Für die Stellnetzfischerei in Schutzgebieten der AWZ liegen, wie bereits gesagt, keine aktuellen Vorschläge vor. Daher stellt sich die Frage, ob es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Verbot der Stellnetzfischerei in der AWZ der Ostsee kommen wird beziehungsweise ob das überhaupt beabsichtigt ist. Aus den vom Minister Backhaus vorliegenden Unterlagen kann das jedenfalls nicht entnommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Minister Backhaus kann Ihnen daher versichern, dass sich das Land Mecklenburg-Vorpommern weiterhin für die Umsetzung
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 180 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vom Prinzip her kann ich es kurz machen.
Herr Borschke, vielleicht darf ich Ihren neuen Spitznamen noch mal benutzen, denn es geht ja um die Fischerei, also da passt es wieder.
Grundsätzlich ist es so, Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass am 27. September die Bundesministerin die Verordnung erlassen hat, im Übrigen auch in Abstimmung mit dem BMEL. Das liegt mir hier auch schriftlich vor, dass es da immer wieder Korrespondenz gegeben hat. Insofern muss man aufpassen, dass man die Kirche im Dorf lässt.
Auf der anderen Seite will ich noch etwas auf den Punkt bringen. Für mich ist eins klar: Ein Angelverbot innerhalb der AWZ ist mit mir nicht zu machen, damit das ganz klar ist.
Ganz klar! Das habe ich auch in den Gesprächen gegenüber dem Bundesumweltministerium immer wieder deutlich gemacht und das kann ich auch beweisen.
Ich will Ihnen ausdrücklich sagen, Herr Borschke, natürlich bin ich bereit, innerhalb des Agrarausschusses die Dinge offenzulegen und offen zu benennen. Ich will mich hier ein bisschen zügeln, aber eins ist klar: Wir müssen natürlich verstehen, auch ein bisschen das Bundesumweltministerium verstehen, egal, wer da in der Verantwortung steht, gegen Deutschland ist ein Vertragsverletzungsverfahren aufgesetzt worden, was die Umsetzung der NATURA-2000-Gebiete anbetrifft. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht, diese Gebiete festzusetzen.
Ich sage in aller Deutlichkeit und Klarheit, man kann mit uns über alles reden, aber nur, wenn die Kriterien stimmen. Uns liegen aber bis heute keine wissenschaftlich begründeten Auswirkungen, was das Verschlechterungsverbot anbetrifft, vor. Aus diesem Grunde lehne ich eine pauschale Auswirkung in Richtung des Angelverbotes ab, denn eins muss auch klar sein: Wenn wir heute über das Angelverbot reden, kommt übermorgen vielleicht das Fischereiverbot.
Auch da sage ich ausdrücklich, wir haben es hier mit einer – wenn ich das sehr ernsthaft sagen darf – aussterbenden Art zu tun. Wir haben mittlerweile weit über 90 Prozent unserer Fischer und Fischerinnen verloren in Mecklenburg-Vorpommern und wir haben damit mehr oder weniger die Schularbeiten für eine nachhaltige Fischerei und Angelei in Deutschland gesetzt. Das müssen uns erst mal andere Regionen in der Ostsee als Anrainer nachmachen, was hier an Strukturwandel stattgefunden hat.
Und was mir auch besonders wichtig ist, der Angeltourismus, das haben Sie ganz vorsichtig schon angedeutet, erfreut sich in Mecklenburg-Vorpommern größter Beliebtheit. Wir sind eines der Angelparadiese Europas und Deutschlands sowieso und ich möchte, dass es weiterhin so bleibt, weil das auch eine saisonverlängernde Maßnahme für den Tourismus ist, um letzten Endes das Bewusstsein zu schärfen, dass wir es hier mit einem einmaligen Naturraum zu tun haben, und damit auch das Bewusstsein für Natur, Umwelt und Artenvielfalt in der allgemeinen Bevölkerung zu verankern. Auch das gehört dazu.
