Protokoll der Sitzung vom 13.09.2018

merken wir im Übrigen, wie auch rechtliche Gutachten aufgebracht werden, die deutlich sagen, ihr könnt keine 100-Prozent-Versorgung verlangen, wenn ihr damit nicht andere rechtliche Rahmenbedingungen schafft. Solange ihr sagt, wir versteigern das und haben eine bewusste Orientierung auf den marktwirtschaftlichen Prozess, gibt es Rechtsgutachten, die sagen, dann könnt ihr keine 100-Prozent-Versorgungsauflage machen und ihr könnt auch keine machen, die alle Gemeinde- und Kreisstraßen erfasst. Da kann man jetzt wahrscheinlich juristisch auch ein Gegengutachten schreiben, aber erst mal muss man zur Kenntnis nehmen, dass das zurzeit vom Grundgesetz gewählte Modell es uns auch an der Stelle nicht ganz leicht macht zu sagen, wir könnten überall mit 100 Prozent ran.

Deshalb war ich für den Mobilfunkgipfel dankbar. Der Mobilfunkgipfel war im Juli, Mitte Juli 2018. Er hat verschiedenste Beteiligte an den Tisch gebracht und es haben sich insbesondere die drei Mobilfunknetzbetreiber zu weiteren, über die bisherigen Versorgungsauflagen, die sie verpflichtend erfüllen müssen, hinausgehenden freiwilligen Zusagen bewegt. Und auch das haben sie gesagt: Danach sollen bis 31.12.2020 99 Prozent der Haushalte in Deutschland – kleine, aber feine Nuancierung in der Formulierung –, bis Ende 2021 dann 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland erfüllt sein. Auch da sind wir eher wieder Ende 2021 mit dabei, denn 99 Prozent bundesweit ist wirtschaftlich leichter machbar, wenn Sie in NRW 99,3 erreichen, dann sind Sie bei uns trotzdem im Zweifel nur bei 97 oder 98 Prozent aufgrund der Haushaltszahlen und müssen hier erst bis 2021 liefern. Aber auch da gilt wieder, nicht Fläche, sondern Haushalte, das Problem also nur bemessen gelöst.

Es gibt aber – das ist der entscheidende Punkt für mich – zumindest im Protokoll des Mobilfunkgipfels ein Versprechen, sich weißer Flecken anzunehmen, die weißen Flecken zu identifizieren und zu verabreden, wer sie füllt, und an der Stelle insbesondere ein nationales Roaming auch fest zuzusagen. Das heißt, wenn einer der drei Riesen auf einem weißen Fleck, bei uns zum Beispiel auf dem Darß, errichtet, wird er für die anderen beiden mit freigeben und sie werden nutzen. Also zumindest für diese unterversorgten Bereiche ist nationales Roaming nach meiner Überzeugung unabdingbar, damit wir den ohnehin kostenträchtigen Aufbau einzelner Masten dann zumindest für alle drei Netze öffnen. Das ist zurzeit vorgesehen im entsprechenden nationalen Mobilfunkgipfelprotokoll.

Meine Damen und Herren, nationales Roaming kann selbstverständlich kosteneffizienten Ausbau erleichtern und unterstützen, erstens da, wo wir schon einzelne Anbieter haben, indem man den anderen ermöglicht, draufzugehen, zweitens dort, wo schon einer bereit ist zu errichten oder ein weißer Fleck besteht, indem man sich die weißen Flecken aufteilt und dann für die anderen öffnet und dadurch zügig, hoffe ich zumindest, weiße Flecken Stück für Stück weiter erschließt.

Ziel des Antrages ist die Verbesserung der Mobilfunkversorgung, das unterschreibe ich zu 100 Prozent. Ich glaube, dass wir mittelfristig eine bundespolitische Debatte brauchen, ob man den Daseinsvorsorgebegriff noch mal bewusster in Angriff nimmt. Die Themen werden zwischenzeitlich so viel wichtiger, als sie es in den 90ern möglicherweise waren, dass es heute tatsächlich schon Daseinsvorsorgenähe entfaltet hat. Bund und Bundes

netzagentur sind diejenigen, die wir mit diesem Antrag im Ziel haben. Sie sollten genau überwachen, dass die Mobilfunknetzbetreiber auch tatsächlich weiße Lücken schließen.

