ist eine Stigmatisierung von Langzeitarbeitslosen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei, meine Fraktion wird Ihrem Antrag nicht zustimmen, darüber brauchen wir jetzt nicht zu diskutieren, das werden Sie auch nicht erwartet haben, aber ich hoffe, dass an den kurzen Ausführungen, die ich hier gemacht habe, Ihnen deutlich geworden ist, dass es zumindest bei den Lösungsansätzen Parallelen zwischen Ihnen und meiner Fraktion und meiner Partei gibt. – Vielen Dank für Ihr Zuhören.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Irene Müller, DIE LINKE: Genau das steht im Antrag. Wir wollen wissen, was Sie tun.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß ja nicht, es mag ja richtig sein, dass wir hin und wieder in einer Landtagssitzung einmal Hartz IV haben. Und, Herr Schulte, Sie haben viele Punkte aufgeführt, die auch in meiner Rede drinstehen. Die könnte ich jetzt noch mal alle vortragen. SPD und FDP haben unterschiedliche Ansichten, aber das können wir hier in diesem Hause nicht klären. Das ist eine Sache, die in Berlin geklärt wird, die muss über Ihre Bundestagsfraktion eingebracht werden. Ich finde das gut, wenn man mal ein bundespolitisches Thema anspricht, wenn man mal über ein bundespolitisches Thema hier redet.
Wissen Sie, das will ich mir sparen, denn das habe ich schon dreimal gemacht. Lesen Sie die Reden der anderen Redner zu Ende! Wir haben, ich habe vorhin gefragt, Frau Ministerin irgendwann schon mal beauftragt, im Bundesrat was dafür zu tun. Meine Herren, klauen Sie unsere Zeit nicht!
(Irene Müller, DIE LINKE: In unserem Antrag steht, dass wir wissen wollen, was Sie tun. Haben Sie unseren Antrag gelesen?)
Ich würde mir mal selbst an die Nase fassen. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Wir lehnen den Antrag ab.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Irene Müller, DIE LINKE: Was haben wir für ein Glashaus im Zusammenhang mit Hartz IV?)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das SGB II ist jetzt fünf Jahre alt. Bei der Neufassung handelte es sich um die umfassendste Reform im Sozialbereich seit dem Krieg. Die Einführung wurde damals mit dem Nutzen, den Hartz IV beim Kampf gegen die Arbeitslosigkeit bringen sollte, begründet. Die gute Entwicklung der letzten Jahre am Arbeitsmarkt bestätigt, dass die Reform – und da bin ich mir mit Herrn Schulte von der SPD einig – im Kern richtig ist. Dennoch ist es nach fünf Jahren an der Zeit, eine Bilanz zu ziehen,
und es ist auch Zeit für eine Überarbeitung der Gesetze. Allerdings kommt es dabei wie so oft auf das Wie an. Schnellschüsse müssen vermieden werden und eine realistische Bewertung der Vor- und Nachteile darf nicht durch populistische Forderungen überlagert werden.
Wichtig ist es, an dem Grundgedanken festzuhalten, dass sich die gesellschaftliche Teilhabe am besten über Teilhabe am Erwerbsleben erreichen lässt. Ziel der Sozialpolitik muss daher bleiben, dass die Eingliederung in den Arbeitsmarkt oberstes Ziel bleibt.
Die Hauptziele des SGB II bleiben daher unumstritten. Unter dem Schlagwort „Fördern und fordern“ sollen erwerbsfähige Hilfebedürftige zu eigenverantwortlichem Handeln angeleitet werden. Ziel muss es sein, ganz oder teilweise bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit zu bekommen. Auch im Koalitionsvertrag ist das Ziel der Bundesregierung genannt, mit einer effektiven und effizienten Arbeitsmarktpolitik Arbeitsuchende erfolgreich in Beschäftigung zu vermitteln.
Das gilt insbesondere auch für diejenigen Arbeitsuchenden, die spezifische Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben und einen großen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung aufweisen.
Die Arbeitsmarktinstrumente der Arbeitsverwaltung sollen mit dieser Maßgabe auf den Prüfstand gestellt werden. Im Ergebnis soll die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduziert werden. Die Koalition will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze erprobt werden können. Damit soll den Sorgen vieler Menschen vor Abstieg und Überforderung begegnet werden.
In der Koalitionsvereinbarung werden die folgenden Themen als dringend zu überarbeitende Schwerpunkte aufgeführt: Hinzuverdienst, Schonvermögen, SGB-IIStrukturreformen, Pauschalierungen und Bürgergeld. Diese Ankündigung einer Überarbeitung hat nun in der politischen Diskussion zu vielfältigen Forderungen geführt, die teilweise an dem Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag nicht mehr herzuleiten sind.
Leider muss auch Ihr Antrag, liebe Kollegen von den LINKEN, in diese Kategorie eingeordnet werden, denn ein Überwinden der Regelungen kann nicht das Ziel sein.
Vielmehr muss dargelegt werden, welche Regelungen sich bewährt haben und welche neu gefasst werden sollten.
Bevor man sich aber zu irgendwelchen Schnellschüssen hinreißen lässt, muss eine Bewertung der Ergebnisse …
Dazu gibt es auch die kompetenten Spezialisten, deren Wissen nun auch ausgewertet werden muss. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit.
Seit Jahren ist das Institut gesetzlich mit der Arbeitsmarktforschung beauftragt. Mit der Einführung des SGB II wurde der gesetzliche Auftrag auf diesen Rechtskreis ausgedehnt. Die Wirkungen der Leistungen zur Eingliederung und zur Sicherung des Lebensunterhalts werden regelmäßig und zeitnah untersucht und in die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einbezogen.
Insbesondere bei den Wirkungsanalysen zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten sowie bei den Analysen zu den regionalen und gesamtwirtschaftlichen Effekten können deshalb große Synergien mit der Forschung zum SGB III erzielt werden. Letztlich geht es also darum, auch die Erfüllung der sozialpolitischen Ziele des Gesetzes zu untersuchen. Erst die wissenschaftliche Auswertung des IAB ermöglicht eine fundierte Bewertung der Arbeitsmarktinstrumente.
Wenn dies erfolgt ist, wird mit dem dann vorzulegenden Gesetz eine solide Grundlage für die Diskussion dieses Themas bereitstehen. Vorher macht auch eine Darlegung der Landesregierung keinen Sinn. Ein Überwinden der jetzigen Regelung wird aufgrund der dargelegten positiven Effekte ohnehin nicht das Ziel sein. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundlegende Änderungen für Hartz IV hat die NPD in diesem Landtag genug vorgeschlagen. Aber all das ist von der LINKEN abgelehnt worden. Wenn Sie das jetzt aufgreifen wollen, wunderbar, dann würden Sie mal was Vernünftiges tun. Es wäre zwar nicht Ihre persönliche geistige Leistung,
Was die Revision von Hartz IV betrifft, so sollte man vorsichtig sein, denn darunter kann auch eine Weiterführung von Hartz IV und Verschlimmerung im Sinne des Systems gemeint sein. Und wenn irgendwelche Ände