Im Ergebnis der Kabinettsbefassung am 25. Februar 2014 gab es unter anderem auch eine Änderung des Entwurfs,
der die Rechtssetzung des Landesraumentwicklungs- programms, kurz LEP, betrifft. Hieß es noch im Entwurf vom Februar 2013, der mir als Mitglied des Landesplanungsbeirates vorlag, und auch im Entwurf zur Ressortabstimmung, der seit Sommer letzten Jahres im Internet zugänglich war, ich zitiere: „Zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens erfolgt die Bekanntmachung des Landesraumentwicklungsprogramms“ und so weiter, und so fort, heißt es heute im Entwurf zum ersten Beteiligungsverfahren, ich zitiere: „Zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens wird das Landesraumentwicklungsprogramm im Benehmen mit dem Landesplanungsbeirat festgestellt und als Rechtsverordnung erlassen“ und so weiter, und so fort. Erwähnt wird nicht, durch wen denn festgestellt wird, also wer beschließt. Soll es wie im geltenden Landesplanungsgesetz die Landesregierung sein oder sollte es unserem Antrag folgend die Landesregierung mit Zustimmung des Landtages sein?
Denn Mecklenburg-Vorpommern ist inzwischen das einzige Land – hören Sie einmal gut zu, Herr Albrecht –,
Mecklenburg-Vorpommern ist inzwischen das einzige Land, in dem das LEP beziehungsweise der Landesraumordnungsplan ohne direkte Beteiligung des Landtages fortgeschrieben und neu aufgestellt wird.
Ich habe mir die Landesplanungsgesetze aller dreizehn Bundesländer angeschaut, die verpflichtet sind,
ein LEP oder einen Landesraumordnungsplan aufzustellen. In Berlin, Bremen und in Hamburg übernimmt der Flächennutzungsplan diese Funktion.
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In fünf Bundesländern beschließt die Landesregierung den Plan oder das Programm
und holt die Zustimmung beziehungsweise das Einvernehmen des Landtages ein. Es ist also ein Landtagsbeschluss notwendig und das schließt eine vorherige intensive Befassung im Landesparlament und in den Fachausschüssen mit ein. So verfahren Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und auch Schleswig-Holstein.
Dort in Schleswig-Holstein gilt übrigens seit Jahresbeginn auch ein Landesplanungsgesetz. Es stimmt nun erstmals der Landtag auch in Schleswig-Holstein über den Landesentwicklungsplan ab. Im Übrigen hat die Landesregierung unseres Nachbarlandes Schritt eins vor dem Schritt zwei gemacht, so, wie wir es auch 2011 schon wollten.
Zuerst wurde das Landesplanungsgesetz geändert und derzeit wird das LEP aufgestellt. Im Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens wird nun auch in SchleswigHolstein eine unterirdische Raumplanung erfolgen. Und, lieber Kollege Rainer Albrecht, wie gesagt, ist in fünf anderen Bundesländern die Zustimmung des Landtages Pflicht, und was dort geht,
Und ich will auch gleich dem Ansinnen entgegentreten, das damals der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Dietmar Eifler als Argument anbrachte: Uns als Fraktion stehe es doch frei, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen.
(Rainer Albrecht, SPD: Ja, könnt ihr doch. – Peter Ritter, DIE LINKE: Könnt ihr doch, interessiert uns nur nicht.)
Meine Fraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet bereits im Jahre, – hören Sie mal gut zu, Kollege Albrecht –
bereits im Jahre 2012. Der damalige Minister Volker Schlotmann erhielt die Unterlagen und eine Einladung zur Fraktionsanhörung, die im August 2012 auch stattgefunden hat.
Damals war die Zeit noch nicht reif. Die Dringlich- und Notwendigkeit einer Gesetzesänderung wurde von der Landesregierung nicht gesehen. Hier gilt wohl der bekannte Spruch: Will man den Sumpf austrocknen, so darf man nicht die Frösche danach fragen.
Einer der Planungsverbände kam natürlich in der An- hörung auch mit dem Argument, dass die Zustimmung
des Landtages das LEP beim Aufstellungsverfahren selbst sozusagen zu einer zeitlichen Verzögerung bringen würde.
Ich will noch einmal unterstreichen, der Gesetzentwurf nebst Begründung und sogar Synopse liegt im Energieministerium vor. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, stelle ich ihn gern noch einmal zur Verfügung als Grundlage für einen Gesetzentwurf der Landesregierung.
Kolleginnen und Kollegen, meiner Ansicht nach ist es nicht ausreichend, zwei Sätze im bestehenden Landesplanungsgesetz zu ändern, denn mit der Föderalismusreform wurde die Raumordnung der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet. Mit dem Raumordnungsgesetz vom Dezember 2008 machte der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch. Seitdem ersetzt das Raumordnungsgesetz in großen Teilen das Landesplanungsgesetz. Die Länder können darüber hinaus durch Gesetz abweichende Regelungen treffen. Einige Bundesländer haben dies genutzt und ihre Landesplanungsgesetze bereits auch neu gefasst, richtig neu gefasst.
Da ich den Umgang mit Gesetzentwürfen der Opposition kenne, will ich natürlich auch nicht mehr meine Kraft vergeuden,
Erstens. Im Paragrafen 7 wird nach Absatz 3 ein neuer Absatz 4 eingefügt mit folgendem Wortlaut: Absatz 4: Parallel zum Beteiligungsverfahren nach den Absätzen 2 und 3 werden die Fachausschüsse des Landtages über den Stand der Arbeiten unterrichtet. Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Und der zweite Vorschlag. Der Absatz 4 wird Absatz 5 mit folgendem Wortlaut: Absatz 5: Das Landesraumentwicklungsprogramm wird von der Landesregierung im Benehmen mit dem Landesplanungsbeirat und mit Zustimmung des Landtages festgestellt und als Rechtsverordnung erlassen.
Wenn Ihnen, Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, daran gelegen ist, die strategischen Weichenstellungen der Landesplanung und der Landesentwicklung parlamentarisch zu begleiten und die Richtung auch mitzubestimmen, und darauf möchte ich Sie noch einmal aufmerksam machen, sollten Sie sich diesen Vorschlägen nicht verweigern.
Meine Damen und Herren, ich schätze es sehr, dass Minister Pegel im Energieausschuss regelmäßig über den Stand der Arbeiten am LEP berichtet. Auch meine Fraktion nutzte sein Angebot sehr gern, den Entwurf in der Fraktionssitzung vorzustellen. Die sechs Regional
konferenzen waren wirklich gut geeignet, das Stimmungsbild zu erfassen. Einige von Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, besuchten diese Veranstaltungen ja auch und Sie können das sicherlich bestätigen. Aber ich mache darauf aufmerksam, das sind informelle Beteiligungen. Wir werden unterrichtet, wenn wir es wollen. Wir können auch unsere Meinung äußern.