Protokoll der Sitzung vom 19.05.2017

(Thomas Krüger, SPD: Woher wissen Sie das? – Peter Ritter, DIE LINKE: Woher wissen Sie denn das?)

Vielleicht möchte sich Herr Holter ja noch outen auf seine alten Tage, aber …

(Vincent Kokert, CDU: Jetzt gleitet die Diskussion aber ab! – Zuruf von Karen Larisch, DIE LINKE)

Ja, wir haben …

(Thomas Krüger, SPD: Das ist unter der Gürtellinie, was Sie hier sagen! – Zuruf von Karen Larisch, DIE LINKE)

Ich lebe zumindest seit vielen Jahren offen und seit 14 Jahren mit meinem Lebenspartner offen zusammen.

(Zuruf von Nadine Julitz, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)

Dann haben Sie ja wenig Vertrauen in unsere Gesellschaft, wenn Sie sich nicht trauen, sich zu outen da in der Linksfraktion.

(allgemeine Unruhe)

Wir haben erkannt, liebe Kollegen, dass der langfristige Erhalt unseres Volkes der beste Garant dafür ist, dass unsere zivilisatorischen Errungenschaften auch die kommenden Jahrzehnte und Jahrhunderte überdauern.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Nadine Julitz, SPD)

Zu diesem Zwecke bedarf die klassische Ehe auch künftig des besonderen Schutzes und der Privilegierung durch unser Grundgesetz.

Die Familie ist die Keimzelle und der Grundpfeiler für den Erhalt eines Volkes.

(Thomas Krüger, SPD: Also das heißt, Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare lehnen Sie ab, ja?)

Nur durch Kinder hat es eine Zukunft. Somit ist es folgerichtig, dass der Staat die Institution der Ehe, aus der in logischer Konsequenz Kinder und somit eine Familie hervorgehen sollen, einem gewissen Protektionismus unterwirft.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Dieser Protektionismus ist bei einer Lebenspartnerschaft verständlicherweise nicht angebracht, da aufgrund biologischer Selbstverständlichkeiten aus einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft keine Kinder hervorgehen. Während also die Ehe in ihrer ursprünglichen Form dem Erhalt des Volkes dient, kann dies bei einer Lebenspartnerschaft weitgehend ausgeschlossen werden. Demnach ist eine Trennung beider Institutionen nur folgerichtig.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Folgerichtig wäre in diesem Zusammenhang natürlich auch eine klare Differenzierung im Steuerrecht. Es gibt keinen Grund, kinderlose Eheleute steuerlich zu begünstigen gegenüber nicht verheirateten Menschen. Die steuerliche Entlastung steht nur jenem zu, der persönliche Entbehrungen in Kauf nimmt, Kinder in die Welt setzt und diese großzieht, denn nur derjenige bringt ein Opfer im Sinne des Erhalts des Volkes und sollte somit von eben jenem Volk,

(Martina Tegtmeier, SPD: Ich habe meine Kinder nie als Opfer empfunden. – Zurufe von Karen Larisch, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)

jener Solidar- und Schicksalsgemeinschaft dafür honoriert werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die Geschichte lehrt uns zudem, dass die Verbindung zwischen Mann und Frau immer eine Voraussetzung für die Entstehung von Hochkulturen war und ihre Infragestellung ein Vorbote von deren Niedergang. Nicht umsonst war im Römischen Reich Concordia einerseits die Schutzgöttin des gesamten Staatswesens und gleichzeitig die Beschützerin der Ehe. Diese Rolle ist in unserer Epoche des Kulturrelativismus der Alternative für Deutschland zugefallen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Peter Ritter, DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Also hören Sie sich eigentlich selber zu?)

Auch immer mehr homosexuelle Menschen unterstützen uns dabei. Sie wissen, dass starke Familien als Frucht der vom Grundgesetz geschützten Form der Ehe das Fundament einer Gesellschaft sind, welche in der Lage ist, die Errungenschaften der westlichen Zivilisation für die Zukunft zu bewahren. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Ritter, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Smaragdhochzeit, natürlich auch Ihrer Frau gewidmet.

Das Ansinnen des heutigen Landtagsantrages der Fraktion DIE LINKE ist mit Blick auf den vorgestrigen Tag und

die Tagesordnungspunkte des Bundestages kaum überraschend. Blicken wir nach Berlin, so stellen wir fest, mit diesem Anliegen „Ehe für alle“ wurde sich vielfach befasst: 28-mal auf Bundesebene, im Bundesrat und in diversen Ausschüssen,

(Thomas Krüger, SPD: Die SPD hat sogar einen Gesetzentwurf vorgelegt.)

zuletzt in der vorgestrigen Bundestagssitzung am Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biophobie, davor bereits in der Aktuellen Stunde des Bundestages am 8. März auf Verlangen der GRÜNEN sowie im Koalitionsausschuss der Bundesregierung. Aber, und das stimmt, wir haben „Ehe für alle“ auch hier im Landtag schon diskutiert.

An dieser Stelle möchte ich gleich mit einem Vorwurf aufräumen, der oftmals im Bund und auch hier gegenüber meiner Partei mitschwingt: Meine Fraktion lehnt die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit Eheleuten nicht grundsätzlich ab. Insbesondere in unmittelbarer Nähe zum Internationalen Tag gegen Homophobie sollte es Aufgabe aller freiheitlich denkenden Demokraten sein, unterschiedliche sexuelle Orientierung zu respektieren, was selbst überhaupt nichts über den Menschen in seinem Wesen aussagt. Der Schutz von Minderheiten gilt im Übrigen auch im Umgang mit den Geflüchteten in Mecklenburg-Vorpommern, liebe AfD-Fraktion, und ist einer unserer höchsten grundgesetzlich gesicherten Rechtsgrundsätze in unserer Republik.

