Deswegen hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG auch jahrelang tarifpolitisch daran gearbeitet, die Lohn- und Sozialstandards bei den Privatbahnen schrittweise dem Niveau bei der DB AG anzunähern. Vor allem aber wollte sie Lohndumping im Zusammenhang mit Ausschreibungen bekämpfen. Dies gipfelte im Abschluss des Branchentarifvertrages mit der DB AG und den sechs Privatbahnen im Jahre 2011. Das haben Sie korrekt ausgeführt.
Warum war das so? Weil dahinter die Erkenntnis stand, dass Wettbewerb nicht nur eine Frage ist, die man mittels betriebswirtschaftlicher Kennzahlen beantworten kann. Ich will ausdrücklich für meine Fraktion sagen, wir sind nicht gegen Wettbewerb, solange er da stattfindet, wo er hingehört, nämlich auf der Schiene und nicht auf dem Rücken der Beschäftigten. Und wenn man das zum Maßstab des eigenen Handelns macht, dann kommt dem Land natürlich eine Schlüsselrolle zu, denn Herr Schlotmann als zuständiger Verkehrsminister hat es selbst in der Hand, ob er bei Ausschreibungen im SPNV unseres Landes beispielsweise den angesprochenen Branchentarifvertrag zur Grundlage für einzuhaltende Lohn- und Sozialstandards macht.
Der Branchentarifvertrag SPNV enthält unter anderem Regelungen zur regelmäßigen Arbeitszeit, zum Erholungsurlaub, zur Zahlung von Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten, zur Eingruppierung, zur Betriebszugehörigkeit und eben auch – das ist angesprochen worden – zum Verfahren bei Betreiberwechseln. Er wurde
von allen Seiten, von Arbeitgebern wie Gewerkschaften, als Meilenstein für einen gesunden Wettbewerb und als Beitrag gegen eine mit Ausschreibungen verbundene Lohnspirale nach unten gewertet. Im Falle von Betreiberwechseln bietet er jedoch nur wenig Schutz, denn kommt es zu dieser Situation – das ist auch korrekt ausgeführt worden –, verpflichtet er die Unternehmen lediglich dazu, Gespräche hinsichtlich der Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung zu führen, sofern beide überhaupt seinem Geltungsbereich unterliegen.
Es gibt aber andere gesetzliche Einflussmöglichkeiten. Seit der Verabschiedung einer EU-Richtlinie im Jahre 2007 kann die Übernahme des Personals vom bisherigen auf den neuen Betreiber nämlich verbindlich vorgeschrieben werden. Gemeint ist hier ganz konkret die EU-Richtlinie 1370 und da der Artikel 4 Absatz 5, auf dessen Basis das Verkehrsministerium als zuständige Behörde eine sogenannte Anordnungsverfügung erlassen kann. Dort heißt es, und ich will das mal zitieren: „Unbeschadet des nationalen Rechts und des Gemeinschaftsrechts, einschließlich Tarifverträge zwischen den Sozialpartnern, kann die zuständige Behörde den ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes verpflichten, den Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG erfolgt wäre.“ Zitatende. Diese angesprochene Richtlinie regelt die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang von einem auf ein anderes Unternehmen.
Nähere Aussagen treffen zudem die Erwägungsgründe 16 und 17, die beispielsweise die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer und die Verhinderung von Sozialdumping im Wettbewerb zwischen verschiedenen Betreibern durch die Vorgabe sozialer Schutzbedingungen regeln. Darauf bezog sich der Betriebsratsvorsitzende der OLA, Joachim Borrmann, als er Sie, Herr Minister, im Rahmen der Mahnwache vor der Staatskanzlei dazu befragte. Und was haben Sie ihm da geantwortet? Man bewege sich da vergaberechtlich auf ganz dünnem Eis und Ihre Juristen hätten Ihnen davon abgeraten, derartige Festlegungen zu treffen. Was für Argumente!
Meines Erachtens hätten Sie doch als Minister – und Sie haben hier ja noch mal kundgetan, dass Sie nach wie vor mit Leidenschaft auch Gewerkschafter sind – Ihre Richtlinienkompetenz nutzen können, um zu besseren Regelungen für die Kolleginnen und Kollegen zu kommen. Ob derartiger Einschätzungen dürfte den Kolleginnen und Kollegen der Kaffee, den Sie anschließend freundlicherweise im Ministerium spendiert haben, auch ziemlich bitter geschmeckt haben.
Ich habe mich kundig gemacht, ob es ein Dokument gibt, das die rechtssichere Anwendung des Artikel 4 Absatz 5 der EU-Richtlinie 1370 beschreibt und das folglich mit Blick auf künftige Ausschreibungen im SPNV des Landes Mecklenburg-Vorpommern hilfreich sein könnte, damit bessere Vorsorge für einen solchen Fall getroffen werden kann.
