Das alles ist nichts, was wir in kurzer Zeit schaffen. Deswegen wird es eine kleine Novelle der Wohnraumförderrichtlinie geben, damit wir weiterhin handlungsfähig sind. Aber wir werden uns schon auf eine neue einstellen, wo man diese Fragen, glaube ich, gemeinsam mal beantworten muss und wo ich auch nicht auf jede Frage schon eine Antwort habe, Frau Kröger. Ich finde, das sind spannende Prozesse im Energieausschuss, und lade herzlich ein, die Überlegungen gemeinsam anzustellen. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Debatte, habe jetzt 57 Sekunden überzogen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU thematisiert eine Studie „Wie brüchig ist die soziale Architektur unserer Städte?“. Dort ist das alles sehr umfangreich dargestellt. Vieles hat insbesondere der Herr Kollege Albrecht schon genannt: die negativen Folgen der Segregation oder der sozialen Entmischung, wie der Minister sagte. Das betrifft eben auch die Entmischung von Kindern, die dann schlechtere Bildungschancen haben. Auch das wurde bereits genannt. Es muss also etwas getan werden, um dieser weiteren Entmischung entgegenzuwirken.
Bei der ethnischen Segregation, vorwiegend in den westdeutschen Großstädten, haben wir bis 2014 einen Rückgang. Die Studie geht bis 2014. Da muss man abwarten, wie sich das in Zukunft weiterentwickelt. Das Thema sollten wir, denke ich, auch für uns in Mecklenburg-Vorpommern im Auge behalten.
Wenn es so dringenden Redebedarf auf der Regierungsbank gibt, dann haben wir dafür einen Raum eingerichtet, der es den Ministern ermöglicht, Gespräche zu führen, ohne hier die Redner zu stören. Ich bitte, davon Gebrauch zu machen.
In der Studie kommen auch einige durchaus nicht zu erwartende Folgerungen zu Wort, zum Beispiel, dass die Höhe der Mieten keinen Einfluss auf das Ausmaß der Segregation hat, jedenfalls im Durchschnitt nicht. Das ist natürlich in jeder Stadt ein bisschen anders, aber damit wäre ja nicht unbedingt zu rechnen gewesen, spricht allerdings auch dafür, dass man durchaus auch dem frei finanzierten Wohnungsbau einen kleinen entsprechenden Raum geben sollte, indem dort genügend Bauland ausgewiesen wird.
Die Armutssegregation steigt mit der Zunahme der Anzahl der Sozialwohnungen im Durchschnitt. Jetzt ist natürlich die Frage: Ist dieser kausale Zusammenhang einfach so holzschnittartig darstellbar oder liegt es vielleicht daran, dass die Sozialwohnungen an den falschen Stellen gebaut werden, also quasi dort, wo die sozial Schwachen schon geballt sind? Das muss untersucht werden. In der Studie werden ja, wie gesagt, hauptsächlich nur Rostock und Schwerin thematisiert, und bevor man das nicht verifiziert hat, denke ich, kann man gar nicht genau sagen, ob denn nun weiterer sozialer Wohnungsbau überhaupt sinnvoll ist und, wenn ja, in welchem Umfang und wie.
Ein weiteres interessantes Element wurde bisher noch nicht genannt: Das Vorhandensein von Privatschulen
wirkt der Segregation in den Wohnquartieren entgegen. Das spricht also dafür, dass man eventuell der sozialen Segregation durch den Bau von Privatschulen entgegenwirken könnte. Das ist ein bisschen paradox, aber gut, das ist dort aufgeführt. Die soziale Entmischung führt in den benachteiligten Quartieren zu einer Zunahme der Abhängigkeit von Sozialtransfers. Das ist ja nun das, was wir nicht wollen. Deshalb müssen wir dem entgegenwirken und das untersuchen, ob das nun mit Sozialwohnungen machbar ist. Unsere Fraktion bezweifelt das sehr stark, aber gut.
Herr Krüger, ich habe gesagt, dass es davon abhängt, wo man den sozialen Wohnungsbau macht, im Vortext, wenn Sie zugehört hätten.
Ihr Antrag ist doch durchaus sinnvoll, das erst mal zu untersuchen, wie die Situation in Mecklenburg-Vorpommern in den Mittelzentren ist. Ich weiß nicht, warum Sie mich das fragen, aber ist gut.