Die Haltung meiner Fraktion in dieser Sache ist sehr eindeutig: Wir als CDU-Fraktion stehen für eine moderne Familien- und Sozialpolitik,

(Thomas Krüger, SPD: Okay.)

deren Grundsätze einem christlich geprägten Werte- und Menschenbild entsprechen. Das ist unser Kompass für die Deutung der Gegenwart und die politische Ausrichtung in der Gesellschaft unseres Landes in der Zukunft. Familien, da sind wir uns in diesem Plenum sicher einig, bilden das Grundgerüst, den Kern unserer Gesellschaft. Sie leisten einen enormen und unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land. Aus guten Gründen ist daher seit Bestehen des Grundgesetzes der Schutz von Ehe und Familie, wie Sie natürlich wissen, in Artikel 6 Absatz 1 verfassungsrechtlich gesondert gesichert.

Wir wollen starke Familien in Mecklenburg-Vorpommern, in denen sich die Menschen geborgen fühlen, Liebe, gegenseitige Anerkennung und Unterstützung füreinander erfahren. In dieser Legislaturperiode werden wir uns daher gemeinsam mit unserem Koalitionspartner dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben weiter zu verbessern, wovon sicher ebenso gleichgeschlechtliche Paare profitieren werden, zu deren Haushalt Kinder gehören. Auch das gibt es.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Familie bedeutet im Jahr 2017 natürlich Vielfalt. Wir erkennen diese Vielfalt selbstverständlich an und unterstützen Familien mit einer weitreichenden Sozial- und Familienpolitik genau dort, wo sie sich befinden und wie sie sind. Zu dieser Vielfalt gehören unterschiedliche Familien- und Partnerschaftsmodelle, die in anderen Ländern dieser Welt ver

boten sind und unter Strafe stehen. Es ist eine gesellschaftliche Errungenschaft – Punktum.

Dennoch müssen auch wir den größten Teil der Menschen mitnehmen, wenn es um Werteentscheidungen geht. Das braucht seine Zeit. Ich möchte in dieser Debatte dringend darauf hinweisen, dass Lebenspartnerschaften und die Rechte homosexueller Paare in den letzten Jahren erheblich gestärkt wurden, aus guten Gründen und durch die Mitwirkung der Christlich Demokratischen Union, meine Damen und Herren.

Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland ihre Lebenspartnerschaft seit 2001 offiziell und rechtsverbindlich eintragen lassen. Immer wieder bestätigen Studien, dass gesellschaftlich hierzu kaum noch differenziert wird gegenüber einer Hochzeit von Mann und Frau. Wir sprechen hier heutzutage somit auch von einem Verheiraten, wenn gleichgeschlechtliche Paare für sich Verantwortung übernehmen und sich offen zu ihrer Beziehung bekennen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat folglich eine Gleichstellung in vielen Bereichen bewirkt. Rechte und Pflichten wie zwischen Eheleuten gelten in vielen Bereichen seit 2001 somit auch für gleichgeschlechtliche Paare. Eine Angleichung wurde dabei zum Beispiel bei der Unterhaltspflicht, im Erbrecht oder seit 2013 durch die Änderung des Einkommenssteuerrechts auch beim Ehegattensplittung erzielt – übrigens ebenfalls durch die Mitwirkung der CDU, meine Damen und Herren. Damit hat der Gesetzgeber richtigerweise einem gesellschaftlichen Wandel entsprochen und den vielfältigen Lebensmodellen Rechnung getragen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind schlussfolgernd gesellschaftlich auch formalrechtlich in vielerlei Hinsicht gleichgestellt, und das ist in einem pluralen und weltoffenen Deutschland auch gut und richtig so.

Genauso richtig und legitim ist aus unserer Sicht aber auch die klassische christlich geprägte Ehe, die aus einer Beziehung zwischen Mann und Frau besteht. Sicher werden Sie nun argumentieren, unsere Verfassungsväter hatten im Jahr 1949 nicht die heutigen Familienmodelle im Blick und überdies bestand ein parteiübergreifender Konsens darin, gleichgeschlechtliche Beziehungen abzulehnen. Das mag zutreffend sein, aber wir leben auch nicht mehr im Jahr 1949 und dieses aus heutiger Sicht befremdliche Denken wird seit geraumer Zeit überwunden.

Ich wiederhole mich hier gern: Wir haben bereits vieles in Richtung Gleichstellung bewirkt, auf das wir in Deutschland zu Recht stolz sein können. Dennoch sollten auch Sie, die Fraktion DIE LINKE, anerkennen, dass die Ehe zwischen Mann und Frau bis heute in ihrem Wesenskern als Institution durch Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz geschützt ist und dieser Grundsatz unverändert gilt. Sie sollten vielleicht einfach akzeptieren, dass die Öffnung der Ehe für alle eben nicht von allen Menschen in Deutschland gleichermaßen befürwortet wird.

(Zuruf von Karen Larisch, DIE LINKE)

Ich möchte hier auch noch einmal ganz deutlich sagen: Ich finde,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist wie bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, die werden auch nicht von allen befürwortet.)

ich finde es bisweilen unmöglich, dass diejenigen, die in dieser Frage nicht Ihre Meinung vertreten, sofort in die homophobe Ecke gestellt werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Entsprechende Vorbehalte werden im Übrigen durch eine aktuelle Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes belegt.

Den Beitrag von Frau Julitz verbuche ich mal unter Wahlkampf. Wir haben ja eben schon gehört, was KoaVereinbarungen bedeuten.