(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gelungener Gag! Gelungener Gag!)
Die CDU überrumpelt den Koalitionspartner durch eine Vorfeldeinigung mit den kommunalen Landesverbänden.
Die überrumpelte SPD ist verärgert, das haben wir ja gerade gehört, und wirft dem Koalitionspartner vor,
Da möchte der Ministerpräsident natürlich nicht zurückstehen und verkündet hoch oben auf dem Affenfelsen,
dass es nun aber wirklich das allerletzte Hilfspaket für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern gewesen sei.
Die vorgesehene Pro-Kopf-Verteilung mag formell eine gerechte Variante sein, besonders mutig ist sie aber nicht, da stimme ich Ihnen, Herr Müller, ausdrücklich zu, denn es gibt durchaus Kommunen in unserem Land mit einer positiven Haushaltslage.
Ob Christiansen oder Hesse, ob Syrbe oder Drescher, der Tenor ist überall der gleiche: Der Kompromiss wird begrüßt, zum tatsächlichen Überleben ist aber ganz anderes nötig.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund erlangt das Thema der Aktuellen Stunde eine ganz andere Bedeutung. „Land an der Seite der Kommunen“, das klingt nach ein wenig begleitende Sterbehilfe durch die Landespolitik.
Und wenn der Herr Ministerpräsident zum wiederholten Mal sagt, die in seinen Augen großzügige Hilfe müsse nun aber für diese Legislaturperiode wirklich das allerletzte Mal gewesen sein, dann erinnert mich das zunehmend an eine überforderte Vaterrolle.
Nun, meine Damen und Herren der Koalition, weder die Kommunen noch die demokratische Opposition in diesem Landtag werden die nächsten drei Jahre in Demut schweigen Seite an Seite mit den Kommunen.
Sehr geehrter Herr Kollege Müller und sehr geehrter Herr Kollege Ringguth, Sie werden in naher Zukunft Gelegenheit haben, den Kommunen zu erklären, was Sie darunter verstehen. Denn parallel zum Doppelhaushalt 2014/2015 wird nämlich der Landtag auch das Verbundquotenfestlegungsgesetz 2014/2015 beraten und das wird eine spannende Beratung werden. Bereits am 18. Juni will das Landeskabinett über den Entwurf des Doppelhaushaltes entscheiden.
Ihnen, meine Damen und Herren der Koalition, aber auch den anderen Abgeordneten hier in diesem Hohen Hause ist bekannt, was aus dem FAG-Beirat – FAG, für die Zuschauerinnen und Zuschauer, Finanzausgleichsge- setz – bezüglich der Überprüfung der Finanzverteilung im Finanzausgleichgesetz zwischen Land und Kommunen zu erfahren ist, klingt dann nicht so sehr nach Seit an Seit, sondern nach handfester Konfrontation.
Die kommunalen Landesverbände wollen dem Prüf- bericht nämlich nicht zustimmen. Dessen ungeachtet hält das Finanzministerium an dem Prüfbericht fest, wonach die kommunale Beteiligungsquote unverändert bei 33,99 Prozent bleibt. Und das Innenministerium verweist darauf, erstens, dass es unter den Beteiligten unter
Meine Damen und Herren, Opposition und Koalition haben also demnächst Gelegenheit, sich an die Seite der Kommunen zu stellen.
In den letzten Jahren wurde die Finanzausstattung unserer Kommunen immer wieder durch Sonderprogramme aufgebessert: Konjunkturprogramm des Bundes, Leistungen aus dem kommunalen Ausgleichsfonds, Einrichtung eines Haushaltskonsolidierungsfonds und eines Kofinanzierungsfonds von insgesamt 150 Millionen Euro, Soforthilfe von 100 Millionen Euro ab 2014 in drei Raten bis 2016 und Abschlagszahlungen von 55 Millionen Euro aus der vorläufigen Abrechnung des kommunalen Finanzausgleichs.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na, rechnen Sie das mal zusammen! Das ist eine große Anstrengung des Landes.)
Meine Damen und Herren, das alles kann man wohlmeinend als Beleg dafür werten, dass das Land an der Seite der Kommunen stehe.
Man kann diese Sonderprogramme auch nüchtern und sachlich als Indizien dafür erkennen, dass die originäre kommunale Finanzausstattung im Finanzausgleichsgesetz ohne Wenn und Aber unzureichend ist.
Wie steht es denn um die Festlegung des Kommunalgipfels am 7. März dieses Jahres beim Ministerpräsidenten zur notwendigen Änderung des FAG, des Finanzausgleichsgesetzes,
Es ist doch hinlänglich bekannt, dass das bisherige Verfahren zur Überprüfung der Finanzverteilung beziehungsweise der Anpassung der Beteiligungsquote von den kommunalen Landesverbänden scharf kritisiert wird.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, muss man die Frage stellen, wozu denn die Landesregierung erneut ein FAG-Gutachten in Auftrag gibt. Als tatsächlicher Grund steht zu befürchten, dass die Regierung diese Ergebnisse nicht vor dem Jahr 2018 sehen will und solange an der Seite der Kommunen stehen möchte, ohne einen Finger krumm zu machen.
Zu Recht wird auch vom Landkreistag das Ansehen der Landesregierung, eine grundlegende Novelle der kommunalen Finanzausstattung auf die lange Bank zu schieben, scharf kritisiert. Ich darf aus der aktuellen Beschlusslage zitieren: „Der Finanzausschuss des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern hält unabhängig vom Soforthilfeprogramm der Landesregierung in Anbetracht der grundlegenden strukturellen Probleme der kommunalen Finanzausstattung eine zeitnahe – spätestens bis zum 01.01.2016 – in Kraft tretende Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs für unabdingbar. Diese Neuregelung muss eine aufgabengerechte, dauerhaft auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen sicherstellen.“ Ende des Zitats. So weit die Auffassung des Finanzausschusses des Landkreistages.
Meine Damen und Herren, die SPD formuliert heute in der Aktuellen Stunde: „Land an der Seite der Kommunen“,
Anders sind die Klage, die die Stadt Wolgast gegen das Finanzausgleichsgesetz vorbereitet, oder die bis Mai zurückgestellte Klage in Nordwestmecklenburg nicht zu interpretieren.