verfolgt im Grunde zwei Ziele: die Beschleunigung der Abschiebung im Asylverfahren und die Abschreckung vor der Flucht nach Deutschland.
Da die Bundesregierung laut Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE selbst lediglich mit einer Verkürzung der Bearbeitungsdauer um jeweils zehn Minuten rechnet, setzt sie vor allem auf Abschreckung.
Neben der grundsätzlichen Kritik an dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ist vor allem die damit verbundene Beweislastumkehr scharf zu kritisieren. Die Asylsuchenden müssen die gesetzliche Sicherheitsvermutung für den Staat außer Kraft setzten. Sie müssen die Vermutung des Gesetzgebers widerlegen und die allgemeinen Verhältnisse im Staat ihrer Herkunft für die Furcht vor Verfolgung glaubhaft machen.
Die Ausländerinnen und Ausländer müssen also nach dieser Konzeption nicht nur Tatsachen vortragen, aus denen sich die individuelle politische Verfolgung ergibt, sondern, dass in dem betroffenen Staat generell politisch verfolgt wird.
Viel schwerwiegender aber ist, dass diese Anforderung der individuellen Verbürgung des Asylgrundrechts widerspricht.
Meine Damen und Herren, diese Belastung der Menschen und die Entlastung des Bundesamtes und der Gerichte von einer umfassenden Prüfung erhöht die Anforderungen an Prüfumfang und Prüfintensität für den Gesetzgeber erheblich. Bei der von Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz vorgegebenen Prüfung der Rechtslage, Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse darf es nicht bei einer abstrakten und generellen Prüfung bleiben. Das entsprechende Prüfergebnis des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zu den Maghrebstaaten und Georgien lässt an der Rechtsmäßigkeit dieses Entwurfes erheblich zweifeln. In allen vier Staaten listet die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen und politische Willkürmaßnahmen auf,
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie wissen doch genau, selbst Frau Schwesig hat ein Problem damit.)
Meine Damen und Herren, auch für das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht ist etwa Tunesien alles, nur kein sicheres Land. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, dass Asylanträge aus diesen Staaten weiterhin individuell und gründlich geprüft werden, anstatt die Länder pauschal für sicher zu erklären. Selbst in den Reihen der Union setzt leises Nachdenken ein. Für Roderich Kiesewetter, Obmann im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages, ist es inzwischen nicht mehr ausgeschlossen, dass dieser Gesetzentwurf grundge
Lassen Sie uns also nicht nur gemeinsam diesen Antrag ablehnen, appellieren wir an unsere Landesregierung, sich am rot-roten Brandenburg oder am rot-rot-grünen Berlin zu orientieren
und diesen Gesetzentwurf nicht Wirklichkeit werden zu lassen. Über Fehlentwicklungen in den angeblich sicheren Staaten Albanien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Montenegro
spricht heute nach der Erklärung nämlich niemand mehr. Auch das sollte uns Mahnung sein. Schauen Sie sich die Situation der Rom und Romni dort an! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nun nacheinander so ziemlich gegenteilige Sichtweisen hier vorgestellt bekommen oder gegenteilige Anschauungen zu den Sachverhalten insgesamt, zu den Einschätzungen insgesamt.
Aber wie dem auch sei, Herr Kramer, langsam machen Sie schon ein bisschen einen verzweifelten Eindruck – ah, da hinten ist er! –,
denn jedes Mal ein Thema zu finden, wo Sie noch mal Ihre Position zu Ausländern insgesamt, zu uns Kommenden und deren angeblicher Kriminalität, die Sie immer im Vordergrund sehen, hier noch mal …
Das hat er gerade gesagt. Er hat wieder auf die Kriminalität von Ausländern, gerade aus diesen hier bezeichneten Staaten, da auch afrikanische dabei sind,...
Langsam nimmt das hier einen ziemlich verzweifelten Charakter an, denn die Situation ist, wie sie ist. Der Innenminister hat das hier vorgetragen, die Verabredung auf Bundesebene. Wir haben einen Beschluss des Bundestages. Der Bundesrat muss zustimmen und da hapert es. Wie die Situation ist, wie sich das Land verhalten will oder wird, das hat der Innenminister hier auch gesagt.
Fakt ist aber ja wohl, dass auch in den zurückliegenden Jahren die Anerkennungsrate aus den hier bezeichneten Staaten verschwindend gering war. Fakt ist auch, dass wir mit den meisten Staaten bereits seit vielen Jahren auch Rückführungsabkommen oder Rücknahmeabkommen als Bundesrepublik Deutschland haben. Für Marokko gilt das schon seit 1998.
Ob es funktioniert oder nicht, will ich mal dahingestellt sein lassen. Also grundsätzlich ist der Fakt, dass, wenn Menschen aus diesen Staaten, was die Fluchtursachen angeht, anerkannt werden, dass das nicht erst seit heute umstritten ist, sondern die Anerkennungsrate seit vielen Jahren verschwindend gering ist.
Wichtig ist, dass die Einzelfallprüfung stattfindet. Wenn man Bedenken dagegen haben kann, dass das funktioniert, wenn wir hier durch den Bundesratsbeschluss zu einem beschleunigten Verfahren kommen – der Innenminister hat beschrieben, wie das aussieht, eine Woche, dann steht die Entscheidung, oder innerhalb einer Woche –, wenn man dann natürlich die Befürchtung in diesem Zusammenhang äußern würde, was Frau Larisch aber, glaube ich, gar nicht mal getan hat, dass die Einzelfallprüfung gegebenenfalls durchaus erforderlich ist, weil man tatsächlich auch aus diesen Herkunftsländern berechtigte Asylgrundlagen mitbringt, dann könnte man natürlich sagen, vielleicht ist der Zeitraum ganz einfach zu kurz. Aber das waren keine Bedenken, die hier vorgetragen wurden.
Aber einen Antrag hier vorzulegen für einen relativ klaren Sachverhalt und uns hier im Parlament aufzufordern,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMV unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem auch Georgien und die sogenannten Maghrebstaaten als sichere Herkunftsstaaten eingeordnet werden sollen. Wir haben immer noch, tatsächlich auch heute noch – ich habe es auch schon mehrfach in meinen Reden ausgeführt –, sehr hohe Asylzahlen. Derzeit sind es nach aktuellen Zahlen immer noch 15.000 Asylanträge pro Monat. Also wenn teilweise davon die Rede ist, dass wir jetzt nicht mehr so hohe Zugangszahlen haben, dann ist das falsch. Es ist noch immer erheblicher Handlungsbedarf, sodass wir uns inhaltlich auf jeden Fall für diesen Gesetzentwurf aussprechen.
Den Antrag lehnen wir aber ab, weil das einfach hier der falsche Antragsgegner ist. Er richtet sich gegen die Landesregierung,