Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich ist dem heutigen Bericht des Bürgerbeauftragten nichts hinzuzufügen. Wenn ich mich dennoch kurz zu Wort melde, dann um explizit auf die unterschiedlichen Möglichkeiten des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses hinzuweisen.
Wie wir schon gehört haben, hat der Bürgerbeauftragte im Jahr 2009 überall im Land 37 Sprechtage angeboten, von denen viele Bürger regen Gebrauch gemacht haben. Auch wenn es dem Petitionsausschuss zwischenzeitlich möglich ist, neben schriftlichen auch E-Mail-Petitionen entgegenzunehmen, so gibt es doch oftmals Hemmschwellen oder Probleme bei vielen Bürgern, ein Anliegen schriftlich zu formulieren. Deshalb ist es ein beruhigendes Gefühl,
dass durch das Angebot des Bürgerbeauftragten, sich im direkten Gespräch über vorhandene Probleme informieren zu lassen und tätig zu werden, keine Lücke für diejenigen entsteht, die vor einer schriftlichen Petition zurückschrecken.
mit Landräten, Oberbürgermeistern und Mitarbeitern der Verwaltung. Schon aufgrund dieses kurzen Dienstweges konnte der Bürgerbeauftragte Anliegen erörtern und teilweise unmittelbar klären, die gerade erst am Sprechtag an ihn herangetragen wurden. Ich denke, dies ist gerade in Anbetracht des umfangreichen Schriftverkehrs, der oftmals im Zusammenhang mit Bitten und Beschwerden von Bürgern ausgelöst wird, ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Fristverkürzung und Verwaltungsvereinfachung.
Wenn ich jetzt – neben einem Punkt, der meinem Kollegen Armin Jäger besonders am Herzen liegt und den er nach mir noch ausführen wird – konkret auf eine Darstellung im Bericht des Bürgerbeauftragten eingehe, dann nur, um aufzuzeigen, dass manchmal lediglich Hartnäckigkeit und der Einsatz des gesamten Instrumentariums des Bürgerbeauftragten zum Ziel führen. Wer den Bericht aufmerksam gelesen hat, und der Bürgerbeauftragte hat selbst darauf hingewiesen, wird an dieser Stelle wissen, dass ich nur auf das Bespiel „Lange Leitung“, beginnend auf Seite 9, anspielen kann. Allein die Kurzdarstellung mutet an wie eine fast unendliche Geschichte. Denen, die sie noch nicht gelesen haben, kann ich das nur wärmstens empfehlen, denn diese Darstellung vermittelt ein eindrucksvolles Bild zum einen von dem, was der Bürgerbeauftragte alles leisten muss, und zum anderen, wie wichtig die Vermittlerrolle, die er vielfach übernimmt, für alle Beteiligten sein kann.
Deshalb verbleibt mir abschließend nur, dir, lieber Bernd Schubert, und allen deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen der CDU-Fraktion für die nicht nur im Jahr 2009 geleistete Arbeit zu danken.
Und ganz zum Schluss beantrage ich für meine Fraktion, sollte dies noch nicht geschehen sein, der Vollständigkeit halber die Überweisung des Berichts neben den anderen Überweisungen auch in den Verkehrsausschuss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte zu einem Thema eine kurze Anmerkung machen.
Herr Schubert, ich habe mit Interesse Ihre Ausführungen über die Medienmeldungen zum Thema „Sexualisierte Gewalt an Kindern in DDR-Heimen und -Jugendwerkhöfen“ gehört. Und wenn ich Sie richtig verstanden habe – und darüber bin ich sehr froh –, stammen diese Informationen, die zumindest so über die Presse für mich herüberkamen, dass in diesen Heimen Kinder sexuelle Gewalt erlebt haben, nicht von Ihnen, sondern von der Landesbeauftragten für das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Mich hätte das auch sehr gewundert, muss ich sagen. Sie sind auf meiner Veranstaltung Ende Januar 2009 gewesen, wo wir das Thema mit Ärzten und Ärztinnen sehr umfangreich beraten haben, und sehr eindrucksvoll von den Expertinnen und Experten Fotos zu sehen gekriegt haben, aus denen die Gewalt, die Kindern ange
tan wird, hervorgeht. Und ich hätte mich schon sehr gewundert, wenn Sie Fälle haben – wir arbeiten sonst auch sehr gut zusammen –, die Sie bei mir nicht mit angegeben hätten.
