Die Antwort kann ich nicht geben und Vermutungen sind da auch wenig hilfreich. Ob in den einen Regionen Bewohner zufriedener mit den Verwaltungen sind als in anderen oder ob es andere Ursachen hat, das, denke ich, werden wir hier auch nicht erörtern können und auch nicht wollen.
Aus dem Bericht können Sie ersehen, dass wir Petitionen an den Bundestag abgegeben haben oder auch von dort welche bekamen. Das geschah immer dann, wenn dem Petenten die Zuordnung der Zuständigkeit nicht klar war oder diese sich erst im Nachhinein herausstellte.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass uns auch so manche Eingabe aus anderen Bundesländern erreicht hat, die wir bearbeiten müssen. Wir müssen sie bearbeiten, denn das regelt die Verfassung, und zwar der Artikel 10 des Petitionsrechtes. Danach hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft an die zuständigen Stellen der Volksvertretung zu wenden.
Und wenn Sie nun auf Seite 14 des Berichtes nachlesen, werden Sie feststellen, dass uns allein aus dem Land Brandenburg 94 Petitionen erreichten – 2008 waren es 105 –, insgesamt aus den anderen Bundesländern aber nur 164. Dann können wir feststellen, dass 57,3 Prozent der Petitionen alleine aus Brandenburg kommen. Für diesen Anteil, in Prozenten ausgedrückt, kennen wir auch die Ursache. Sie hat nur einen Namen, mit dem wir uns auch in diesem Jahr aktuell weiter beschäftigen müssen. Nicht, dass Sie mich jetzt missverstehen: Wir nehmen alle Petitionen ernst, aber in diesem Fall und bei diesem Namen könnte ich auf die meisten Anregungen und Forderungen und deren Bearbeitung verzichten, sie raubt häufig Kraft und Zeit.
So auch eine aktuelle Petition, die sich auf die Arbeitsweise des Landtages bezieht beziehungsweise auf die der Abgeordneten. Nur so viel: Derzeit läuft die Forderung, alle Abgeordneten sollten einen Knigge-Kurs machen. Ich würde diesem Petenten diese Empfehlung
gerne zurückgeben oder aber er kennt den einen oder anderen Abgeordneten, bei dem er es für nötig hält. Auch da können wir natürlich keine Ursache benennen.
Meine Damen und Herren, wenn sich die Bürger an uns wenden, dann sind die Erwartungen hoch. Oft können wir teilweise oder ganz helfen und vermitteln. Die Vorsitzende hat dazu ausgeführt. Bei kommunalen Entscheidungen wird das allerdings schwierig. Über die Zweckmäßigkeit oder Angemessenheit der Beschlüsse der Kommunalvertretungen, von denen die Petenten häufig persönlich betroffen sind, haben wir nicht zu befinden. Wir prüfen lediglich die Rechtmäßigkeit.
Immer wieder wurde die Dauer des Petitionsverfahrens oder der Petitionsverfahren beklagt, zu Recht, wie ich meine. Und wir Mitglieder des Ausschusses waren ebenso unzufrieden wie die Petenten. Ich glaube, auch für meine Kollegen sagen zu können, wir sind froh, dass der Landtag zur Änderung der Verfahrensgrundsätze, Anlage 3 der Geschäftsordnung, seine Zustimmung gab. Für den einen oder anderen von uns war es lediglich ein Kompromiss, der mögliche gemeinsame Nenner, für die Petenten folgen daraus dennoch wesentliche Verbesserungen.
Das Anliegen der Zeitersparnis wird mit den Festlegungen wie folgt umgesetzt: Künftig wird es nur noch eine Mahnung bei der Verzögerung der Abgabe der Stellungnahmen durch die Ministerien oder Folgebehörden geben. Die Bearbeitungsfristen durch die Abgeordneten selbst werden von sechs auf vier Wochen verkürzt. Und was ganz wichtig ist: Dabei erfolgt die Bearbeitung der Akten durch die Abgeordneten nun parallel, während es vorher nacheinander stattfand. Das heißt, beschäftigten sich vier Abgeordnete mit einer Akte, waren vorher 24 Wochen möglich, wenn man die Wochen ausgeschöpft hat. Heute beschäftigen sich vier Abgeordnete innerhalb von vier Wochen parallel. Das heißt also, wir sparen möglicherweise 20 Wochen.
Neu ist auch die Einführung der E-Mail-Petition. Bisher waren Petitionen nur schriftlich einzureichen. Was im Bundestag und anderen Bundesländern bereits üblich ist, wird nun auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Dies, meine Damen und Herren, stellt eine bürgerfreundliche Erweiterung des Wahrnehmens unseres Petitionsgrundrechtes dar und lässt damit den Weg über moderne Kommunikationsmittel nicht mehr aus. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Zuerst zu Ihnen, Frau Peters, da Sie mich herausforderten. Ich sprach vorhin zu einer völlig anderen Drucksache als Sie jetzt. Ich sprach nämlich über die Zusammenfassung der Petitionen von Januar bis März.
Und wenn Sie da aufmerksam nachlesen, finden Sie, dass nicht eine, und ich wiederhole, nicht eine Petition nach B6 oder B7 an die Regierung oder die Fraktionen verwiesen wurde. Und diese Aussage von mir war richtig.
