Protocol of the Session on October 10, 2013

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Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2282 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/2282 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2291 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/2291 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffern I und II des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2251 einzeln abzustimmen.

Wer der Ziffer I des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2251 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2251 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Wer der Ziffer II des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2251 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/2251 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Aussprache zum Thema gemäß § 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages – Vergabeentscheidungen im SPNV des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigten.

Aussprache zum Thema gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT Vergabeentscheidungen im SPNV des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigten

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Herr Schlotmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So oft wird ja dieses Instrument der Aussprache nicht genutzt, aber aus gegebenem Anlass und auf Nachfrage habe ich gesagt, ja, ich würde gern zuerst reden, weil das Thema in keiner Weise dazu geeignet ist, die, ich sage mal, humorvolle Episode, die wir gerade hatten, fortzuführen, denn hier geht es um das Schicksal von vielen Kolleginnen und Kollegen. Von daher möchte ich, bevor dann eine Debatte des Parlaments und eine Aussprache stattfinden, hier Ausführungen machen, die vielleicht mal etwas Licht in einige Dinge bringen und Aufklärung verschaffen, meine Damen und Herren.

Ich muss Folgendes sagen: Für mich ganz persönlich finde ich das Beantragen einer Aussprache zu einer Vergabeentscheidung zumindest, na, ich sage es mal vorsichtig, erstaunlich.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ungewöhnlich.)

Wenn ich das weiterdenke, wohin wir da kommen könnten – was ich nicht hoffe –, dann, glaube ich, würden wir uns hier ein Stück weit selbst lahmlegen im Land.

Ich hoffe, wir sind uns hier auch über eines einig: Wir als jetzt in dem Falle Verkehrsministerium führen Vergabeentscheidungen, die zu tätigen sind, die zwingendes Tagesgeschäft von Ministerien sind, nach Recht und Gesetz durch. Ich hoffe, das stellt keiner infrage. Und, meine Damen und Herren, wir haben da ein ganz konkretes Verfahren. Ist also ein Mitbewerber, ein Wettbewerber mit einer getroffenen Entscheidung bei einer Vergabe nicht einverstanden – und das ist nicht unüblich, das ist eher der übliche Fall –, hat dieser Wettbewerber oder haben diese Wettbewerber die Möglichkeit, die sogenannte Vergabekammer anzurufen oder auch dann noch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht in Rostock einzulegen, meine Damen und Herren. Von daher stellt sich die Frage, was ist bezweckt mit dieser Aussprache.

Ich will also noch mal den Sachverhalt, um den es hier eigentlich geht, kurz zusammenfassend darstellen. Und, meine Damen und Herren, ich bin an der Stelle auch nicht frei von Emotionen, weil ich seit Langem mit den Kollegen, die davon betroffen sind im negativen Sinne, in Kontakt bin, in vielen Gesprächen bin, viele Einzelgespräche geführt habe, bei den Kolleginnen und Kollegen, die vor der Staatskanzlei demonstriert haben, gewesen bin, die auch bei mir immer wieder gewesen sind. Also von daher versuche ich, das, soweit es geht, emotionsfrei zu machen. Das wird sicherlich nicht immer ganz gelingen.

Meine Damen und Herren, wir reden hier über das Thema „Vergabe und Ausschreibung für das Teilnetz OstWest“, die Strecke Lübeck–Ueckermünde. Meine Damen und Herren, ich will das hier noch mal ganz deutlich für jeden sagen: Die OLA hätte sich auf diese Ausschreibung bewerben können, denn darum geht es. Sie hätte sich auf diese Ausschreibung bewerben können. Die OLA hat in der Vergangenheit diese Strecke zu einem

Teil bedient. Was aber hier immer irgendwie und ständig unter die Räder gerät, im wahrsten Sinne des Wortes, ist die Tatsache, dass der Mutterkonzern der Firma OLA der OLA untersagt hat, sich zu bewerben. Das ist ein Faktum, das ist dokumentiert. Trotzdem hat ein Mitarbeiter der OLA die Bewerbungsunterlagen, die im Unternehmen OLA ja angefertigt waren, fertig waren im Grunde genommen, abgegeben bei der VMV hier in Schwerin.