Aber ich muss auch sagen, dann bin ich von der Landesbeauftragten für das Stasi-Unterlagen-Gesetz etwas enttäuscht, denn es wurde der Eindruck vermittelt, die Landesregierung und überhaupt das Land MecklenburgVorpommern machen so gut wie gar nichts für Kinder, die sexuelle Gewalt erleben. Das – und das möchte ich hier an dieser Stelle deutlich sagen, wir haben ja morgen noch den Antrag der Fraktion der FDP auf der Tagesordnung – ist mitnichten so. Ich erwarte eigentlich von allen Behörden und Einrichtungen, Dienstleistungseinrichtungen, von Jugendbehörden, von Schulen, dass, wenn ihnen auch nur ein Fall sexualisierter Gewalt an Kindern oder Missbrauch an Kindern bekannt wird, dieser bei den Beratungsstellen gemeldet wird.
Wir haben hier in Mecklenburg-Vorpommern – ich komme da morgen noch mal drauf – fünf durch den Bereich der Parlamentarischen Staatsekretärin für Frauen und Gleichstellung gut finanzierte und gut arbeitende Beratungsstellen. Den Jahresberichten ist zu entnehmen, dass der Tatzeitpunkt und der Meldezeitpunkt, die Kontaktaufnahme zu diesen Beratungsstellen, um Jahre, um manchmal 20, 30 Jahre differieren. Das heißt, die Straftaten wurden den Kindern angetan, da waren sie 3, 4 Jahre oder 15 Jahre, und sie melden sich, wenn sie 40 oder 50 Jahre sind. Das hängt damit zusammen, dass die Erwachsenen erst in so späten Lebensjahren darüber sprechen können und sich auch Hilfe suchen können. So wird es sicherlich auch den Personen gehen, die zu DDR-Zeiten in Heimen waren und gegebenenfalls solche Straftaten erfahren haben. Ich bin insofern sehr enttäuscht, dass diesen Personen nicht sofort die Option mitgeteilt worden ist, dass sie dort in den Beratungsstellen auch entsprechende Hilfe haben.
Im Übrigen haben diese Beratungsstellen auch Netzwerke gebildet, regionale Netzwerke gebildet. Daran sind die Staatsanwaltschaften, daran ist die Polizei beteiligt, das heißt, den Opfern, egal, zu welchem Zeitpunkt das geschehen ist, wird Hilfe angeboten und die Opfer können Hilfe erhalten.
Und ich muss sagen, in dem Zusammenhang bin ich auch sehr froh, dass die Fraktionen es auch ermöglicht haben, Zeugenbegleitung hier in Schwerin einzurichten. Wir haben das schon mal, da komme ich morgen noch mal drauf, drei Jahre in Rostock gehabt. Das ist eine Sache, denke ich, die wir im Land noch stärker verstetigen müssten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen Sie es mir nach, dass ich den Bericht hier aufgreife, um auf das Thema einzugehen, denn die Meldungen, die über die Medien gekommen sind, haben doch einen sehr engen Bezug zum Bürgerbeauftragten hergestellt. Ich erwarte wirklich, wenn der Bürgerbeauftragte solche Informationen haben sollte, dass er da mit anderen zuständigen Stellen, wie in anderen Fällen auch, Kontakt aufnimmt. Ich denke, über das Thema sollten wir ansonsten morgen noch mal in Ruhe sprechen, auch nicht polemisch. Ich glaube, da erreicht man bei den Opfern oder mit den Opfern gar nichts. Wir sind es den Opfern schuldig, darüber in Ruhe zu reden und noch bessere Hilfsmöglichkeiten zu finden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Wortbeitrag von Ihnen, Frau Kollegin Seemann, bin ich ganz froh, dass Sie sich noch mal zu Wort gemeldet haben. Ich wollte genau zu diesem Punkt etwas sagen.
Wir haben im Europa- und Rechtsausschuss genau die Thematik beraten. Ich bin auch froh, dass wir vereinbart haben, dass wir den Bericht des Bürgerbeauftragten, damit er nicht erst durch die Ausschüsse kommt und dann wieder zurückkommt – unser aller Vorsitzender unseres Ausschusses war da sehr hilfreich –, sofort aufgegriffen haben, weil man so etwas nicht einfach in der Welt stehen lassen darf, was so an Äußerungen kommt.
