nach einem entsprechenden Diskurs auch innerhalb der Landesregierung. Dann machen wir das normale Prozedere, dass ein entsprechender Gesetzentwurf hier in den Rechtsausschuss kommt, dann kann darüber diskutiert werden, was ja eben auch angemahnt worden ist, und dann kommt irgendwann das Ergebnis, dass der Landtag hier sagt, wir sind angesichts der Probleme, die bestehen, trotzdem mit dieser gesetzlichen Regelung einverstanden oder eben nicht, wenn sie nicht reicht, aber man soll das bitte in Ruhe vorbereiten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will jetzt mal andere Punkte aufgreifen. Herr Kollege Ritter hat es angeführt, dass es in einer Vielzahl von Bundesländern und auch im Bund inzwischen entsprechende Regelungen gibt. Nach meinem Kenntnisstand sind es, ich glaube, die Hälfte der Bundesländer, die tatsächlich eine entsprechende Regelung haben. Das Bundesland Thüringen – und das meine ich jetzt nicht als Kritik, weil Herr Ramelow in der Linkspartei ist, ich will damit nur mal die Problematik deutlich machen –, die Regierung in Thüringen hat einen Gesetzentwurf zur Regelung dieser Karenzzeiten vorgelegt. Ich erlaube mir, an einer Stelle darauf hinzuweisen, welche Probleme alleine schon in der Formulierung eines solchen Gesetzentwurfes bestehen. Da heißt es, ich erlaube mir, aus dem Gesetzentwurf zu zitieren, da geht es darum, ich zitiere den ganzen Absatz 1 aus Paragraf 5b des Gesetzentwurfes: „Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung in den ersten 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.“ Jetzt kommt es: „Von einer Beeinträchtigung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die angestrebte Beschäftigung
soll, in denen das ehemalige Mitglied der Landesregierung während der letzten 18 Monate seiner Amtszeit tätig war,“ – da das Beispiel des Wirtschaftsministers,
wie grenze ich dann diesen Tätigkeitsbereich überhaupt ab, weil ich kann ja nicht ein allgemeines Beschäftigungsverbot aussprechen –, „oder
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das soll jetzt keine Kritik an den Kollegen in Thüringen sein,
Das „Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung“, das sind nicht mal mehr unbestimmte Rechtsbegriffe, das öffnet Tür und Tor für jede Form von Willkür. Es kann nicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Interesse dieses Landtages sein, eine ähnliche oder entsprechende gesetzliche Regelung zu fördern.
Wo oder wie weit die Probleme sind, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion DIE LINKE, das wird in Ihrem eigenen Antrag deutlich. Da schreiben Sie unter Ziffer 4: „nach dem Ausscheiden aus dem Amt für einen bestimmten Zeitraum keiner Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen“
(Vincent Kokert, CDU: Lieber dem Steuerzahler auf der Tasche liegen! Tolles Beispiel! – Peter Ritter, DIE LINKE: So wie jetzt!)
Also ich weiß nicht, was ich machen soll. Eigentlich heißt es schon, wenn die Glocke erklingt, ist hier Ruhe im Raum. Ich habe trotzdem noch mal gesagt, ich bitte um Ruhe. Auch das hat nicht zur Ruhe geführt. Also wenn ich jetzt konsequent wäre, was ich gerne bin, müsste ich einen Ordnungsruf erteilen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will das nur noch mal an dem Antragstext der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE deutlich machen,
wo es auch signifikant ist, wo die Probleme sind. Da heißt es, wie gesagt, unter Ziffer 4 des Antrages: „für einen bestimmten Zeitraum keiner Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachgehen, die mit dem ausgeübten Amt im Zusammenhang stehen“. Und jetzt kommt es: „Ausnahmen sind nur dann unschädlich, wenn kein Zusammen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist ein geschlossener Kreis, den Sie da formulieren, weil wenn es schon vorher keinen Zusammenhang mit dem ausgeübten Amt hat, dann brauche ich keine Ausnahmeregelung. Die Ausnahmeregelung kann ich aber nicht anwenden, wenn es tatsächlich schon einen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit hat. Ich mache das jetzt nicht als Kritik, weil ich hier besserwisserisch irgendetwas sagen will, sondern es zeigt nur, wo die Schwierigkeiten tatsächlich sind, alleine die betreffenden Formulierungen so zu treffen, dass hinterher klar ist, was eigentlich gewollt ist. Wenn es schon so schwierig ist für einen Antragsentwurf, dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird doch auch deutlich, wie schwierig das hinterher tatsächlich für einen Gesetzestext ist, der nicht nur mit irgendwelchen wohlformulierten Formulierungen rüberkommen soll, der nicht nur mit unbestimmten Rechtsbegriffen arbeiten soll, die nachher durch das Landesverfassungsgericht oder wen auch immer ausgelegt werden sollen, sondern der praktikabel ist für die Menschen, die auch nach uns in diesem Land mit solchen Regelungen umgehen müssen. Wir werden den Antrag daher ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Vincent Kokert, CDU: Darf der noch reden? Der hat doch einen Ordnungsruf. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)
Ich bestreite überhaupt nicht, lieber Kollege Schulte, dass die Fragen, die Sie gestellt haben, leicht zu beantworten wären. Deshalb bin ich Ihnen auch dankbar für die sachliche Art und Weise der Auseinandersetzung mit unserem Antrag, die Sie hier durchgeführt haben.
Ein Stück weit Gegensatz sind die Argumente des Kollegen Ehlers, der uns hier mit Vorwürfen konfrontiert hat bis hin zu Berufsverboten. Die Vorwürfe, die Sie hier konstruiert haben, lieber Kollege Ehlers, vielleicht ist es Ihnen gar nicht so aufgefallen, müssten Sie dann auch an die Ministerpräsidentin richten, die in ihrer Eigenschaft als Bundesministerin schon auf Bundesebene solche Entscheidungen mit getroffen hat, mit diesen Erfahrungen ins Land gekommen ist und gesagt hat, wir machen das jetzt mal.
Dass das seine Zeit braucht, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das will ich Ihnen gern eingestehen. Wir haben in unserer Begründung des Antrages aber zum Beispiel ebenfalls auf unseren Antrag auf Drucksache 6/2823 verwiesen. Wissen Sie, welches Datum der trägt? 26.03.2014. Wir haben jetzt 2018. Da frage ich mich,
da frage ich mich: Wie lange wollen Sie denn noch? Ich habe nicht umsonst die Frage an den Innenminister gestellt, wo gesagt wird, am Ende des Prüfprozesses steht ein Ergebnis. Ja, wann ist denn dieses Ende? „Jahrtausendende“ rief dann der Kollege Kokert dazwischen.
Das ist ja dann schon mal eine Ansage. Aber wer so lapidar mit solchen Dingen umgeht, der veralbert die Leute draußen,