Protokoll der Sitzung vom 21.01.2021

Fragt man hierzu, so, wie wir es in den Fachausschüssen getan haben, dann nach dem Umsetzungsstand, dann erfährt man seitens der Landesregierung, lieber Kollege Waldmüller, eben keine Fakten, sondern vielfach nur erstaunte Ahnungslosigkeit. Der Vollständigkeit halber will ich hinzufügen, dass ich heute früh vor Sitzungsbeginn des Innenausschusses die Information des Innenministers erhalten habe, wie die Situation bei der Polizei ist, nachdem ich letzte Woche dazu nachgefragt habe. Dazu, Herr Innenminister, oder dafür herzlichen Dank!

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fassen die Beschlüsse doch nicht zum Selbstzweck. Für meine Fraktion war die Zustimmung zu den gemeinsamen Anträgen auch immer mit der Erwartung verbunden, dass diese Beschlüsse auch zügig und vollständig umgesetzt werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Deshalb wollen wir wissen, deshalb wollen wir wissen, was wie umgesetzt wurde. Vor allem aber wollen wir wissen, wo es klemmt und warum es wo klemmt und wo nachgearbeitet werden muss. Und wir wollen es auch deshalb wissen, weil wir dann unseren Beitrag dazu leisten wollen, diese Schwachstellen abzuarbeiten. Erst dann kann es Zustimmung zu weiteren Maßnahmen geben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es reicht nicht aus, wenn die Politik immer wieder mit dem erhobenen Zeigefinger auf die Bürgerinnen und Bürger zeigt. Das Privatleben ist bereits bis an die äußersten Grenzen beschränkt. Weitere Beschränkungen erscheinen deshalb aus Sicht meiner Fraktion weder sinnvoll noch notwendig, noch nachvollziehbar.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Auch wenn jetzt, auch wenn jetzt in der Diskussion ablesbar keine weiteren Einschränkungen für das Privatleben bestehen, so war vor und während des Kanzlerinnengipfels doch hier und da zu hören, dass man die Beschränkung „ein Haushalt plus eine Person“ wirklich nur auf eine Person beschränkt, dass man sich also entscheiden möge, ob ich meine Schwiegermutter oder meinen Schwiegervater zu Hause empfange oder besuche. Diese Frage oder dieses Drohpotenzial dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Deswegen sagen wir ganz klar, die Belastbarkeit im privaten Bereich ist erreicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regelungen für das Privatleben müssen natürlich dem Infektionsschutz dienen, aber Sie müssen genauso gut Einsamkeit vermeiden. Infektionsschutz ist aber nicht nur eine individuelle, sondern vorrangig eine gesellschaftliche Aufgabe, und deshalb unsere zweite Forderung in unserem Antrag. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, verbinden möchte ich diese Forderung mit dem Nachdenken darüber, ob alles, was jetzt nicht notwendig ist, jetzt unbedingt hergestellt, transportiert und gehandelt werden muss.

Wir müssen darüber nachdenken, ob die bisherigen Wirtschaftshilfen wirklich bedarfsgerecht und unbürokratisch waren, um so Unternehmen das Überleben zu gewähren und Arbeitsplätze zu erhalten. Auch müssen wir darüber nachdenken, wie alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zu einem höheren Infektionsschutz verpflichtet werden können. Und allein ein Blick hier in die Runde des Plenarsaals zeigt doch, wie mit dringenden Empfehlungen umgegangen wird zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Sie werden eben nicht von allen ernsthaft aufgegriffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir meinen auch, dass alleinige Appelle an Unternehmerinnen und Unternehmer, dort womöglich Homeoffice zu ermöglichen, uns nicht weiterbringen werden. Wenn wir alle nicht einmal bereit sind, zumindest darüber nachzudenken und gegebenenfalls notwendige Schritte abzuleiten, oder wenn es von vornherein als weltfremd abgetan wird, darüber die Diskussion zu führen, dann werden wir uns hier Mitte Februar, dann werden wir uns hier Mitte März wieder treffen und wieder verkünden müssen, dass die Einschränkungen vor allem im privaten Bereich, im Einzelhandel, in Kunst, Kultur, im Amateur- und Freizeitsport fortgeschrieben werden müssen. Und das kann doch wohl nicht unser Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Es reicht eben nicht aus, wenn die Politik immer wieder mit erhobenem Zeigefinger auf die Bürgerinnen und Bürger zeigt. Und deshalb halten wir auch unsere dritte Forderung in unserem Antrag für selbstverständlich. Immer, wenn der Staat etwas abfordert, zum Beispiel das Tragen von medizinischen Masken – egal, ob nun OP- oder FFP2-Masken – verpflichtend macht, so muss der Staat diese Masken auch kostenfrei zur Verfügung stellen. Punkt, aus, Ende!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Wir wissen mittlerweile, was diese Masken kosten. Aber wissen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie viel ein

