Jochen Schulte

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Da wir den Antrag ja nun gestern Abend nicht behandelt haben,
sondern heute Nachmittag hier stehen,
will ich mich auch angesichts des regen Interesses, das auf den Zuschauerrängen herrscht, jetzt vielleicht kurzfassen.
Es liegt nicht so sehr an den Drohungen des Kollegen Ritter und der Kollegin Drese. Herr Kollege Ritter hat mir angedroht, wenn ich länger als 30 Minuten reden würde, würde er mir die Freundschaft aufkündigen,
und Frau Kollegin Drese sagte, wenn ich länger als eine Minute und 30 Sekunden rede, schmeißt sie mich mit Bonbons tot.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wundert …
Wenn ich Sie noch kurz stören darf, umso schneller geht das auch.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wundert mich nicht, dass es eigentlich über dieses Thema – zumindest zwischen den Rednern, die bisher hier gesprochen haben, und ich will mich da gern mit einbeziehen – in der Sache, ich will das deswegen auch mal losgelöst von dem Antragstext sehen, keinen grundlegenden Dissens gibt. Ich glaube, wir haben – und damit meine ich jetzt in erster Linie diejenigen, die sich fachlich mit dem Thema beschäftigt haben, wie geht es wirtschaftspolitisch weiter in diesem Land, wie müssen die entsprechenden Strukturentscheidungen vorbereitet werden – in der Vergangenheit über die letzten fünf Jahre immer wieder über das Thema diskutiert und unterschiedliche Herangehensweisen formuliert. Das ist selbstverständlich zwischen demokratischen Fraktionen und ihren Vertretern, auch in diesem Haus, aber über die Zielrichtung, dass es sich entsprechend weiterentwickeln muss und wir natürlich die Mittel nutzen müssen, die uns, aus welchen Möglichkeiten auch immer, zur Verfügung stehen, glaube ich, gab es keinen grundlegenden Dissens.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nur auf einen Punkt in diesem Zusammenhang hinweisen: Die Fraktionen der SPD und CDU haben ja schon zu Beginn dieses Jahres, im Januar 2016, unter der Überschrift „Entwicklung eines integrierten gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen vorantreiben“ dieses Thema, wie man Strukturpolitik vor den Veränderungen und den Herausforderungen der Zukunft gestaltet,
gerade im Zusammenhang mit einem digitalen Ausbau oder mit dem Ausbau der digitalen Infrastruktur und den Anforderungen aus den Unternehmen, die sich daraus ergeben, diskutiert und auch solche Fragen hier diskutiert, wie ein entsprechendes Fördersystem, das besteht oder in Teilen noch nicht so besteht, weiterentwickelt werden muss.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen will ich diese Debatte hier nicht noch mal führen. Auch vor dem Hintergrund, dass der Kollege Holter für die Fraktion DIE LINKE erklärt hat – und Herr Kollege Ritter guckt ja schon auf die Uhr –,
auch vor dem Hintergrund, dass der Kollege Holter für die Fraktion DIE LINKE erklärt hat, dass sie diesem An
trag, weil er qualitativ entsprechend aus ihrer Sicht nicht abzulehnen ist, ich will es mal so herum formulieren,
ihre Zustimmung erteilen werden, bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Die SPD-Fraktion wird selbstverständlich zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor Ihnen liegt nun auf knapp 500 Seiten der Sachstandsbericht des
Untersuchungsausschusses zur Klärung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung der P+S Werften GmbH. Dieser Ausschuss wurde durch Beschluss des Landtages am 28. September 2012 eingesetzt. Und auch wenn bereits damals wohl allen Beteiligten der noch umfangreiche Aufgabenkatalog und Untersuchungsauftrag bewusst war, haben wohl – ich will es vorsichtig formulieren – die wenigsten Beteiligten damals damit gerechnet, dass erst im Juli 2016, und damit gut 46 Monate später, die Beratungen zum Bericht anstehen würden.
Dabei legt der Ausschuss auch heute nur einen Sachstandsbericht vor. Grund hierfür ist, dass im Ausschuss keine Einigkeit darüber hergestellt werden konnte, ob der Untersuchungsauftrag wirklich vollständig abgearbeitet wurde und auch die Mehrheitsfraktionen auf einen entsprechenden formal möglichen Beschluss zur Vorlage eines Abschlussberichtes gegen den Willen der demokratischen Oppositionsfraktionen verzichten wollten.
Mir als Vorsitzendem ist es dabei wichtig festzuhalten, dass unabhängig davon, welche Rückschlüsse die einzelnen Mitglieder des Untersuchungsausschusses aus der jeweiligen Beweiserhebung gezogen haben oder ziehen, alle im Ausschuss beschlossenen Beweisanträge auch umgesetzt wurden. So hat der Untersuchungsausschuss in den vergangenen 82 Sitzungen fast 200 Stunden getagt. Knapp 150 Stunden davon waren öffentliche Zeugenvernehmungen. Neben den Aussagen von über 50 Zeugen wurden durch die Mitglieder des Untersuchungsausschusses darüber hinaus auch fast 240 Aktenordner mit Unterlagen der Landesregierung ausgewertet und auf dieser Grundlage der vorliegende Sachstandsbericht erstellt.
Dies, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, war letztendlich nur möglich, weil den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses neben den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen auch ein engagiertes Mitarbeiterteam im Ausschusssekretariat zur Seite stand.
Gestatten Sie mir daher an dieser Stelle, mich im Namen – und ich habe es ja nun an dem Applaus Ihrerseits gehört –, gestatten Sie mir an dieser Stelle, mich im Namen des Untersuchungsausschusses bei allen diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich zu bedanken.
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, Ihnen allen wird in Erinnerung sein, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses auch Gegenstand von Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht war. Als Vorsitzender lege ich Wert darauf, dass in diesem Zusammenhang auch vor Gericht erhobene Vorwürfe gegen mich persönlich von den Verfassungsrichtern zurückgewiesen wurden. Allerdings sind in der Folge des zweiten Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch über das Justizministerium von der Staatsanwaltschaft weitere E-Mails angefordert worden, mit denen zwischen dem Land und der P+S Werften GmbH Informationen ausgetauscht wurden. Auf all die näheren Einzelheiten, sehr geehrte Damen und Herren, werden sicher die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen noch näher in ihren jeweiligen Redebeiträgen eingehen.
Ich möchte nur auf einen Aspekt dieses Verfahrens hinweisen: Der Untersuchungsausschuss hatte bereits parallel zu dem Gerichtsverfahren durch das Sekretariat einen Untersuchungsbericht erarbeiten lassen. Dieses Verfahren ist mit Wissen und mit Billigung des Gerichts gewählt worden. Dieser Bericht wurde dann bereits im Februar 2016 im Ausschuss beraten und ist insoweit nahezu unverändert Bestandteil des vorliegenden Sachstandsberichtes.
Die Bewertungen im vorliegenden Sachstandsbericht haben die Fraktionen von CDU und SPD erarbeitet. Die aus dem Bericht und den Bewertungen entwickelten Empfehlungen wiederum wurden gemeinschaftlich von den Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE erarbeitet und bereits im März dieses Jahres mehrheitlich durch diese Fraktionen vom Ausschuss beschlossen. Darüber hinaus enthält der Sachstandsbericht Sondervoten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht wundern Sie sich etwas, dass ich bei der Einbringung dieses Sachstandsberichtes die Formalien so in den Vordergrund stelle. Aber andererseits ist Ihnen sicher bewusst, dass die Inhalte dieses Berichtes politisch durchaus umstritten sind. Ich möchte daher bewusst die Darstellungen im Einzelnen den jeweiligen Fraktionen überlassen.
Von mir daher zum Thema der finanziellen Unterstützung der P+S Werften GmbH an dieser Stelle nur so viel: Im Jahr 2009 gehörten die späteren P+S Werften als Teil der Hegemann-Werften-Gruppe zur Unternehmensgruppe Detlef Hegemann. Im zeitlichen Zusammenhang mit der weltweiten Werftenkrise gerieten die Werften 2009 in eine bedrohliche Schieflage. Den Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit der Kernwerften in Wolgast und Stralsund bildete der Bau von Handelsschiffen, überwiegend Serienschiffen. Dabei wurde der Großteil der Umsätze mit dem Neubau von Containerschiffen respektive Serienschiffen erzielt. Dieser Markt brach im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise Ende 2008/2009 ein und die Auswirkungen auf den weltweiten Handel für europäische Werften zeigten sich als katastrophal.
Daher hatte sich die Landesregierung mit Unterstützung auch aus den Reihen der Opposition dafür entschieden, den Fortbestand der Werften in Wolgast und Stralsund zu sichern. Im Zusammenhang mit dem Versuch, die Werftstandorte und die dort vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern, wurde das Beratungsunternehmen KPMG mit der Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch die Werftengruppe beauftragt. Diese Beauftragung und die aus Sicht des Insolvenzverwalters durch das Beratungsunternehmen KPMG erbrachte Schlechtleistung bei der Erstellung des Sanierungsgutachtens ist zwischenzeitlich auch Gegenstand einer umfangreichen Schadenersatzklage des Insolvenzverwalters gegen KPMG.