Aber es gibt in der Tat laufende Untersuchungen bei der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes genau zu diesem Punkt. Es gibt ein Forschungsprojekt. Die Tatsache, dass wir das Ergebnis noch nicht haben, liegt einfach daran, dass das Forschungsprojekt im Dezember 2009 – jeder weiß, dass das noch nicht lange her ist – begonnen wurde und erst im Spätsommer dieses Jahres vorgelegt wird. Und dann werden wir uns – und jetzt komme ich zu dem, was ich eigentlich sagen wollte – damit befassen.
Aus dem Bericht ist in der Tat das derzeit auch bundesweit diskutierte Thema „Missbrauch an Kindern“ auf Jugendeinrichtungen auf dem Boden unseres Landes in der ehemaligen DDR bezogen worden. Es waren 37 Einrichtungen der Jugendhilfe, die wir hatten, davon 9 Jugendwerkhöfe, 2 Spezialeinrichtungen, im Übrigen handelt es sich um Kinderheime. Was die Betroffenen dort erleiden mussten, ist schlimm, und deswegen ist das richtig, was Frau Seemann gesagt hat. Wir müssen hier helfen aufzuklären, weil viel Scham dabei ist, viel Hemmung dabei ist. Wir müssen hier den Opfern helfen, sich zu artikulieren. Das wird eine wichtige Aufgabe für uns alle sein.
Wir wissen heute, dass es Beratungsbedarf gibt. Die Opfer suchen sich die Stellen aus und deswegen weise ich auch auf etwas hin, was, glaube ich, für uns alle ganz wichtig ist: Es gibt den einen Bereich der Rehabilitierung auf der Grundlage speziell eines Verfassungsgerichturteils, das ausgedrückt hat, ich sage das jetzt mal unjuristisch, aber knapp: Es kann sein, dass die Einweisung in eine Jugendeinrichtung in die Individualrechte in gleichem Maße eingegriffen hat wie die zu Unrecht verhängte Strafhaft. Wenn die Bedingungen dann so waren wie in der Strafhaft, greift das Rehabilitierungsverfahren, und das ist gesetzlich geregelt und dafür gibt es Zuständigkeiten.
Und der andere Bereich, den Sie, Frau Seemann, eben angesprochen haben, sind Straftaten, die in Einrichtungen begangen worden sind, Missbrauch an Kindern. Dieser Bereich bedarf einerseits der strafrechtlichen Aufarbeitung. Da werden wir uns mit dem Problem der Verjährung herumschlagen müssen. Aber andererseits bedarf es einer sehr professionellen Beratung und Begleitung der Opfer. Und da wissen wir beide aus einem speziellen Bereich sehr genau, wovon wir reden. Insofern
finde ich die Initiative, die Sie auch heute hier an diesem Pult ergriffen haben, richtig. Wir werden, um das zu sagen, mit der Initiative, die wir im Europa- und Rechtsausschuss begonnen haben, versuchen, beide Seiten in eine vernünftige Balance zu bringen. Wir müssen es schaffen, dass wir die Hemmschwelle der Opfer überwinden, ihnen helfen, sich zu öffnen.
Ich will morgen noch zu dem Antrag der FDP einiges sagen, weil ich da eine sehr persönliche Erfahrung mit einer Gruppe von Opfern gemacht habe. Mein Vorschlag, das sage ich heute schon, ist, dass wir keinen runden Tisch bilden, sondern dass wir tatsächlich als Landtag unsere Aufgabe wahrnehmen. Das sollten wir an diesem Bericht ausrichten, denn wir haben es in der Hand, in einer integrierten Beratung sowohl im Rechts- und Verfassungsausschuss den Teil Rehabilitierung und auf der anderen Seite das, was Frau Peters mit Recht am Anfang angemahnt hat, wir müssen in die Zukunft gucken, damit Kindern nicht weiter so etwas passieren kann, den Teil sollten wir zusammen mit dem Sozialausschuss machen. Da gibt es, das sage ich jetzt mal einfach – ich gucke meinen Vorsitzenden an, das haben wir so im Ausschuss miteinander besprochen –, weitgehende Einigkeit, dass wir das zusammen machen.
