Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, damit wir ein klares Zeichen nach Berlin entsenden, dass auch die Landespolitik Mecklenburg-Vorpommerns sowohl Georgien als auch die Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer anerkennt. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das deutsche Asylrecht ist fest im Grundgesetz verankert. Es ist Ausdruck unserer Werte und auch des Verantwortungsbewusstseins. Wer politisch verfolgt wird, dem gewähren wir Schutz. Zur Realität gehört aber auch die Einsicht, das ganze Asylthema findet in erster Linie weder im juristischen Proseminar noch auf dem Richtertisch oder in den Gesprächskreisen in der Hilfsorganisation statt, sondern es findet in der Gesellschaft, unter der Bevölkerung statt. Es sind die Menschen in unserem Land, die sich mit der Auswirkung des Asylrechtes und mit den Entwicklungen der letzten Jahre befassen. Es sind die Menschen in unserem Land, die sehr genau die Entwicklung zu dieser Thematik beobachten.
Deswegen ist die Politik gehalten, das Asylrecht so auszugestalten, dass es die Bevölkerung mittragen kann und es den völkerrechtlichen Vereinbarungen entspricht. Ich bin Innenminister unseres Landes. Mir muss niemand erzählen, wie schwierig sich dieser Weg gestaltet. Ich halte es auf der einen Seite für grundfalsch, sich dem Thema blauäugig und naiv zu nähern. Auf der anderen Seite dürfen wir aber auch nicht so tun, den Rechtspopulisten hier auf den Leim zu gehen und ihren oftmals menschenverachtenden und grundgesetzlich falschen Vorstellungen zu diesem Thema. Denn die Mitte ist bei dem Thema der richtige Weg. Dazu gehört, Schutzbedürftigen Schutz zu gewähren und ihnen eine gute Integration zu ermöglichen. Dazu gehört aber eben auch, das geltende Recht konsequent umzusetzen und durchzusetzen, um Fehlentwicklungen zu unterbinden beziehungsweise abzuschaffen.
Bezieht man sich auf diese Debatte zu dem vorliegenden Antrag, muss man feststellen, wir haben dringenden Handlungsbedarf bei den sicheren Herkunftsländern. Im Jahr 2017 betrug die Anerkennungsquote für Georgien 0,6 Prozent, für Algerien 2 Prozent, für Marokko 4,1 Prozent und für Tunesien 2,7 Prozent. Meine Damen und Herren, es ist und bleibt ein Fakt, diese vier Länder sind sicher und es wird Zeit, dass sie endlich auch als sichere Herkunftsländer aufgenommen werden.
Das BAMF hat bereits auf der Grundlage des geltenden Rechts erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Asylverfahren von Staatsangehörigen der vier Staaten prioritär zu bearbeiten und möglichst schnell zu entscheiden. Der Effekt ist allerdings überschaubar. Tatsächlich verharren die Zugänge aus diesen Staaten auf einem hohen Niveau. Deshalb müssen wir an die rechtlichen Grundlagen ran. Hierzu liegt, wie erwähnt, im Bundesrat ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer. Durch das geplante Gesetz wird für Behörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich festgelegt, dass ein von einem Flüchtling eines solchen Staates gestellter Asylantrag grundsätzlich als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist. Die Regelung verbessert die Möglichkeit, aussichtslose Asylanträge rascher zu bearbeiten und den Aufenthalt in Deutschland schneller zu beenden.
Konkret ändert sich Folgendes: Die Ausreisefrist verkürzt sich auf eine Woche. Eine Klage ist innerhalb einer Wo
che zu erheben und hat keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht soll grundsätzlich innerhalb einer Woche über den Antrag entscheiden. Unterm Strich werden nicht nur die Verfahren beschleunigt, sondern es wird auch der Anreiz erheblich reduziert, Asyl aus nicht asylrelevanten Gründen zu beantragen. Dass das Ganze funktioniert, haben wir ja bereits erlebt nach der Einstufung der Westbalkanstaaten und dann auch dementsprechend feststellen können.
Wir hatten noch 2015 wahnsinnig hohe Zugänge beispielsweise aus Albanien und Montenegro. Das sah schon wenige Monate später ganz anders aus. Wichtig: Für alle sicheren Herkunftsstaaten gilt aber gleichermaßen, dass es auch erfolgreiche Asylanträge gibt. Wer nachweisen kann, dass er in einem sicheren Herkunftsland tatsächlich verfolgt wird, der wird auch zukünftig Schutz bei uns, in unserem Land erhalten. Das ist ja auch im Grundgesetz verbrieft, aber es öffnet nicht die Tür grundsätzlich. Ich erinnere an die Zahlen, die ich gerade genannt habe, über erfolgreiche Asylanträge aus den Staaten, die nun im Wesentlichen sehr gering gewesen seien. Die Einzelfallprüfung findet auch weiterhin in jedem Fall statt. Für besonders schutzbedürftige Fluchtgruppen ist sogar eine spezielle Rechtsberatung im BAMF eingerichtet.
