Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2237 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2237. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2237 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 38: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Einheitliche Bewertung des Zustandes der Kreisstraßen, Drucksache 7/2239.
Antrag der Fraktion der AfD Einheitliche Bewertung des Zustandes der Kreisstraßen – Drucksache 7/2239 –
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Landsleute! Wer häufiger mit dem Auto in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs ist, der wird den Zustand unserer Straßen schon einmal mit einem Seufzer kommentiert haben. Auch die Presse greift das Thema immer wieder auf, zuletzt war es der NDR im April dieses Jahres. Er bescheinigt, dass mehr als ein Drittel der Kreisstraßen in einem katastrophalen Zustand sind und die Investitionen derzeit nicht ausreichen, um dies in absehbarer Zeit zu ändern. Es scheint nicht besser zu werden, sondern schlimmer.
Wir sind eine Autonation und unsere wichtigsten Straßen zerfallen, sie sind aus Sicherheitsgründen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen versehen oder müssen gleich ganz gesperrt werden. Dabei ist ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern auf ein gut ausgebautes und solides Straßennetz angewiesen. Für Pendler, Rettungswagen, Transportunternehmen und Busse zum Beispiel ist die Nutzung der Straßen Alltag. Für Touristen sollte der Urlaub und nicht der Straßenzustand im Mittelpunkt stehen. Schlechte Straßen sind immer auch ein Standortnachteil und beeinträchtigen die Mobilität und damit auch die Lebensqualität.
Der regelmäßige Unterhalt und Ausbau des Straßennetzes kommt dabei nicht nur den Bürgern als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zugute, die Qualität des Straßennetzes ist zudem ein entscheidender Standortfaktor für Unternehmen. Auch unsere aktuelle Kleine Anfrage bestätigt die Einschätzung des NDR, dass die Kreisstraßen in Mecklenburg-Vorpommern in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand sind. Die Landkreise investieren in ihre Straßen und beantragen für die Sanierung Fördermittel beim Land, die sie in der Regel auch bewilligt bekommen. Dennoch kritisieren einige Landräte, dass es mit der vorhandenen Förderstruktur nicht gelingen wird, den Investitionsstau abzuarbeiten. Es herrscht also ein hoher Sanierungsbedarf, den die Landkreise und kreisfreien Städte derzeit nicht alleine bewältigen können.
Das Land vergibt Fördergelder. In 2017 waren es circa 19 Millionen Euro und dennoch hat die Landesregierung keinen Überblick, ob tatsächlich die Straßen saniert werden, die es landesweit gesehen am nötigsten haben, denn die Priorisierung machen die Landkreise und kreisfreien Städte selbst. Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung ist das natürlich auch ihr Recht und nicht zuletzt auch ihre Pflicht. Die Bewertung der Straßenzustände erfolgt allerdings nach unterschiedlichen Kriterien und Klassifizierungsstufen. Ebenso unterscheiden sich die Art und Häufigkeit der Erfassungen. Es werden sowohl technische Erfassungen mit Messfahr
zeugen als auch visuelle Begutachtungen vorgenommen. Einige Kreise fassen mehrere Kategorien zusammen. Die Hansestadt Rostock zum Beispiel hat ihre Straßen nur im Rahmen der Doppik bewertet.
Die Mehrzahl orientiert sich bei der Bewertung an den technischen Regeln, die die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. herausgegeben hat. Das Verfahren einer regelmäßigen Zustandserfassung und Bewertung gilt als Standard, bei dem mithilfe von Kameras der Straßenzustand digital erfasst wird. Die Einteilung der Zustandswerte erfolgt in den Kategorien 1 bis 5, also von „sehr gut“ bis „sehr schlecht“. Eine Straße der Kategorie 4 befindet sich in einem schlechten Zustand, sodass innerhalb kürzester Zeit Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssten. Die nötigen Pläne sollten dann bereits dafür vorliegen. Passiert das nicht, besteht die Gefahr, dass der Zustand in die Kategorie 5 abrutscht und eine beschränkte Nutzung oder eine komplette Schließung drohen könnten.
Es ist dringend anzuraten, dass die Straßen mit den schlechtesten Potenzialen zuerst angepackt werden. Darüber herrscht, denke ich mal, Konsens. Die Beurteilung sollte landesweit und nicht nur innerhalb der jeweiligen Landkreise erfolgen. Eine zentrale landesweite einheitliche Beurteilung ist deshalb unserer Meinung nach unausweichlich. Die Landesregierung kann nur mit einer landesweiten Zustandserfassung eine systematische Straßenerhaltung finanzieren und die Gelder effizient einsetzen.
