Ohne Hilfe reproduzieren sich problembehaftete Lebenswege viel zu oft. Wenn aber im direkten Wohnumfeld eben jede Hilfe und Kontakte wegbrechen, die Vorbilder fehlen, beispielsweise die Eltern von Freunden, muss die Gesellschaft über Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Angebote vorhalten. Eine gut durchdachte Stadtentwicklungsplanung und der Bau von bezahlbarem Wohnraum überall im Stadtgebiet, die gute soziale Durchmischung in Wohnvierteln ist folglich ein erstrebenswertes Ziel, hilft es doch sogar, gesellschaftliche Folgekosten zu minimieren.
Die bisherige Förderung sozialen Wohnraums führt eher zu einer Verstärkung der Konzentration von Menschen mit geringem Einkommen beziehungsweise Transferleistungsempfängern und ihren Folgeproblemen in bestimmten Vierteln, das heißt, wir müssen unseren bisherigen Grundansatz der Fördermechanismen überdenken und weiterentwickeln. Die Landesregierung wird entsprechend aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen Konzepte zu entwickeln, wie wir eine bessere soziale Durchmischung in unseren Städten erreichen können.
Meine Damen und Herren, Wien, mehrfach als lebenswerteste Stadt der Welt ausgezeichnet, ist mit seiner jahrzehntelangen Wohnraumpolitik hierbei ein Vorbild. Wir müssen nicht nur darüber sprechen, mehr Geld ins bestehende System zu geben, sondern wir müssen darüber sprechen, wie wir dieses Geld zielgerichtet besser einsetzen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass wir zum Beispiel in meiner Heimatstadt Rostock das in Planung befindliche Wohnbauviertel am Standort Werftdreieck entsprechend entwickeln. Ein Wiener Architekturbüro hat hier den Wettbewerb nicht unverdient gewonnen. Auf Grundlage dieses Entwurfes ist es möglich, für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum umzusetzen. So könnten 20 Prozent als sozial geförderter, 30 Prozent
Dafür sind zwei Voraussetzungen nötig: Erstens muss die Bürgerschaft als Gesellschafter der städtischen Wohnungsgesellschaft WIRO die dafür notwendigen Beschlüsse fassen, und zweitens muss das Land Mecklenburg-Vorpommern dann auch bereit sein, die finanziellen Mittel zur Förderung bereitzustellen. Unser Ansatz zeigt somit auch den Unterschied zum Antrag der LINKEN. Einfach nur mehr Geld ins System würde bestehende Problemlagen eher zementieren. Das stellt im Übrigen auch die Studie zur sozialen Architektur unserer Städte fest.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, mit Blick auf die kommunalen Einflussmöglichkeiten hinsichtlich des geförderten Wohnraums können wir Kommunen nur empfehlen, diese Gestaltungsmöglichkeiten in den eigenen Händen zu behalten, sprich kein kommunales Wohneigentum zu privatisieren. Hier verweise ich auf das Ansinnen der Stadt Grimmen, ihren kommunalen Wohnungsbestand zur Haushaltskonsolidierung zu privatisieren. Ich kann nur hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Grimmen sich klar dagegen aussprechen.
Aber auch mit einer gut durchdachten, langfristig angelegten Wohnpolitik, zum Beispiel durch Konzeptausschreibung oder Erbbaupachtvergaben halten die Kommunen das Heft des Handelns in der Hand. Auch dies konnten wir deutlich aus Wien mitnehmen. Aber auch die Stadt München hat diesen Weg eingeschlagen, wie die Teilnehmer auf der kürzlich stattgefundenen Wohnungsbaukonferenz in Rostock erfahren haben.
Unser gemeinsames Ziel muss es aber sein, auch innerhalb des eigenen Mietbestandes eine bessere soziale Durchmischung zu erreichen. Stadtplanerisch muss in den großen Städten zweigleisig gedacht werden. Neben der Schaffung von gefördertem Wohnraum in guten Stadtlagen benötigt man auch eine deutliche Aufwertung bestehender Viertel, um die dort bestehenden Abwärtstendenzen zu stoppen. Die konsequente Fort- und Weiterentwicklung der Städtebauförderung auf hohem Niveau ist hier unbedingt notwendig. Die Förderprogramme „Soziale Stadt“, „Stadtumbau“ und weitere sind hier wichtige Instrumente.
Aber auch die aktuelle Förderrichtlinie zum sozialen Wohnungsbau muss neu gedacht und weiterentwickelt werden.
So darf der sogenannte zweite Förderweg nicht mehr ausgeschlossen werden, geht es doch darum, auch Menschen mit mittlerem Einkommen mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das heißt, dass die Nettokaltmiete dann nach dem zweiten Förderweg bei circa 7,50 Euro pro Quadratmeter liegen sollte und nicht wie heute bei Neubauten bei 10 bis 12 und mehr Euro beträgt.