Die Experten im gewerkschaftlichen Lager empfehlen den Handlungsleitfaden des Landes Rheinland-Pfalz. Ich
Ich habe auch noch zwei praktische Beispiele dafür, wie Sie die Übernahme hätten regeln können oder sagen wir, zukünftig wenigstens regeln sollten. Das erste betrifft das Netz Nord-Süd von Rostock über Waren und Neustrelitz nach Falkenberg/Elster. Dort lag die Federführung im Nachbarland beim VBB. Ich habe mir die Unterlagen mal angesehen, dort findet sich ein eigener Abschnitt 3.4 mit dem Titel „Übernahme von Betriebspersonal des bisherigen Betreibers“. Und jetzt passen Sie auf, was dort niedergeschrieben wurde! „Das EVU“, gemeint ist das Eisenbahnverkehrsunternehmen, „ist auf der Grundlage von Artikel 4 Absatz 5 der EU-Richtlinie 1370 verpflichtet, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung dem Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbereitsteller, Serviceper- sonal), das zuvor als Arbeitnehmer zur Erbringung der Dienste eingestellt wurde, eine Übernahme und die Entgeltregelungen zu gewähren, auf die es einen Anspruch hätte, wenn ein Übergang im Sinne der Richtlinie 2001/23 erfolgt wäre.“
Mein zweites Beispiel betrifft die Ausschreibung eines Teilrings der S-Bahn Berlin. Auch dort habe ich mal nachgeschaut, welche Vorsorge für den Fall eines Betreiberwechsels getroffen wurde, und da finden Sie in Punkt III Absatz 1 Punkt 4 der Auftragsbekanntmachung folgende Formulierung: „Die Auftraggeber beabsichtigen, von ihrer Befugnis nach Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 Gebrauch zu machen. Hierfür soll jeder Bieter verpflichtet werden, den im Fahrbetrieb des betreffenden Teilnetzes beschäftigten Arbeitnehmer/innen ein Arbeitsplatzangebot auf Basis des einschlägigen Tarifvertrages sowie der nach § 613a BGB geltenden Konditionen zu unterbreiten.“
Also unabhängig von all den vergaberechtlichen Querelen, an denen natürlich die Spekulationen um einen Verkauf der Schienenverkehrssparte bei Veolia einen großen Anteil hatten, hätten Sie eine gute gesetzliche Möglichkeit gehabt, das Thema im Sinne der Beschäftigten zu regeln, und sollten künftig auch bei weiteren Vergabeverfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ihre SPD-Kollegen Vogelsänger und Müller scheinen dies auch zu tun, nur Sie, Herr Schlotmann, haben es nicht getan und haben sich leider stattdessen bei Nachfragen zum Thema hinter Ihren Juristen versteckt.
Ich darf Ihnen schon mal ankündigen, dass Sie in den nächsten Tag Post von der ETF bekommen werden – wenn die Post nicht schon da ist. Die Europäische Transportarbeitergewerkschaft hat sich nämlich jüngst auch noch mal mit der Materie befasst und sich mit einer Erklärung an den zuständigen EU-Kommissar gewandt. Die Dokumente beschreiben treffend, worum es geht:
„Arbeitnehmer, die bei der Erbringung von Personenverkehrsdienstleistungen eingesetzt werden, sind im besonderen Maße schutzwürdig. Derartige Aufträge werden in einem regelmäßigen Turnus neu vergeben. Daher ist immer damit zu rechnen, dass ein Betreiber einen Auftrag verliert und dieser jedenfalls in der betreffenden Region keinen vergleichbaren Anschlussauftrag findet. Das birgt das Risiko in sich, dass die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer ihren bisherigen Arbeitsplatz verlieren, ohne einen adäquaten Ersatzarbeitsplatz zu finden oder aber, dass sie der neue Betreiber zwar übernimmt, indes zu schlechteren Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus wäre es natürlich nicht hinnehmbar, wenn die Liberalisie
rung des Eisenbahnsektors in einen Verdrängungswettbewerb münden würde, der vorwiegend über Lohn- und Arbeitsbedingungen geführt wird. Auch darf es nicht dazu kommen, dass sich Anbieter allein deshalb durchsetzen können, weil sie ihren Arbeitnehmern vergleichsweise schlechte Arbeitsbedingungen gewähren und ihre Leistungen daher besonders günstig anbieten könnten. Dies würde zu einer Abwärtsspirale von Arbeitsbedingungen führen, die den sozialpolitischen Grundsätzen der“ EU „zuwider laufen würde.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
In den Dokumenten findet sich ebenfalls eine rechtliche Bewertung des Spannungsfeldes aus Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und der Vorgabe sozialer Kriterien bei Ausschreibungen. Aber, Herr Minister, Sie haben sich nicht nur hinter Ihren Juristen, sondern auch hinter den getätigten Notvergaben versteckt. Sie haben dazu ausgeführt. Mir hat sich bis heute nicht erschlossen, um welche Not es dabei tatsächlich ging.