Neben der Erstellung des betreffenden Sanierungskonzeptes war die Einbringung von rund 93 Prozent der Geschäftsanteile der Peene-Werft und damit auch deren Tochterwerft in Stralsund in eine Treuhandgesellschaft eine der von den Banken geforderten Voraussetzungen für die Bereitstellung der für die Sanierung erforderlichen Kredite. Vor dem Hintergrund eines Engagements der NORD/LB und der KfW IPEX als Finanzierungsinstitute im Rahmen der Sanierungsbemühungen war die Landesregierung gemeinsam mit dem Bund bereit, umfangreiche Bürgschaften für die Sanierung der Werften bereit
zustellen. Wie wir alle wissen, sehr geehrte Damen und Herren, konnte damit leider im Ergebnis die Insolvenz im Jahre 2012 nicht abgewendet werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sinn und Zweck eines Untersuchungsausschusses ist es neben der Aufklärung von in der Vergangenheit liegenden Sachverhalten auch, Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Ungeachtet der sicherlich unterschiedlichen Bewertungen, die jeder aus den umfangreichen Untersuchungen des Ausschusses ziehen mag und ziehen wird, wäre es aus meiner Sicht als Ausschussvorsitzender ein positives Ergebnis der Arbeit der Mitglieder des Untersuchungsausschusses, wenn die jeweiligen Feststellungen, Bewertungen in eine Diskussion einfließen würden, wie zukünftig Umstellungs- und Innovationsprozesse sinnvoll und effektiv begleitet werden können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen!
Herr Saalfeld, Herr Holter, ich habe heute Vormittag bei Ihren Redebeiträgen das Gefühl gehabt, ich wäre nicht hier im Plenarsaal, sondern irgendwo in einer Kirche. Ich glaube, ich habe in der ganzen Wahlperiode noch nie so viel gehört von Glauben und Dingen, die man glauben müsste, denen man Gehör schenken müsste.
Was ich nicht gehört habe, sind Tatsachen, die hier vorgetragen worden sind. Und für Sie, Herr Kollege Saalfeld, gilt in besonderem Maße das Wort: „Wissen ist Macht. Ich weiß nichts. Macht nichts.“
Und, sehr geehrter Herr Kollege Holter, es ist schon bezeichnend. Es ist schon bezeichnend, wenn am Ende eines über dreijährigen Untersuchungszeitraumes die Opposition nicht mehr als Vermutungen, Verdächtigungen, Spekulationen in der Hand hat. Dies ist allerdings dann kein Armutszeugnis für die Arbeit der Landesregierung, sondern Ausdruck der Hilflosigkeit der Opposition. Herr Holter, Sie erklären immer wieder, es bräuchte eine linke Opposition in diesem Landtag. Aber ich bin mir sicher, wenn Sie den Wählerinnen und Wählern nicht mehr anzubieten haben als das, was Sie heute hier vorgetragen haben, wird Ihr Wunsch auch tatsächlich in Erfüllung gehen.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat sich in mehr als drei Jahren mit einer Vielzahl unterschiedlicher Fragen beschäftigt: wer wann was wie gesagt, getan oder nicht getan haben könnte, wer möglicherweise etwas gewusst oder nicht gewusst habe, wer verantwortlich wofür gewesen sein mag und wofür nicht. Jede dieser Fragen ist wichtig, jede dieser Fragen ist berechtigt. Aber eine, nein, zwei Fragen stehen letztendlich im Zentrum des ganzen Geschehens und sind ja auch der Kern vieler Redebeiträge heute gewesen. Und diese Fragen sind einfach formuliert: Waren die Werften in Wolgast und Stralsund ohne fremde Hilfe Ende 2009 überlebensfähig? Und was wären die Alternativen zu einem Kredit- und Bürgschaftsengagement des Bundes und des Landes 2009/2010 gewesen?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch die Antworten sind am Ende einfach: Nein, die Werften waren aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, des Zusammenbruchs des weltweiten Handels und des Schiffbaumarktes im zweiten Halbjahr 2009 eben nicht mehr ohne fremde Hilfe überlebensfähig. Und nein, eine Alternative zu dem Kredit- und Bürgschaftsengagement des Bundes und des Landes Ende 2009/Anfang 2010 gab es eben nicht, jedenfalls nicht, wenn man den Menschen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Ort und ihren Familien nicht von vornherein jede Chance auf eine Zukunft in ihrer Heimat hätte nehmen wollen. Ohne den Überbrückungskredit des Landes beziehungsweise des LFI Ende 2009 wären die Werften in Stralsund und Wolgast bereits da- mals in die Insolvenz gegangen. Und ohne die Bereitschaft des Bundes und des Landes, den durch die Nord/LB und die KfW IPEX bereitgestellten Aval- und Kreditrahmen durch Bürgschaften abzusichern, hätte es eben keine Kredite beziehungsweise Avale durch diese Banken gegeben.
Natürlich kann man im Nachgang darüber diskutieren – denn man ist hinterher immer schlauer –, ob die Finanzkonditionen der Banken angesichts des durch die öffentliche Hand abgesicherten Risikos zu hoch waren, vielleicht am Ende zu hoch für die Leistungsfähigkeit der Werften in Wolgast und Stralsund, aber Tatsache ist, dass diese Banken auch in den Folgejahren tatsächlich nicht bereit waren, mit niedrigeren Finanzierungskonditionen zu arbeiten. Und Tatsache ist auch, dass es andere Kreditinstitute, die bereit gewesen wären, sich zu engagieren, gleichfalls nicht gab.
Die Wahrheit, sehr geehrte Damen und Herren, auch nach mehr als drei Jahren Untersuchungsausschuss, lautet: Ohne das Engagement des Bundes, ohne das Engagement des Landes gäbe es heute weder in Stralsund noch in Wolgast Werftstandorte. Und das, Frau Kollegin Rösler, dürfen Sie dann ja auch mal den Menschen bei sich in Ihrem Wahlkreis sagen.
Es gäbe weder, meine Damen und Herren, ein Engagement von Lürssen noch durch die Genting-Gruppe an diesen Standtorten. Vielmehr gäbe es Industrieruinen anstatt von regionalen industriellen Kernen, die auch für die jeweiligen Zulieferer in den Regionen von Bedeutung sind.
Und vor allem gäbe es keine Hoffnung mehr, dass dort in Stralsund beziehungsweise Wolgast jemals wieder Schiffe gebaut würden.
Ich finde es – und das muss man an dieser Stelle auch mal sagen dürfen –, ich finde es schon bemerkenswert, dass eine der demokratischen Fraktionen, und zwar die GRÜNEN, anders als alle anderen demokratischen Fraktionen auf der letzten Zukunftskonferenz der hiesigen maritimen Zulieferer eben nicht vertreten waren, denn dann hätten sie genau das dort sich nämlich auch ins Stammbuch schreiben lassen können.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, …
Also, Herr Saalfeld, gerade Ihre Fraktion hat reichlich Abgeordnete, die aus Rostock sind und die wohl einen Weg zur Hansemesse gefunden hätten.
Also wenn Sie das nicht mal mehr schaffen, was schaffen Sie dann überhaupt noch in diesem Land?
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein wesentlicher Punkt,
ein wesentlicher Punkt, um den sich die Arbeit des Untersuchungsausschusses drehte – und das ist ja auch heute hier immer wieder Thema, immer wieder im Mittelpunkt der Redebeiträge gewesen –, war das durch die KPMG erstellte Sanierungsgutachten. War diese Sanierungsaussage, die KPMG gegenüber den Werften, gegenüber den Banken und damit unmittelbar auch gegenüber den Bürgen und dem Land abgab, etwa von Anfang an mangelhaft? Nun will ich hier nicht lästern und den altbekannten Spruch, dass KPMG ja nicht mehr ist als die Abkürzung für „Kinder prüfen meine Gesellschaft“, wiederholen, aber gerade im Zusammenhang mit diesem Sanierungskonzept muss man sich vielleicht von dem einen oder anderen Irrtum lösen, Irrtümer übrigens, die gerne auch gegenüber der Öffentlichkeit durch Teile der Ausschussmitglieder gepflegt wurden, weil man ja der eigenen Landesregierung explizit Scheitern oder Anteile an dem Scheitern zuweisen wollte, völlig egal, ob das die Tatsachen hergaben oder nicht.
Tatsache ist vielmehr, sehr geehrte Damen und Herren, dass völlig unabhängig von der Arbeit des Untersuchungsausschusses der Insolvenzverwalter Berthold Brinkmann zwischenzeitlich das Beratungsunternehmen KPMG auf mehrere Hundert Millionen Euro Schadenersatz verklagt hat, eine Klage übrigens, meine Damen und Herren, die ihrerseits erhebliche Kosten verursacht und für deren Sinnhaftigkeit der Insolvenzverwalter am Ende nicht nur mit seinem guten Ruf einstehen muss. Aber er ist diesen Schritt gegangen und hat KPMG deshalb verklagt und übrigens auch erst verklagen können, weil nach seiner Auffassung das betreffende Sanierungsgutachten nicht nur fehlerhaft in der Erstellung der Sanierungsaussage war, sondern vor allem – und das ist für den Erfolg einer solchen Klage in der Hauptsache entscheidend –, weil nach Auffassung des Insolvenzverwalters KPMG
letztendlich wohl vorsätzlich, zumindest wider besseres Wissen eine positive Sanierungsaussage erstellte, hieran bis zum Ende festhielt und – meine Damen und Herren aus der Opposition, das ist vielleicht auch mal für Sie interessant und entscheidend – Umstände, Erkenntnisse, die hiergegen sprachen, gegenüber den Banken und allen anderen Beteiligten unerwähnt ließ, sie gar verschleierte
und KPMG dies letztendlich nach Auffassung des Insolvenzverwalters, …
Ich komme dazu noch, Herr Kollege Saalfeld.