In diesem Zusammenhang möchte ich einmal ausdrücklich auf die Pflicht nach Landeshaushaltsordnung hinweisen, die Finanzmittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu bewilligen. Die Landesregierung gibt für die Kreisstraßen Gelder aus diversen Haushaltstiteln und nach unterschiedlichen Förderrichtlinien. Aus Mitteln des kommunalen Aufbaufonds wurden von 2011 bis 2013 Investitionen der Gemeinden mit über 500 Einwohnern der Landkreise, der Ämter, der kreisfreien Städte und auch der Zweckverbände gefördert, die der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur, also auch der Erhaltung der Straßen dienen. Hier sind circa 6,8 Millionen Euro ausgezahlt worden.
Das Land gewährt darüber hinaus Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus. Außerdem werden Kofinanzierungshilfen zur Finanzierung des Eigenanteils für Vorhaben bewilligt, denen auf Grundlage der kommunalen Straßenbaurichtlinie eine Förderung gewährt wird. All diese Finanzierungsmöglichkeiten unterliegen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das Land ist in der Pflicht, die Mittel effizient einzusetzen und eine bedarfsgerechte Instandhaltung zu fokussieren.
Doch wie will die Landesregierung hier den Überblick behalten und gewährleisten, dass die Mittel, die aus dem Landeshaushalt eingesetzt werden, auch da eingesetzt werden, wo landesweit der höchste Bedarf besteht? Im Moment scheint es schlichtweg nicht möglich zu sein. Auch wenn die Landesregierung eine einheitliche Erfassung der Zustände und eine einheitliche Bewertung als fachlich wünschenswert einstuft, überlässt sie die Entscheidung jedoch den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Wir fordern die Landesregierung auf, umgehend koordinierend einzugreifen und gemeinsam mit den Landkrei
sen und kreisfreien Städten ein zentrales Erfassungssystem mit einheitlichen Definitionen und Bewertungskriterien zu entwickeln. Ziel ist es, eine Vergleichbarkeit für die Beurteilung des Zustandes und Priorisierung nach dem Sanierungsbedarf der Kreisstraßen und somit eine gerechtere Mittelverteilung im Land und eine systematische Straßenerhaltung zu ermöglichen.
Vor dem Hintergrund des Artikels 72 der Landesverfassung sei aber noch mal ganz deutlich angemerkt, dass das Land hier nicht in die kommunale Selbstverwaltung der Landkreise eingreift. Den Kommunen wird nicht die Zuständigkeit für die Instandhaltung der Kreisstraßen entzogen, sie werden bei ihrer Aufgabe, die in ihrem Zuständigkeitsbereich verbleibt, unterstützt. Die Maßnahme soll sie letztlich erst in die Lage versetzen, diese Aufgabe effektiv und bedarfsgerecht umzusetzen. Die Einführung eines landeseinheitlichen Bewertungssystems für Kreisstraßen verfolgt also das Ziel, die aus der kommunalen Selbstverwaltung resultierenden Aufgaben überhaupt erst wahrnehmen zu können. Gleichzeitig erhält das Land ein Instrument an die Hand, mit dem eine systematische Planung der Finanzierung zur Straßenerhaltung effizienter erfolgen kann.
Die Landesregierung hat bereits ein ähnliches Koordinierungsangebot gemeinsam mit den Kommunen erfolgreich umgesetzt. Im Bereich Breitbandausbau unterstützt die Landesregierung ebenso Landkreise, Ämter und Kommunen bei der Umsetzung der Breitbandziele und agiert koordinierend. Als Ergebnis hat Mecklenburg-Vorpom- mern erfolgreich Bundesmittel für den nahezu flächendeckenden Ausbau erhalten. Das ist ein gutes Beispiel, dass eine solche Kooperation durchaus Sinn ergeben kann.
Geben Sie also den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Plattform, um gemeinsam eine Lösung zu finden, die Mecklenburg-Vorpommern voranbringt! Überlassen Sie die katastrophalen Straßenzustände nicht dem Zufallsprinzip und handeln Sie, damit für die Bürger im Land eine positive Veränderung eintritt, die auch spürbar ist!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und beantrage die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 210 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag und auch Ihre Begründung haben Logikbrüche. Die würde ich gerne einmal aufgreifen
und würde versuchen zu trennen zwischen dem, was Sie tatsächlich erreichen wollen, und dem, was diese Instrumente hier bewirken.