Und Ihr Hinweis ist, wir möchten eine Karte anlegen. Die hätte ich im Übrigen gerne längst angelegt gehabt. Die drei Mobilfunknetzbetreiber weigern sich bisher, detaillierte georeferenzierte Daten zur Verfügung zu stellen, und berufen sich dabei auf Wettbewerbsschutz. Die entsprechenden Daten liefern sie nur an die Bundesnetzagentur. Wir haben immer sehr schöne Karten bekommen, die haben so eine Vogelperspektive, dass sie auf eine DIN-A4-Seite passen. Da kann ich Ihnen nicht mal für eine größere Ortslage wie Greifswald halbwegs verlässlich sagen, wo die Versorgung aus der Sicht der Karten besteht. Und noch mal, die Karten sind errechnet und gucken darauf, ob ich außerhalb eines Gebäudes Empfang habe, nicht innerhalb eines Gebäudes.

Aber auch da hat der nationale Mobilfunkgipfel ein Versprechen gemacht, nämlich das Versprechen, dass an den Bund die Daten geliefert werden, der Bund die sehr fein austariert aufeinanderlegt und wir darüber die weißen Flecken ermitteln können. Wir bemühen uns zurzeit, diese Kartenmaterialien des Bundes hinterher zu bekommen, weil wir genau mit denen Ihre berechtigte Frage beantworten können und dann hoffen – und das haben wir ausgelöst –, dass wir in Gesprächen, die wir auf Landesebene mit den Beteiligten führen wollen, auch noch mal aufs Land bezogen sagen können, welche weißen Flecken würden wir uns als Erste wünschen und welche kann man uns als Erste anbieten.

Deshalb haben wir die drei Mobilfunkanbieter Ende dieses Monats zu uns ins Haus eingeladen, um genau das mit ihnen noch einmal auf das Land bezogen zu besprechen. Wir hoffen, dass wir dort aus der Bundesvogelperspektive runtergebrochen in unsere konkrete Fläche auch schon erste Abreden hinbekommen und insbesondere Ihrem berechtigten Ansinnen nähertreten können, zusammen mit dem Mobilfunkbetreiber, dass wir sehr kleinteilige Datenlagen bekommen, damit wir in diesem Lande die entsprechenden weißen Flecken überhaupt identifiziert bekommen.

Ich freue mich über den Antrag, wünsche gutes Gelingen und hoffe, dass wir da gemeinsam vorgehen. Die Baustelle bleibt gleichwohl, glaube ich, eine große, nämlich die Frage, ob man Daseinsvorsorge definieren will für Mobilfunk und für Festnetz und sich da ein Stück weit irgendwann auch noch mal ans Grundgesetz herantraut. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Kröger.

Wertes Präsidium! Liebe Abgeordnete! Werte Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Eins vorweg: Wir werden diesem Antrag zustimmen. Allerdings, meine Damen und Herren, gibt es natürlich einiges klarzustellen, einiges ist auch schon angesprochen davon. Zum einen sollten wir aufhören, mit schwammigen Begriffen wie „Marktversagen“ herumzuwerfen. Das Zulassen von Marktlücken in diesem Segment bezeichnen wir als Staatsversagen.

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU – Zuruf von Susann Wippermann, SPD – Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Sie selbst schreiben ja in Ihrer Antragsbegründung, ich zitiere: „Schnelle Datenverbindungen müssen endlich als Teil der Daseinsfürsorge verstanden werden.“ Zitatende. Somit begreifen Sie offensichtlich erst jetzt die Bereitstellung schneller Netze als Staatsaufgabe. Dieses Versäumnis ist zweifelsfrei der Privatisierung der Telekom Anfang der 90er-Jahre geschuldet. Die Privatisierung brachte aufgrund der Wettbewerbssituation durchaus günstigere Preise für den Verbraucher, aber eben auch den Nachteil einer privatwirtschaftlichen Kostenrechnung hinsichtlich der Standorte. Die Folge war, dass weite Teile des ländlichen Raumes fernab der Ballungszentren ohne Mobilfunknetzanbindung blieben.