… und KPMG dies letztendlich nach Auffassung des Insolvenzverwalters alles tat, und da haben Sie die Antwort auf Ihre Frage, um sich vor eventuellen Haftungsansprüchen aus einer gegebenenfalls fehlerhaften Sanierungsaussage zu schützen. Man könnte, wenn man bösartig wäre, sagen, KPMG habe gelogen und betrogen, um sich vor Regressforderungen zu schützen. Dass sie dabei auch auf ein unfähiges Management getroffen sind, das offensichtlich nicht in der Lage war, den Betrieb mit seinen Beschäftigten und den Zulieferern vernünftig zu organisieren, ist umso bedauerlicher.
Aber warum ist diese Aussage so wichtig? Das sind im Grunde zwei entscheidende Punkte. Um überhaupt eine Klage – und ich spreche jetzt von der Klage des Insolvenzverwalters, der sicherlich kein politisches Interesse in Richtung der Landesregierung oder der Opposition hat, sondern dem es um die Interessen der Gläubiger und auch derjenigen, die heute immer noch mit Forderungen gegenüber der P+S Werft dastehen –, um überhaupt eine Klage in dieser Höhe und nicht nur in Höhe eines begrenzten Haftungsanspruches von einigen wenigen Millionen führen zu können, muss der Insolvenzverwalter eine bewusste Täuschungshandlung und darauf basierende Schädigung darlegen, übrigens nicht die Schädigung des Landes oder des Bundes, denn weder Land noch Bund hatten eine originäre Geschäftsbeziehung mit KPMG, sondern eine Schädigung der Werften. Und diese Schädigung, meine Damen und Herren, bestand in der Annahme der durch die Banken zur Verfügung gestellten Kredite.
So hat KPMG selbst im finalen Sanierungskonzept zur Renditefähigkeit der späteren P+S Werften eben folgende Aussage getroffen, und ich zitiere: „Die nachhaltige Renditefähigkeit der Hegemann-Werftengruppe ist nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen und Gewährung der beantragten Finanzierung (Avalrahmen und Sockelfi- nanzierung) im Sinne des IDW S6 gegeben.“ Zitatende.
Und dann stellen sich im Verlauf des Untersuchungsausschusses und auch heute Personen hier hin
und sagen, man hätte den Aussagen von KPMG ja einfach nicht glauben dürfen, übrigens die gleichen Leute, die dann wiederum sagen, die Beschäftigten von KPMG, Herr Dr. Axhausen ist hier benannt worden, das ist ein
glaubwürdiger Zeuge, gerade wenn es darum geht, die Landesregierung in ein schlechtes Licht zu stellen.
Aber das steht dann auf einem anderen Blatt,
vielleicht sollte man sich ja auch mal entscheiden, wann man wem glaubt
und ob es da vielleicht nicht darum geht, dass da jeder – und in dem Zusammenhang meine ich insbesondere die Mitarbeiter, die dafür verantwortlich waren bei KPMG –, dass es denen nicht nur darum ging, ihr eigenes Fell zu retten.
Aber unterstellen wir mal den Ansatz des Insolvenzverwalters als zutreffend, dass das entsprechende Sanierungsgutachten mit der positiven Sanierungsaussage nicht so hätte abgegeben werden dürfen. Wer hätte denn dann den Aussagen von KPMG eigentlich nicht trauen dürfen? Die Werften und deren Geschäftsführung, die Auftraggeber des Sanierungsgutachtens waren und eigentlich doch wohl die Situation vor Ort am besten kannten, oder etwa die Banken, die von der Geschäftsführung der Werften eben die Erstellung eines solchen Sanierungsgutachtens nach IDW S6 einschließlich einer positiven Aussage zur Sanierungsfähigkeit als unabdingbare Voraussetzung für jedwede Kreditgewährung verlangten?
Das haben die übrigens nicht getan, meine Damen und Herren, weil den Banken gerade mal danach war oder weil sie es den Werften oder KPMG besonders schwer machen wollten oder weil sie wünschten, dass KPMG oder irgendein anderes Beratungsunternehmen sich ein dickes Portemonnaie damit verdienen würde. Sie haben es getan, weil sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes – und die gibt es, das ist vielleicht auch für den einen oder anderen Kollegen im Untersuchungsausschuss interessant, schon seit Jahrzehnten –, weil sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den Werften grundsätzlich als krisengebeugten Unternehmen eben nur auf der Basis eines fundierten Sanierungskonzeptes einschließlich einer konkreten gutachterlichen Aussage zur Sanierungsfähigkeit überhaupt Kredite gewähren durften. Anderenfalls, meine Damen und Herren, drohte ihnen, den Banken, für den Fall des Scheiterns der Sanierung beispielsweise die Nichtigkeit des Kreditvertrages und der Sicherheitenbestellung, Schadenersatzansprüche oder gar strafrechtliche Konsequenzen aus einer möglichen Anstiftung oder Beihilfe zur Insolvenzverschleppung beziehungsweise einer Untreue zulasten des Kreditgebers.
Das habe ich heute bei keinem der Redebeiträge gehört, dass sich die Banken darüber Gedanken gemacht hätten. Wer also der Landesregierung entgegenhält, dass sie doch ohne Weiteres die Mangelhaftigkeit einer Arbeit von KPMG hätte erkennen können – übrigens die gleichen Leute, damit gucke ich jetzt mal nicht Herrn Holter und Frau Rösler an, die dann ja auch hin und wieder erklärten, sie sähen sich nicht in der Lage, Gutachten
selber nachzuvollziehen und mit ihren eigenen Worten zusammenzufassen –, wer also der Landesregierung entgegenhält, dass sie doch ohne Weiteres die Mangelhaftigkeit eben dieser Arbeit von KPMG hätte erkennen können, ja, sogar hätte erkennen müssen, der muss sich die Frage gefallen lassen, warum diese, also die Landesregierung, anders als zum Beispiel die Abteilung der Banken, die tagtäglich für Sanierungskredite zuständig sind und damit zu tun haben, tagtäglich mit entsprechenden Gutachten nach IDW S6 zu tun haben, warum diese das dann nicht erkannt hat, erkennen musste und nicht gleich bei ihr die entsprechenden Warnlampen angegangen sind.
Und im Übrigen, meine Damen und Herren, muss sich derjenige zwei weitere Fragen gefallen lassen. Was wären denn seine Alternativen gewesen, um die Arbeitsplätze an den betroffenen Werftstandorten möglicherweise zu retten? Es wird ja immer wieder angeführt, das ist ja heute auch der Fall gewesen, dass das Land hätte einsteigen sollen. Aber wer darüber wirklich mal nachdenkt und das nicht nur als parteipolitisches Postulat immer wieder aus der Mottenkiste holen will, der sollte sich dann vielleicht auch mal damit beschäftigen, welche tatsächlichen betriebswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, aber vor allem beihilferechtlichen Konsequenzen das gehabt hätte. Dann wären auf einmal die Werften Staatsunternehmen gewesen. Und wenn wir etwas länger als nur 24 Stunden Mitglied dieses Landtages sind, dann sollten Sie eigentlich wissen, wie kompliziert, wie schwierig und wie fast unmöglich es ist, Beihilfen an Staatsunternehmen zu geben.
Meine Damen und Herren, man hat hier heute den Eindruck,
man hat hier heute den Eindruck, dass denjenigen, die auf der einen Seite mit Glaubenssätzen hantieren, die Zeugenaussagen je nachdem gewichten, ob es mal gerade in der einen Richtung passt oder in der anderen, man hat hier heute den Eindruck, dass es diesen Beteiligten am Ende des Tages wichtiger ist, einen fragwürdigen politischen Angriff auf die Landesregierung zu führen, als möglicherweise einen Erfolg des Insolvenzverwalters im Klageverfahren gegen KPMG zu begrüßen. Der, meine Damen und Herren, würde nämlich, hätte seine Klage gegen KPMG Erfolg, zu einem wesentlichen Teil dann auch dazu beitragen, dass die Ausfälle des Landes entsprechend geringer wären. Aber wenn man hier den Ausführungen der Opposition folgt, dann hat eben diese Klage des Insolvenzverwalters keinen Erfolg. Und das, meine Damen und Herren, wäre dann ein besonders bedauerliches Ergebnis der ansonsten auch nicht besonders qualitativ hochwertigen Arbeit der betreffenden Ausschussmitglieder.