Hartz-IV-Empfänger/eine Hartz-IV-Empfängerin im Monat für rezeptfreie medizinische Produkte zur Verfügung hat? 2,50 Euro! 2,50 Euro! Und da rechnen Sie mal aus, wie viele Masken dann erworben werden können! Deshalb besteht hier dringender Handlungsbedarf. Und das betrifft eben nicht nur die Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger, das betrifft auch die Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter, die Niedriglöhner, die Alleinerziehenden. Es besteht hier also dringender Handlungsbedarf. Appelle helfen hier nicht mehr weiter.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, große Hoffnung haben wir alle gesetzt – na gut, fast alle – in die Corona-Schutzimpfung. Der Start schien gut gelungen in unserem Land und war auch Anlass für so manchen medienwirksamen Termin. Damit die Hoffnung aber zum Erfolg wird – das hängt nicht nur allein von der Anzahl der Impfdosen ab, einen großen Schwachpunkt sehen wir in der Impfstruktur in unserem Land. Lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen. Wenn eine alte, alleinstehende Dame in Siedenbrünzow, dem nördlichsten Zipfel des Landkreises Mecklenburgische Seeplatte, nach langem Warten einen Impftermin hat, macht Sie sich mit dem Bus auf den Weg nach Demmin. Von dort aus – vorausgesetzt, sie erreicht den Anschluss – geht es mit der Bahn nach Neubrandenburg. Dort angekommen, ist der Shuttle nach Trollenhagen zum Impfzentrum vielleicht gerade abgefahren. Also muss die Dame noch ein Stündchen warten. Dann endlich die ersehnte Impfung im Impfzentrum in Trollenhagen. Doch halt, die Dame muss ja auch wieder zurück! Der Tag ist dann rum und die Dame fragt sich, warum es nicht zumindest in jeder ehemaligen Kreisstadt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Impfzentrum gibt – eine, wie wir meinen, berechtigte Frage.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Deshalb unsere Forderung in Punkt 4 nach Einrichtung dezentraler Impfstrukturen im Land. Umgehend müssen diese auf den Weg gebracht werden, und nicht erst dann, wenn ausreichend Impfdosen zur Verfügung stehen.

Und weil gerade die Rede vom ÖPNV war: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer meint, dass mit einer Ausdünnung des ÖPNV- und SPNV-Angebotes das Infektionsrisiko gesenkt werden kann, der geht an den Realitäten im Land vorbei. Vielmehr muss der ÖPNV im Berufsverkehr entzerrt werden. In den Stoßzeiten sind mehr Bus und Bahn einzusetzen, damit der Mindestabstand eben nicht nur im privaten Raum, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit gewahrt werden kann. Das hat DIE LINKE bereits mehrfach im vergangenen Jahr gefordert. Wesentliche Veränderungen sind bislang jedoch kaum spürbar. Einzig und allein soll nun die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im ÖPNV Abhilfe schaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben dem bisher in Rede stehenden Personenkreis fordern wir in unserem Antrag, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe schnellstmöglich kostenfrei mit FFP2-Masken ausgestattet werden. Das ist ein Hilferuf aus der Praxis, der uns erreichte. Gerade in Krisenzeiten wie diesen sind die Belastungen im familiären Bereich besonders hoch. Damit steigen die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe. Um deren Unterstützungsangebot aber si

cherstellen zu können, brauchen die Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe unsere Unterstützung.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ferner fordern wir in unserem Antrag, weitere gesellschaftlich relevante Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in die Beratungen des MV-Gipfels einzubeziehen. So stellt der Landesjugendring in seiner Stellungnahme zur Anhörung im Sozialausschuss fest, ich zitiere: „Die Auswirkungen und Folgen der Pandemie werden auf den Schultern der jungen Generation maßgeblich mitgetragen. Es ist notwendig, dass in den kommenden Monaten der Pandemie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen … mitgedacht wird. Zudem müssen jungen Menschen Räume für Kontakte zur Verfügung gestellt werden, in denen sie unter … aktuellen Schutzmaßnahmen“ sich treffen. Zitatende.