Um eins vorwegzuschicken: Es ist völlig unstreitig, dass eine vernünftige Bewertung immer hilft, erstens.
Zweitens. Es ist genauso unstreitig, dass der Landesrechnungshof vor einigen Jahren den Kreisen bei einer Prüfung – die mag sechs/sieben Jahre her sein – deutlich an die Hand gegeben hatte, denn damals gab es überhaupt keine nachvollziehbaren Bewertungssysteme, die zu einer Priorisierung führten, dass die eingeführt werden möchten. Und Ihre Kleine Anfrage, die wir nur beantworten können, weil die Kreise uns freundlicherweise alle zugearbeitet haben – um auch das deutlich zu sagen, das ist ein eigener Wirkungskreis der kommunalen Seite –, hat deutlich gezeigt, dass dieses Defizit, das der Landesrechnungshof gesehen hat, aufgearbeitet ist. Jeder der heute aktiven Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte verfügt über entsprechende Bewertungen.
Ich würde gerne den Hinweis von Ihnen aufgreifen, den Sie zu Beginn Ihrer Einbringung sehr richtig dargetan haben: Es gibt ein seit vielen Jahrzehnten in Deutschland anerkanntes System. Es gibt nämlich einen Verein der entsprechenden Straßenbauingenieure, die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. – die gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern mit einem entsprechenden Landesvorsitzenden –, die bundesweit einheitliche Regelwerke vorschlägt, die zumindest für Bundestraßen und in diesem Bundesland auch für Landesstraßen konsequent angewendet werden. Da gibt es lauter Anlagen – mit denen quäle ich Sie nicht, die sind in der Kleinen Anfrage alle erkennbar –, wo die jeweiligen technischen Abläufe, die Kategorisierungen drinstehen.
Von daher finde ich Ihren Wunsch zu sagen, Mensch, erarbeitet, entwickelt doch so etwas, nicht naheliegend. Sie haben zu Recht gesagt, das gibt es schon, deswegen verstehe ich die Entwicklung nicht, die ist da. Ich würde ungern ein zweites System entwickeln, weil wir zumindest auf Landesseite bundesseitig angehalten sind, Bundesstraßen und Bundesautobahnen nach genau diesem System zu untersuchen und zu bewerten, damit man bundesweit – der Bund in seinem Bereich, was ich nachvollziehbar finde – entsprechend bewerten, priorisieren kann. Wir haben das auf die Landesstraßen übertragen, weil das dann innerhalb der Straßenbauverwaltung sozusagen immer der gleiche Rechenmodus ist, immer der gleiche Bewertungsmodus, mit dem wir umgehen. Die Kreise kennen diese Systematik und Sie haben es dankenswerterweise ebenfalls gesagt, ein Teil der Kreise wendet genau das auch an.
Jetzt gibt es wiederum für diese Bewertungsmodalitäten zwei Arten, die zu erheben. Ich kann entweder meinen Kreisstraßenmeister auf die Straßen schicken, der nimmt zwei stahlblaue gesunde Augen und scannt mit den Augen. Das ist ein Teil der Kreise, der so verfährt, und ist im Übrigen ein System, das bis vor einigen Jahren deutschlandweit so war. Bei den heute vorhandenen Messtechniken, eben auch eine neuere Entwicklung, wähle ich den Weg, den das Land im Übrigen wiederum bei Bundesstraßen nach klarer bundesweiter Vorgabe nutzt, den wir auch für unsere Landesstraßen nach klarer hiesiger Vorgabe nutzen, sodass Fahrzeuge drüberfahren – Sie
haben die angesprochen –, die nicht nur Kameratechnik, sondern auch Sensorik und vor allen Dingen Lasertechnik einsetzen, und kriegen dann über die verschiedenen Leistungsparameter einer Straße einen relativ guten Überblick.
Diese Daten, das ist der Haken, können Sie selber nicht erheben. Wir zumindest können es nicht und ich kenne auch keine Straßenbauverwaltung in Deutschland, die das kann, sondern das machen Sie mit der Hilfe entsprechend spezialisierter Ingenieurbüros, die über solche Fahrzeuge und Messtechnik verfügen. Viel entscheidender ist, die müssen nicht nur diese Messtechnik haben, sondern die müssen die Computertechnik haben, mit der hinterher die Messdaten, die aus den Fahrzeugen kommen, ausgewertet werden, weil sie eben jeden Zentimeter Straße auf der gesamten Breite scannen: Sie können hinterher dann halbmetergenau sagen, in welchem Zustand sich welcher Abschnitt befindet.