Wenn der Insolvenzverwalter, der sich sicherlich sehr lange überlegt haben wird, ob er KPMG verklagt oder nicht, ob er Kosten in Millionenhöhe durch eine solche Klage verursacht, bevor er also diesen Schritt tut, sich dann tatsächlich dafür entscheidet, mit dieser Klage
deutlich macht, dass KPMG wider besseres Wissen alle anderen bewusst und zielgerichtet getäuscht hat, und der Insolvenzverwalter auch gleichzeitig erklärt, dass die Adressaten der Sanierungsaussage von KPMG keinen Grund hatten, daran zu zweifeln, dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, glaube ich – und dann gestatten Sie mir das in diesem Rahmen, dass ich vielleicht auch mal etwas glauben darf, das ist nicht nur das Recht der Opposition –, dann glaube ich persönlich eher an die Objektivität eines solchen Insolvenzverwalters, der der Landesregierung in keiner Weise verpflichtet ist, als den partei- und wahlkampfgefärbten Erkenntnissen einzelner Oppositionsabgeordneter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich nicht allzu lange hier am Podium aufhalten. Das sind ja nun meistens auch Themen, die nicht für allzu großes Interesse sorgen.
Aber, sehr geehrte Frau Kollegin Schwenke, ich fand das schon irgendwie lustig, als ich die Tagesordnung gesehen habe, dass Ihre Fraktion tatsächlich diese Ausspra
che beantragt hat. Wir waren ja zusammen – ich glaube, es ist vor 14 Tagen gewesen – bei der Veranstaltung des VDV.
Da war es die Geschäftsführerin der kommunalen Verkehrsgesellschaft aus dem Landkreis Rostock, der REBUS – ich glaube, Frau Zabel heißt sie,
früher hieß sie Frau Stephan –, die sich massiv darüber beklagte, dass es auf Landesebene noch nicht die entsprechenden Planungen gebe. Deswegen könnten die Nahverkehrspläne in den Landkreisen nicht fertiggestellt werden, die darauf abgestimmt werden müssten, und weil die wiederum nicht da wären, könnten die entsprechenden Konzessionen nicht erteilt werden.
Doch, so hat sie es gesagt. Doch, ich war auch dabei, Frau Schwenke!
Der Witz an der Sache ist – da muss man sich nur mal erkundigen –, in den meisten Regionen dieses Landes sind von den Verkehrsunternehmen die entsprechenden Fahrkonzessionen für die Strecken nicht nur beantragt, sondern die sind auch schon erteilt worden,
und in den übrigen Regionen sind sie bereits beantragt worden, und zwar auf der Grundlage der bestehenden Nahverkehrspläne.
Das ist nämlich völlig normal, weil das der Istbestand ist, nach dem gearbeitet wird, und solange diese Nahverkehrspläne in den Regionen vorhanden sind, sind sie auch Grundlage der entsprechenden Bescheidung. Aber, wie gesagt, das stört ja nicht, man kann trotzdem entsprechende Aussprachen beantragen. Ich hätte eigentlich sogar mit einem Antrag gerechnet.
Nachdem ich die Ausführungen gehört habe – ich will jetzt gar nicht wieder auf das Gutachten eingehen, das der Kollege Jaeger eben noch mal angeführt hat, dazu habe ich, glaube ich, gestern schon genug gesagt –, finde ich es natürlich schon irgendwie bemerkenswert, dass hier ein großer Rundumschlag gemacht wird, indem alles zusammengeschmissen wird, was nur irgendwie zusammenpassen könnte, und vielleicht auch nur deswegen, weil es Räder hat und entweder auf Schienen oder auf Straßen fährt, das spielt dann keine Rolle.
Natürlich geht es um viel Geld, aber, lieber Herr Kollege Jaeger, es geht erst mal – und damit muss man sich dann auch beschäftigen –, es geht erst mal um die rechtlichen Grundlagen, nach denen dieses Geld verteilt wird, und die rechtliche Grundlage zum Beispiel für die Nahverkehrspläne ist das derzeit geltende ÖPNV-Gesetz.
Bevor wir überhaupt darüber reden, ob jetzt irgendwo,
ob irgendwo in diesem Land Landkreisgrenzen überschreitende ÖPNV-Verkehre bestellt werden, müsste erst einmal im ÖPNV-Gesetz eine entsprechende Aufgabenträgerschaft geregelt werden. Da kommen ganz andere Fragen auf. Das geht bis hin zu beihilferechtlichen Fragen, wer wie was machen kann. Bisher ist mir nicht bekannt,
bisher ist mir nicht bekannt, dass das Land zum Beispiel tatsächlich ein eigenes Busunternehmen hat.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen finde ich es so bemerkenswert, dass man nicht die Diskussion abwartet, die tatsächlich geführt wird,
wo es ja auch eine Vielzahl von Anmerkungen gibt, die in die entsprechenden Planungen auf Landesebene einfließen sollen, und dass man diese Diskussionen nicht zu Ende führt, um in der nächsten Wahlperiode zum Beispiel über die Novellierung des ÖPNV-Gesetzes zu diskutieren,
anstatt dieses Thema jetzt auf die Tagesordnung zu bringen, es einmal noch kurz vor den Wahlen herauszuholen, dann ist Sommerpause und dann sehen wir uns alle am 4. September wieder. – In diesem Zusammenhang, danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen!
Lieber Johann-Georg, wir haben uns ja eben schon mal kurz darüber unterhalten, vielleicht vorweg zwei Sätze oder ein etwas längerer Satz: Die Intention dieses Antrages oder die Intention überhaupt, das heute auf die Tagesordnung zu setzen – darüber haben wir uns ja auch schon unterhalten –, halte ich durchaus für wichtig. Ich glaube schon, dass in diesem Land Bahnverkehr neu gedacht werden muss, und deswegen finde ich es immer gut, wenn sich auch Kolleginnen und Kollegen aus anderen demokratischen Fraktionen Gedanken darüber machen, wie zukunftsfähige Strukturen aussehen können.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag, der hier zur Abstimmung vorliegt – und das ist meiner Meinung nach weniger ein Umstand, den man den Kollegen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorwerfen kann –, basiert auf einem Gutachten, das aus meiner Sicht an erheblichen, ich will es mal vorsichtig formulieren, Defiziten leidet. Ich weiß nicht, was für dieses Gutachten bezahlt worden ist, aber ich stehe auf dem Standpunkt, es war auf jeden Fall zu viel.
Meine Damen und Herren, ich will das an einigen wenigen Punkten deutlich machen. Wenn man sich dieses Gutachten zur Hand nimmt, wird als Erstes dargelegt, wie sich die Situation des Schienenpersonennahverkehrs in den verschiedenen Bundesländern seit der Regionalisierung 1994 bis 2015 entwickelt hat und dass die SPNVLeistungen bundesweit einen erheblichen Sprung von fast 40 Prozent zugelegt hätten, nur in Mecklenburg-Vor- pommern sei alles so schrecklich, weil hier im Lande kaum ein Zuwachs vonstattengegangen wäre.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da muss man einfach die Ausgangssituation kennen. Dass das so ist, liegt in erster Linie daran, dass in den westdeutschen Bundesländern vor 1990 oder genauer gesagt bis Mitte der 90er noch ein Fernverkehr unterhalb der heutigen IntercityLinien gefahren worden ist, das sind die ursprünglichen Interregiozüge gewesen. Diese sind abgebaut worden, mussten kompensiert werden in diesen Ländern durch Nahverkehr. Das hat es in den ostdeutschen Bundesländern so nicht gegeben, weil die Bahn dieses Angebot in dem Maße nie gefahren hat. Deswegen sind die Zuwachsraten hier auch in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend geringer. Daraus den Schluss zu ziehen, so, wie das Gutachten das unterstellt, hier im Lande wäre im Grunde der Umgang – und da muss ich dann auch die Kritik von Frau Kollegin Schwenke zurückweisen – mit dem Schienenpersonennahverkehr nicht entsprechend der Erfordernisse oder entsprechend der Möglichkeiten, das ist schlichtweg eine falsche Schlussfolgerung. Das ist ein Beispiel, wie dieses Gutachten arbeitet und woran es leidet.
Ich möchte es auch noch an einem anderen Punkt deutlich machen. Herr Minister Pegel hat schon auf die Zuwachsraten hingewiesen. 48,6 Prozent sind es, glaube ich, wenn ich das richtig im Kopf habe, die erzielt werden sollen durch diese Verbesserung des Nahverkehrsangebotes, sehr geehrte Damen und Herren, hier im Land, wenn man den Vorschlägen dieses Gutachtens folgen sollte. Aber dann muss man das Gutachten in Gänze nehmen. Das Gutachten unterstellt bei der Ausweitung des Schienenpersonennahverkehrs im Grunde eine wirklich grundlegende Neuheit, wenn man das mal so sagen darf, dass tatsächlich – es ist hier schon angesprochen worden, auch Frau Kollegin Schwenke hat das, glaube ich, eben erwähnt – quasi in Verdopplung des Nahverkehrsangebotes auf den drei Hauptachsen hier im Land zumindest teilweise Fernverkehr gefahren wird.
