inzwischen einige Parallelen aufdrängen. Und weil Deutschland das eben nicht ist, verstehe ich auch überhaupt nicht, wie die Kirchen an dieser Stelle ja andeuten,
es würde in diesem Land nicht mit geltendem Recht korrekt zugehen, als könnte man unseren Justiz- und unseren Rechtspflegeorganen an dieser Stelle nicht vertrauen.
Dieses Thema wird auch immer wieder diskutiert. Hier in diesem Hause hat der Innenminister Lorenz Caffier schon vor zwei Jahren festgestellt, dass das Kirchenasyl genutzt, besser gesagt missbraucht werde, um Überstellungsfristen systematisch verstreichen zu lassen, also Regeln, die es ja gibt innerhalb Europas, gezielt zu untergraben. Diese Überstellungsfrist beträgt sechs Monate. Wer innerhalb von diesen sechs Monaten nicht in das eigentlich für ihn zuständige EU-Land überstellt wurde, der muss hierbleiben, hier in Deutschland in diesem Fall. Und genau das ist in den allermeisten Fällen, wo dieses Kirchenasyl praktiziert wird, dann der Fall.
Innenminister Caffier ist auch gar nicht der Einzige, der diese rechtswidrige Praxis wiederholt kritisiert hat. Bundesinnenminister Thomas de Maizière, CDU, hat 2015 in einem Interview festgestellt, dass keine Institution ihr Recht über das deutsche Gesetz stellen könne, weder die christlichen Kirchen noch die Muslime oder irgendwer sonst. Doch genau das geschieht ja in diesem Fall. Und ich frage mich, wie wir, wie die Regierung allen Ernstes von den Muslimen verlangen kann, sich an geltendes Recht zu halten, wenn die Kirchen meinen, das Recht zu haben, sich über dieses Recht und über die Gesetze zu stellen.
Da tun wir ja den Muslimen an dieser Stelle auch etwas unrecht, denn dann könnten wir auch sagen, es gibt im Islam diverse Bräuche, die vielleicht mit unserem geltenden Recht nicht kompatibel sind, aber wir tolerieren es einfach mal.
Und in diese Richtung geht auch die Rechtfertigung der Landesregierung an dieser Stelle, womit begründet wird, warum das Kirchenasyl eben nicht unterbunden wird. Innenminister Caffier hat hier in diesem Hause im März 2015 das Kirchenasyl als einzige Ausnahme von ansonsten für jedermann bindenden Entscheidungen durch Behörden und Gerichte bezeichnet. Das ist schon interessant. Es gibt also jemanden, für den die Rechtsprechung in Deutschland an dieser Stelle nicht gilt. Das ist ein,
Da frage ich mich dann, wie das weitergehen soll. Wir haben in diesem Landtag auch schon über das Schächtungsverbot diskutiert, wir haben gerade eben über das Burkaverbot gesprochen und immer wieder kommen wir an diesen Punkt, dass wir hier religiöse Gebote, religiöse Riten oder religiöse Gebräuche haben, die zwar mit unseren Gesetzen und mit unseren verfassungsmäßigen Grundrechten an der anderen Stelle auch nicht kompatibel sind, aber wo es dem Staat doch irgendwie schwerzufallen scheint, sein Recht und seine Gesetze durchzusetzen.
Da gibt es selbst im Handbuch Staatskirchenrecht eine Feststellung, wo ganz klar gesagt wird, dass sich in einem säkularen Staat das religiöse Recht dem staatlichen Recht unterzuordnen hat, was in diesem Fall ja nicht geschieht. Der Staat, der säkulare Staat, gibt dem Einzelnen zwar das Recht, sich den Geboten einer Religion zu beugen, er selbst, also der Staat, tut das nicht. Kirchenasyl im rechtlichen Sinne gibt es demzufolge unter dem Grundgesetz auch überhaupt nicht.
Am Ende stellt sich die Frage: Warum tut dann die Landesregierung nichts dagegen? Und wenn wir schauen, dass schon vor zwei Jahren diese Diskussion hier im Landtag geführt wurde
Herr Ritter, es geht hier nicht um die Frage, wer dieses Problem zu einem früheren Zeitpunkt schon mal formuliert hat.
(Thomas Krüger, SPD: Dass Sie das nicht hören wollen, das weiß ich. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Sie brauchen hier gar keine Diskursverschiebung vorzunehmen und jetzt wieder irgendwelche Verbindungen zu einer Partei,
Es geht hier darum, dass wir seit Jahren in diesem Land eine Praxis haben, die von der Regierung und von den Behörden toleriert wird, nämlich das Kirchenasyl, und dass in all diesen Jahren – obwohl nicht die NPD, Herr Ritter, sondern der Herr Innenminister höchstpersönlich und auch der Bundesinnenminister wiederholt festgestellt haben, dass es sich hier ja durchaus um eine rechtswidrige Praxis handelt – das nicht geändert wird. Und dass hier nichts getan wird, das ist der eigentliche Skandal und nicht diese andere Partei,