Protokoll der Sitzung vom 27.06.2018

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2247 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen BMV und AfD abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Hinweis für die morgige Tagesordnung. Die Beratung der Tagesordnungspunkte 27 bis 32 entfällt, da die Antragsteller die Aufsetzung der Antworten der Landesregierung zwischenzeitlich zurückgezogen haben. Da dadurch hier ein größeres Zeitkontingent zur Verfügung steht, werden wir nach dem Tagesordnungspunkt 26 den Tagesordnungspunkt 43 aufrufen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe auch davon aus, dass die Damen und Herren, die sich gerade

intensiv unterhalten, mitbekommen haben, welche Änderung der Tagesordnung wir jetzt abstimmen wollen.

(Torsten Renz, CDU: Können Sie das noch mal wiederholen?)

Ja, Herr Renz, Sie sind gemeint gewesen, und Frau von Allwörden ist mir auch in den Blick gekommen. Wenn ich …

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das interessiert mich nicht und Sie diskutieren hier mit mir nicht! Ich bin dabei, Ankündigungen zu machen, und erwarte, dass Sie dann aufmerksam sind und nicht hinterher mit Fragen ans Präsidium kommen, die wir hier irgendwann mal zur Kenntnis gegeben haben.

Wenn ich also keinen Widerspruch sehe und höre, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/2285.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 7/2285 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bevor wir in die Sommerpause gehen oder, besser gesagt, in die sitzungsfreie Zeit, hat der Petitionsausschuss sich bemüht, noch so viele Petitionen wie möglich zu bearbeiten, denn diese Petitionen, wie Sie wissen, können nur abgeschlossen werden mit Ihrer Zustimmung.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

Insofern freue ich mich, dass ich Ihnen mit der Drucksache 7/2285 die Empfehlung des Petitionsausschusses übermitteln darf, dass wir in dem Berichtszeitraum vom 08.12.2017 bis zum 30.04.2018 111 Petitionen bearbeitet haben, und Sie bitten, diese mit Beschluss auch abzuschließen.

Wir haben uns, wie Sie sich vielleicht erinnern können, im April ausführlich über das Petitionswesen unterhalten, haben es Ihnen mit Einzelbeispielen dargestellt, somit gestatten Sie mir, auf wenige Zahlen heute einzugehen.

Mit Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, von den, wie bereits gesagt, 110 Petitionen 90 mit einem Sachbeschluss abzuschließen und weitere 12 Petitionen nicht mit einer Sachfrage und sach

dienlichem Abschluss zu quittieren, weil wir als Landtag darauf keinen Einfluss haben. Weitere 9 Petitionen wurden zuständigkeitshalber an den Deutschen Bundestag, an Schleswig-Holstein, Brandenburg und BadenWürttemberg überwiesen.

In sieben Ausschusssitzungen haben wir 28 Regierungsvertreter gehört. Das ist immer eine sehr lebhafte Debatte. Ich bedanke mich bei den Regierungsvertretern, dass sie uns immer zu sachdienlichen Fragen unterstützen. Allerdings ist es sicherlich der Natur der Sache geschuldet, dass die Ministerien Entscheidungen nicht gerne wieder aufheben oder verändern wollen oder sollen, wie auch immer, wir dennoch darum bitten, auch zukünftig mit Kompromissvorschlägen und anderen Dingen in den Petitionsausschuss zu kommen.

Von den 90 Petitionen haben wir immerhin 11 Petitionen in Gänze im Interesse der Bürgerinnen und Bürger abschließen können und 11 weitere Petitionen der Landesregierung überwiesen, weil sie Anlass genug bieten, eventuell noch mal die Sachfragen auf die Tagesordnung zu setzen beziehungsweise sie in Gesetzesnovellierungen oder in Verordnungen zu berücksichtigen. 8 weitere Petitionen haben wir den Fraktionen überwiesen und es wäre ganz nett, wenn wir aus den Fraktionen einen Rücklauf hätten.

Sie haben die Beschlussempfehlung gelesen, der Petitionsausschuss hat dieser einstimmig zugestimmt. Deshalb bitte ich Sie ebenfalls um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD und BMV)

Vielen Dank, Herr Dachner.

Herr Brade, ich muss Sie von Ihrer Hoffnung erlösen, dass ich nicht mitbekomme, dass Sie reden, wenn Sie mir den Rücken zudrehen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Nikolaus Kramer, AfD)

Ich bitte doch darum, dass alle sich hier in Richtung Präsidium ausrichten, genau.

(allgemeine Unruhe)

Ich verzichte jetzt auf den Hinweis, dass meine Anmerkungen hier nicht zu kommentieren sind.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen.

(Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

Also, Herr Heydorn, ich habe heute bis jetzt noch niemanden angemahnt, aber ich weise Sie darauf hin, wenn Sie jetzt kommentieren wollen, würde ich das das nächste Mal schon mit einer Ordnungsmaßnahme belegen.

(Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

Okay, gut, Herr Heydorn, da Sie das jetzt nicht verstanden haben, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Auswirkungen des BAMFSkandals auf Mecklenburg-Vorpommern“.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Auswirkungen des BAMF-Skandals auf Mecklenburg-Vorpommern

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Es geht in dieser Aussprache um die Auswirkungen des BAMF-Skandals. Ich möchte mit einem Zitat beginnen oder doch weniger mit einem Zitat als vielmehr mit der Verlesung des Anschreibens des BAMF für beschleunigte schriftliche Asylverfahren, Zitatanfang: „… mit dem beigefügten Fragebogen möchte ich Ihnen die Möglichkeit einräumen, in einem beschleunigten schriftlichen Verfahren die Gründe für ihr Schutzersuchen im Bundesgebiet darzulegen. Das Ausfüllen des beigefügten Fragebogens ist für Sie freiwillig. Ergibt sich aus Ihrer schriftlichen Erklärung und etwaigen weiteren beigefügten Unterlagen, dass Ihrem Schutzersuchen stattgegeben werden kann, besteht die Möglichkeit einer deutlichen Verkürzung Ihres Asylverfahrens. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesamt in nahezu allen Fällen, in denen die Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, syrischen Staatsangehörigen Schutz gewährt hat. Der beigefügte Fragebogen soll Ihnen helfen, Aussagen zu den für Ihr Prüfungsverfahren wichtigen Punkten zu machen. Bitte bedenken Sie dabei, dass das Bundesamt über die derzeit in Syrien herrschende Situation informiert ist.“ Zitatende.

Dieses Verfahren, bei dem auf eine mündliche Anhörung von Antragstellern verzichtet wurde, wurde laut Landesregierung auch in Mecklenburg-Vorpommern angewendet. Im Herbst 2015 kritisierte der gesamte Personalrat des BAMF diese Entscheidungspraxis mit deutlichen Worten, Zitatanfang: „Tatsächlich verzichtet das Bundesamt auf eine Identitätsprüfung … Syrer ist, wer sich schriftlich im Rahmen einer Selbstauskunft als Syrer bezeichnet … Eine solche massenhaft praktizierte Entscheidungspraxis steht unseres Erachtens mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht im Einklang.“ Zitatende.

Der Verzicht auf eine mündliche Anhörung hat es praktisch unmöglich gemacht, heute sicher zu sein, wer auf dem Höhepunkt der Migrationskrise als Syrer, Iraker oder Christ in unser Land gekommen ist.

Eine Entscheidungspraxis, die nur über schriftliche Angaben stattfindet, hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun. Man muss sich dabei bewusst machen, dass es hier nicht um irgendeine Lappalie ohne Dauerwirkung wie etwa beim Begrüßungsgeld ging, sondern um die Zuerkennung des Schutzstatus als Flüchtling. Durch ein einfaches Ankreuzen simpler Fragen war es somit jedem beliebigen Migranten möglich, den Schutzstatus mit all seinen Auswirkungen hinsichtlich der notwendigen Versorgung und Betreuung zu erlangen.

Die erste Frage des Antrags lautet, Zitatbeginn: „Ich befürchte in Syrien“ – in anderen Anträgen dann auch Irak – „Verfolgung wegen meiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und beantrage daher die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus in Deutschland.“ Die Antwort erfolgte durch das Ankreuzen der Kästchen „Ja“ oder „Nein“.

Unter Ziffer 6 wird folgende Frage gestellt, die wiederum durch Ankreuzen im Kästchen „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten war: „Verfügen Sie über einen Reisepass oder andere Urkunden und Papiere, die Ihre Herkunft aus Syrien“ – oder Irak, je nach dem – „oder Ihnen persönlich dort drohende Gefahren belegen?“ Eine Nachfrage, weshalb keine Papiere vorliegen, fehlt. Es fehlt auch jeglicher Hinweis auf die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung und auf die Folgen falscher Angaben. Dafür wird im Vorspann auf die Freiwilligkeit der Angaben ausdrücklich hingewiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürger dieses Landes, gibt es irgendeinen unter Ihnen, der sich diese Vorgehensweise als ein geordnetes Verwaltungshandeln vorstellen kann? Dafür gab und gibt es keine Entschuldigung. Dafür kann auch nicht die Überlastung herhalten. Eine Antragsbestätigung mit einer vorläufigen Aufenthaltsgestattung wäre vielleicht nachvollziehbar, aber nicht eine Statusverleihung gemäß angekreuztem Fragebogen.

Ich komme nicht umhin, dem Herrn Innenminister die Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/807 vorzuhalten. Dort heißt es: „Das BAMF hatte 2015 ein beschleunigtes Verfahren für bestimmte Asylsuchende eingeführt, in dem auf ein persönliches Anhörungsgespräch zunächst verzichtet wurde. Stattdessen konnten zunächst Syrer und später auch Eritreer sowie Christen, Mandäer und Jesiden aus dem Irak ihre Fluchtgründe in einem Fragebogen schriftlich darlegen. Zu diesem Zeitpunkt war solch ein Vorgehen des BAMF überlastungsbedingt notwendig.“ Herr Minister, ich hoffe, dass Sie das heute anders sehen und nicht eine Fehleinschätzung rechtfertigen, die es nicht zu rechtfertigen gibt. Ich frage mich natürlich auch, wo unsere kritischen Medien waren, diesen bis heute weithin unbekannten Skandal aufzudecken und in die Öffentlichkeit zu tragen.

Meine Damen und Herren, wenn das BAMF zu solchen Mitteln gegriffen hat, um den Hunderttausenden von Anträgen Herr zu werden, dann belegt dies zwingend die hoffnungslose Überforderung dieser Behörde.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)