Wenn ich dieses Angebot verdopple, also 100 Prozent mehr Leistung habe – ich will jetzt gar nicht auf die Frage eingehen, wie das technisch und im betrieblichen Ablauf vonstattengehen soll und ob ich hinterher nur einen Zuwachs von 48 Prozent habe, also knapp 50 Prozent –, dann sollte man vielleicht schon mal nachdenken, lieber Johann-Georg Jaeger, zumindest über Teile dieses Fernverkehrsangebotes. Auch das wird hier im Gutachten mit einem Nebensatz formuliert, aber im Endeffekt zur Seite geschoben, dass ein Teil dieses Schienenpersonenfernverkehrsangebots, das überhaupt im Lande vonstattengeht – und ich meine jetzt wirklich SPNV und nicht das, was Frau Kollegin Schwenke eben angesprochen hat –, quasi als Ersatzfernverkehr bezahlt wird durch Regionalisierungsmittel, dass das tatsächlich in weiten Teilen schon durch Landesmittel beziehungsweise durch Regionalisierungsmittel unterstützt wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will das noch an einem dritten Punkt deutlich machen und das soll es
dann auch gewesen sein. Wenn man auf der einen Seite sagt, Herr Kollege Kokert, dass man mehr Tourismus mit mehr SPNV ins Land holen will, dann muss man sich natürlich auch mal fragen, welche Bedarfe denn tatsächlich da sind. Die Bedarfe, gerade für den touristischen Verkehr, sind ja eben nicht Schienenpersonennahverkehrsangebote. Ich glaube, ich gehöre zu denjenigen hier im Haus, die wenigstens hin und wieder mal den Zug benutzen.
Ich weiß, wovon ich rede. Es sind Fernverkehrsangebote, wo die Leute auch zumindest ihren Koffer unterbringen können.
Wer einmal mit einem Regionalverkehrszug gefahren ist, weiß, wie schwierig das ist. In der ersten Klasse geht es noch, da sind einige von uns ja auch privilegiert, dass wir das so machen können,
aber wer in der zweiten Klasse fährt, der weiß, wie er leidet.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann zu sagen, das ist der Lösungsansatz,
das halte ich schon gelinde gesagt – das werfe ich Ihnen nicht vor, Ihnen sowieso nicht, Frau Gajek, aber auch nicht dem Kollegen Jaeger – für fragwürdig. Das ist fragwürdig an diesem Gutachten, das muss man dazusagen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man muss hier natürlich – und da gebe ich dir, lieber Johann-Georg, völlig recht – zum Beispiel auch über die Frage der Fahrzeuggestellung diskutieren. Ich weiß, dass wir das in diesem Haus schon getan haben, und ich weiß auch, dass ich da durchaus offen für diese Vorschläge bin. Aber dann muss man sich das auch ehrlich angucken.
Ich komme noch mal auf den Antrag, den wir, den Sie heute vorgelegt haben, zurück. Man kann nicht auf der einen Seite fordern, dass bei Ausschreibungen die Verwendung von gebrauchten Fahrzeugen mit einem Wertungsmalus versehen wird, was tatsächlich hier im Lande der Fall ist, und auf der anderen Seite sagen, es ist im Endeffekt völlig egal, welches Modell ich wähle, denn die Grundüberlegung – Herr Minister Pegel hat ja eben schon darauf hingewiesen – bei Fahrzeugpools oder auch anderen Finanzierungsmodellen ist ja genau der Punkt, die einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dieser Situation, dass sie nur 15 Jahre den Vertrag haben, die Fahrzeuge aber doppelt so lange abgeschrieben werden, rauszubringen. Das bedeutet im Endeffekt, das macht nur Sinn, wenn ich über die 15 Jahre hinaus dieses Fahrzeug auch benutze, denn was mache ich sonst damit, wenn der Verkehrsvertrag über 15 Jahre abgelaufen ist. Ich hole mir vielleicht jemand anderen rein im Wettbewerb, das wollen wir ja alle, und der sagt dann Nein, aber wenn
ich jetzt das alte Fahrzeug nehme, das ihr da stehen habt, dann kriege ich hinterher noch weniger Geld rein.
Und wenn wir schon beim Punkt Geld sind, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da habe ich allerdings eine grundlegend andere Auffassung als die, die hier im Antrag in den Fokus gestellt wird, die übrigens auch in dem Gutachten in den Fokus gestellt wird. Man kommt immer wieder auf dieses doch etwas defizitäre Gutachten zurück. Die grundlegende Frage ist, wenn wir mehr Geld im System haben wollen – und jetzt lasse ich mal die Frage beiseite zum Schienenverkehr, der eigentlich vom Bund geleistet werden müsste, in welcher Form auch immer, ob als Fernverkehr, das will ich mal außen vor lassen –, ich rede nur über den wirklich hier im Land zu erbringenden originären Schienenpersonennahverkehr, da muss doch unser aller Interesse sein, dass die Verkehrsunternehmen unter Wettbewerbsbedingungen das bestmögliche Angebot abgeben. Und das bestmögliche Angebot heißt dann immer auch, wir müssen Interesse daran haben, dass die Erlössituation bestmöglich ist, nämlich für sie selbst. Wie soll ich ein Angebot optimieren, wenn derjenige, der es eigentlich erbringen muss, sich hinstellt und sagt, mir ist das völlig egal, ob da einer mitfährt oder hundert am Tag, ich kriege das gleiche Geld. Das ist dann tatsächlich eine Situation, die gerade typisch ist für die Bruttoverträge, die hier angefordert werden in dem Gutachten, wo es demjenigen, der die Leistung erbringt, eigentlich egal sein kann, wie viele das Fahrzeug oder das Verkehrsangebot nutzen, und …
Nein, Frau Kollegin Schwenke, das ist bedauerlicherweise …
Ich widerspreche Ihnen ja höchst ungern,
höchst ungern, aber trotzdem immer wieder: Es lässt sich leider nicht vermeiden.
Frau Kollegin Schwenke, es ist in diesem Land tatsächlich so, dass wir eine Mischung aus den verschiedensten Eisenbahnverkehrsverträgen haben. Wir haben Bruttoverträge, wir haben Nettoverträge mit Erlösanreizen, so, wie das hier auch angesprochen worden ist.
Wir haben Verträge, die im Grunde mit Wettbewerbs- oder mit Bewerbungsmaßnahmen verbunden sind. So einfach können Sie sich das nicht machen!
Gehen Sie mal zur VMV, die werden Ihnen das sicherlich gern erzählen.
Aber, Herr Kollege Jaeger, lassen Sie mich auf den Punkt zurückkommen, um den es eigentlich geht. Wenn wir mehr Wettbewerb und mehr Effizienz im System haben wollen, dann geht das nur mit den Unternehmen und dann geht das nur darüber, dass diese Unternehmen auch tatsächlich ein Interesse daran haben, mehr Leistungen zu erbringen. Und nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich das so deutlich sage: Das ist gut gemeint gewesen und ich weiß, dass aus Ihrer Fraktion die Intention mit diesem Antrag verfolgt wird. Ich habe mich ja nicht nur mit Ihnen, sondern auch mit anderen unterhalten, dass das durchaus lobenswert ist, aber der Antrag leidet wie gesagt an der Qualität Ihres Gutachtens und wir werden ihn deswegen einfach nur ablehnen können. – Vielen Dank.
Erst die ganzen
Anträge machen und dann schwächeln! –
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute das Vergnügen, anstelle unseres tourismuspolitischen Sprechers seine Rede zu halten. Ich habe mir erlaubt, sie etwas zu kürzen, und möchte zu Beginn meiner Rede zunächst einmal dem Kollegen Suhr dafür danken, dass er die Wirtschaftspolitik des Landes im Bereich des Tourismus so positiv dargestellt hat, denn wir sind uns ja sicherlich einig, Herr Kollege Suhr, dass es ohne die begleitenden wirtschaftspolitischen Instrumente durch die Landesregierung und durch die sie tragenden Fraktionen heute nicht so erfolgreich im Lande aussehen würde, wie es tatsächlich aussieht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Antrag vom 04.11.2015 auf Drucksache 6/4651 „Nachhaltigen Tourismus als Chance für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung in MecklenburgVorpommern ausbauen“ haben wir uns als Koalitionsfraktionen bereits in der Sache klar positioniert. Unter Ziffer 4 des Antrages forderten wir die Landesregierung damals auf, ich zitiere: „auf eine zielgerichtete Fördermittelvergabe abzustellen, die den Ganzjahrestourismus stärkt, um die wirtschafts- und sozialpolitische sowie ökologische Dimension in der Tourismusentwicklung des Landes vor dem Hintergrund bestehender Trends nach Nachhaltig
keit, Ruhe, sanften Tourismus und des fortschreitenden Klimawandels langfristig Rechnung tragen zu können“. Zitatende.
Obwohl sich die Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – zumindest zum damaligen Zeitpunkt – noch nicht in der Lage sahen, unserem Antrag tatsächlich zu- zustimmen, war es doch immerhin Frau Dr. Karlowski, die sich in der damaligen Sitzung wie folgt äußerte, ich zitiere: „Nicht zuletzt deshalb begrüßen wir das Setzen von politischen Rahmenbedingungen, wie das in Ihrem Antrag formuliert ist, zukünftig verstärkt neben der wirtschaftlichen Entwicklung im Tourismus zugleich auf eine soziale und ökologische Entwicklung hinzuwirken.“ Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, daran hat sich bis heute nichts geändert.