Bislang hat sich der Staat unter SPD- und CDU-Kanzlern auch wenig in das Geschehen der Mobilfunkbetreiber eingemischt und aus den Landesregierungen kamen ebenfalls keine Impulse. Währenddessen hat sich in der Wirtschaft bereits die Arbeitsplatzbeschreibung des „Mobile Worker“ etabliert, also jemand, der überwiegend kabellos arbeitet. In diesem Bereich vertun wir mit jedem Tag Chancen für den ländlichen Raum, indem wir die flächendeckende Bereitstellung an Bandbreite und Netzqualität im mobilen Bereich weiter aufschieben.

Sehr geehrte Damen und Herren, erst der aktuelle Koalitionsvertrag des Bundes vom 7. Februar 2018 fasst dieses staatliche Manko ein wenig an und schreibt quasi für den Bereich Mobilfunk das Ziel 5G für alle aus. Ich interpretiere das mal einfach so jovial. 5G, machen wir uns nichts vor, das heißt am mobilen Endgerät Download 100 Megabit, Upload 50 Megabit. Das ist 5G, meine Damen und Herren.

Aber dieser 5G-Ausbau hat natürlich auch Chancen, wir haben es schon gehört, es werden neue Sendemasten gebraucht. Und weil wir mit höheren Frequenzen arbeiten und je höher die Frequenz, das deutete auch der Herr Minister schon an, desto enger müssen die Standorte beieinanderliegen. Man vergleicht die Ausbreitung in etwa mit dem des optischen Lichtes. Also was ich nicht sehen kann, wenn ich den Sendemast nicht sehen kann, dann habe ich auch keinen Empfang, heißt es im Umkehrschluss, wenn wir mit diesen Bandbreiten arbeiten. Und 5G ist für den Funkbereich schon eine Herausforderung, was fürs Kabel noch ein Lächeln erfordert.

Die erforderlichen Frequenzen für 5G stehen erst ab 2021 tatsächlich zur Verfügung. Die Bundesnetzagentur wird womöglich diese Frequenzen wieder in einer Auktion versteigern, was den Mobilfunkanbietern mit den damit verbundenen Auflagen sauer aufstößt. Die jetzt angestrebte Öffnung wird meines Wissens auch Anbieter mit erfassen, die selbst nicht investieren, sondern nur Verträge makeln. Ich könnte jetzt hier welche nennen, aber tue das natürlich nicht. Und da haben die Mobilfunkbetreiber natürlich einen zusätzlichen Punkt. Sie selbst investieren, während andere sich nur anklemmen und ihre Verträge makeln. Das ist ein Punkt, der ihnen zusätzlich aufstoßen wird in diesem ganzen Verfahren. Darauf ist heute noch gar nicht hingewiesen worden.

Meine Damen und Herren, trotz der vorgenannten Aspekte hält die Fraktion der AfD das erhebliche öffentliche Interesse für schwerwiegender als einen möglichen Investiti

onsschutz, den man auch in üblicher Weise befristen könnte, auf einen Zeitraum von zwei Jahren vielleicht oder so. Wir stimmen also dem ersten Teil des Antrags zu und dem zweiten Teil, das ist natürlich klar, wenn man nicht weiß, wo die Funklöcher liegen, keine verlässlichen Daten hat, muss man hier tätig werden, denn es geht um die Zukunftschancen für den ländlichen Raum. Die sind ungleich größer, wenn Funk als notwendige Ergänzung der verkabelten Lösung gesehen wird. Es geht hier nicht nur ums autonome Fahren, ich denke auch an die Telemedizin. Was nützt es, wenn der Notfallmediziner beim Patienten angekommen ist und seinen Arzt nicht anfordern kann, weil er im Funkloch sitzt. Deshalb, meine Damen und Herren, ist eine Erfassung der tatsächlichen Netzdichte und -qualität zwingend erforderlich.

Wir schließen uns also auch der Aufforderung der Koalitionäre an, die Landesregierung damit zu beauftragen, den Status quo der gesamten Netzdichte zu erfassen. Wie sich somit unschwer erkennen lässt, gibt es objektive Gründe, dass meine Fraktion dem zweiten Punkt ebenfalls zustimmen wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Herr Kröger, gestatten Sie eine Nachfrage? In Ihrer Rede sah es so aus, als ob Sie Teilen zustimmen wollen und Teilen nicht.