Mir war es wichtig, dass wir das noch mal an diesem Punkt des Berichtes des Bürgerbeauftragten so miteinander besprechen, weil ich glaube, es macht Sinn, dass man Berichte nicht erst – jetzt sage ich das unparlamentarische Wort – durch die Ausschüsse mangelt und nach anderthalb Jahren, wenn eine Diskussion schon eine ganz andere Wendung genommen hat, sich dem Problem dann im Einzelnen zuwendet. So war es manchmal in der Vergangenheit, wenn wir den Bericht dann wieder aus den Ausschüssen zurückbekommen haben.
Und ich stehe hier auch nicht an zu sagen, dass durch den Bericht des Bürgerbeauftragten auch bei uns, von manchen von uns, mich eingeschlossen, manche Antenne etwas höher aufgestellt worden ist. Wir sind sehr viel empfänglicher für manches Problem geworden – das, was ich hier ansprach, insbesondere – und ich glaube, wir sind da gemeinsam auf einer ganz vernünftigen Strecke. Vielen Dank, Herr Bürgerbeauftragter, das hat uns weitergeholfen. – Danke schön.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 5/3354 zur federführenden Beratung an den Petitionsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Europa- und Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Agrarausschuss, an den Bildungsausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Im Rahmen der Debatte ist weiterhin beantragt worden, die Unterrichtung zur Mitberatung an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht zum Stand der Unterrichtsversorgung in Mecklenburg
Vorpommern im 1. Schulhalbjahr 2008/2009 und im abgelaufenen Schuljahr 2008/2009, Drucksache 5/3369.
Unterrichtung durch die Landesregierung: Bericht zum Stand der Unterrichtsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern im 1. Schulhalbjahr 2008/2009 und im abgelaufenen Schuljahr 2008/2009 – Drucksache 5/3369 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat zunächst der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Tesch. Herr Tesch, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Bericht der Landesregierung zum Stand der Unterrichtsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern im abgelaufenen Schuljahr 2008/2009 vor. Im Schuljahr 2008/2009 ist es gelungen, an allgemeinbildenden Schulen 98 Prozent und an beruflichen Schulen 94 Prozent der planmäßigen Unterrichtsstunden zu erteilen und damit eine Unterrichtsabsicherung auf weiterhin hohem Niveau zu gewährleisten. Ich danke an dieser Stelle allen Lehrerinnen und Lehrern für ihren Einsatz im öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Rund 8,7 Millionen Unterrichtsstunden – 8,7 Millionen Unterrichtsstunden! – wurden an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen geleistet. Damit konnte insgesamt eine gute Unterrichtsversorgung als Voraussetzung für eine gute Schulbildung abgesichert werden.
Das erreichte Ergebnis ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Resultat klarer Schwerpunktsetzungen im Landeshaushalt. Trotz sinkender Sollstunden, also degressiv aufgrund rückläufiger Schülerzahlen, werden auf der anderen Seite konstant im Einzelplan rund 7 Millionen Euro jährlich für die Absicherung des zur Vertretung angefallenen Unterrichts zur Verfügung gestellt und damit, wenn man das mit den degressiven Schülerzahlen sieht, mehr.
Dies ist jedoch nur eine Seite der Absicherung des Unterrichtes. Ebenso wichtig sind das Engagement von Schulleitern, Lehrern und Schulverwaltungen sowie die tatsächliche Möglichkeit der Unterrichtsvertretung, also die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen.
Hier sind für die einzelnen Schularten sehr unterschiedliche Voraussetzungen zu benennen: Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen sowie Lehrkräfte an beruflichen Schulen standen im Schuljahr 2008/2009 aufgrund ihres hohen durchschnittlichen Beschäftigungsumfangs für den Vertretungsunterricht nicht in dem Maße zur Verfügung wie zum Beispiel teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte an Gymnasien oder Regionalen Schulen. Der Beschäftigungsumfang von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften kann bis zur Höhe des Regelstundenmaßes ohne die Anordnung von Mehrarbeit angehoben werden, bei Lehrkräften, die nahezu vollbeschäftigt sind, ist Mehrarbeit jedoch nur eingeschränkt möglich. Darüber hinaus gestaltete es sich gerade im beruflichen Bereich zunehmend schwieriger, Lehrkräfte und externe Bewerber zu finden, die kurzfristig und befristet anfallenden Vertretungsunterricht übernehmen konnten.