Aber die Frage ist ja auch im Endeffekt, geht es Ihnen überhaupt darum. Jetzt will ich mal kurz den Redetext des Kollegen Gundlack weglegen. Herr Kollege Suhr, darum geht es Ihnen nämlich gar nicht. Sie haben in Ihrem Redebeitrag ja eines deutlich gemacht: Es gibt eine Richtlinie, mit dieser Richtlinie – so habe ich Sie zumindest verstanden – sind Sie vom Grundsatz her, von der Zielstellung her einverstanden, dass nämlich der Schwerpunkt nicht auf der Bettenförderung liegt. Aber eines muss man doch mal ganz deutlich …
Dass sie vom Grundsatz her ausgeschlossen ist, ja, grundsätzlich ausgeschlossen ist. Aber, Herr Kollege Suhr, wollen wir es doch mal ganz deutlich sagen: Wenn ich etwas grundsätzlich ausschließe,
dann ist nämlich genau der Punkt,
dass ich mir im Einzelfall die Möglichkeit vorbehalte, das vorzuprüfen. Das ist die Aussage des Wortes „grundsätzlich“.
Vor dem Hintergrund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, halte ich das auch für völlig richtig, weil die Bedingungen in unserem Bundesland unterschiedlich sind. Und wenn man passgenaue Förderpolitik, egal ob im Bereich des Tourismus oder in anderen Bereichen, machen möchte – und das wollen wir tatsächlich –, dann muss man im Einzelfall auch eine vom Grundsatz abweichende Entscheidung tatsächlich ermöglichen.
Der zweite Punkt, Herr Kollege Suhr, ist: Wir sind uns doch sicherlich darüber einig, dass die Frage, ob auf der Grundlage einer Richtlinie eine Fördermittelentscheidung erfolgt oder nicht, nicht Gegenstand dieses Hauses ist, sondern des jeweiligen Ministeriums mit den nachgeordneten Behörden. Und deswegen, sehr geehrte Damen und Herren, stehen meine Fraktion und ich auf dem Standpunkt, solange das Ministerium, solange die Landesregierung an dem Grundsatz festhält – da kann ich nur die Worte des Herrn Wirtschaftsministers unterstreichen –, solange die Landesregierung an dem Grundsatz festhält, sehen wir überhaupt keinen Anlass, Ihrem Antrag folgen zu wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich kurzfassen.
Entschuldigung. Soll ich aufhören?
Gut.
Lassen Sie mich zwei Sätze dazu sagen, sehr geehrte Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Grundsätzlich gilt, dass die Verantwortung für den Radwegebau bei der jeweils zuständigen Straßenbauverwaltung liegt. Sofern das Land über das Energieministerium beziehungsweise das Mitglied des Verkehrsministeriums oder aber das Wirtschaftsministerium darauf Einfluss nimmt, wird entsprechend bei der Anlage dieser Radwege beziehungsweise bei der Förderung dieser Radwege unter anderem darauf gedrungen, dass die entsprechenden Ausweisungen, Beschilderungen stattfinden nach den bundesweit anzuwendenden Standards. Dies gilt übrigens auch, wenn kommunale Straßenbaulastträger gefördert werden.
Was Ihren Punkt angeht, Kreuzung von Straßen durch Radwege, gilt das Gleiche. Dort, wo das Land zuständig ist, wenn es sich um Bundes- oder Landesstraßen handelt, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Ansonsten sind die anderen Straßenbaulastträger dafür zuständig. Auch da gilt wieder, soweit über Fördermittel Aufnahme angewandt werden kann, wird dies durch das Land getan.
Bei dem letzten Punkt, den Sie angesprochen haben im Zusammenhang mit einer entsprechenden sachgerechten Nutzung des Schienen- beziehungsweise Busverkehrs, ein Hinweis: Soweit der Schienenpersonenfernverkehr betroffen ist, ist es Angelegenheit der jeweiligen Schienenpersonenverkehrs- und Fernverkehrsunternehmen, die das eigenwirtschaftlich erbringen. Da hat das Land keinen Einfluss drauf. Sofern es um SPNV geht, wird bei der entsprechenden Ausschreibung verlangt, dass die Nutzung zum Transport von Fahrrädern gewährleistet wird, und bei dem ÖPNV sind die kommunalen Aufgabenträger dafür zuständig. Da würde ich Sie doch bitten, sich dort hinzuwenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden den Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Man kann sich natürlich regelmäßig fragen, welches Thema man zur Aktuellen Stunde wählt vor dem Hintergrund dessen, was in den letzten Wochen durch die Presse, durch die Medien gegangen ist. Es bietet sich da sicherlich etliches an, aber ich glaube, wir sollten uns an dieser Stelle tatsächlich darauf konzentrieren, was für unser Land gut und was für unser Land wichtig ist. Die Frage, die natürlich alle Menschen in diesem Land immer wieder bewegt, ist: Was können wir hier in unserem Land unter den Bedingungen der Globalisierung weiter erfolgreich tun unter der Prämisse, dass unsere sozialen Errungenschaften nicht nur gesichert, sondern letztendlich gestärkt werden müssen und gestärkt werden sollen?
Um es anders auszudrücken, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sage ich ein Beispiel zur Versinnbildlichung, und, ich glaube, das ist wichtig. Viele Menschen stellen sich die Frage: Heute kleiner Lohn, morgen Altersarmut, soll das die Zukunft unseres Landes sein? Ich sage ganz deutlich hier an dieser Stelle: Für die SPDFraktion ist das natürlich nicht die Antwort.
Meine Damen und Herren, in dieser Woche fand die letzte Sitzung der Hauptrunde des Fachkräftebündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit in dieser Wahlperiode statt, und das Fazit der Beteiligten – auch wenn natürlich die Interessenlage der Gewerkschaften auf der einen Seite und der Unternehmerverbände auf der anderen Seite immer eine unterschiedliche ist –, das Fazit der Beteiligten für das, was in den letzten Jahren hier in diesem Land passiert ist, ist ein grundsätzlich positives gewesen. Mecklenburg-Vorpommern hat eine eindeutig positive Tendenz in der Wirtschaft. Das, meine Damen und Herren, ist vor allem gut für die Menschen, die in diesem Land leben.
Wir haben von 2010 bis 2015 die Arbeitslosenzahl um 24.000 Menschen gesenkt und wir haben die niedrigste Arbeitslosenzahl in diesem Land seit 1991. Wir haben die niedrigste Quote der Schulabgänger ohne Berufsreife seit 2010, gesunken von 13,8 auf heute 8,4 Prozent, und wir haben eine reale Wertschöpfungssteigerung, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe, von 2010 bis 2014 um immerhin 19,9 Prozent.
Das alles, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat sich auch bei den Menschen in diesem Land bemerkbar gemacht, denn die durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte je Arbeitnehmer sind in dem Zeitraum von 2010 von 26.890 Euro auf über 30.000 Euro im Jahr 2014 gestiegen. Weder der gesetzliche Mindestlohn auf Bundesebene noch der durch die Koalitionsfraktionen auf Betreiben der SPD hier in diesem Land eingeführte landesspezifische Mindestlohn hat tatsächlich den Untergang des
Abendlandes herbeigeführt. Es ist vielmehr so gewesen, dass diese Auffanglinie dazu beigetragen hat, dass die Tariflöhne in diesem Land gestiegen sind.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Mindestlohn ist tatsächlich nur eine Auffanglinie. Was wir benötigen in Mecklenburg-Vorpommern, sind mehr tarifgebundene und tariforientierte Löhne und Gehälter. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Lohnspirale in diesem Land dauerhaft nach oben gesetzt wird, weil steigende Löhne, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sind die beste Maßnahme gegen Altersarmut. Nur als Land der guten Arbeit und vor allem der gut bezahlten Arbeit hat Mecklenburg-Vorpommern eine Chance, Fachkräfte zu gewinnen und die Fachkräfte, die in unserem Land sind, tatsächlich auch zu halten.
Dafür, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, ist es wichtig – und deswegen ist uns auch diese heutige Aktuelle Stunde so wichtig –, dafür ist es wichtig, die wirtschaftlichen Kerne, die wir in diesem Land haben, zu stärken und nachhaltig zu entwickeln,
egal ob es sich dabei um die Gesundheitswirtschaft oder die erneuerbaren Energien handelt, ob es sich um den Bereich der maritimen Zulieferindustrie handelt oder um klassische Arbeits- und Wirtschaftsfelder in diesem Land wie die Tourismuswirtschaft.
Allerdings sage ich an dieser Stelle auch ganz deutlich: Mit Hinweis auf die Tourismuswirtschaft muss sich das Lohngefüge in diesem Land weiter nach oben entwickeln, weil jeder Cent mehr Arbeitseinkommen in diesem Land, jeder Cent mehr Wirtschaftskraft in diesem Land bedeutet mehr Investitionen, mehr Konsum, und am Ende des Tages sind es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann auch höhere Renten.
Natürlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir noch strukturelle Defizite im Bereich der Industrie, des verarbeitenden Gewerbes im Allgemeinen, im Unternehmensbesatz, und natürlich besteht auch weiterhin eine demografische Tendenz, die uns das Leben nicht einfacher macht. Dazu kommt, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, dass wir spätestens ab den Jahren 2020/2021 vor völlig neuen finanziellen und damit natürlich auch wirtschaftspolitischen Herausforderungen stehen. Wir alle sind uns darüber im Klaren, dass das, ich nenne es mal, Füllhorn der europäischen und der Bundesmittel zwar nicht gänzlich versiegen wird, aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was wir heute schon sagen können, ist, dass der Bestand an Mitteln, der uns aus diesem Füllhorn zufließen wird, doch ein voraussichtlich wesentlich dünnerer Quell sein wird.
Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir uns bereits heute überlegen, was man sich morgen noch leisten kann. Aber wir müssen natürlich auch überlegen, wie wir das Geld, das wir heute zur Verfügung haben, in ein nachhaltiges, in ein zukunftsfähiges Wachstum und in dessen Voraussetzungen investieren. Wir müssen noch stringenter, noch zielgerichteter vorgehen, um die Erhöhung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zur Schaffung und Entwicklung
zukunftsfähiger Arbeitsplätze und werthaltiger Arbeitsplätze für Männer und Frauen und damit zur Verbesserung der sozialen Teilhabe in diesem Land zu entwickeln. Es gibt für unser Land keine Alternative zu einem Dreiklang aus Wachstum, moderner Infrastruktur und guten Löhnen. Die Stärkung der gewerblichen Wirtschaft und insbesondere die Schaffung neuer qualifizierter Industriearbeitsplätze ist das einzige langfristig wirksame Mittel, um hier in diesem Land erfolgreich wirtschaften zu können und um die Mittel zu erwirtschaften und zu verdienen, die uns andere Aufgaben dann erst ermöglichen.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern verfügt im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere im Bereich der Windkraft, über ein erhebliches industriepolitisches Potenzial. Es ist uns in den letzten Jahren bereits gelungen, in diesem Wirtschaftsfeld eine Vielzahl von Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze in unserem Land zu etablieren. Das sind Unternehmen und Arbeitsplätze, die nicht nur dazu beigetragen haben, dass sich das Lohngefüge in diesem Land immens positiv, also nach oben entwickelt hat, das sind im Übrigen auch Arbeitsplätze und Unternehmen, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass sich der Exportanteil unserer Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern positiv entwickelt hat.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade an diesem Punkt wird deutlich, dass Ökologie und Ökonomie zwei Dinge sind, die in diesem Lande durchaus zusammenpassen, dass es auf der einen Seite möglich ist, industriepolitische Arbeitsplätze zu schaffen, dass es möglich ist, in diesem Land Handwerksbetrieben auch in Zukunft ihre Tätigkeitsfelder zu ermöglichen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz und die Ökologie nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit und sogar weltweit zu tun.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine Verpflichtung. Wir haben die Verpflichtung, die Chancen zu nutzen, die wir auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und anderen Regionen weltweit haben. Es nützt uns nichts, hier in Mecklenburg-Vorpommern auf Wirtschaftsfelder, auf Industriefelder zu setzen, die möglicherweise in Bayern oder Baden-Württemberg seit 30 oder 40 Jahren mit mehr oder weniger Erfolg betrieben werden. Aber gerade im Bereich der erneuerbaren Energien, gerade im Bereich der Windenergie, inklusive der Betrieb der Zulieferbetriebe, inklusive der Dienstleistungen, die damit verbunden sind – und eben nicht nur, dass in diesem Land ihre Unternehmen tätig sind, nicht nur, dass die Anlagen in diesem Land aufgestellt werden, sondern dass wir damit auch den Export dieses Landes stärken und verbessern –, haben wir eine Chance. Und wir werden diese Chance weiter nutzen, um dieses Land weiterzuentwickeln.
Ich kann mich erinnern, ich bin da noch sehr jung gewesen,
das ist in den 70er-/80er-Jahren gewesen,
da hat Bayern, …
Da bin ich tatsächlich noch jünger gewesen, auch wenn man es mir nicht ansieht, Herr Kollege.
… in den 70er,
in den 70er und 80er-Jahren hat Bayern genau den Schritt gemacht, den wir in den letzten fünf, in den letzten zehn Jahren gegangen sind –
den Schritt von einem agrarisch-touristisch geprägten Land hin zu einem Industrieland. Das sind damals andere Rahmenbedingungen gewesen.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin der festen Überzeugung, dass diejenigen, die vielleicht im Jahre 2030 oder 2035 auf den Plätzen sitzen, die Sie heute einnehmen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die dann im Landtag sitzen, der festen Überzeugung sind und die Erkenntnis haben, dass in den Jahren zwischen 2010 und 2020 die Chancen genutzt wurden –
damit komme ich auch zum Ende, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin –, dass die Chancen genutzt wurden, um hier tatsächlich ein nachhaltiges Wachstum, zukunftssichere Arbeitsplätze und eine moderne Infrastruktur zu schaffen. Wir werden nie zu einem Gleichklang zwischen Lederhose und Laptop kommen, aber dafür können wir heute schon sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können alles, sogar Hochdeutsch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich auf den Redebeitrag des Herrn Andrejewski nicht eingehe,
der hat offensichtlich zu lange im Schattenwurf gestanden.
Deswegen ist das wohl auch überflüssig.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir nach den Redebeiträgen, nicht nur des Ministers, sondern auch der Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen, vielleicht noch mal auf ein, zwei Punkte eingehen zu dürfen, ohne das, was schon in der Ersten Lesung gesagt worden ist, zu wiederholen.
Gestatten Sie mir einen Einstieg, der vielleicht heute noch nicht deutlich geworden ist. Wir haben ja nicht nur hier in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland. Immer wieder kommt der Vorwurf oder die Anmerkung, es wäre doch alles viel einfacher und viel praktischer, wenn man in einem Zentralstaat leben würde wie zum Beispiel in Frankreich.
Dieses Gesetz hier heute würde so nicht vorliegen, wäre so nicht entstanden, wenn wir nicht die Möglichkeit hät
ten, in Mecklenburg-Vorpommern eigenständig gesetzlich die Bedürfnisse, die Situation in unserem Land zu regeln. Hier wird heute ebenfalls deutlich, von welcher Wichtigkeit im Endeffekt der föderale Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und die eigenständige parlamentarische Tätigkeit auch in den jeweiligen Bundesländern sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich auf drei Punkte eingehen, die auch von dem Kollegen Jaeger angesprochen worden sind. Ja, es ist richtig, dass dieses Gesetz der Akzeptanzsteigerung dient, aber es dient letztendlich nicht nur der Akzeptanzsteigerung, es soll auch, soweit das vor Ort möglich ist, die Teilhabe, die wirtschaftliche Teilhabe der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort ermöglichen und zumindest verbessern.
Anknüpfungspunkt, Herr Kollege Jaeger, ist tatsächlich der Bürger vor Ort und nicht die Gemeinde,
nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht.
Dass wir wissen in den Koalitionsfraktionen, in meiner Fraktion, dass der eine oder andere vor Ort entweder aus Vorsicht oder aber weil er vielleicht auch seine finanziellen Mittel so nicht einsetzen kann, so nicht einsetzen will, davon Abstand nehmen mag, das ist völlig unbestritten. Aber es bleibt dabei, dass Anknüpfungspunkte tatsächlich die Menschen vor Ort sind, weil die Menschen vor Ort und nicht die abstrakte Kommune sind erst mal die Betroffenen.
Als Verwaltungseinheit, Herr Kollege Jaeger. Deswegen habe ich eben von den Menschen gesprochen. Sie müssen mir auch richtig zuhören.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist tatsächlich so, dass man bei den Menschen anfangen muss, um sie mitzunehmen, und nicht bei der Verwaltungseinheit, um das auch für Sie deutlich zu sagen.
Der zweite Punkt, sehr geehrte Kollegen, der angesprochen worden ist, ist natürlich die Möglichkeit, die auch immer wieder von den GRÜNEN in den Ring geschmissen wird, man könnte das doch zum Beispiel über die Gewerbesteuer regeln. Das ist etwas – wenn ich das zitieren darf – von einem Einladungsflyer der GRÜNENLandtagsfraktion zum 14.04., wo Sie, Herr Kollege Jaeger, zitiert wurden, und ich zitiere: „Wir möchten die Standortgemeinden von Windenergieanlagen stärken und die Chancen regionaler Wertschöpfung verbessern. Dazu sollte ein deutlich höherer Anteil der Gewerbesteuer in der Standortgemeinde bleiben. Hierfür brauchen
wir“ unter anderem „Veränderungen im Bundesrecht. … Darüber hinaus sollten im Rahmen der anstehenden Reform des kommunalen Finanzausgleichs Möglichkeiten geprüft werden, die Gewerbesteuererträge zu einem bestimmten Anteil anrechnungsfrei bei der Standortgemeinde zu belassen.“ Ende des Zitats.
Sehr geehrter Kollege Jaeger, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie mich das mal von hinten aufwickeln:
Erstens. Wir müssen, wenn wir dieses Gesetz machen – und wir werden es heute machen –, nicht mehr über Möglichkeiten diskutieren, Möglichkeiten prüfen, wie die Gewerbesteuer einen bestimmten Anteil anrechnungsfrei den Standortgemeinden belässt, weil es klargestellt ist. Das Innenministerium hat es dankenswerterweise in den letzten Tagen auch noch mal bestätigt, dass beispielsweise die Ausgleichsabgabe nicht in die entsprechenden Anrechnungen fällt.
