Protokoll der Sitzung vom 17.09.2014

denn die meisten Gesetze treten bereits mit ihrer Verkündung in Kraft, bis zu der ein Volksbegehren regelmäßig überhaupt noch nicht eingeleitet sein kann.

Beim Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz stellt es sich nur deshalb anders dar, weil zwischen Landtagsbeschluss und Inkrafttreten ausnahmsweise ein Zeitraum von fast einem Jahr liegt. Das ist jedoch kein Zufall, meine Damen und Herren, denn bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes waren und sind Vorbereitungsmaßnahmen in erheblichem Umfang erforderlich, und es liegt doch wohl auf der Hand, dass diese nicht von heute auf morgen in die Praxis umgesetzt werden können.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es.)

Alle erforderlichen Maßnahmen laufen bereits seit bald einem Jahr auf Hochtouren und ein Großteil ist bereits abgeschlossen oder steht kurz davor. Exemplarisch will ich nur einige nennen:

Erstens. Personalrechtliche Maßnahmen. Die Versetzungsmaßnahmen im nicht richterlichen Dienst sind ganz überwiegend abgeschlossen, jeweils mit Wirkung ab dem vorgegebenen Umsetzungszeitpunkt. So geben wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Planungssicherheit. Auch im richterlichen Bereich laufen die Versetzungsmaßnahmen, die ebenfalls im Interesse persönlicher Planungssicherheit größtenteils für betroffene Richterinnen und Richter parallel ergehen.

Zweitens. Baumaßnahmen. Die erforderlichen Baumaßnahmen an den zunächst betroffenen Standorten werden gerade durchgeführt. Dies betrifft insbesondere Anklam

und Greifswald. Die notwendigen Planungen, Vorarbeiten und Arbeiten für die weiteren Standorte laufen.

Drittens. IT-Maßnahmen. In einer modernen Justiz wie in unserem Land wird die Arbeit flächendeckend durch ITFachverfahren unterstützt. Ohne funktionierende ITFachverfahren sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht mehr arbeitsfähig. Die Umsetzungsmaßnahmen aufgrund der neuen Aufgaben und Zuständigkeiten an den jeweiligen Standorten erfordern rechtzeitige Vorbereitungen in erheblichem Umfang.

Weil wir das alles gesehen haben, haben wir ja gerade die im Gesetz gestaffelten Umsetzungstermine verankert. Über diese gerade exemplarisch und in aller Kürze dargestellten Erfordernisse hinaus wurde und wird durch die Landesregierung nichts veranlasst, was gestoppt werden könnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von alledem habe ich auch große Zweifel, dass eine Änderung der Gerichtsstruktur, wie behauptet, von einem großen Teil der Bevölkerung abgelehnt wird. Dabei will ich mich gar nicht auf eine Diskussion einlassen, ob circa acht Prozent der Wahlberechtigten ein großer Teil der Bevölkerung sind. Jedenfalls, und da bin ich mir sicher, geht es bei einem erheblichen Teil dieser acht Prozent eigentlich gar nicht um die Gerichtsstruktur.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wäre man ehrlich gewesen und hätte dem Bürger gesagt, er möge entscheiden, was ihm wichtiger ist, ein schneller effektiver Rechtsschutz oder das Gericht um die Ecke,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

ich glaube, ich weiß, wie die Antwort zumeist ausgefallen wäre.

(Heinz Müller, SPD: Sehr richtig. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der hat in 100 Jahren noch keine 120.000 Stimmen zusammen.)

Was sind denn die nach Ansicht der Bürger unverzichtbaren Einrichtungen in der Nähe? Hier sind zu nennen: eine gute ärztliche Versorgung, ein funktionierender öffentlicher Personennahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Schule und Kita, die Feuerwehr, der Sportverein.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Siehe Südbahn. – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Ein Amtsgericht in unmittelbarer Nähe gehört nicht dazu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die Menschen wirklich bewegt, und das will ich auch gar nicht kleinreden, ist die allgemeine Sorge über bereits umgesetzte und anstehende Veränderungen, vor allem im ländlichen Raum. In den vergangenen 25 Jahren ist eine Vielzahl von Veränderungen notwendig gewesen. Schulen mussten geschlossen werden, die Kreisgebietsreform hat im Juli 2010 die Selbstverwaltung neu strukturiert, das Polizeiorganisationsgesetz hat ab Ende 2010 die Polizei modernisiert und gestrafft und auch die Finanz

verwaltung wurde schrittweise konzentriert. Veränderungen gab es in der Landwirtschafts- und Umweltverwaltung und jetzt kommt die Gerichtsstrukturneuordnung hinzu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sorgen der Menschen, die mit den Veränderungsprozessen im Zusammenhang stehen, nimmt die Landesregierung ernst. Dennoch, alles zu konservieren ist nicht möglich, selbst wenn sich damit kurzfristig leichter Stimmen gewinnen lassen würden.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

Veränderungen sind erforderlich, um unser Land zukunftsfähig zu gestalten, auch in der Justiz.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig, Frau Ministerin.)