Das hat der Mutterkonzern Veolia mitbekommen und hat sofort telegrafisch per Mail bei der VMV interveniert und erklärt, diese Unterlagen müssten sofort zurückgezogen, zurückgeholt werden. Er erklärte die Unterlagen, die real vor uns lagen, für nicht existent. Das muss man sich mal so vorstellen! Das ist das Verfahren gewesen. Also der Mutterkonzern erklärte, die Unterlagen seien für uns nicht existent. Wir durften sie – mit „wir“ meine ich jetzt die Landesregierung und die damit beauftragte VMV –, diese real vorliegenden Unterlagen, im Ausschreibungsverfahren nicht mehr zur Kenntnis nehmen, sie bewerten oder in irgendeiner Form behandeln. Das heißt, wir mussten, obwohl es real anders war, davon ausgehen, es gibt keinen Mitbewerber OLA für diese Ausschreibung. Das führte zu folgendem Ergebnis, meine Damen und Herren: Es blieb ein anderer Wettbewerber übrig, das war die DB Regio.

Wir haben dann als Land, weil wir auch als Energieministerium natürlich gehalten sind, wirtschaftlich zu denken und zu handeln, die Ausschreibung aufgehoben, weil das Angebot, das übrig geblieben ist, in diesem Falle von der DB Regio, nicht das war, was wir zu 100 Prozent mit unserer Ausschreibung eigentlich erreichen wollten. Daraufhin hat die DB Regio die Vergabekammer angerufen und uns wurde deutlich signalisiert, als Konsequenz würden wir mit einer Aufhebung der Ausschreibung, so, wie wir es vorhatten, und einem erneuten Vergabeverfahren nicht durchkommen. Wir haben dann aus dieser Situation heraus mit der DB Regio das Angebot noch einmal nachjustiert.

Nun, nachdem wir also nachjustiert haben, meine Damen und Herren, passiert Folgendes: Die OLA meldet sich wieder und sagt, sie hätte sich ja eigentlich doch beworben. Wenn sie gewusst hätte, dass man da vielleicht noch nachjustiert, dann hätte sie sich doch als Bewerber eingebracht. Dass wir das als nicht gerade seriös betrachtet haben, das brauche ich, glaube ich, nicht weiter zu erläutern.

Weil jetzt die DB Regio den Zuschlag erhalten hat, reichte die OLA Beschwerde bei der Vergabekammer ein. Die Vergabekammer, meine Damen und Herren, hat diese Beschwerde zurückgewiesen und auch in der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht ist die OLA mit ihrem Ansinnen gescheitert.

Ich will also damit hier Folgendes deutlich dokumentieren: Wir haben uns in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht und bestätigt durch die Gerichte bis in die zweite Instanz bewegt. Es ist nichts zu kritisieren, meine Damen und Herren, außer – und das sage ich hier mit vollem Bewusstsein – dem Verhalten des Veolia-Konzerns, dem offenbar die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter völlig schnurzegal waren und sind. Das muss man hier einfach mal so deutlich aussprechen.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist verständlich.)

Meine Damen und Herren, wir reden hier über eine Überbrückungsvergabe. Diese wurde nötig, weil Ende

dieses Jahres der alte Vertrag ausläuft. Die Vergabe wird aber erst ab Dezember 2014 auf der Strecke nach Ueckermünde wirksam.

Dann hat also die Verkehrsgesellschaft Sondierungsgespräche geführt, auch mit der OLA, und hat im Ergebnis Verhandlungen mit der DB Regio geführt. Die Notvergabe – das heißt, im SPNV, so ist das geregelt, das ist keine Erfindung von uns – muss zuverlässig sein und unterbrechungsfrei erbracht werden. Und ich sage Ihnen sehr deutlich, aufgrund der Entstehung dieser Aktionen, wie ich Sie Ihnen gerade beschrieben habe, gab und gibt es bei uns extreme Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmens OLA, ich betone das ausdrücklich, des Unternehmens OLA. Ich denke, jeder, der diese Sache einigermaßen wertfrei betrachtet, wird das nachvollziehen können, denn, meine Damen und Herren, hier geht es nicht darum, dass wir Zweifel an der Zuverlässigkeit, an dem Können der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OLA haben, sondern an dem Unternehmen OLA beziehungsweise seiner Mutter und dem Agieren seiner Mutter Veolia, die in Paris sitzt, die in Paris entschieden hat, sich von der Verkehrssparte zu trennen, dem alles unterordnet und nicht danach guckt, welche Situation vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern im SPNV herrscht und wie negativ die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon betroffen sind.

Man muss auch eines konstatieren: Diese Notvergabe, wie wir sie jetzt für das eine Jahr praktizieren, ist in der EU-Verordnung 1370 aus 2007 vorgesehen. Und ich will es an dieser Stelle noch mal sagen, die Arbeitsleistung der OLA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, deren Geschäftsführer im Zusammenhang mit diesem ganzen Wuling, was Paris verursacht hat, auch weggegangen ist, gekündigt hat, zu einem anderen Unternehmen gewechselt ist – das ist für uns auch ein Indiz –, die Arbeitsleistung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist extrem hervorragend. Die Kolleginnen und Kollegen haben Preise dafür erzielt, für ihren Service, für die Qualität ihrer Leistung. Wir haben hier Nutznießer aus den vergangenen Jahren unter uns, die das bestätigen können. Ich kann das selbst ebenfalls bestätigen. Davon kann sich die Deutsche Bahn an manchen Stellen sogar noch eine Scheibe abschneiden. Ich sage das mal so salopp.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So ist es.)

Wir können aber – und das will ich hier noch mal so deutlich sagen –, wir können uns doch als Landesregierung hier nicht zum Büttel eines Konzerns, wo auch immer der sitzen mag, machen und uns sozusagen erpressen lassen. Die treffen eine unternehmerische Entscheidung und wir sitzen als Land letztendlich damit an. Das kann es und darf es wirklich nicht sein, meine Damen und Herren!

Wir reden davon, dass wir – auch das ist nicht unwichtig für eine Debatte dazu – hier in Übereinstimmung handeln und gehandelt haben mit dem Branchentarifvertrag für Schienenpersonennahverkehr. In diesem Branchentarifvertrag, der gilt zwischen dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. – den gibt es tatsächlich – und der EVG, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, in diesem Branchentarifvertrag verpflichten sich bei einem Wechsel des Leistungserbringers die beteiligten Unternehmen, hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung von interessierten Arbeitnehmern beim nachfolgenden Leistungserbringer im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten kooperativ zusammenzuarbeiten.

Ich sage Ihnen, ich bin nach wie vor, das wird mir ja manchmal vorgeworfen, mit ganzem Herzen Gewerkschafter. Ich war lange hauptamtlich Gewerkschafter und ich achte schon immer sehr genau darauf, dass Arbeitnehmerrechte und Möglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachtet werden. Dieser Tarifvertrag ist Gold wert, wenn er umgesetzt wird, und ich hatte und habe bis heute keinen Grund, daran zu zweifeln, dass dieser Tarifvertrag auch praktisch umgesetzt wird.