Herr Kollege Jaeger, die Gewinne aus der wirtschaftlichen Beteiligung fallen da sowieso nicht drunter. Es fallen auch nicht die Verluste drunter, sonst wäre es ein gutes Geschäft für alle Kommunen, die Verlustbetriebe aus der Daseinsvorsorge haben. Das sollten Sie vielleicht mal in der Stadt Rostock oder in anderen größeren Kommunen vorschlagen. Deswegen ist diese Frage damit geklärt. Das, was Sie aus Goodwill, aus durchaus guten Überlegungen fordern, ist damit erledigt.
Es geht letztendlich um das Geld, was bei den Kommunen ankommt. Das ist kein anderes Thema.
Der zweite Punkt, Herr Kollege Jaeger, ist eine Veränderung der Verteilung der Gewerbesteuer in den Standortgemeinden. Da sagen Sie zu Recht in Ihrem Einladungsflyer, das ist Bundesrecht. Sie wissen aber auch um die Schwierigkeiten, die es in der Vergangenheit schon gegeben hat, dieses Thema nur auf Bundesebene zu diskutieren. Wenn wir diesen Weg, den Sie hier gehen wollen, alleine verfolgen würden, dann würden wir auch in den kommenden Jahren den Standortgemeinden hier im Land kein Geld zukommen lassen.
Ja, freiwillig. Wenn man das will, kann man das gerne machen, aber auf Bundesebene wird das so nicht funktionieren.
Zum letzten Punkt in Ihrem Zitat, „wir möchten die Stand- ortgemeinden von Windenergieanlagen stärken und die Chancen regionaler Wertschöpfung verbessern“: Ja, Herr Kollege Jaeger, das ist genau das, was wir hier tun.
Ich werde, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt an dieser Stelle nicht mehr darauf eingehen, wie das zu bewerten ist, wenn Haushaltsmittel in den jeweiligen Kommunen – nach dem Helikopterprinzip, glaube ich, nennt man das bei Herrn Draghi – an die Bürger verteilt wird. Das ist ein Punkt, der ist sicherlich haushaltsrechtlich mehr als nur bedenklich, dieser Vorschlag.
Aber lassen Sie mich auf einen letzten Punkt eingehen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – das ist auch vom Kollegen Jaeger angesprochen worden –, das ist die Frage der Freiwilligkeit. Da ist tatsächlich der Punkt, wir haben zehn Jahre in diesem Land, fünfzehn Jahre in diesem Land darauf gewartet, dass sich die Menschen vor Ort, in welcher Form auch immer, wirtschaftlich, ja, ich will nicht sagen, beteiligen, aber wie sie einen wirtschaftlichen Nutzen davon ziehen können. Es ist zutreffend, dass ich die Vertreter der Windenergiebranche in der Anhörung gefragt habe, warum sie das nicht getan haben. Nur die Erklärung, die sie dafür gegeben haben, Herr Kollege Jaeger, warum sie es nicht getan haben, ist nicht zutreffend. Sie haben dort erklärt – sie haben dort erklärt, nicht wir, sondern die Vertreter der Windenergiebranche –, sie würden das natürlich gerne tun, es hätte auch schon erste Überlegungen in Thüringen gegeben, aber man wäre noch nicht so weit. Man wäre noch nicht so weit, weil man im Grunde jetzt erst mit den Überlegungen angefangen hätte, nachdem in Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht worden ist.
Das, was ich gesagt habe, Herr Kollege Jaeger, was Sie dann auch hier angesprochen haben, ist natürlich die Situation, dass, bevor ich überhaupt in die Planungen hineingehe mit einem entsprechenden Windpark, ich mir nicht – ich will es mal sagen – den Goodwill vor Ort erkaufen kann. Es hätte aber keinen Windenergieanlagenbetreiber gehindert, nachdem die Anlagen hier errichtet und in Betrieb genommen worden sind, die Gemeinden oder die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu beteiligen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Es ist richtig, was von allen Rednerinnen und Rednern angesprochen worden ist, dieses Gesetz ist Neuland. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, warum sollte aus Mecklenburg-Vorpommern heraus nicht ein erster Schritt in die richtige Richtung gegangen werden? Ich würde mir durchaus wünschen – und das ist ja auch Teil der Beschlussempfehlung des Energieausschusses –, dass auch in anderen Bundesländern, dass auch auf Bundesebene entsprechende Schritte gegangen werden, um zu einer höheren Akzeptanz der erneuerbaren Energien insgesamt hier in der Bundesrepublik Deutschland beizutragen. Dass das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute noch nicht der Fall ist, sollte uns aber trotzdem nicht daran hindern, diesem Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung zuzustimmen. Ich denke, es ist ein guter Gesetzentwurf, nicht nur für die Branche, sondern vor allem für die Menschen bei uns im Land. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrter Kollege Jaeger, ich habe mich hier die ganze Zeit gefragt, seitdem ich das Vergnügen hatte, mich mit diesem Antrag beschäftigen zu dürfen, was der Ausgangspunkt dafür ist. Jetzt weiß ich zumindest, dass das ein Beschluss der Stadtvertretung Rostock ist.
Ja gut, aber vielleicht nur, damit hier kein Missverständnis aufkommt: Ich habe kein Problem damit, wenn sich die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock auch mit dem Weltfrieden beschäftigt, ich fände es nur schöner, wenn sie vielleicht vorher die Probleme vor Ort lösen würde. Ich denke da nur an das Rostocker Theater.
Aber das mal vorneweg.
Sehr geehrte Kolleginnen, …
Das ist besser so, Herr Kollege Ritter.
… sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen, weswegen sage ich das?
Herr Kollege Jaeger, weswegen sage ich das?
Der Hintergrund ist doch ein durchaus ernster, weil ich natürlich überlegt habe, was treibt die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpom- mern an, diesen Antrag zu stellen.
Das habe ich verstanden.
Aber warum dieser Antrag jetzt zu diesem Zeitpunkt? Wir müssen nicht darüber diskutieren, Herr Kollege Jaeger, dass Quecksilber gesundheitsgefährdend ist. Ich will auch nicht mit Ihnen darüber diskutieren, das sage ich gleich vorneweg, dass ich nicht für eine Minimierung der Quecksilberemissionen aus Kraftwerken bin. Das sind ja vorrangig Braunkohlekraftwerke, auch das sollte man an dieser Stelle vielleicht mal deutlich sagen, die die Emissionen rausleiten, und erst an zweiter Stelle Steinkohlekraftwerke. Das ist nämlich wichtig für die Diskussion, die wir hier im Lande führen. Ich bin durchaus der Auffassung, dass man dann auch entsprechende Maßnahmen ergreifen sollte, um diese Emissionen zu reduzieren. Das vielleicht vorneweg.
Ein zweiter Punkt, deswegen bin ich auch etwas, na, enttäuscht ist nicht der richtige Ausdruck, ich meine, es ist das Recht der Opposition, solche Anträge zu stellen, aber ich frage mich natürlich, Ende Januar ist diese Studie, die im Auftrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag erarbeitet worden ist – und ich will gar nicht auf die Kritik eingehen, die Herr Minister Glawe hier an der Qualität der Studie geäußert hat –, durch Ihre Bundestagsfraktion veröffentlicht worden und danach ist nichts mehr passiert.
Gut, die GRÜNEN in Rostock haben einen Antrag gestellt.
Herr Kollege Jaeger, ich hätte mir jetzt vielleicht vorgestellt – lassen wir mal die GRÜNEN in Rostock außen vor –, ich hätte mir jetzt vielleicht mal vorgestellt …
Gut, ich hätte mir jetzt trotzdem vielleicht mal vorgestellt, dass Ihre Bundestagsfraktion agiert. Aber warum hat sie denn nicht agiert?
Das ist etwas, das muss man dann in dieser Diskussion,
das muss man in dieser Diskussion jetzt vielleicht auch mal deutlich sagen. Sie haben deswegen nicht – sie hätten ja einen Antrag stellen können im Bundestag, also das wäre noch eine Chance gewesen –, sie haben offensichtlich deswegen nicht reagiert, weil es zwei Gründe dafür gibt. Erstens, weil sie unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Studie von der Bundesumweltministerin Frau Hendricks deutlich gesagt bekommen haben, dass das, was dort an politischem Agieren gefordert wird, von dieser Bundesministerin bereits betrieben wird. Das ist auch etwas, was ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen möchte: Die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ist eine derjenigen in diesem Bundeskabinett,
und da kann man die Position der Bundesregierung vielleicht durchaus diskutieren, sie ist eine derjenigen, die sich massiv dafür einsetzen, dass entsprechende Quecksilberreduzierungen stattfinden.
Eben.
Und dieser Prozess ist im Gange, dieser Prozess ist im Gange, Frau Kollegin Schwenke.
Ja, das sage ich Ihnen jetzt. Das haben Sie nämlich …
Herr Kollege Suhr, wenn Sie ab und zu mal die Presse lesen würden und nicht nur die Mitteilungen der Bündnisgrünen aus Rostock, dann wüssten Sie, dass Frau Hendricks bereits Anfang Februar dieses Jahres auch auf diese Veröffentlichung der GRÜNEN hin gesagt hat, in dem Diskussionsprozess mit den Steinkohlekraftwerksbetreibern, mit der EU-Kommission gibt es vonseiten der Bundesregierung eine ganz klare Aussage: Wenn der Kohleausstieg, Zielrichtung 2050, nicht durchgeführt wird, dann kommt es zu einer Verschärfung auf der Grundlage dieser Minamata-Protokolle.