Meine Damen und Herren, dies kann die Landespolitik nicht im Alleingang, sondern es geht nur gemeinsam mit der kommunalen Ebene. Hierfür müssen die Integrierten
Stadtentwicklungskonzepte auf Grundlage vertiefender Untersuchungen für unsere Städte im Land zum Beispiel auch durch das Wissenschaftszentrum Berlin überarbeitet werden. Bis jetzt liegen uns ja nur die Erkenntnisse und Analysen für die Hansestadt Rostock und Schwerin vor, nicht aber für weitere Städte in unserem Land.
Die ausreichende Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist eine zentrale Aufgabe des Bundes, des Landes und der Kommunen. Und wenn wir über bezahlbares Wohnen sprechen, müssen wir auch schauen, welche Möglichkeiten seitens der Kommunen bestehen, Baukosten zu senken. Hier gibt es gute Ansätze mit Aufstockungen und Anbauten im Bestand. Oder da Bauflächen immer knapper werden, müssen die Städte, wo es geht, in die Höhe wachsen. Auch die Stellplatzsatzungen können, wenn sie sinnvoll angewendet werden, die Baukosten senken. Das Bündnis beziehungsweise die Allianz für das Wohnen ist konsequent in diesen Umsetzungsprozess mit einzubeziehen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Frage nach bezahlbarem Wohnraum, verbunden mit der sozialen Segregation, dürfen wir nicht dem freien Markt überlassen. Die Stadt Wien und auch die Stadt München zeigen, dass eine gut durchdachte langfristige Wohnraumpolitik im Zusammenspiel von Land und Kommune die aktuellen Herausforderungen meistern kann. Lassen Sie uns diese Aufgabe gemeinsam angehen! Mein SPD-Landtagskollege Jörg Heydorn wird in der folgenden Debatte weitere und vertiefende Ausführungen zum vorliegenden Antrag machen. Ich freue mich auf die anschließenden Ausführungen und Ihre Redebeiträge und bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Ich möchte an dieser Stelle eine Besuchergruppe bei uns recht herzlich willkommen heißen. Es sind Studierende der Fachhochschule Güstrow. Herzlich willkommen!
Die Begründung für die Fraktion DIE LINKE macht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kröger. Bitte schön, Frau Kröger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So sollte ein Morgen nicht anfangen. Also ein Tipp für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn Sie Ihre Rede auf dem I-Pad schreiben, schicken Sie sie irgendjemandem oder drucken Sie sie aus! Wenn das I-Pad morgens nicht angeht, hat man ein Problem.
Was mich freut – damit will ich anfangen –, ist, dass sowohl unsere Fraktion als auch SPD und CDU einen Antrag eingereicht haben zur heutigen Landtagssitzung, der sich mit der sozialen Wohnraumförderung beschäftigt. Das ist erst mal gut, darüber kann man sich freuen,
weil es zeigt, dass uns dieses Thema wichtig ist, dass das Thema dem Landtag wichtig ist. Das ist auch richtig so, denn nicht nur in Rostock und in Greifswald sind die Wohnungsmärkte sehr angespannt und viele Menschen suchen nach bezahlbarem Wohnraum, sondern auch anderenorts ist die Situation sehr schwierig.
In den touristischen Hochburgen – auch darüber haben wir schon oft gesprochen – ist bezahlbarer Wohnraum sehr knapp. Vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Hotellerie und Gastronomie haben hier große Probleme, überhaupt noch Wohnungen zu finden, müssen oft außerhalb der Orte wohnen, in denen sie arbeiten, mit entsprechenden Arbeitswegen. Gerade in dieser Branche hat man ja auch oft einen sehr langen und sehr unterschiedlichen Schichtdienst. Das ist natürlich keine gute Situation. Ansonsten ist die Lage im Land sehr heterogen. Herr Albrecht hat es gesagt, anderenorts haben wir Leerstand, der unsaniert ist, unattraktiv ist und natürlich für die Wohnungsunternehmen auch eine finanzielle Belastung bedeutet. Auch an dieser Stelle kann ich nur noch mal wiederholen, wie wichtig es ist, hier zu einer effektiven Entschuldung zu kommen, weil natürlich nicht nur die Wohnungsunternehmen, sondern logischerweise auch die Kommunen mit diesen Problemen enorm zu tun haben.
