Der Antrag wurde auch von uns in den Bildungsausschuss überwiesen, da die Finanzierung des studentischen Wohnens durch die Studierendenwerke auch aus unserer Sicht langfristig gesichert werden muss, um die Attraktivität des Studienstandortes Mecklenburg-Vorpommerns zu gewährleisten. Die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU im Land sieht vor, dass den Studierendenwerken bis 2020 7 bis 8 Millionen Euro für den Bau und die Modernisierung von Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind zum Teil verbraucht oder bereits verplant. Für die nächsten zehn Jahre gibt es einen geschätzten Bedarf in Höhe von über 23 Millionen Euro, um langfristig den Bestand studentischer Wohnheimplätze in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vereinbart worden, zur Schaf
fung studentischen Wohnraumes unter anderem auch Wohnheimplätze zu fördern. Um dies umzusetzen – und mit der Änderung des Artikels 104d des Grundgesetzes –, kann der Bund nun den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau gewähren. In dem Zeitraum 2020 bis 2021 sind dafür 2 Milliarden Euro vorgesehen. Diese können auch für Zuschüsse zum Bau und zur Sanierung von Wohnheimen der Studierendenwerke verwendet werden.
Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Entschließung, zu der sich die AfD im Ausschuss enthalten hat, wollen wir die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für die Auflage eines Förderprogramms für den Erhalt und Ausbau von Studierendenwohnraum einzusetzen, zum Beispiel durch die Aufstockung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung, und, wie gesagt, zusätzlich, Herr Obereiner, sollen diese Mittel kommen. Zudem sollen jetzt schon im Ausnahmewege der Neubau und die Grundsanierung von Studierendenwohnungen aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung zugelassen werden. Dabei soll die Nutzung allen Studierenden möglich sein und nicht nur denen mit Wohnberechtigungsschein.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, unsere Landesregierung hat sich in den Eckpunkten zur Hochschulentwicklung klar zur Unterstützung der Studierendenwerke bei der Versorgung der Studierenden mit günstigem Wohnraum bekannt. Darüber hinaus förderte das Land den Bau neuer Wohnungen für Studenten zuletzt mit dem Doppelhaushalt 2020/21. Hierin wurde zusätzlich auf Intention der SPD-Fraktion pro Jahr 1 Million Euro als zweijähriges Sonderprogramm zur Schaffung von weiteren Studierendenwohnungen aufgelegt. Dass qualitativ guter und bezahlbarer Wohnraum durch die Studierendenwerke angeboten werden kann, ist eine wichtige Voraussetzung, um auch in Zukunft attraktive Studienbedingungen zu bieten. Bereits derzeit besteht ein besonders hoher Bedarf an Wohnheimplätzen, der auch in Zukunft nicht abnehmen wird.
Meine Damen und Herren, nach Angaben des Deutschen Studentenwerkes hat die Zahl der Studierenden seit 2007 bundesweit zwar um 48 Prozent zugenommen, die Zahl der öffentlich geförderten Plätze in Wohnheimen jedoch nur um circa 8 Prozent. Nach der Prognose der Kulturministerkonferenz sind bis 2030 inklusive internationaler Studierender jährlich konstant hohe Studienanfängerzahlen von circa 500.000 zu erwarten. Das Niveau der Anzahl der abgelehnten Wohnheimplätze ist an den Standorten Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund seit 2012 gleichbleibend hoch, nur in Wismar mussten keine Anträge abgelehnt werden, in Rostock, in meiner Heimatstadt, leider dafür aber 2019 dreimal so viele – 1.318 – wie noch vor sieben Jahren, da waren es noch 421.
Die vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau von 2 Milliarden Euro sind ein sehr wichtiger sozial- und hochschulpolitischer Zwischenschritt, der in Zukunft unbedingt verstetigt werden sollte.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die SPD-Fraktion wird der vorliegenden Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses selbstverständlich zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch eine schöne Adventszeit.
Der Bildungsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5572, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4308 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5572 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE sowie die fraktionslose Abgeordnete und Enthaltung durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Der Bildungsausschuss empfiehlt in Ziffer II seiner Beschlussempfehlung, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5572 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE sowie die fraktionslose Abgeordnete und Enthaltung durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Dienstag, den 15.12.2020, um 10.00 Uhr ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche allen ein friedliches und ruhiges Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen.