… Umweltauflagen, enge Genehmigungs- und Erlaubnispflichten, klare Vorgaben und engmaschige Kontrollsysteme.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kritik macht sich zum Teil auch an vorgeblich zu wenig Transparenz fest. Da bin ich dankbar, dass Herr Jaeger darauf sehr deutlich Bezug genommen hat. Zumindest dieses Unternehmen vor Ort – CEP – hat nach meiner Wahrnehmung sehr aktiv die breite Öffentlichkeit gesucht, ist bewusst rausgegangen zu den Menschen in den vergangenen Monaten, hat deutlich den Dialog gesucht.
Aber, auch das gehört dazu, die aktuelle Rechtssituation sieht eine formale Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem konkreten Fall nicht vor. Dieses konkrete Vorhaben, diese Probebohrung derzeit ist nicht von der Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfasst. Das gilt hier nach Überzeugung des Bundesgesetzgebers deshalb nicht, weil es sich nur um einen zeitlich begrenzten Eingriff handelt. Es wird nur temporär zur Probe gefördert.
Die Rechtsverordnung des Bundes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bergbauvorhaben enthält einen geschlossenen, einen abschließenden Katalog aller Bergbauvorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Alle anderen werden davon nicht erfasst. Betriebe zur Aufsuchung von Erdöl sind dort nicht erfasst und unterliegen daher nach einer Entscheidung dieses zuständigen Gesetzgebers keiner Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Hierüber, meine Damen und Herren, wird mit Sicherheit für einige Bereiche künf- tig im Rahmen der bevorstehenden Novellierung des Bundesberggesetzes nachgedacht werden, aber auch nur für einige langfristig und unmittelbar wirkende Bereiche.
Trotz dieser nicht bestehenden Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hat im Übrigen das zuständige Bergamt in Stralsund gegenüber der antragstellenden Firma CEP darauf bestanden, dass die Antragsunterlagen, die eingereicht wurden, so zu erstellen waren, dass diese wie in einem Planfeststellungsverfahren im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf- gearbeitet wurden, solchen Voraussetzungen also genügt hätten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weder die Genehmigungsbehörden, in diesem Fall also die Bergämter in Deutschland, noch die Bundesländer können eigene Regelungen zur Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Bergrecht treffen. Der Bundesgesetzgeber hat hier eine abschließende Regelung getroffen. Und wenn sich Kolleginnen und Kollegen da zurzeit Überlegungen hingeben, werden sie an der Grenze, dass das Bundesrecht das Landesrecht bricht, an der Grenze des Grundgesetzes scheitern.
Nochmals: Das Berggesetz mag nicht jedem gefallen, aber es folgt in sich zumindest einer inneren Logik. Es gibt – noch mal –, wenn ein Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt, der Genehmigungsbehörde die Pflicht vor, dann auch die Erlaubnis zu erteilen. Dabei lässt sich dieses Gesetz von dem Gedanken leiten, dass Bodenschätze volkswirtschaftlich bedeutsam sind und sie vor allem nur dort gefördert werden können, wo sie gefunden werden. Anders als bei einem Hausbau oder beim Errichten eines Fabrikgebäudes, wo ich dem Antragsteller sagen kann, bitte nicht hier, geh zwei Kilometer weiter, kauf dir ein Grundstück und bau dort, ist das in diesem
Bereich nicht möglich. Wenn auf einer gewissen Fläche nicht gefördert werden darf, findet die Förderung dieses Bodenschatzes an dieser Stelle nicht statt, denn der Bodenschatz hat seinen Platz, er ist unverrückbar. Die Erkenntnis dieser absoluten Standortgebundenheit kombiniert mit dem Wissen um die Rohstoffarmut in Deutschland prägt als innere Logik dieses Bundesberggesetz. Es gibt deshalb bei Erfüllen aller Maßgaben ein Recht des Antragstellers, dann auch eine bergrechtliche Erlaubnis zu erhalten.
Und, meine Damen und Herren, was eben auch angesprochen worden war, damit wird das Bergamt Stralsund auch nicht, wie manch feurige Debatte unterstellt, zum Meuchelmörder der Energiewende in Mecklenburg-Vor- pommern.
Öl wird in Deutschland – genau, mal weniger impulsiv, mal mehr an den Fakten orientiert, das ist doch hilfreich –,
Das gilt erst recht für das hier von der Firma CEP erwartete Erdöl, dass das deren Erwartungen zumindest entspricht. Dieses wird aufgrund seiner Zusammensetzung und Qualität auch als Kraftstoff für den Fahrzeugverkehr kaum in Betracht kommen,
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wieso nicht in Betracht kommen? Wie wollen Sie denn da sichergehen?)
vielmehr wird es für verschiedenste industrielle Verwendungen Nutzen bringen. Nicht zuletzt im Übrigen, weil sie sich schlicht Qualitäten und Preise angucken und dann wissen sie, was man im Kraftstoff einsetzt
Nicht zuletzt, um mal die Industriewende aufzugreifen, die ich gerne zum Erfolg führen möchte mit Ihnen,
benötigen die aus Erdöl gewonnenen chemischen Produkte, um es mal ganz im Sinne der Energiewende des Landes zu beschreiben.
(Vincent Kokert, CDU: Jetzt guckt er wieder runter. – Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und auch in der Pharmazie werden Sie um ölbasierte Produkte nicht herumkommen. Wir könnten jetzt diese Kette weiter fortsetzen.
Auch der Tourismus kann, wie im Übrigen schon in den letzten Jahrzehnten, eine friedliche Koexistenz mit der Erdölsuche pflegen, wenn wir ihn denn lassen und nicht die ganz große Welle darüber hereinbricht.
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es ist ja nicht nur eine Suche, es ist eine Förderung.)
Die zuweilen geäußerten Befürchtungen, Vorpommern sehe bald aus wie eine Filmkulisse in Karl-May-Filmen oder in den alten 80er-Jahre-Fernsehsendungen „Denver“ und „Dallas“,
ist schon mit den bisherigen Erfahrungen der Menschen in diesen Regionen nicht zusammenzubringen, meine Damen und Herren.
Während der Bohrung steht ganz kurze Zeit ein Turm, ja, aber nach wenigen Tagen werden die Bohrtürme abgebaut. Es bleiben unauffällige Pumpanlagen, die
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
noch besser, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht auch das. Wenn wir lange genug warten, auch ein Denkmal.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch einer weiteren Sorge deutlich begegnen. Das, was die Antrag stellende Firma CEP in der Nähe von Barth betreibt, ist kein Fracking von sogenannten unkonventionellen Lagerstätten zur Gewinnung von Erdgas, bei dem die Mondlandschaften hinterlassen werden, die man sich auf YouTube-Videos ansehen kann.
Hier wird nicht die neue Mode der unkonventionellen Lagerstätten bedient, sondern es werden ganz klassische konventionelle Lagerstätten aufgesucht, beprobt und Probe gebohrt. Es wird also nicht in wenigen Hundert Metern Tiefe eine ganze Gesteinsschicht im wahrsten Sinne des Wortes zerbröselt, um Gas zu gewinnen, sondern in Vorpommern wird in der Tiefe von 2.700 bis 3.000 Metern ein Loch von lediglich einigen Zentimetern Durchmesser gebohrt.