Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Dann danke ich Ihnen, dass Sie mir zugehört haben. Ich hoffe, dass ich Frau Oldenburg ein bisschen auf meine Seite gezogen habe und sie die Notwendigkeit meines heutigen Redebeitrages dann unterstützt. – Danke schön.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/3408 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung, …

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine sehr geehrten Herren, wir sind in der Abstimmung. Ich hoffe, Sie wissen noch, worüber wir abstimmen wollen.

… sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Beginn der Sitzung haben wir uns darauf verständigt, dass zu gegebener Zeit nach den Beratungen in den Fraktionen bekanntgegeben wird, wann der Zusatztagesordnungspunkt „Bundeswehr“ beraten wird. Zwischenzeitlich haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3427 zum Thema „Mehr Respekt für Bundeswehr“ in der morgigen Sitzung nach dem Tagesordnungspunkt 17 aufzurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, Drucksache 7/3396.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/3396 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, was die Einordnung des Zusatztagesordnungspunktes morgen angeht. Das kommt mir aus Gründen sehr entgegen, deshalb herzlichen Dank, dass Sie dem gefolgt sind.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf meiner Fraktion, zu dem Antrag, den wir jetzt behandeln: Verglichen mit der jahrzehntelangen Debatte zur Bedeutung des 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus ist der vorliegende Gesetzentwurf eher sporadisch. Es hat auch verglichen mit dem Gesetzentwurf viele, viele Jahrzehnte gedauert, bevor in der politischen Debatte in der alten Bundesrepublik vom 8. Mai als dem Jahrestag der Befreiung gesprochen wurde.

Es war im Jahr 1985, als auf einer Gedenkstunde im Bundestag der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner Rede zu eben diesem 40. Jahrestag der Beendigung des Krieges in Europa und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft den 8. Mai als, ich zitiere, „Tag der Befreiung … von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ bezeichnete. Es war eine bemerkenswerte Rede, die auch die politische Debatte hier im Landtag MecklenburgVorpommern zu dieser Thematik durchaus befruchtete.

Es war Bundeskanzler Gerhard Schröder, der am 8. Mai 2000 sagte, ich zitiere wiederum: „Niemand bestreitet heute mehr ernsthaft, dass der 8. Mai 1945 ein Tag der Befreiung gewesen ist – der Befreiung von nationalsozialistischer Herrschaft, von Völkermord und dem Grauen des Krieges.“ Zitatende.

Es war die Zeit 1999 und 2000, als auch Bundeskanzler Gerhard Schröder diese Aussage traf, als hier im Landtag über die Novelle des Sonn- und Feiertagsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern gesprochen worden ist. Ich habe noch mal in den Plenarprotokollen der damaligen 3. Legislaturperiode nachgeschaut, und an der einen oder anderen Stelle muss man wirklich sagen, dass der eine oder andere Redner, vor allen Dingen aus der damaligen Opposition, die bemerkenswerten Erkenntnisse von Richard von Weizsäcker und auch von Gerhard Schröder nicht verstanden und nicht geteilt hat. Das waren sehr emotionsgeladene Diskussionen.

Ich bin ein Stück weit froh, dass ich damals unter den rot-roten Regierungsbedingungen mitwirken konnte, das Sonn- und Feiertagsgesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern zu ändern und den 8. Mai als Gedenktag in das Sonn- und Feiertagsgesetz aufzunehmen. MecklenburgVorpommern war damals das erste Bundesland, das den 8. Mai in dieser Art und Weise in das Sonn- und Feiertagsgesetz aufgenommen hat als Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges.

Ich will auch in Erinnerung rufen, dass es selbst um die Bezeichnung dieses Gedenktages erhebliche Debatten und Auseinandersetzungen hier im Parlament gegeben hat. Aber ich glaube, die Bezeichnung, wie sie für den jetzigen Landesgedenktag gefunden wurde, ist eine gute Bezeichnung, weil sie alle Facetten dieses bedeutenden Tages berührt.

Wenn man sich aber die 20-jährige Geschichte dieses Jahrestages anschaut, so muss man leider feststellen, dass dieser Landesgedenktag, obwohl er Bestandteil des Sonn- und Feiertagsgesetzes in unserem Land ist, noch nicht in alle Bereiche des öffentlichen Lebens Eingang gefunden hat. Es ist für mich immer problematisch, wenn ich höre, dass zum Beispiel auch an diesem 8. Mai noch Kreistagssitzungen stattfinden. Es ist für mich immer noch nicht nachvollziehbar, dass wir es nicht geschafft haben, egal, unter welcher Regierungskonstellation, den 8. Mai in die Flaggenverordnung des Landes aufzunehmen, dass am 8. Mai, dem Gedenktag, genauso Halbmast geflaggt wird wie am Volkstrauertag. Das sind alles Dinge, wo ich spüre, dass wir im Bewusstsein, im Umgang mit diesem Jahrestag noch nicht am Ende angekommen sind.