Es gibt natürlich auch noch andere Ursachen für diese Segregation. Das ist zum einen die Nullzinspolitik der EZB, die zu einer Vermögenspreisinflation durch die Flucht in das Betongold führt. Das ist eben eine verfehlte Notenbankpolitik, auf die wir hier natürlich keinen Einfluss haben in Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch das gehört dazu, dass Investoren jetzt natürlich in Immobilien gehen und dass das zu starken Preisanstiegen führt. Die Baulandpreise in Mecklenburg-Vorpommern sind seit 1995 deutlich gestiegen, in größeren Städten um bis zu 170 Prozent. Die Grundstückskosten inklusive der Grunderwerbsteuer machen circa 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten aus. Auch das ist eine Stellschraube. Das stammt übrigens aus einem Papier des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern, das den meisten hier wahrscheinlich auch bekannt ist.
Wir haben weitere Kostensteigerungen durch das EEGWärmegesetz, durch die Energieeinsparverordnung. Die Mautkosten steigen. Die sind für Baustellen durchaus erheblich durch die nötigen Materialtransporte. Auch das sollte man mal auf den Schirm nehmen und nicht immer nur einfach mehr Geld, immer mehr Steuergeld ausgeben. Das allein wird das Problem nicht lösen. Das ist etwas komplexer. Wir schauen dieser Untersuchung der Regierungsfraktionen interessiert entgegen und werden uns dann sicherlich zu gegebener Zeit darüber weiter unterhalten. – Vielen Dank.
Stelle unserer baupolitischen Sprecherin, die erkrankt ist und der ich natürlich an dieser Stelle gute Besserung wünsche.
Meine Damen und Herren, neben dem steigenden Wohnungsmangel in den Großstädten ist dort ein weiteres Phänomen, die Entmischung oder neudeutsch die Segregation zu beobachten. Die Studie des Wissenschaftszentrums Berlin „Wie brüchig ist die soziale Architektur unserer Städte?“, die hier schon angesprochen worden ist, kommt zu der Erkenntnis, dass auch und gerade in Städten wie Schwerin und Rostock die Segregation stark ausgeprägt ist.
Dies, meine Damen und Herren, stellt für sich gestellt noch kein Problem dar, problematisch wird es erst dann, wenn diese Segregation zu sozialen Spannungen oder zu sozialen und gesellschaftlichen Fehlentwicklungen führt, denn eines steht fest, Segregation hat es immer gegeben und wird es auch in Zukunft geben. In klassischen Einwanderungsländern wie den USA gibt es noch heute Wohngebiete mit der Bezeichnung „Chinatown“ oder italienische und deutsche Bereiche. Auch im Rahmen der aktuellen Migration wird deutlich, dass Migranten dorthin ziehen, wo sprachliche, familiäre, aber auch kulturelle Nähe zu finden sind. Diese sogenannte ethnische Segregation führt zwangsläufig zur räumlich ungleichen Verteilung von Migranten und zu unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Städte.
In dieser Studie wurde die soziale Segregation, die sich im Wesentlichen an den Einkommen der Familien ausrichtet, betrachtet. Ergebnis sind zum Beispiel sogenannte Gettobildungen am Rande der Städte. Ganz besonders herrscht dieses Problem vor, wenn in den Innenstädten nicht ausreichend Bauland beziehungsweise sozialer Wohnraum zur Verfügung steht. Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der sogenannten demografischen Segregation, bei der sich bestimmte Altersgruppen in bestimmten Stadtteilen ansiedeln.
Meine Damen und Herren, auf die ethnische und demografische Segregation geht unser Antrag nicht ein, vielmehr legt er das Augenmerk auf die soziale Entflechtung, die seit der Wende auch besonders in ostdeutschen Großstädten zugenommen hat. Gerade in den 90er-Jahren haben sich viele Familien Wohneigentum geschaffen. Dies führte dazu, dass Menschen mit dafür ausreichendem Einkommen oft auf Randgebiete der Großstädte oder in sogenannte B-Plan-Gebiete der Randgemeinden zogen. Schwerin ist hierfür ein hervorragendes Beispiel. Lange Zeit wurde im Rahmen der Stadtplanung die Ausweisung neuer Baugebiete regelrecht vergessen, man könnte fast sagen, verschlafen, sodass sich Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes Wohneigentum in den Dörfern am Rande der Stadt schufen. Diese Entwicklung führte letztendlich dazu, dass gut ausgebildete, wohlsituierte Menschen die Stadt Schwerin, aber auch Rostock verließen.