Was wollen wir heute? Schauen wir uns mal Ihren Antrag zuerst an, Herr Albrecht hat ihn ja eingebracht. Der Landtag stellt also fest, dass die wissenschaftliche Studie „des Wissenschaftszentrums Berlin“ – da geht es um soziale Segregation der Städte Ostdeutschlands, Rostock und Schwerin sind ja dort bedauerlicherweise negativ besonders hervorgetreten, weil die Segregation dort ganz krass ausgebildet ist, darauf wird hingewiesen – darauf hinweist, „dass eine auf sozialen Ausgleich und gesellschaftlichen Zusammenhalt angelegte Wohnraumpolitik und Stadtentwicklungsplanung die Bereitstellung von ausreichendem und angemessenem Wohnraum und Entwicklung von Wohnquartieren nicht allein dem freien Markt überlassen werden sollte“. Das ist natürlich richtig.
Auf der anderen Seite muss ich auch sagen – und viele, die Kommunalpolitik machen, wissen das –, wirklich überraschend sind diese Ergebnisse nicht. Ich glaube, dass die Studie dafür gut war, uns allen noch mal die Augen zu öffnen und das Thema neu zu platzieren, sich jetzt auch in den beiden betroffenen Kommunen der Segregation, der Stadtentwicklung und der Wohnraumpolitik noch mal neu zuzuwenden. Aber wirklich neu sind die Erkenntnisse auch nicht. Darüber reden wir seit Jahren schon, wie die Situation in den Städten ist, dass Menschen mit geringem Einkommen, die also sehr wenig Geld haben, in bestimmten Vierteln wohnen, weil nur noch dort bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist und sie aus dem innerstädtischen Bereichen verdrängt werden durch die steigende Miete.
Wir haben im Rahmen unserer Kinderarmutskampagne, wo DIE LINKE ja schon sehr lange aktiv ist, immer wieder auf die Risiken für Kinder und Jugendliche hingewiesen. Herr Albrecht sprach das vorhin an. Allerdings, finde ich, sollten wir jetzt auch nicht so überrascht tun, denn wie die soziale Situation in diesen Brennpunkten ist, das wissen wir lange, und auch da hätte man natürlich schon längst handeln können.
Das ist das eine, dieser Feststellungsteil, der richtig ist, aber eben auch keine neue Erkenntnis darstellt.
Womit ich ein Problem habe, ist der zweite Teil: „Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern fordert die Landesregierung auf zu prüfen“ – zu prüfen! –, „wie die Ergebnisse der Studie“ zusammen mit den Städten „in die Weiterentwicklung sozialer Wohnraumpolitik … einbezogen werden können“. Also, wie können die Ergebnisse, die nochmaligen Einsichten, die wir jetzt haben, in eine Weiterentwicklung der Wohnraumpolitik einbezogen werden? Ja, wie denn? Es wäre ja gut gewesen, wenn Sie das gleich aufschreiben.
Dann kommt der zweite Teil: „und dem Landtag gegebenenfalls Vorschläge zu unterbreiten, wie bestehende Förderinstrumentarien gegebenenfalls entsprechend angepasst werden können“.
Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehen. Wir hatten die Diskussion im zuständigen Ausschuss auch schon, und dort hat der zuständige Minister Herr Pegel darauf hingewiesen, dass die Förderrichtlinie novelliert werden soll. Wir haben auch im Landtag darüber schon mal diskutiert. Wir haben damals als LINKE unser Unverständnis darüber geäußert, dass das so lange dauert, die Richtlinie zu novellieren, auch über die Vorschläge, was man mit der Richtlinie machen kann, sie nämlich aufzuspreizen, der berühmt-berüchtigte zweite Förderweg. Auch das haben wir schon mehrfach vorgeschlagen, nicht nur in dieser Legislaturperiode, sondern auch in der vergangenen.
Und zugegebenermaßen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es ja schön – steter Tropfen höhlt den Stein –, wenn irgendwann, was den sozialen Wohnungsbau angeht, auch mal unsere Vorschläge gehört werden, die wir Ihnen seit Jahren gebetsmühlenartig hier predigen. Warum Sie dafür dann nun extra nach Wien fahren mussten, um irgendwie erleuchtet wiederzukommen, erschließt sich mir nicht. Das ist auch ein bisschen traurig, aber wenigstens ist die Einsicht jetzt da, mal was zu tun. Wir sind gespannt, wann die überarbeitete Richtlinie kommt und wie sie tatsächlich am Ende des Tages aussieht, weil dieses „gegebenenfalls zu prüfen“ und „gegebenenfalls zu ändern“ ist eben auch noch nichts Handfestes. Da sind wir gespannt, wie Ihre Vorschläge aussehen werden.
Dann in Bezug auf unseren Antrag: Herr Albrecht, Sie sagten vorhin so nebenbei, nur mehr Mittel ins System zu geben, würde nicht reichen. Ich glaube, wir wissen alle, dass wir nicht nur Anträge gestellt haben, die darauf Wert gelegt haben, dass die Mittel, die vom Bund kommen, hier auch vollständig eingesetzt werden, sondern wir haben schon mehrfach im Ausschuss und im Landtag ganz konkrete Vorschläge gemacht, wie die Förderung des sozialen Wohnraums konkreter und anders ausgestaltet werden kann. Wir sind damit leider bei Ihnen immer gegen Mauern gelaufen. Es ging ausdrücklich nicht immer nur ums Geld, sondern natürlich auch darum, wie sozialer Wohnungsbau gefördert wird.