Den Kolleginnen und Kollegen haben Sie erzählt, dass die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern
erhebliche Zweifel an der Eignung der OLA bezüglich des Weiterbetriebes hatte. Deshalb, so der O-Ton, das haben Sie heute hier wiederholt, sei man gezwungen gewesen zu handeln und deshalb wechselt bereits ein Jahr vor dem regulären Beginn des neuen Verkehrsvertrages mit der DB Regio auch der Betreiber, und das, obwohl Ihnen bekannt war, und Sie haben es hier selbst gesagt, dass die Zufriedenheitswerte bei den Fahrgästen in Sachen Pünktlichkeit, Sauberkeit, Sicherheit und Kundenakzeptanz außerordentlich hoch sind, was sich nicht zuletzt auch in mehr als 6.000 Unterschriften unter eine dem Landtag zugeleitete Massenpetition des OLABetriebsrates ausgedrückt hat. Sie haben ein Jahr vorfristig den Betreiber gewechselt, obwohl Sie ganz genau wussten, dass die OLA ausreichend geeignete hochwertige Fahrzeuge im Besitz beziehungsweise über Leasingfirmen verbindlich für den Einsatz angemietet hatte, alles nachlesbar in der schriftlichen Stellungnahme an die Vergabekammer des Landes.
Die OLA und zuvorderst ihr Personal waren also willens und in der Lage, den Verkehr wenigstens bis zum Betreiberwechsel zu erbringen. Und das ist auch mein eigent- licher Vorwurf: Sie haben aus meiner Sicht unnötiger- weise – und das sehe nicht nur ich so – anders entschieden und damit ohne Not die Existenz von 110 Kolleginnen und Kollegen mit ihren Familien gefährdet.
Noch eine letzte Bemerkung zu besagter Runde unter freiem Himmel, also zur Mahnwache, und zwar zu der Frage, ob und wie viele der nun sicher vor dem Aus stehenden Kolleginnen und Kollegen tatsächlich bei den neuen Betreibern Regio und ODEG ankommen werden. Sie hatten ja etwas nebulös zugesagt, sich kümmern zu wollen, ohne aber dabei irgendeine Garantie abgeben zu können, und in Ihrer Antwort vom 25. September auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2186 ist ja sogar von Verhandlungen zur Übernahme im Zusammenhang mit den Notvergaben die Rede.
Nach meiner Information haben andere, während Sie offensichtlich noch verhandelt haben, auf Initiative der Gewerkschaft EVG in der akuten Notsituation schon in Eigenregie Jobbörsen mit potenziell an den Beschäftigten interessierten anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen in Neubrandenburg organisiert.
(Volker Schlotmann, SPD: Das waren die Betriebsräte, das wissen Sie ganz genau. Das ist so was von schäbig! Das ist unglaublich!)
Nun las man in der „Schweriner Volkszeitung“ vom 26.09.2013, dass ODEG und DB Regio 30 beziehungsweise 20 Kolleginnen und Kollegen übernehmen. Da sage ich ausdrücklich, gut für diejenigen, die den Sprung schaffen, wenngleich sich natürlich die Frage stellt, um was für Arbeitsverhältnisse es sich dabei handelt. Die größte Zahl dürfte wohl befristet sein, was auch ernüchternd wäre nach 15 Jahren guter Arbeit bei der OLA.
Fantasie hatte der Protest der Kolleginnen und Kollegen, die mit allen verfügbaren Mitteln für die Rettung ihrer Arbeitsplätze gekämpft haben.
„Das WIR bittet um Hilfe“, hieß es da unter anderem auf Karten und Transparenten. Die Bitte blieb leider unerhört, denn der Zug war sprichwörtlich abgefahren, in Neubrandenburg genauso wie in Schwerin. Um derartigen Entwicklungen künftig vorzubeugen, fordern wir Sie nachdrücklich auf, die von mir beschriebenen Möglichkeiten zu nutzen, zum Wohle der Beschäftigten bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen, zum Wohle der Kunden und damit letztlich auch zum Wohle des Landes.
Ich möchte meine Ausführungen damit schließen, dass ich mal Leute, die den Blick von außen haben, zu Wort kommen lasse, und zwar ganz konkret zitiere ich aus einer Pressemitteilung von „mobifair“. Für diejenigen, die nicht wissen, was das ist: Das ist ein Verein, dessen Arbeit auf die Herstellung fairer Arbeits- und Entgeltbedingungen im SPNV gerichtet ist.
