Außerdem wird immer unterstellt, das sage ich jetzt ganz einfach so und das ist meine Meinung, dass wir mit Petitionen die Hinweise und Ratschläge haben, den Ministerinnen und Ministern sagen wollen, dass sie nichts tun würden. Mitnichten, überhaupt nicht, aber unser Petitionsgesetz sieht nun mal vor, dass bestimmte Petitionen zur Weiterbearbeitung weitergegeben werden können.
Wenn mit dieser Begründung alles abgelehnt wird, dann können wir meines Erachtens B6 und B7 in unserem Petitionsgesetz abschaffen, denn dass nicht gearbeitet wird, hat ja nie jemand gesagt. Aber es gibt Beispiele, da sind wir der Meinung als Fraktion, es wäre wichtig gewesen oder es ist wichtig, die Dinge weiterzugeben.
So gibt es zum Beispiel ein Memorandum einer recht bemerkenswerten Gesellschaft zum Umgang mit Psychopharmaka, ein Memorandum, welches bundesweit in die Öffentlichkeit gebracht wurde. Mit diesem Memorandum ist ein Arzt an uns herangetreten, der sehr wohl als kompetent angesehen werden kann, und hat uns gebeten, das für die Bearbeitung zu berücksichtigen. Wir wollten, dass dieses Memorandum Frau Schwesig bekommt, nicht, weil wir ihr unterstellen, dass sie nicht arbeitet. Das ist ja an den Haaren herbeigezogen,
aber für bestimmte Dinge braucht auch ein Minister, eine Ministerin Rückhalt, Erläuterungen, entsprechende Angaben, um weiterarbeiten zu können.
Demzufolge brauchen wir die Ministerin vor dem Memorandum nicht zu schützen, sondern sollten ganz offiziell ihr als Vertreterin dieser ganzen Branche, als Aufsichtsgremium dieser ganzen Branche das übergeben, und zwar ganz offiziell vom Petitionsausschuss, denn dann hat es eine entsprechende Wirkung.
land sehr viel Arbeit ist in Richtung neue Sicht auf die Behandlung von psychisch kranken Menschen. Aus unserer eigenen Fraktion weiß ich, dass gerade psychisch kranke Menschen unter der Art und Weise, wie im Moment behandelt wird, oftmals sehr zu leiden haben. Sie haben darunter zu leiden, weil die Psychopharmaka sehr aggressiv sind, weil sie Einfluss haben auf ihre körperliche Darstellung, weil sie Einfluss haben auf ihre Psyche, die nicht unbedingt hervorragend und positiv ist, und weil es in der Zwischenzeit ganz einfach so ist, dass die Wissenschaft weiß, dass Psychotherapie an erster Stelle weiterzuentwickeln ist im Blick auf die Sicherstellung des Wohlbefindens des Menschen, der psychotherapeutisch behandelt werden muss.
Es wäre auch ein Blick auf die UN-Konvention für die Menschen mit Behinderung gewesen, diese fortschrittliche Art und Weise, mit Medikamenten umzugehen, bei uns im Land auf dieses Memorandum bezogen, offiziell anzuerkennen. Es ist nicht gemacht worden mit der Begründung, ist ja schon alles, haben wir ja schon alles, aber wie gesagt, nicht aus dem Petitionsausschuss.
Wir haben weiterhin mit Petitionen zu tun gehabt, die sich wieder befassten mit Landesarbeitsgemeinschaften, mit der Art und Weise der Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaften, weiterhin Wasser und Abwasser.
Dazu möchte ich hier nur sagen, eigentlich hatte uns der Bürgerbeauftragte versprochen, dass wir mit Wasser und Abwasser keine Petitionen mehr haben werden. Wir haben sie weiterhin. Zugegeben, wir haben sie nicht unter der Prämisse, dass 300, 330 Menschen auf einmal unterschreiben, aber sehr wohl 70, 80 und so weiter.