Der demografische Wandel macht eine Neustrukturierung erforderlich. Mecklenburg-Vorpommern ist das Land mit der geringsten Bevölkerungsdichte. Die Einwohnerzahlen sinken und werden weiter sinken. Auch wenn die Eingänge bei den Amtsgerichten damit in keinem linearen Zusammenhang stehen, sind die Eingangsbelastungen jeweils mit Schwankungen zurückgegangen. Orientiert am Personalbedarf nach dem bundesweiten Personalbedarfsbemessungssystem PEBB§Y und den Umsetzungen des Personalkonzeptes 2004 und 2010 wurden die Amtsgerichte immer kleiner und würden ohne Neuordnung noch kleiner werden. Bereits jetzt ist es nur unter hohen Anstrengungen der Richterinnen und Richter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich, die große Bandbreite der Aufgaben eines Amtsgerichtes effizient zu erfüllen. Wir müssen deshalb tragfähige Strukturen aufbauen. Wir brauchen effiziente Personalstrukturen. Wir müssen die Qualität in der Rechtsprechung sichern und so eine bürgerfreundliche Aufgabenerfüllung im Rahmen des Möglichen gewährleisten.

Durch das Gesetz werden Einheiten von einer Größe geschaffen, die es ermöglicht, eine Spezialisierung auf allen Arbeitsebenen zu gewährleisten. Es werden handlungs- und leistungsfähige Gerichte geschaffen, die sich an den modernen Strukturen unseres Landes orientieren. Die Qualität der Rechtsprechung wird durch die Etablierung größerer Einheiten gestärkt. Die Möglichkeit des fachlichen Austausches zwischen den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie den Richterinnen und Richtern wird verbessert. Das Volksbegehren setzt dagegen allein darauf, den bisherigen Zustand zu konservieren,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau.)

obgleich der drängende Reformbedarf eigentlich unumstritten ist.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Tja.)

Neue, sachliche Argumente, die nicht bereits Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens waren, finden sich nicht. Stattdessen verbreiten die Initiatoren des Volksbegehrens unverantwortlich Angst. Da ist von großflächigen Standortschließungen und einer Zerschlagung der Justiz die Rede.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ein Quatsch.)

Ich sage, das ist eine bloße inhaltsleere Unterstellung.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Panikmache.)

Da heißt es vom Richterbund weiter, „auch der neuerliche Reformaktionismus allein (dient) dem Abbau von Arbeitsplätzen und der Verlagerung der verbliebenen Stellen … in die großen Städte“. Meine Damen und Herren, das ist schlicht falsch und Panikmache zum Stimmenfang.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Und der folgende Satz der Initiatoren des Volksbegehrens setzt dem Ganzen die Krone auf. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung aus einem öffentli- chen Brief des Vereins Pro Justiz Mecklenburg-Vorpom- mern e. V. vom März 2014: „Wir kämpfen bereits jetzt mit dem Volksbegehren um den Erhalt der Landgerichte Rostock und Stralsund, denn auch sie sind von Schließung bedroht.“

(Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Glatte Lüge.)

Was für ein Unsinn!

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Richtig ist, auch nach der Reform verbleibt die Justiz an 16 der bisher 21 Amtsgerichtsstandorte. Die Zuständigkeitsverteilung gewährleistet, dass die publikumsträchtigen Angelegenheiten an jedem Standort bearbeitet werden. Und richtig ist, durch die Reform werden keine Arbeitsplätze abgebaut. Kein Mitarbeiter verliert durch die Reform seinen Arbeitsplatz.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: So ist es. Das will aber keiner hören.)

Richtig ist, kein Landgericht ist gefährdet, keine weitere Reform geplant. Im Gegenteil, dem Auftrag im Koalitionsvertrag folgend,

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

ist die gesamte Justizlandschaft des Landes

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau, Sie gehören nämlich zu den Zweifelsäern.)

auf ihre Zukunftsfähigkeit geprüft worden, nicht nur die Struktur der Amtsgerichte. Nur allzu oft gerät in Vergessenheit, dass das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz auch für andere Gerichte beziehungsweise Gerichtsbarkeiten Verbesserungen bringt, beispielsweise die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Veränderungen, die nach allseitiger Auffassung nötig sind und bei einem Erfolg des Volksbegehrens wieder zunichtegemacht würden.

Zurück zu den Landgerichten. Die Zukunftsfähigkeit aller Landgerichte ist geprüft und auf dieser Basis die bewusste Entscheidung für die Beibehaltung aller vier Gerichte getroffen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die gerade aufgezeigten Verzerrungen der anstehenden Änderungen durch die Initiatoren des Volksbegehrens vermag

manchen Unterstützer veranlasst haben, seine Unterschrift abzugeben. Gründe, die dazu führen könnten, vom Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz abzurücken,

lassen sich dem aber nicht entnehmen. Die Motive und zu berücksichtigenden Aspekte, die zum Beschluss des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes in diesem Hohen Hause führten, haben vielmehr weiterhin ihre Berechtigung und Bedeutung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Fest steht, das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz tritt am 6. Oktober 2014 in Kraft. Daran ändert auch das laufende Volksbegehren nichts. Alle für die Umsetzung des Gesetzes erforderlichen Maßnahmen sind durchzuführen und werden durchgeführt. Das gebietet unsere Verfassung. – Herzlichen Dank.