Wenn Sie jetzt über das vorige Jahr sprechen und da feststellen, dass Petitionen überwiesen worden sind, dann haben Sie recht. Dazu habe ich mich aber überhaupt noch nicht geäußert. Also dürfen Sie mir in dem Zusammenhang keine Lüge unterstellen,
denn, wie gesagt, ich sprach zu etwas anderem als Sie jetzt. Außerdem ist es etwas anderes, wenn Sie selbst als Koalition nach B6 oder B7 abschließen wollen oder die Opposition. Mit der Opposition wollen Sie nichts zu tun haben. Demzufolge wird abgelehnt. Ihr Eigenes unterstützen Sie natürlich heftig,
(Beate Schlupp, CDU: Das ist Ihr Eindruck über die Arbeitsweise des Petitionsausschusses?! Das ist Ihr Eindruck über die Arbeitsweise des Petitionsausschusses?! Das ist ja klasse! – Zuruf von Angelika Peters, SPD)
Ich komme jetzt aber zum Tätigkeitsbericht des Jahres 2009, Frau Schlupp. Hören Sie mir bitte zu! Das ist nicht das Einzige, ich habe nur reagiert auf Frau Peters.
Wir haben im Petitionsausschuss Petitionen von sehr umfangreichem Inhalt und sehr weitgreifende Petitionen. Der Petitionsausschuss macht in der Regel seine Arbeit leise, aber hartnäckig. Wir haben Erfolge. Oftmals haben wir schon Erfolge, wenn der Petent seine Petition einreicht und das Sekretariat die entsprechenden Stellungnahmen von den Ministerien verlangt. Auch die Ministerien wenden sich an andere Institutionen, die damit zu tun haben, und oftmals erledigt sich die Petition. Plötzlich geht es ganz einfach, was der Petent anzumelden hat, und es gibt keine Diskussion mehr zu dem Thema. Das ist auch ein Erfolg des Petitionsausschusses, aber eigentlich nur einer in Klammern, denn es sollte, denke ich, in unserem Staat, in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern auch ohne den Druck – Anführungsstriche unten – von oben – Anführungsstriche oben – gehen.
Die Erfolge, die wir zu verzeichnen haben, sind oft sehr weitreichend und nicht nur für einzelne Petenten von maßgeblicher Bedeutung, sondern gleich für viele, einige für eine ganze Region. Deshalb möchte ich die Mitglieder des Landtages hier auch auffordern, wenn Sie in Ihren Sprechstunden Menschen haben, die sich an den Petitionsausschuss wenden wollen, reden Sie Ihnen positiv zu.
Ein Beispiel habe ich mir herausgesucht, wo ich denke, dass gerade die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und den unterschiedlichen Ministerien ganz besonders gut zutage kommt. Ich spreche von Biogasanlagen. Wir hatten mehrere Petitionen zu Biogasanlagen, die entweder geplant sind oder schon bestanden.
Die Petitionen haben sich in Richtung Geruchsbelästigung und Lärmbelästigung definiert. Die Petitionen von den Bürgern waren mit sehr viel Nachdruck gegeben und wir haben gearbeitet mit verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von unterschiedlichen Ministerien, so dem Wirtschaftsministerium, dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und auch dem Landwirtschaftsministerium. Wir haben intensiv miteinander beraten und erörtert, auf welche Art und Weise
c) Kriterien aufgeschrieben werden können, mit welchen Grundlagen die Planer arbeiten können, um – und das ist auch wichtig –
Das Wirtschaftsministerium hat zu diesem Punkt Hinweise und Ratschläge erarbeitet, die Ende des Jahres 2009 auch in die Öffentlichkeit gegangen sind. Die entsprechenden Dinge aus dem Verkehrsministerium und dem Landwirtschaftsministerium sind eingearbeitet worden. So haben wir jetzt in der Richtung eine Sicherheit, wo wir davon ausgehen können, dass die Grundlagen so gestaltet sind, dass eigentlich jeder weiß, was er darf und was er nicht darf. Dass es deshalb nun keine Petitionen mehr zu diesem Thema gibt, werden wir nicht sagen können, aber erst einmal ist gemeinsam gut gearbeitet worden, um eine Lösung zu finden.
Auf unsere Möglichkeit, Onlinepetitionen in Mecklenburg-Vorpommern abzugeben, hat Frau Peters schon aufmerksam gemacht. Ich denke, auch das ist eine Möglichkeit für Menschen, die sich eine Petition bei uns schnell von der Seele schreiben wollen, das zu tun.
Zu der Problematik Eisenbahnbrücke und Patientenbesuche hat Frau Borchardt schon etwas gesagt. Auch da gab es im Endeffekt eine recht unkomplizierte Zusammenarbeit zwischen verschiedensten Leuten, die da gefragt waren. Da kann man eigentlich nur danke sagen denen, die da drangeblieben sind und immer wieder auch Lösungsvorschläge erarbeitet haben. Von allein kommt so etwas nicht.
Zur Höhe von Hartz IV haben wir etliche Petitionen im vergangenen Jahr gehabt. Natürlich wissen wir, dass wir hier im Land nicht die Regelsätze ändern. Wir haben
natürlich diese Petitionen an den Bundestag weitergegeben, wo auch die dementsprechenden Anträge gemacht werden können, die Weiterbearbeitung in Gang gebracht werden kann. Allerdings zeigt mir die Zahl, die bei uns eingegangen ist, dass das ganze System Hartz IV nicht stimmt und dass es mehr Bürger gibt, die damit nicht zufrieden sind, nicht weil sie mit Geld nicht umgehen können, sondern dass tatsächlich die Regelsätze nicht in Ordnung sind.