(Andreas Butzki, SPD: Das war sehr wirr.)

Nachfrage? Nee, besteht ja nur aus zwei Teilen...

Nein, es ist die Frage, wollen Sie punktweise abstimmen oder wollen Sie dem...?

Ist kein Antrag auf...?

... ist nicht erforderlich,...

Gut.

... ist nicht erforderlich.

Dann ist es gut. Nur zur Klarstellung.

Ja. Nee, nee.

(Andreas Butzki, SPD: Unsere Präsidentin passt auf.)

Ja, sehr gut. Perfekt.

Alles gut, alles gut. Keine Kommentare weiter, wir haben das Ganze geklärt.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Ich rufe auf für die Fraktion der SPD den Abgeordneten Herrn da Cunha.

(Thomas Krüger, SPD: Der wird das klarstellen.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, über das Thema Mobilfunk zu sprechen, und sehe auch schon, zumindest bei den bisherigen Rednern, dass wir beim Ziel einer flächendeckenden Versorgung denselben Anspruch haben. Ich möchte an der Stelle auch gerne meinen technischen Hintergrund in die Debatte einfließen lassen, und verzeihen Sie mir, wenn ich an der einen oder anderen Stelle vielleicht etwas zu detailliert werde. Ich werde versuchen, nicht allzu viel durcheinanderzubringen, so, wie das im Vorfeld...

Es stellt sich dann einmal die Frage, der Minister und Herr Waldmüller haben schon gesagt, woraus eigentlich diese weißen Flecken resultieren. Ich finde auch sehr gut, dass Herr Minister Pegel diesen Unterschied dargestellt hat zwischen weißen Flecken und Funkzellen, denn ja, an der Stelle unterscheiden wir zwischen den Bereichen, wo Funkzellen wirklich vorhanden sind, und denen, wo möglicherweise gar keine sind. Wenn man will, ist mehr oder weniger wieder die böse Physik an der ganzen Sache schuld, denn der Mobilfunk breitet sich nicht, wir haben eben gehört, so ähnlich wie Licht, das stimmt nicht ganz, so ähnlich wie Wellen eigentlich breitet sich das aus,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

mehr oder weniger, wie wenn man einen Tropfen ins Wasser fallen lässt und dann sieht man die Wellenausbreitung. Und da, wo Hindernisse sind, das ist nicht unbedingt optisch, das hat eher was mit Ausbreitung zu tun, es werden auch Wellen reflektiert, insbesondere können aber beispielsweise, der Minister hat es ausgeführt, Gebäude dazu führen, dass Wellen gebrochen werden, abgeleitet werden, absorbiert werden. Es kann aber auch der Boden dazu führen und natürlich, wenn der Boden es kann, sind ganz große Hindernisse Berge.

Der eine oder andere Funker unter Ihnen, ich spreche insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der freiwilligen Feuerwehren, des THW, der Rettungsdienste an, die alle eine Funkausbildung gemacht haben, die haben sich mit diesem Phänomen auch schon beschäftigt,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

denn im Einsatzgeschehen ist es relativ wichtig, auch zu wissen, wo kann ich funken und wo nicht und wenn ich mal gar keinen Empfang habe, dass ich vielleicht an eine höhere Stelle gehen muss, sodass ich vielleicht mal einen Schritt weiter muss.

(Andreas Butzki, SPD: In Ribnitz-Damgarten.)

Vom Boden beispielsweise werden die Funkwellen reflektiert. In Mecklenburg-Vorpommern, muss man erst mal feststellen, sind wir vor allem ein Flächenland und man könnte natürlich meinen, das ist ja ganz toll, wir sind ein Flächenland, wir können ein paar Funktürme aufbauen und haben das ganze Land versorgt, also mehr oder weniger wäre es sogar einfacher als in den großen Städten, wo wir das Problem haben, dass wir auf engstem Raum möglichst viele verschiedene Personen versorgen müssen. Wenn man sich die letzten Zahlen von einem der großen Netzbetreiber anschaut, in der Urlaubszeit auch in Mecklenburg gab es, glaube ich, allein bei der Datenübertragung in diesem Sommer über 20 Prozent