Ich habe hier den Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2017, also Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017. Die vom Bund für das Jahr insgesamt bereitgestellten Kompensationsmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro wurden überwiegend zweckentsprechend für die Wohnraumförderung eingesetzt. Allerdings wurden 120 Millionen Euro der Mittel für investive Zwecke außerhalb der Wohnraumförderung eingesetzt. Das betrifft auch Mecklenburg-Vorpommern, genauso, wie es auch Mecklenburg-Vorpommern betrifft, dass aus den Kompensationsmitteln Rücklagen gebildet wurden, statt sie vollständig für die soziale Wohnraumförderung einzusetzen.
Wir hatten ja in der Presse ein kleines Tête-à-Tête, was das Lesen der Mittel angeht. Da bitte ich wirklich darum, ehrlich zu bleiben. Es geht eben nicht nur um die 30,6 oder 30,7 Millionen Euro, sondern es geht auch noch um andere Mittel. Ich möchte dazu den CDU-Kollegen Eckardt Rehberg zitieren, der im Deutschen Bundestag Folgendes sagte: „Ich könnte auch Mecklenburg-Vorpommern nennen. Unser Land bekommt 52 Millionen Euro an Förderung für den sozialen Wohnungsbau, davon werden 18“ – inzwischen ist die Zahl höher – „Millionen Euro ausgegeben. Und die Landesregierung unter SPD und CDU hat entschieden, dass die Mittel nicht in Dörfer mit kleinen Wohnungsgesellschaften fließen dürfen. Ich halte das für schizophren, und deswegen ist mir das auch wirklich ein Anliegen. Hier stellt sich auch die Demokratiefrage. Wir aus Berlin sagen Milliarden Euro für bestimmte Zwecke zu und die Menschen dort zeigen mir den Piepmatz und sagen: Rehberg, hier kommt kein Geld an. – Das muss aufhören. Wenn wir an dieser Stelle eine Änderung des Grundgesetzes vornehmen, gehen wir nach meinem Dafürhalten eines der Kernprobleme an.“
Auch Herr Rehberg hat es mehrere Male betont, dass es eben nicht so ist, dass alle Mittel freiwillig selbstverpflichtend für den sozialen Wohnungsbau ausgegeben werden.
Fakt ist, jeweils 21,3 Millionen Euro werden zwar investiv, aber eben nicht für die Wohnraumförderung eingesetzt. Das ist rechtlich zulässig, keine Frage, wird aber entsprechend heftig kritisiert, auch von uns, und das ist auch richtig so.
Dazu kommt noch das Thema der Darlehen. Auch darauf haben wir schon mehrfach hingewiesen, dass die Rückflüsse aus Darlehen der Landeswohnraumförderung der unterschiedlichen Jahre, die ja in Größenordnungen in den Landeshaushalt zurückfließen, gleich für die soziale Wohnraumförderung genutzt werden könnten. Das passiert bedauerlicherweise nicht. Die Antwort der Landesregierung auf unsere Frage zum Landeshaushaltsentwurf zu den Jahren 2016 und 2017 in Bezug auf die nicht ausgegebenen Mittel der Landeswohnraumförderung lautet wie folgt: „Die vom Bund vereinnahmten und nicht bewilligten Mittel führen in den Jahren 2016 und 2017 zu einer Haushaltsentlastung. Entsprechend der Einsparungen werden diese 2020 und 2022 vorgesehenen Mittel aus dem Gesamthaushalt bereitgestellt.“ Wollen wir hoffen, dass es dann auch so kommt.
Am Ende möchte ich die Ministerpräsidentin zitieren, die Folgendes gesagt hat. Auch Frau Schwesig hat ja in ihrer
Pressemitteilung nach dem Wohnungsgipfel im September 2018 die Wohnungsfrage als eine der großen sozialen Fragen im Land betont. Sie hat Bund, Land und Kommunen in der Verantwortung gesehen und deutlich gemacht, dass die von der Bundesregierung vorgesehenen 5 Milliarden Euro „vollständig für den sozialen Wohnungsbau“ eingesetzt werden sollen. Ich wiederhole mich: vollständig für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden sollen. Wenn das so ist und wenn sie das ernst meint, dann lassen Sie uns das doch endlich tun. Dazu müssen wir etwas an der Förderrichtlinie ändern, damit eben auch...
Gut, dann bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit – ich bin auch fertig – und hoffe, dass nun endlich mal was passiert, wir die Mittel vollständig ausgeben und die Richtlinie angepasst wird. – Vielen Dank.