Ein weiteres Fortschreiten der sozialen Segregation war mit der Einführung der Hartz-IV-Leistungen und der Wohnungszuweisungen zu verzeichnen. Wenn es auch vor diesen Reformen der Schröder-Regierung einen massiven Leerstand in Plattenbaubereichen gab, griff der Staat mit der Neuregelung durch Hartz IV unmittelbar in den Wohnungsmarkt der Städte ein. Grundsicherungsempfängern wurde eine Wohnung mit entsprechendem Preisniveau an geeigneter Stelle vermittelt. Dadurch
wurden diese Gebiete für andere Einwohnerschichten unattraktiv und es kam mancherorts zur sogenannten Gettoisierung.
Dies, meine Damen und Herren, sind einige Feststellungen aus dem Gutachten des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung. Ob diese und andere Feststellungen für Schwerin und Rostock tatsächlich zutreffen, ist fraglich. Ebenso ist fraglich, ob die Politik der Landesregierung der Entwicklung der Segregation wird entgegenwirken können. Zuständig dafür sind zunächst die betroffenen Kommunen. Wir unterstützen unseren Koalitionspartner dahin gehend, eine eingehende Prüfung dieser Studie vorzunehmen und gegebenenfalls regionalisierte Vertiefungen zu erörtern.
Meine Damen und Herren, ich habe gerade am Montag eine interessante Berechnung gelesen, die von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Landkreis Ludwigslust-Parchim erstellt wurde, wo es um Bedarfe im unteren Marktsegment geht als Ausgangspunkt für Kalkulationen für Beihilfen. Diese geht schon ein Stück in die Tiefe des Wohnungsmarktes außerhalb großer Städte. Ich wüsste allerdings nicht, dass es so etwas flächendeckend gibt. Daher bitte ich Sie auch, unserem Antrag zuzustimmen.
Ich komme nun zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern“. Das Thema „Soziale Wohnraumpolitik“ wird derzeit in ganz Deutschland diskutiert. Es vergeht kaum ein Landtag, in dem die Fraktion DIE LINKE nicht den sozialen Wohnungsbau thematisiert. Heute nun kommt sie mit der Forderung, die soziale Wohnraumförderung des Landes aufzustocken und langfristig zu sichern. Wie immer geht es um mehr staatliche Förderung, um mehr staatliche Regulierung. Das ist aus unserer Sicht nicht der richtige Lösungsansatz. Unbestritten ist, dass besonders in Ballungszentren der Wohnungsmarkt aufgrund des Bevölkerungswachstums, aber auch des Zuzugs junger Menschen aus dem Gleichgewicht geraten ist. So geht die Bundesregierung davon aus, dass jährlich mindestens 350.000 neue Wohnungen in Deutschland entstehen müssen, um den vorhandenen Bedarf zu decken.
Wir, die CDU-Fraktion, wollen ein vielfältiges Wohnungsangebot zu verschiedenen Preisen und in unterschiedlicher Ausstattung ermöglichen. Auch wir sprechen uns für mehr Neubau, für mehr Wohneigentum, aber auch für weniger Regulierung in diesem Bereich aus. Um der drohenden Wohnungsknappheit in einigen Städten zu begegnen und bezahlbare Mieten zu sichern, ist es unseres Erachtens notwendig, neben Investitionen in den Neubau von Wohnungen auch die Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum zu unterstützen. Hierbei sehen wir staatliche Investitionen, die Verstetigung der Wohnraumförderung und die Senkung der Baunebenkosten als notwendig an. Darüber hinaus wollen wir eine zeitlich begrenzte Sonderabschreibung, um Anreize für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau zu schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im August dieses Jahres hat unsere Fraktion ein Schreiben des Bauverbandes erreicht, indem er deutlich darstellt, wo die Kostentreiber am Bau liegen. Allen voran haben Auflagen zum Klimaschutz mit dem EEG und der Energiesparverordnung die Baukosten im Vergleich zum Jahr 2000 um einen Faktor von 132 Prozent steigen lassen. Die Personalkosten sind seit 2012 um circa 25 Prozent gestiegen.
Weitere Belastungen kamen durch Lkw-Maut, die Preissteigerung bei Rohstoffen und die Entsorgung von Bauabfällen hinzu. Das Baugeschehen Stand Mai 2018 im Wohnungsbau ist nach Aussagen des Bauverbandes um fast 60 Prozent zum Mai des Vorjahres zurückgegangen, aber ab August konnte dieser konjunkturell negative Trend aufgefangen werden, im Wohnungsbau jedoch nicht. Dies, meine Damen und Herren, führt zur Verknappung des Angebots und damit zu steigenden Preisen. Damit rückt das gemeinsame Ziel nach bezahlbarem Wohnraum in weite Ferne.