Dort heißt es mit Blick auf Ihre Vergabepraxis hier im Land wie folgt: M-V „hat die Signale“ bei „der … (Ola) auf Stopp gestellt. … Damit müssen sich nicht nur Bahnreisende auf neue Anbieter einstellen, für über hundert Eisenbahner stehen die Arbeitsplätze auf dem Spiel. ‚Schienenverkehrsleistungen wie auf dem Jahrmarkt vergeben‘, nennt das Helmut Diener, Geschäftsführer von mobifair.“ Aus seiner Sicht werden „mit staatlichen Regionalisierungsmitteln … Arbeitsplätze vernichtet. Bei der Neu-Ausschreibung der Verkehrsstrecken hat das Bundesland die Ola nicht berücksichtigt und auch keine Bedingungen gestellt, dass der potentielle neue Anbieter die Beschäftigten übernehmen muss. ‚Dass es solch grobe Schnitzer im Vergabeverfahren noch geben kann, ist handwerklicher Pfusch‘, so Diener“ weiter.
„Schließlich sollten alle zuständigen Stellen mittlerweile wissen, dass bei einem Betreiberwechsel Arbeitsplätze sowie Lohn- und Sozialstandards abgesichert werden können. Das sei rechtlich keine Frage und im Übrigen gängige Praxis. ‚Eine Vergabeentscheidung ohne Absicherung der Arbeitsplätze wirkt auf die Betroffenen so, als ob ihre Arbeit nichts getaugt hätte. So kann man nicht mit Menschen umgehen. Wettbewerb ist für den Menschen da und nicht für Spielereien wie auf einer Modelleisenbahn.‘“ Zitatende. So die Pressemitteilung von „mobifair“.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um vielleicht die eine oder andere Unklarheit, die der Kollege Foerster jetzt in den Raum gestellt hat,
was die Frage eines Personalübergangs im Zusammenhang mit der Neubetrauung von SPNV-Vergaben betrifft, hier für alle Kolleginnen und Kollegen klarzustellen, erlaube ich mir, die entsprechenden Vorschriften, die der Kollege Foerster hier eben nur angerissen hat, mal in ihrer Gesamtheit, also die einschlägigen Vorschriften in ihrer Gesamtheit zu zitieren.
Da heißt es dann, und das hat der Kollege Foerster eben angesprochen, in der Verordnung 1370 in Artikel 4 Absatz 5: „Verpflichtet die zuständige Behörde die Betreiber eines öffentlichen Dienstes, bestimmte Sozialstandards einzuhalten, so werden in den Unterlagen des“, das ist das Entscheidende, „wettbewerblichen …verfahrens und den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen die betreffenden Arbeitnehmer aufgeführt …“
Und dann geht es weiter in der VO 1370 Artikel 5 Absatz 5: „Die zuständige Behörde kann im Fall einer Unterbrechung des Verkehrsdienstes oder bei unmittelbarer Gefahr des Eintretens einer solchen Situation“
„eine Notmaßnahme ergreifen. Diese Notmaßnahme besteht in der Direktvergabe oder einer förmlichen Vereinbarung über die Ausweitung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags oder einer Auflage, bestimmte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zu übernehmen. … Die Vergabe oder Ausweitung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags als Notmaßnahme … ist für längstens zwei Jahre zulässig.“
Damit auch jeder den Unterschied erkennt zwischen den Ausführungen, die Herr Kollege Foerster hier eben gemacht hat, und dem vorliegenden Fall, erlaube ich mir dann auch noch die einschlägige Vorschrift in der VO 1370 in Artikel 2h) zu zitieren: „‚Direktvergabe‘“, wird dort definiert, „‚Direktvergabe‘“ ist „die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an einen bestimmten Betreiber eines öffentlichen Dienstes ohne Durchführung eines vorherigen wettbewerblichen …verfahrens“.
Und, damit das dann auch in seiner Einfachheit wirklich deutlich wird, zu der hier vorliegenden Notvergabe: Herr Kollege Foerster, wenn irgendjemand der Auffassung ist, dass eine Notvergabe da nicht hätte erfolgen dürfen, hätte sicherlich ein Wettbewerber, und das wäre dann möglicherweise die OLA gewesen, sagen können, nein,
wir greifen das entsprechend an. Das ist mir nicht bekannt. Hier hat eine Notvergabe als Direktvergabe stattgefunden.
Eine Notvergabe ist auch nur als Direktvergabe möglich – oder ich verlängere den bestehenden Dienstleistungsauftrag mit dem entsprechenden Wettbewerber. Das hat aber hier gerade nicht stattgefunden, weil der Wettbewerber, nämlich die OLA, durch ihren Mutterkonzern erklärt hat, dass sie in Zukunft hier in Mecklenburg-Vorpommern keine weiteren SPNV-Verkehre erbringen wolle.