Insbesondere für meine Kollegen von der Fraktion DIE LINKE wird interessant sein, vor der Einstufung der vier genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten hat sich die Bundesregierung anhand der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse ein Gesamturteil über die für eine Verfolgung bedeutsamen Verhältnisse in diesen Staaten gebildet. Nach sorgfältiger Prüfung ist sie (die Bundesregierung) zu dem Ergebnis gekommen, dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort generell systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind.
Wer also weiter verneint, dass diese Staaten sichere Herkunftsländer sind, soll doch bitte mal Nachweise vorlegen. Da interessieren mich nicht die Nachweise vom Hörensagen oder die gefühlte Lage einzelner Gruppen, sondern da interessieren mich – da interessieren auch meine Kollegen und den Bund – ausschließlich die Fakten, meine Damen und Herren.
Damit kommen wir zu den Kollegen von den GRÜNEN. Im Bundesrat fehlen nach wie vor wenige Stimmen für eine Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Es hängt an den Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung zum heutigen Zeitpunkt. Da kann sich ja in den nächsten Tagen noch etwas ändern. CDU und SPD sind sich einig, es wurde auch im Koalitionsvertrag im Bund festgehalten, und auch die Landesregierung wird dem zustimmen. Da rennen Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der AfD, offene Türen ein,
(Vincent Kokert, CDU: Das überrascht Sie doch jetzt aber nicht, oder?! Warum? Ist doch logisch, wenn die das in Berlin festlegen, wird hier eine Große Koalition das Gleiche machen.)
Bekannt ist allerdings, bekannt an der ganzen Situation für mich ist allerdings, dass die GRÜNEN nach meinen Informationen in den letztendlich gescheiterten Koalitionsverhandlungen von CDU, GRÜNEN und FDP zu dem Thema „Einstufung als sichere Herkunftsländer“ bereits zugestimmt hatten. Ich kann zwar verstehen, dass sich die GRÜNEN heute nicht darauf festnageln lassen wollen oder möglicherweise ihre Überlegungen vergessen haben, aber sie können auch nach meiner festen Überzeugung nicht mehr so tun, als wäre die Einstufung zu sicheren Herkunftsländern Teufelszeug.
Insofern appelliere ich an die Parteispitze der GRÜNEN, an Ministerpräsident Kretschmann und an die grünen stellvertretenden Ministerpräsidenten in den jeweiligen Ländern: Hören Sie bitte endlich auf mit der ideologisch geprägten und völlig unsinnigen Blockade des Bundesrates! Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu! Glauben Sie mir, auch Ihnen werden das die Menschen auf der Straße und in unserem Land danken. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Herren, ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wenn es diesen großen Diskussionsbedarf gibt, würde ich den doch bitte in der Lobby führen,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist keine Alternative und schon gar keine Alternative für Deutschland. Der Antrag ist inkonsequent und er ist heuchlerisch.
Die Diskussion um die sicheren und angeblich sicheren Maghrebstaaten wurde neu entfacht durch den Attentäter Anis Amri aus Tunesien. Als Argument, den Asylschutz
Das ist eher ein Vorwand. Die Maghrebstaaten nehmen zu großen Teilen die Menschen auch überhaupt nicht zurück. Was wollen Sie mit diesen Menschen machen? Wollen Sie sie auf dem Grund des Mittelmeeres begraben oder in der Wüste abkippen, so, wie es in Libyen passiert?
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird von der AfD aufgefordert, dem Gesetz zur Einstufung der Maghrebstaaten und Georgiens als sichere Herkunftsländer im Bundesrat zuzustimmen.
Das kann man tun, wenn man sich das Ergebnis von 2016 und die aktuellen Konstellationen vor Augen führt. Man kann aber auch in den Koalitionsvertrag unserer Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen schauen. Hier heißt es unter anderem unter Ziffer 405: „Die Koalitionspartner … setzen sich für eine menschenwürdige Asyl- und Flüchtlingspolitik ein.“
Meine Damen und Herren, diese Ausrichtung unserer Koalition müsste selbstverständlich erstens zur Ablehnung des vorliegenden Antrages und zweitens zur Ablehnung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung im Bundesrat führen, denn mit einer menschenwürdigen Asyl- und Flüchtlingspolitik waren bereits der sogenannte Asylkompromiss von 1992 und die 1993 in Kraft getretene Regelung der sicheren Herkunftsstaaten kaum zu vereinbaren.