Um dieser Erwartungshaltung gerecht zu werden, erscheint es uns sinnvoll und notwendig, Landesschülerrat und Landesjugendring zum MV-Gipfel hinzuzuziehen. Und weil wir ein Land der Generationengerechtigkeit sind und das Land vor allen Dingen auch in schwierigen Zeiten nur gemeinsam vorangebracht werden kann, sollte auch auf den Sachverstand des LandesseniorInnenbeirates künftig im MV-Gipfel nicht verzichtet werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Teufel steckt bekanntlich im Detail, und die Details werden nicht in der Corona-Verordnung der Landesregierung geregelt, sondern in den Allgemeinverfügungen der Landkreise. Hier, glaube ich, sind mehr Sorgfalt und umfassendere Information der Bevölkerung zwingend notwendig.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Wünschenswert wäre auch hier eine stärkere Einbeziehung der kommunalen Vertretungen, um Kreistagsabgeordnete, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter rechtzeitig in die Lage zu versetzen, berechtigte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern in ihren Regionen beantworten zu können, und damit Akzeptanz für einschränkende Maßnahmen zu erreichen.

Ich bin wie einige andere Mitglieder des Landtages im Landkreis MSE zu Hause. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte leben wir, durch Allgemeinverfügung geregelt, unter schärferen Bedingungen hinsichtlich privater Zusammenkünfte, Schulen und Kitas. „Ein Hausstand, eine Person“ gilt seit dem 18. Dezember. Lockerungen gab es lediglich vom 24. bis 26.12., was selbst Besuche von Angehörigen der Kernfamilie zum Weihnachtsfest, welche ihren Wohnsitz in anderen Bundesländern haben, schwierig bis unmöglich machte.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Trotz dieser strengen Regeln stieg der Inzidenzwert zum Jahresbeginn stetig an, erreichte bald die magische Grenze von 200. Am 7. Januar wurden per 34. Allgemeinverfügung nächtliche Ausgangssperren und der 15-Kilometer-Radius angeordnet. Am 10. Januar wurde die 34. Allgemeinverfügung durch die 35. Allgemeinverfügung aufgehoben. Die Regelungen zur Ausgangssperre und zum 15-Kilometer-Radius wurden präzisiert. So weit, so gut.

Nun aber hängen nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises, so wie ich, 24 Stunden lang am Netz und bekommen die jähen Wendungen in den Allgemeinverfügungen zeitnah mit. Auch eine Kenntnisnahme über die regionale Presse oder die amtlichen Mitteilungsblätter der Kreise und Städte gestaltet sich schwierig. So wissen auch die wenigsten nicht, dass es bei den nächtlichen Ausgangssperren Ausnahmen von a bis j und zum Verlassen des 15-Kilometer-Radius triftige Gründe von a bis r gibt. Man ist auch schon froh, dass das Alphabet 26 Buchstaben hat, sonst könnte man so viele Ausnahmeregelungen gar nicht formulieren.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Von der Wirkung der einzelnen Maßnahmen im ländlichen Bereich einmal abgesehen, stellt sich hier die Frage, wie von den BürgerInnen abverlangt werden kann, Regeln und Ausnahmen einzuhalten, wenn sie diese nicht einmal kennen. Es wäre aus unserer Sicht daher angebracht und dringend notwendig, bei den nächsten MV-Gipfeltreffen mit den kommunalen Landesverbänden darüber zu beraten, ob einzelne Maßnahmen wie Ausgangssperre, 15-Kilometer-Radius wirklich sinnvoll und zielführend sind und b), was noch viel wichtiger ist, wie die Kommunikation dieser Festlegungen verbessert werden kann, damit auch jede und jeder weiß, wie muss ich mich verhalten, wie kann ich mich verhalten, welche Einschränkungen gibt es. Denn geschieht das nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden die Mutmaßungen, Spekulationen, Falschmeldungen und Empörungen in den sozialen Netzwerken weiter zunehmen und die Einsicht in die Notwendigkeit der CoronaMaßnahmen sinkt. Dass Letzteres nicht zielführend ist, wissen hier im Raum wohl fast alle.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammengefasst lautet die Position meiner Fraktion klar und deutlich: Neben der Verlängerung der bisherigen Regelungen und den zusätzlich vorgegebenen Maßnahmen muss dringend dafür Sorge getragen werden, dass die geltenden Maßnahmen konsequent umgesetzt und kontrolliert werden können. Weitergehende Verschärfungen im privaten Bereich lehnen wir ab. Die Hilfen für von ihrer Existenz bedrohte Unternehmen, Kulturschaffende und Soloselbstständige müssen endlich zügig ausgereicht werden. Es ist doch ein Witz, wenn im Januar Novemberhilfen ausgezahlt werden. Bürokratische Hürden sind abzubauen, Familien brauchen wesentlich stärkere Unterstützung.

