Protokoll der Sitzung vom 23.02.2010

Der Bürger, der in das Landeswassergesetz schaut, liest:

„§ 2a weggefallen § 3 weggefallen … § 6 weggefallen … § 9 weggefallen“

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

„§ 10 weggefallen“

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

„§12 weggefallen … § 14 Verzicht … § 34 weggefallen“

(Harry Glawe, CDU: Er ist wie ein Schredder da vorne.)

„§ 37 weggefallen § 38 weggefallen“

Ich würde sagen, das Ganze gehört in den Papierkorb.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Herr Abgeordneter Borrmann, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für die Verletzung der Würde des Hauses und fordere Sie auf, das von Ihnen hier niedergeschmissene Papier aufzuheben.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Das hebe ich nicht auf!)

Herr Abgeordneter Borrmann, wegen gröblicher Verletzung der Ordnung des Hauses schließe ich Sie von der Sitzung aus.

Ich unterbreche die Sitzung und bitte, die Verunreinigung hier vom Rednerpult zu beseitigen.

Unterbrechung: 13.04 Uhr

Wiederbeginn: 13.05 Uhr

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich erteile das Wort für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Herrn Lenz. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Ja, also ich muss ganz ehrlich sagen, nach so einem Vortrag hier noch etwas Sachliches zu dem Gesetzentwurf beizutragen, fällt mir wirklich schwer.

(Stefan Köster, NPD: Dann setzen Sie sich doch wieder!)

Aber ich glaube, der Präsident hat richtig gehandelt, es war eigentlich schon viel zu spät, dass der Kollege hätte gehen sollen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren setzt sich meine Fraktion dafür ein,

(Udo Pastörs, NPD: Karneval.)

dass im Bereich der Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für die Landwirte in MecklenburgVorpommern wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen geschaffen werden. Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir zwei Anträge mit dem Ziel,

(Udo Pastörs, NPD: Jetzt liest er das ab. Das ist dann die Sachlichkeit.)

den Absatz 3 des Paragrafen 81 des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern ersatzlos zu streichen, in den Landtag eingebracht. Heute verabschieden wir einen Gesetzentwurf, der diesem Ansinnen Rechnung trägt und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsunternehmen in unserem Land beiträgt. Ich freue mich, dass gerade hier ein einstimmiges Votum der Fachpolitiker im Agrarausschuss zustande gekommen ist.

(Udo Pastörs, NPD: Bravo, diese Leistung!)

Dennoch will ich es hier noch einmal klar und deutlich sagen, dass meine Fraktion auch in anderen Bereichen nach wie vor für die 1:1-Umsetzung von europäischen und bundesrechtlichen Vorgaben steht.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Deshalb haben wir uns im Rahmen der Erarbeitung der Koalitionsvereinbarungen vehement dafür eingesetzt, dass das Vorhaben der EU und des Bundes in Mecklenburg-Vorpommern konsequent nach diesem Grundsatz umgesetzt wird.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will hier noch einmal die wirklich wichtigsten Knackpunkte zur Abstandsregelung aufgreifen. Am 14. Januar 2006 trat eine neue Düngeverordnung in Kraft. Sie regelt unter anderem, dass bei der Ausbringung von Düngemitteln grundsätzlich ein Abstand von drei Metern zu Gewässern einzuhalten ist. Dieser Abstand wird vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesumweltministeriums als ausreichend erachtet. Gesonderte Regelungen wurden lediglich für stark geneigte Flächen festgelegt. Die Europäische Union legt in der Nitratrichtlinie keinerlei Abstandsregelungen für Gewässer dar. Somit ist der Bundesgesetzgeber mit der 3-Meter-Abstandsregelung bereits über das EU-Recht hinausgegangen.

Vor diesem Hintergrund hat die bisherige Regelung in Paragraf 81 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Wettbewerbsverzerrung dargestellt. Landwirte und ihre berufsständischen Interessen

vertretungen haben sich zu Recht in der Vergangenheit darüber beklagt, dass diese Regelung schwerwiegende Wettbewerbsnachteile mit sich bringt. So wurden weder die Auswahl eines geeigneten Ausbringungszeitraums noch die Verhältnisse vor Ort oder die Applikationstechnik berücksichtigt.

Mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes hat der Bund nun einen Randstreifen von fünf Metern normiert. Die Regelungen der Düngeverordnung gelten nach wie vor. Das landwirtschaftliche Fachrecht und die gute fachliche Praxis bieten schon heute ausreichend Grundlagen zum Schutz der Umwelt. Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann verwendet und vermarktet werden, wenn sie amtlich zugelassen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mittel hinreichend wirksam sind und schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Grundwasser ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, die erforderliche Sachkenntnis nachweisen. Aus diesen Gründen verfügen andere Bundesländer schon heute über keine landesgesetzlichen Regelungen dazu.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn meine Fraktion gerne weitergehende Änderungen, zum Beispiel im Bereich des Hochwasserschutzes oder des Küstenschutzes, vorgenommen hätte, so war aufgrund des Zeitdrucks leider nicht mehr möglich.

Meine Fraktion geht davon aus, dass nach Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes

(Udo Pastörs, NPD: Wenn Sie es besser machen können, haben Sie keine Zeit. Das ist wunderbar.)

ein weiterer Schritt notwendig sein wird.

Hören Sie bitte mal zu, Herr Pastörs!

Hierbei sind sowohl die Interessen des Gewässerschutzes als auch die Interessen

(Udo Pastörs, NPD: Sie reden sich um Kopf und Kragen.)

der Menschen unseres Landes in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Ich bitte um die Zustimmung

(Udo Pastörs, NPD: Bla, bla!)

zum Gesetzentwurf. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Lenz. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass gemäß Paragraf 97 Absatz 2 der Geschäftsordnung Ordnungsrufe und die zugrunde liegenden Anlässe von nachfolgenden Rednern nicht behandelt werden dürfen. Ich erteile Ihnen deshalb einen Ordnungsruf.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landeswasserrechts auf Drucksache 5/3027. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3261 anzunehmen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Ziffer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3262 vor, soweit er die Ziffer 1 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3262, soweit er die Ziffer 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3262, soweit er die Ziffer 1 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP, Ablehnung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der NPD und einer Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Stimmenthaltung durch die Fraktion DIE LINKE abgelehnt.