Ein Beleg dafür, meine Damen und Herren, ist das, was wir auch in der Presse verfolgen konnten, das hoffe ich zumindest: Für eine beachtliche Anzahl der Männer und Frauen bei der OLA kann eine Weiterbeschäftigung bei der DB Regio und auch bei der ODEG organisiert werden. Ich erinnere an die Pressemitteilung der ODEG, dass die Kolleginnen und Kollegen der OLA mit offenen Armen empfangen werden. Das ist eine sehr schöne Geste, das will ich hier so deutlich sagen. Sie beinhaltet natürlich auch Unannehmlichkeiten für die Betroffenen, nämlich zum Beispiel das Risiko, nicht immer sofort wohn- ortnah eingesetzt werden zu können. Aber ich glaube, ein Arbeitsplatz in diesen Zeiten ist schon so viel wert, dass man das dann als organisierter Arbeitnehmer ein Stück weit mit akzeptieren muss. Dafür, das kann ich Ihnen so sagen, …

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Herr Foerster, Sie können ja gleich das hier alles zum Besten geben.

… habe ich ausdrücklich geworben, Herr Foerster, und ich habe bei den Demonstranten gestanden. Da wurde auch nicht daran geglaubt. In der Situation der betroffenen Kolleginnen und Kollegen hätte ich wahrscheinlich auch nicht daran geglaubt, wenn mir ein Minister sagt, wir kümmern uns und wir kümmern uns mit den Möglichkeiten, die uns gegeben sind. Aber ich denke, es ist ein Erfolg gemeinsamer Bemühungen, auch der Kolleginnen und Kollegen in den anderen Unternehmen, dass hier eine Chance geboten wird. Dass wohl nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OLA übernommen werden von anderen Unternehmen, auch das steht mit ziemlicher Sicherheit fest, meine Damen und Herren.

Aber ich möchte nur mal einen Hinweis geben. Ich habe das nämlich, das gleiche Thema, schon mal durch hier im Land. Da ging es nur andersrum, da waren es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB Regio, als es um eine Vergabeentscheidung ging und dieser Vertrag nicht mehr von der DB Regio erfüllt wurde. Da wurde dann gesagt, das ist ja eine Schweinerei, wir nehmen den Kollegen dort den Arbeitsplatz oder die Grundlage weg.

Meine Damen und Herren, hätte die DB Regio das nicht gemacht, dann hätten die Kollegen bei DB Regio jetzt ein Problem. Dann wären die Gleichen, die jetzt aus dem politischen Raum kommen und schimpfen, auch wieder bei uns aufgetreten. Ich werde mich nicht daran beteiligen – ich habe mit den Gewerkschaftskollegen auch intensive Gespräche dazu gehabt –, ich werde mich nicht daran beteiligen, Beschäftigte des einen Unternehmens gegen die Beschäftigten des anderen Unternehmens auszuspielen. Wir werden die Nachfolgeunternehmen alle weiterhin ermutigen – und nicht nur ermutigen, sondern auffordern –, so viele Beschäftigte der OLA wie möglich zu übernehmen. Und ich kann Ihnen sagen, unser kontinuierlicher Kontakt, ein sehr enger Kontakt mit den Betriebsrä

ten hat dazu beigetragen, dass wir versuchen, soweit das in einer solchen Situation überhaupt geht, für die Betroffenen vernünftige Regelungen zu bekommen.

Abschließend will ich noch mal sagen, ich halte es für aberwitzig, dass ein Konzern in einer europäischen Hauptstadt eine unternehmerische Entscheidung trifft und wir uns hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern über eine Vergabe, die aufgrund dieser unternehmerischen Entscheidung notwendig war, streiten. Das kann ich nicht nachvollziehen, tut mir leid. Da mache ich aus meinem Herzen auch keine Mördergrube. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Minister hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Damit steht nach Paragraf 85 unserer Geschäftsordnung den Fraktionen, die nicht an der Regierung beteiligt sind, der über die vereinbarte Redezeit hinausgehende Zeitraum zusätzlich zur Verfügung.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als gelernter Eisenbahner müsste ich mich eigentlich darüber freuen, dass der Landtag sich im Rahmen einer Sitzungswoche, genauer gesagt, im Rahmen eines Sitzungstages gleich dreimal mit dem Thema Schienenpersonennahverkehr beschäftigt, aber es gibt eben augenscheinlich auch zahlreiche Probleme, die eine Aussprache notwendig erscheinen lassen. Deswegen haben wir diesen Tagesordnungspunkt aufsetzen lassen, Herr Kollege Schlotmann. Es geht auch nicht nur um eine Lex OLA, sondern wir wollen das schon etwas grundsätzlicher an der Stelle diskutieren. Bevor ich Ihnen zur Sichtweise der Linksfraktion auf eben diese vortrage, vorab einige grundsätzliche Bemerkungen zum Thema Schienenpersonennahverkehr.