Nun noch zum zweiten Punkt des Antrages der Fraktion DIE LINKE. Wie Sie wissen, wird aktuell die Förderrichtlinie Wohnungsbau Sozial fortgeschrieben. Gleichzeitig haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, dass ein Teil der Kompensationsmittel des Bundes in einem Sondervermögen des Landes gesichert wird. Dieses Sondervermögen soll zweckbestimmend errichtet werden und erhalten bleiben. Der Einsatz der Rückflüsse aus Darlehen der Landeswohnraumförderung unterliegt dem Haushaltsgesetz. Diese Mittel fließen grundsätzlich in den Globalhaushalt des Landes zurück.
Festzuhalten bleibt, dass der von Ihnen vorgelegte Antrag nicht dazu beiträgt, die Situation am Wohnungsmarkt zu verbessern. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer Studie festgestellt, ich darf zitieren: „Schließlich kann der Bau neuer Sozialwohnungen den ärmsten Wohnungsnachfragern nicht zu bezahlbarem Wohnraum verhelfen, wenn aufgrund des knappen oder teuren Baulands und hoher Baukosten – die auch durch die strikten Baustandards verursacht werden – die Kostenmiete bereits so hoch ist, dass diese Gruppe sie sich nicht leisten kann.“ Die FAZ berichtete am Montag von einer, ich zitiere, der „wohl umfassendsten Studie über den Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Wohnungsausgaben und der Einkommensungleichheit in Deutschland“. Fazit dort: Der Wohnkostenanstieg verstärkt die Ungleichheit. „Hingegen spielt der aktuell in Deutschland heißdiskutierte Rückgang von Sozialwohnungen … eine untergeordnete Rolle.“
Gerade auch Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, fordern immer neuere Standards im Bereich der Energieeinsparung und des Klimaschutzes, aber auch im Bereich der Gehaltsentwicklung. Inwieweit dies mit der Bereitstellung von sozialem Wohnraum in Übereinstimmung zu bringen ist, das können Sie uns sicherlich dann erklären. Meine Fraktion wird den Antrag Ihrer Fraktion ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Gäste! Mit dem Antrag der Koalition wird auch für mich als Abgeordnete ein zentrales Thema in meinem Wahlkreis Rostock-Evershagen angesprochen.
Das Problem der sozialräumlichen Segregation – ich benutze dieses Wort nur ein Mal, es ist schrecklich – sehe ich als Vertreterin in der Stadtteilversammlung in der
Praxis. Die Leerstandsquoten am Mietwohnungsmarkt in den Städten tendieren in Mecklenburg-Vorpommern – besonders nachteilig für die noch bezahlbaren Mieten für Rentner und alleinstehende Menschen – in Richtung Vollauslastung. Es kann nicht sein, dass aus Profitgründen das Tafelsilber, nämlich stadteigene Wohnungen, an private Investoren verscherbelt wird und die nicht gerade auf Rosen gebetteten Mieter in Existenzängste getrieben werden. Stadteigene Grundstücke werden verkauft, auf denen sofort Sozialwohnungen gebaut werden könnten, mit der Auflage, aber 20 Prozent Sozialwohnungen müssten dabei garantiert werden. Der große Rest von 80 Prozent müsste natürlich Rendite bringen – verständlich bei einem privaten Investor.
Es sollte ein Grundrecht sein, dass jeder Mensch einen Anspruch auf ein Dach überm Kopf hat. Prekäre Löhne, niedrige Renten sind die Vorzeichen, dass immer mehr Menschen nur noch verzweifelt in die Zukunft sehen können. Eigentum schaffen, das wünschen sich die Menschen, aber da der Arbeitsmarkt überwiegend von Zeitverträgen und Mindestlohn regiert wird und nur ein gewisser Prozentsatz in der Lage ist, auch dieses zu wuppen, weiß die Regierung, was auf sie zukommt. Es ist die verdammte Pflicht, nicht gewinnorientiert zu handeln, sondern noch heute mit der Fürsorge gegenüber ihrer Bevölkerung zu beginnen.
2016 waren laut BAG-Wohnungslosenhilfe 860.000 Menschen wohnungslos. 2017 bis 2018 werden weitere 350.000 Menschen, also ungefähr 1,2 Millionen Menschen ohne Obdach sein. Aber Herr Senator Bockhahn hat hier im Parlament gesagt, die Obdachlosen, zumindest in Rostock, wollen ja gar keine Wohnung. Das sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!