Diese Software macht es möglich, dass man damit quasi Abschnitte bildet und sagt, der Abschnitt von Neuenkirchen, Kreisverkehr bis Greifswald, Stadteinfahrt hatte Priorisierungsklasse drei oder zwei oder wie auch immer. Sie können reinscannen in die einzelnen Straßenabschnitte und bis auf jeden Gullydeckel gucken, in welchem Zustand der ist. Das ist sozusagen das, was dann Software leistet, die Ihnen entsprechende Komplettdatenbanken an die Hand gibt, wo die Priorisierungsklassen drin sind.
Noch mal: Das gibt es alles schon, muss ich nur beauftragen. Ein Teil der Kreise hat das getan, ein Teil tut es nicht. Um mal ein Gefühl zu geben, die Landesstraßen sind in den Jahren 2018/19 dabei, weil wir alle paar Jahre – da haben wir einen festen Rhythmus drin – entsprechende Überprüfungen wieder vornehmen. Wir geben rund 400.000/450.000 Euro aus. Leider ist der Auftrag immer erst abgerechnet, wenn er fertig ist, aber das ist in etwa die Größenordnung für die Messtechnikverfahren und für die hinterher zu erfolgende Begutachtung, die mit einem Softwareprogramm seitens des Ingenieurs stattfindet und wo Sie entsprechende Auswertungen gefertigt bekommen und aufbereitete Daten, mit denen sie auch entsprechende Prüfungen beziehungsweise Priorisierungen im Land vornehmen. Das ist in etwa die Größenordnung.
Wenn Sie es hochrechnen würden auf alle Kreisstraßen, wären Sie vermutlich bei knapp unter einer halben Million Euro, die Sie bräuchten, allerdings nur, wenn Sie einen Großauftrag vergeben. Ich nehme an, wenn jeder seine Kilometer vergibt, ist der Preis ein bisschen anders, weil Sie vermutlich andere Preisbildungsfaktoren haben. Das ist das, was Kreise sich leisten können, aber nicht leisten müssen. Und weil Sie sagen, wir würden gar nicht in die kommunale Selbstverwaltung hineinwirken, weil wir ihnen nicht die Aufgabe wegnehmen, sondern ihnen nur sagen, wie sie sie machen sollen oder wollen oder könnten, wird auch das, glaube ich, zu Recht ein Stück weit als eine Einwirkung verstanden. Wir müssen ja jetzt nicht das böse Wort des Eingriffs nehmen, es wird als Einwirkung verstanden.
Es hätte im Übrigen einen zweiten Reflex, sie wären absolut konnex. Wenn wir sagen, wir wollen das, müssen wir das bezahlen. Das ist eine relativ schlichte Folgerung, die ich zunehmend für sehr naheliegend halte. Wenn der Landtag es also wollte, müsste er im Haushalt Geld be
reitstellen. Zurzeit haben wir das nicht, damit wäre es eigentlich ein Thema für die nächste Haushaltsberatung. Ich glaube im Übrigen auch, dass wir weiterhin achtgeben müssen, dass jeder seine Aufgabe selber macht. Das ist eine originäre Kreisaufgabe.
Ihr Wunsch war ja zu sagen, lasst uns die zwingen oder wenigstens anhalten, das einheitliche System zu verwenden. Anhalten tun wir ein bisschen, indem wir das bei agitativen Prozessen immer mal einsetzen. Wenn wir also Veranstaltungen haben, dann weisen wir darauf hin, dass wir es fachlich begrüßen würden, wenn man ein einheitliches System nutze. Der Einwand der Kreise ist allerdings nicht ganz dumm. Die Kreise sagen, wir brauchen doch bloß innerhalb unseres Kreises ein einheitliches System, und damit haben die für sich auch recht, genau wie das Land nur innerhalb des Landes ein einheitliches System braucht. Ich muss hier bloß dafür Sorge tragen, dass meine Kreisstraße 1 mit meiner Kreisstraße 2 nach den gleichen Priorisierungsmechanismen priorisiert wird. Für die ist es relativ egal, ob der Nachbarlandkreis das gleiche System verwendet, weil sie sagt, mit dem bin ich in keinem Konkurrenzstreit des Einsatzes meiner Mittel, des Einsatzes meiner Ressourcen und damit ist die Priorisierung zwischen den Kreisen denen wurscht.