Die Zuständigkeit für die Organisation liegt seit 1996 bei den Bundesländern und seitdem sind allgemein betrachtet die Beförderungszahlen bundesweit deutlich gestiegen, um 30 Prozent. Die Länder sind seitdem selbst verantwortlich für die Ausschreibung von Verkehrsverträgen im SPNV und sie erhoffen sich natürlich vom Wettbewerb zwischen verschiedenen EVUs auch positive Effekte für Sauberkeit, Sicherheit, Pünktlichkeit und natürlich für die Preisgestaltung.

2012 entfielen bundesweit auf den früheren Monopolisten Deutsche Bahn AG immer noch 75 Prozent der in der Summe 653 Millionen gefahrenen Zugkilometer. Der Rest verteilte sich dann auf zahlreiche Konkurrenten, zum Beispiel auf Veolia mit 4, BeNEX und NETINERA mit jeweils 3 Prozent Marktanteil. Bundesweit stieg der Anteil des SPNV zwar an 100 gefahrenen Kilometern im vergangenen Jahr von 3,7 auf 4,6 Kilometer, genauso wie die durchschnittliche Auslastung je Zug von 67 auf 81 Personen, allerdings konzentriert sich diese Zunahme auf die großen Ballungszentren, während in der Fläche, also auch in Mecklenburg-Vorpommern, eher gegenläufige Entwicklungen zu beobachten sind.

Was heißt das? Wer über den SPNV in MecklenburgVorpommern spricht, der weiß, dass die Herausforderung

für alle Marktakteure darin besteht, Mobilität für die Gesamtbevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen. Dies funktioniert in ländlichen Regionen eben nur dann – das haben wir heute Vormittag schon diskutiert – wenn SPNV und ÖPNV optimal vernetzt sind. Warum ist das so? Weil Kunden die Bahn nur dann als Alternative zum Pkw sehen, wenn sie verlässliche Taktfahrpläne und durchgehende Reiseketten vorfinden.

Aus der Sicht der Beschäftigten bei der Bahn oder den Bahnunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern hat die beschriebene Entwicklung mehrere Dimensionen. Nach den großen Rationalisierungswellen im Zusammenhang mit der Bahnreform waren viele Eisenbahner aus unserem Bundesland Wochenpendler. Und da ich dienstlich viel mit dem Zug von Schwerin nach Frankfurt am Main fahren musste, weiß ich auch ganz genau, worüber ich rede. Die haben sich da nämlich immer in den entsprechenden Zügen getroffen.

Da das Streckennetz in Mecklenburg-Vorpommern immer weiter ausgedünnt wurde, verrichteten Lokführer und Zugbegleiter ihren Dienst also in den sogenannten Bedarfsregionen der alten Bundesländer. Sie versuchten, dabei möglichst ihre Dienstpläne so zu gestalten, dass sich der Schichtplan nach unterschiedlichen Schicht- und Wechseldiensten so gestaltete, dass sie zwei bis drei Tage am Stück fanden und somit die Möglichkeit bestand, nach Hause zu fahren. Mit der Gründung der Privatbahnen, wie der MEBA, der OME oder später der ODEG, bestand dann plötzlich die Chance, nicht mehr auspendeln zu müssen, sondern wieder zu Hause arbeiten zu können. Das haben zahlreiche Kolleginnen und Kollegen auch genutzt und dabei übrigens auf sehr viel Geld verzichtet, denn gerade zu Beginn waren die Gehaltsunterschiede zwischen DB AG und privaten Eisenbahn- und Verkehrsunternehmen enorm.