Die höchsten Güter bei der Bekämpfung der CoronaPandemie sind das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die einschränkenden Maßnahmen und die Bereitschaft, diese umzusetzen. Um das nicht zu verspielen, liebe Kolleginnen und Kollegen, braucht es endlich mittel- und langfristige Strategien für die Zeit danach, die nicht die Rückkehr zur alten Normalität sein kann und darf. Es ist höchste Zeit,

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

es ist höchste Zeit, dass wir uns damit hier im Landtag beschäftigen. Regierungserklärungen und Landtagsdebatten im 14-Tage-Rhythmus zur Fortschreibung von CoronaVerordnungen sind wichtig und richtig und von uns auch eingefordert, ein Strategie-Ersatz, um Licht am Ende des Tunnels erkennbar werden zu lassen, sind diese jedoch nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Am 22. März 2020, knapp zwei Monate nach dem ersten Nachweis von SARS-CoV-2 auf deutschem Boden, einigten sich Bund und Länder auf erste Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des CoronaVirus. Seit diesem Zeitpunkt hat sich in der Bundesrepublik Deutschland eine handfeste Krise entwickelt, ausgelöst durch gravierende politische Fehlentscheidungen vonseiten der Bundes- und Landesregierung. Die einzige erkennbare Strategie der politischen Verantwortungsträger bis heute besteht in einer Aneinanderreihung von Lockdowns, deren Wirksamkeit in der Wissenschaft immer umstrittener ist. Aus diesem Grunde bringt meine Fraktion ja hier einen Antrag ein, der vorhin durch meinen Parlamentarischen Geschäftsführer Professor Weber vorgestellt worden ist. Und all dies, immer wieder ohne wissenschaftliche Evidenz verordnete Maßnahmen, unterstreicht einzig und allein die Hilflosigkeit sowie den politischen Aktionismus von Angela Merkel und den Ministerpräsidenten und deren Unfähigkeit zu einer seriösen Fehleranalyse.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Von einem wirksamen Gesundheitsschutz kann hier also nicht die Rede sein.

Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen meiner Fraktion könnte das Gleichgewicht zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz, dem Wiederherstellen von Grund- und Freiheitsrechten und eine deutliche Verringerung des weiteren wirtschaftlichen Schadens erreicht werden. Nicht zu vergessen sind die seelische und körperliche Gesundheit der Bürger, welche durch den Lockdown Schaden nehmen und durch den Erhalt des öffentlichen Lebens wiederhergestellt würden. Vereinsamungstendenzen in der Gesellschaft, insbesondere bei den Jüngsten unserer Gesellschaft, unseren Kindern, muss ebenso entgegengewirkt werden wie einer drohenden Verarmung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und genau aus diesem Grunde kommen wir gar nicht umhin, den Lockdown sofort zu beenden. Die erhobenen wissenschaftlichen Zahlen haben bewiesen, dass der Lockdown vulnerablen Gruppen keinen Schutz bietet, nachfolgende Generation mit kaum bezahlbaren Schulden belastet und ganze Wirtschaftszweige irreparabel schädigt.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

In allen Einrichtungen und Betrieben des kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens, in denen die Hygieneregeln umgesetzt werden, muss sofort eine Öffnung erfolgen. Fortbestehende Maßnahmen sind ständig zu überprüfen, vorab den Parlamenten vorzulegen, gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben.

Die aktuellen Bestimmungen über zu öffnende und zu schließende Einrichtungen folgen keiner nachvollziehbaren Logik des Infektionsschutzes. Professor Weber hat es vorhin auch schon angesprochen. Und auf die Frage, wo er denn die Zahlen herhätte, Herr Krüger, kann ich Ihnen sagen: Wir machen noch die Nachverfolgung. Das LAGuS liefert uns die Zahlen, die Gesundheitsämter liefern uns die Zahlen. Sie könnten sie liefern, wenn man denn wollte, das ist richtig.