Jetzt habe ich in der Einbringung – das war in der Begründung nicht ganz so deutlich – verstanden, dass Sie sagen, ja, aber der Mitteleinsatz des Landes müsste sich danach richten. Da bin ich zurückhaltend. Erstens haben wir, glaube ich, nach meiner Überzeugung ein Missverständnis bei der Frage, ob das das einzige Kriterium ist. Das ist es für unsere Mittelvergabe nicht, ich sage gerne gleich, warum. Und zweitens müssen Sie achtgeben, dass Sie nicht am Ende nur noch einen Landkreis bedienen oder zwei. Sie werden dann Diskussionen bekommen, die nicht von der Hand zu weisen sind.
Zurzeit teilen wir die Fördermittel auf die Straßenbauämter, die jeweils zwei Landkreise in Interaktion haben, auf, und zwar nach den Kreisstraßenkilometern in den einzelnen Kreisen – da gibt es einen Schlüssel –, und sagen ihnen dann, jetzt setzt ihr euch mit den Kreisen zusammen und macht mit den kommunalen Fördergeldern übrigens zwei Dinge, also den Fördergeldern für den kommunalen Straßenbau, ihr redet mit dem Kreis regelmäßig mit mehreren Jahren Vorschau, was aus Sicht des Kreises in welchem Jahr erforderlich ist, und zwar Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Wir fördern aus diesem Fördertopf durchaus auch überregional bedeutsamere Stadt- und Gemeindestraßen.
Das wird gemeinsam im Gespräch in eine Pipeline gebracht und wir bescheiden dann regelmäßig nach einem geführten Gespräch. Deswegen gibt es auch keine Ablehnung, weil es ein Prozess von Verständigung ist, mit den Kreisen entsprechende Vorbereitungen zu treffen, was denn wann dran sein soll. Damit sorgen wir dafür, dass jeder Kreis regelmäßig in etwa ein vergleichbares Finanzvolumen hat. Das haut nicht auf den Punkt hin. Wenn Sie auf einen Kreis 1,7 Millionen pro Jahr geben, dann gibt es mal ein Jahr, da hat er nur Aufträge für 1,5 Millionen und der Nächste würde ihn so weit darüber hinausschießen, dass er es nicht mehr bekommt, dann hat ein anderer Kreis mal ein bisschen mehr.
Insoweit nehmen wir Feinjustierungen vor, aber die Größenordnung bleibt der Vergleich. Es ist der Versuch, eine gewisse Gleichbehandlung innerhalb des Landes zu
bewirken. Und umgekehrt, glaube ich, haben Sie eine große Gefahr, wenn Sie denn sagen, derjenige, der seine Straße grottig behandelt, wird bei einer landesweiten Priorisierung hinterher möglichst gut behandelt, weil die, die versucht haben, sich wenigstens ein bisschen Geld bereitzuhalten, und vor allen Dingen in der Unterhaltung mit kleineren Maßnahmen dafür Sorge getragen haben, dass vielleicht ein Standard der Note „Drei“ eingehalten wird, die werden im Zweifel „bestraft“, weil der, der in den letzten Jahren ein bisschen weniger aufmerksam war und lauter Noten „Vier“ oder „Fünf“ produziert hat, nach diesem System vorrücken müsste. Ich glaube deshalb, dass die Regionalisierung der Mittel nicht dumm ist, dass man sagt, wir gucken auch immer, dass alle Kreise in etwa gleichbehandelt werden, und dann schauen wir nur innerhalb der Kreise, wo wir helfen.
Bei dieser Priorisierung verlassen wir uns ein Stück weit auf die kreiseigenen Priorisierungsvorgaben, weil wir innerhalb der Kreise denken. Dann brauche ich bloß ein kohärentes System innerhalb des Kreises und da haben sich die Kreise für verschiedene Dinge entschieden. Das akzeptieren wir. Noch mal: Wenn wir es nicht täten, müssen wir die Kosten aufwenden, wir müssten dann als konnexe Aufwände diese Kosten ersetzen, erstens, und zweitens glauben wir auch, dass es wichtig ist, dass innerhalb des Kreises eine vernünftige Priorisierung stattfindet. Das tut sie nach den Erkenntnissen, die wir für diese Kleine Anfrage sammeln durften, zwischenzeitlich sehr deutlich.