Wenn wir weit über 100.000 Küstenfischereikarten im letzten Jahr verkauft haben, dann macht das deutlich, dass wir es hier mit einem Wirtschaftszweig zu tun haben, der für uns in Mecklenburg-Vorpommern von größter Bedeutung ist. Insofern will ich aktuell unterstreichen, dass es mir wichtig ist, dass das Aalfangverbot nicht durchgesetzt wird – aber das haben wir ja jetzt erreicht gegenüber der Europäischen Kommission –, und dass wir bereit waren, mit den Anglern einen Kompromiss zu finden, was die Dorsche, Herr Borschke, anbetrifft und eine Begrenzung vorzunehmen. Auch das war ein schwieriger Kompromiss, den die Angler ausdrücklich mitgetragen haben.
und dann noch ohne Abstimmung mit uns selbst, das akzeptiere ich nicht. Das habe ich auch in einem Schreiben gegenüber der amtierenden Bundesumweltministerin deutlich gemacht. Ich werde versuchen, das Thema wie in 2011, wo wir einen Antrag in der Umweltministerkonferenz initiiert haben, im Zusammenhang mit dem NATURA-2000-Management in der deutschen Wirtschaftszone umzusetzen. Den Beschluss mit der Nummer 33 kann ich Ihnen gern nachher noch mal zur Verfügung stellen. Da gilt es für mich, die Angelei weiter zu ermöglichen und letzten Endes damit dieses so wichtige Thema zu beleuchten.
Abschließend kann ich Ihnen nur noch mal sagen, wir werden das am 17./18. November in die Umweltministerkonferenz mitnehmen mit dem Ziel, hier zu einer Verbesserung zu kommen. Ich gehe davon aus, dass uns das gelingt. In diesem Sinne hoffe ich, dass ich auch im Agrarausschuss weiterhin Bericht erstatten kann. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Abgeordnete und Bürger! Die Ausweisung der Meeresnaturschutzgebiete für Angler- und Fischereiverbot durch die Umweltministerin Hendricks am 22.09., also zwei Tage vor der Wahl, und die Verkündung drei Tage nach der Wahl zeugen doch davon, dass die SPD ihre verfehlte Umweltpolitik nur noch mit Verfahrenstricks durchbringen kann und ansonsten damit rechnen muss, von den Wählern abgestraft zu werden.
Herr Backhaus, Ihre Stellungnahmen hier in allen Ehren, aber es tut mir leid, ich kann Ihnen das leider nicht alles abnehmen.
Sie wollen rigoros streng vorgehen, aber ich gehe mal davon aus, Herr Backhaus, Sie waren doch sicherlich in dieses Vorhaben eingebunden.
(Minister Dr. Till Backhaus: Da haben Sie mir nicht zugehört. – Peter Ritter, DIE LINKE: Warum waren Sie nicht eingebunden? Das geht doch nicht!)
Was ist das für eine Umweltministerin, Ihre Genossin Hendricks? Für mich ist das ein – ich würde bald sagen – abgekartetes Spiel. Offenbar war Ihre Stimme nicht wichtig genug, um im Vorfeld so einen Erlass zu verhindern.
Bald ist das Umweltministerium in den Händen der GRÜNEN, so sieht es jedenfalls aus. Damit ist an diesem Verbot nichts mehr zu ändern. Herr Backhaus, erklären Sie bitte, wie Sie das dann ändern wollen! Ich sehe da rot!
Ich kann keine grüne Ampel sehen – Verbote, Verbote und nochmals Verbote für Angler, Fischer und Bauern, wo man nur hinsieht, Heruntersetzung der Fangquoten für Dorsch- und Heringsfischerei für Angler und Fischer. Jetzt kommen noch zwei große Naturschutzgebiete in der Ostsee dazu, wo grundsätzlich jegliches Fangen von Fischen verboten sein soll.
Zurzeit stehen 47 Prozent der deutschen Meeresfläche unter Schutz, wie Herr Borschke schon sagte. Hier sind
die kürzlich verabschiedeten Meeresnaturschutzgebiete noch nicht einmal einbegriffen. Dazu kommen in Zukunft noch die Offshorewindkraftanlagen, denn in ihrer Nähe und darunter darf grundsätzlich nicht geangelt und gefischt werden.
Sie alle sagen doch, dass die Küstenfischerei erhalten bleiben soll. Es sind aber nur leere Worte, denn Ihre Politik bewirkt das Gegenteil.