Das ist eine Zahl, bei der man nach wie vor davon ausgehen muss, dass es relevant ist, dass das KAG relevant ist und bei uns hier nicht die wichtigen Dinge bearbeitet, die unseren Bürgern auf der Seele liegen. Ich bitte also darum, dass mit den Abschlüssen B6 und B7, Weiterleitungen an Fraktionen und Landesregierungen, so umgegangen wird, wie wir es eigentlich auch wollen,
ganz offiziell vom Petitionsausschuss an die dementsprechenden Gremien, um zu gewährleisten, dass dieser positive Schub aus unserem Ausschuss heraus an die entsprechenden Stellen geht. Wir wollen damit niemanden ärgern, niemanden stören, aber ich denke, die Hinweise der Petenten sind es wert, …
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3407, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP sowie Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der NPD angenommen.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat eine Auszeit wegen Beratungsbedarfs beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für 20 Minuten. Wir setzen um 15.50 Uhr fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Tätigkeitsberichtes 2009 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2009, Drucksache 5/3319.
Tätigkeitsbericht 2009 des Petitionsausschusses gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern: Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages MecklenburgVorpommern im Jahr 2009 – Drucksache 5/3319 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Drucksache 5/3319 liegt Ihnen der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2009 vor.
Bevor ich zu den dargestellten Zahlen komme, möchte ich mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusssekretariates recht herzlich für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr bedanken. Bedanken möchte ich mich dafür, dass wir in diesem Jahr und auch im vergangenen Jahr – und das sei an der Stelle gesagt – bereits die zweite Beschlussempfehlung vorgelegt haben und jetzt den Abschlussbericht 2009 und darüber hinaus bereits in diesem Jahr drei Ortsbesichtigungen durchgeführt haben, die entsprechend auch vorbereitet worden sind.
Im Namen meiner Mitglieder des Petitionsausschusses möchte ich mich ebenfalls bedanken bei der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Wie Sie alle wissen, haben wir in den vergangenen Jahren oft thematisiert, dass wir personelle Unterstützung im Ausschusssekretariat, und zwar langfristige, kontinuierliche, brauchen. Mit dem Haushalt 2010/2011 ist das erfolgt. An dieser Stelle unseren herzlichen Dank. Ich kann Ihnen versichern, dass wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausschusssekretariat gemeinsam mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses, unsere Arbeit wahrnehmen entsprechend des Gesetzes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Berichtszeitraum sind insgesamt 637 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern im Petitionsausschuss eingegangen. Dies stellt im Vergleich zum Jahr 2008 einen Rückgang von 376 Petitionen dar. Diese Differenz ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2009 nur noch 134 Zuschriften zu einer Mehrfachpetition, die kommunale Beitragsbescheide von der Insel Rügen betrafen, eingingen.
(Angelika Peters, SPD: Die Petition kam von der Insel Rügen, weil sie von der FDP initiiert worden ist.)
Da die Bescheide im letzten Quartal 2008 erlassen wurden, erreichten den Petitionsausschuss 418 Zuschriften noch bis Ende des Jahres 2008 und stellen sich auch im Jahresbericht 2008 dar.
Trotz dieser etwas geringeren Anzahl an Einzelpetitionen haben sich 2009 im Verhältnis zum Jahr 2008 insgesamt deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger mit ihren Bitten, Beschwerden und Vorschlägen an den Petitionsausschuss, mithin an ihre gewählten Volksvertreter gewandt. 2009 waren es insgesamt 36.879 Petentinnen und Petenten. Dies stellt eine Steigerung um mehr als 70 Prozent im Verhältnis zum Vorjahr dar.
Diese Zahlen beruhen darauf, dass die Menschen ihr Petitionsgrundrecht nicht nur für sich allein, sondern auch in der Gemeinschaft wahrnehmen können. 2009 erhielt der Petitionsausschuss 75, Entschuldigung, 45 Massenpetitionen.
Auf diesem Wege wandten sich beispielsweise 14.447 Bürgerinnen und Bürger gegen die geplante Errichtung eines neuen Hafens an dem bisher naturbelassenen Ostseestrand bei Prerow. Hierzu übergab die Delegation einer Bürgerinitiative dem Petitionsausschuss ihre Petition zusammen mit einer entsprechenden Unterschriftensammlung. Weitere 197 Petentinnen und Petenten baten die Ausschussmitglieder um Unterstützung zur Abwendung der drohenden hausärztlichen Unterversorgung.
Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger stammen aus nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen und auch privaten Lebens. Allerdings lagen die Schwerpunkte unabhängig von den eingegangenen Massenpetitionen etwa im Bereich der kommunalen Angelegenheiten, des Sozialrechtes sowie der Polizei. Zu dieser Thematik gingen die meisten Petitionen seit 1997 ein. Dabei beinhalteten die Eingaben neben Beschwerden über die Art und Weise der Aufnahme von Verkehrsunfällen, der Bitte um Unterstützung von Polizeibeamten anderer Länder für die Aufnahme in den Landespolizeidienst auch Fragen der Ausstattung beziehungsweise der Ausrüstung der Polizei.
Der Petitionsausschuss legte Ihnen im Berichtszeitraum drei Beschlussempfehlungen und Berichte zu insgesamt 510 Petitionen in Form von Sammelübersichten vor, zu welchen wir, die gewählten Volksvertreter, sodann gemeinsam einen das Petitionsverfahren abschließenden Bericht abfassten. Im Ergebnis wurden 34 Eingaben zuständigkeitshalber an die Landtage anderer Bundesländer oder an den Deutschen Bundestag abgegeben. In 29 Fällen wurde von einer Behandlung der sachlichen
Prüfung abgesehen, da die Bürgerinnen und Bürger etwa die Überprüfung oder Änderung von gerichtlichen Entscheidungen begehrten. Aufgrund der seitens des Landtages zu beachtenden verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Gerichte konnte eine Bearbeitung insoweit nicht erfolgen.
Welche Möglichkeit die Arbeit des Petitionsausschusses für die Anliegen der Bürger bietet, zeigte sich auch im vergangenen Jahr. So nahmen viele Betroffene ihr Petitionsgrundrecht in Anspruch, weil sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Behördenentscheidung, etwa einem Verwaltungsakt, hatten. Auch wenn der Petitionsausschuss keine Bescheide aufhebt und das Einreichen einer Petition nicht mal eine aufschiebende Wirkung ähnlich einem eingelegten Widerspruch hat, konnte den Petenten sehr oft zumindest teilweise geholfen werden. So werden im Rahmen der Erarbeitung einer Stellungnahme durch die zuständigen obersten Behörden die Verwaltungsentscheidungen sowie das Verhalten der Mitarbeiter umfassend geprüft. In diesem Zusammenhang kommt es nicht selten vor, dass die vor Ort zuständigen Behörden beispielsweise kleinere Rechenfehler entdecken. So erhalten die Betroffenen sehr schnell eine Nachzahlung der ihnen zustehenden Beträge.
Auch ist der Petitionsausschuss stets um die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume im Sinne des Petenten bemüht. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass insgesamt in 19 Prozent der abgeschlossenen Petitionen dem Anliegen der Petentinnen und Petenten in Gänze entsprochen werden konnte. Hinzu kommen zudem weitere 13,7 Prozent der abgeschlossenen Eingaben, in denen die Ausschussmitglieder im Rahmen der teils mit oder teils ohne Regierungsvertreter durchgeführten Ausschussberatungen Kompromisslösungen für die Betroffenen erarbeiten konnten. Hierzu ist zu berücksichtigen, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger sich vor Einreichung einer Petition schon an die zuständigen Behörden gewandt haben und dort erfolglos waren. Vor diesem Hintergrund sind die oben soeben dargelegten erfolgreichen Abschlüsse von Petitionsverfahren meines Erachtens schon bemerkenswert.
Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum 19 Petitionen an die Landesregierung sowie 11 Petitionen an die Fraktionen des Landtages überwiesen. Auf diese Weise können Beschwerdepunkte der Bürgerinnen und Bürger gegebenenfalls im Rahmen von Gesetzesentwürfen und Gesetzesänderungen oder anderen Initiativen berücksichtigt werden.
Es soll in diesem Zusammenhang auch nicht unerwähnt bleiben, dass der Petitionsausschuss bei circa 36 Prozent der Eingaben empfohlen hat, das Petitionsverfahren abzuschließen, bei denen dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Es dürfte nicht verwundern, dass sich einige dieser Petentinnen und Petenten darüber beim Petitionsausschuss, einzelnen Fraktionen oder dem Landtag beschwerten. Diese Reaktion ist teilweise darauf zurückzuführen, dass einige Bürger nicht bereit sind, eine gerichtliche Entscheidung oder die Tatsache zu akzeptieren, dass unser Grundgesetz die Unabhängigkeit der Gerichte festschreibt und es dem Landtag vor diesem Hintergrund verwehrt ist, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, zu ändern oder aufzuheben.