… so meint die CDU, wer Wohngeld bezieht, ist noch nicht ganz arm. Erst wer ganz arm ist, muss vom Staat versorgt werden.
Die Funktion des Wohngeldes ist dem Ministerium – das haben wir ja nun hier gehört – und natürlich auch den Kolleginnen und Kollegen insbesondere der CDUFraktion offensichtlich nicht ganz klar.
Obwohl die Justizministerin auf die Aufgaben des Wohngeldes eingegangen ist, möchte ich trotzdem noch mal aus dem Wohngeld- und Mietenbericht aus 2010 zitieren, wörtlich: „Durch das Wohngeld sind Haushalte mit geringem Einkommen nicht auf das enge Wohnungssegment mit besonders günstigen Mieten beschränkt, sondern haben auch Zugang zu Wohnungen mit durchschnittlichen Mieten. Dadurch leistet das Wohngeld einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen und stärkt den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren.“ Zitatende.
Wohngeld hat also eine wichtige wohnungspolitische Aufgabe. Das haben Sie ja ähnlich formuliert, aber ich muss ehrlich sagen, es lässt an Taten vermissen.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Torsten Renz, CDU: Das hat er aber nicht gesagt.)
und auch ihre Pläne beerdigt werden. Was anderes ist es ja nicht. Es ist Hinhaltepolitik, die hier betrieben wird, statt ehrlich zu sagen, die Wohngeldreform wird nicht kommen – beerdigt mit der Sparkeule der Union, die um jeden Preis eine schwarze Null im Bundeshaushalt will, beerdigt nicht erst mit der Streichung der 100 Millio- nen Euro im Bundeshaushalt im November. Denn von Anfang an war ja der Mittelansatz viel zu gering. Die SPD wollte sicherlich mehr, aber auch das scheiterte
Verloren hat die Bundesbauministerin, sie konnte sich nicht durchsetzen. Verlieren dürfen aber nicht die Menschen, meinen wir, die nur wegen unzureichender Wohngeldleistungen in der Armutsfalle Hartz IV oder in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gefangen sind, oder die Menschen, die wegen der hohen Wohnkosten auf alles andere verzichten müssen.
Nun müssen die Länder Druck machen für eine Reform, eine Reform, die auch die Kommunen von den KdUKosten entlasten soll, denn Wohngeld ist gegenüber den Transferleistungen natürlich ein vorrangiges Leistungssystem. Davon kann aber zurzeit keine Rede sein. Das Streichen der Heizkostenpauschale und die zunehmend abnehmende Hilfewirkung des Wohngeldes ließen 120.000 Wohngeldhaushalte bundesweit wieder in Hartz IV rutschen.
Mit der Reform von 2009, und ich möchte das noch mal in Ihre Erinnerung bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Seit acht Jahren ist das Wohngeld erstmalig erhöht worden, 2009 das letzte Mal.
Jetzt sind schon wieder fünf Jahre vergangen, fünf Jahre, in denen die Mieten, die kalten Betriebskosten und natürlich auch die Heizkosten gestiegen sind.
Ja, ich bin der Meinung, Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen dem Bund Beine machen, sonst wird es nichts.
Mecklenburg-Vorpommern hat den höchsten Anteil und deshalb müssen wir als Mecklenburg-Vorpommern auch die Initiative ergreifen. Ich drücke diese Erwartungshaltung aus, auch wenn ich, rein fiskalisch betrachtet, natürlich weiß, dass das Wohngeld die Länder belastet. Das ist klar, es ist hier drei-/viermal gesagt worden. Der Bund trägt die Hälfte, das Land trägt die Hälfte, aber die Kosten der Unterkunft tragen die Kommunen. Das können wir ja letztlich nicht wollen, dass sich das verschiebt. Und diesen Vorwurf muss sich die Landesregierung und den müssen Sie sich natürlich auch als Regierungskoalition einfach machen lassen.
Ich möchte abschließend noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag machen. Keiner der Vorredner ist auf den Änderungsantrag eingegangen,