Nun kommt die Linksfraktion daher – wie der eine oder andere Kollege aus der CDU-Fraktion meint, sehr belie

big – und schlägt nun schon wieder einen neuen Feiertag vor, weil uns ja nix anderes einfällt: Mal ist es der Kindertag, mal ist es der 8. März, heute eben der Tag der Befreiung.

(Sebastian Ehlers, CDU: Sehr flexibel!)

Ich will hier nur sagen, lieber Kollege Ehlers, den Internationalen Frauentag als Feiertag einzuführen, ist keine Idee der Linksfraktion.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Ja, man muss schon immer schön trennen, auch in Kritik untereinander muss man schön trennen, lieber Kollege.

(Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

Es war die Bundesvorsitzende der SPD, die voller Euphorie die Bundesländer aufgefordert hat, dem Beispiel des Landes Berlin zu folgen, den Internationalen Frauentag als gesetzlichen Feiertag auf Länderebene einzuführen. Ich habe dazu nachgefragt, wie die Haltung hier in Mecklenburg-Vorpommern ist. Die Antwort ist gestern, vorgestern eingetrudelt. Man teilt mir dort mit, dass für die Änderung des Feiertagsgesetzes der Landesgesetzgeber zuständig ist. Das hätte ich nicht vermutet.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Schönen Dank, dass Sie mir das noch mal aufgeschrieben haben in der Antwort auf meine Anfrage!

Im Übrigen lässt sich aus der Antwort erkennen, es gäbe keine gesellschaftliche Mehrheit für die Einführung eines solchen Feiertages Internationaler Frauentag, allerdings fehlt der Beleg dafür, wo Sie die Erkenntnis hernehmen, dass es dafür keine gesellschaftliche Mehrheit gibt. Aber das nur als Ausflug, weil es uns nicht darum geht, beliebig mit Feiertagen umzugehen.

Mit dem heutigen Gesetz, was wir Ihnen vorschlagen, geht es auch nicht darum, den 8. Mai als dauerhaften Feiertag hier im Land einzuführen. Wir wollen den 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges nutzen, um ihn im Jahr 2020 einmalig als Feiertag zu begehen. Wir folgen damit dem Land Berlin, welches diese Regelung vor Kurzem eingeführt hat. Insofern können wir an dieser Stelle auch einmal von anderen Bundesländern lernen.

Es erschließt sich mir eigentlich an keiner Stelle ein triftiger Grund, warum wir dieses als einmaligen Feiertag nicht nutzen sollten, zumal es in der Bundesrepublik in der jüngsten Vergangenheit durchaus Beispiele gab, dass man besondere Tage, besondere Anlässe dazu nutzt, einmalige Feiertage einzuführen. Ich erinnere hier an die Regelung, dass der Reformationstag jüngst in den Bundesländern, wo er nicht Feiertag ist, so wie bei uns, aus dem Anlass des Jubiläums zum einmaligen Feiertag erklärt worden ist. Also es gibt keinen Ausschlussgrund, dieses nicht zu machen.

Aber viel wichtiger, viel wichtiger, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mir dann doch der inhaltliche Hintergrund für einen solchen Vorschlag. Ich möchte daher an dieser Stelle ganz gern noch mal aus der Plenardebatte vom 17. Oktober 2001 zitieren. Ich zitiere den von mir geschätzten ehemaligen Kollegen Siegfried Friese aus der

SPD-Fraktion, der sagte, ich zitiere: „Der Innenausschuss hat auf Antrag von PDS und SPD den 8. Mai als Gedenk- und Trauertag für Mecklenburg-Vorpommern in den Gesetzentwurf eingeführt. Diese in der Bundesrepublik neue Regelung soll dem Anliegen dienen, am 8. Mai der Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur angemessen zu gedenken, aber auch der Beendigung des Zweiten Weltkrieges sowie des damit einhergehenden Endes des Genozids an den Juden Europas und anderen Minderheiten. Dieser Tag wird künftig ein Gedenktag sein und kein arbeitsfreier Tag. Mit der Aufnahme des 8. Mai in unseren neuen Kalender sollen diese historischen Daten im öffentlichen Bewusstsein wach gehalten werden.“

Und so Friese weiter: „Meine Damen und Herren! Ich sage abschließend an die zahlreichen Verfassungspatrioten in diesem Hause, zu denen auch ich mich zähle: Der 8. Mai 1945 machte erst den 8. Mai 1949 möglich. Vier Jahre nach Kriegsende, 1949 am 8. Mai, beschloss der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Darum sage ich für die SPD: Den 8. Mai künftig als Gedenktag für Mecklenburg-Vorpommern zu begehen ist gut begründet und setzt einen neuen Akzent im Gedenktagekalender der Länder der Bundesrepublik Deutschland und das ist gut so!“

Das war unsere inhaltliche gemeinsame Basis 2001, als wir den Gedenktag eingeführt haben, und ich denke, auf dieser inhaltlichen gemeinsamen Basis sollten wir uns auch bewegen können, wenn es darum geht, den 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges als einmaligen Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern auszurufen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Und anschließend an die Kollegin Friemann-Jennert in der Debatte zum Kitagesetz, als sie uns gebeten hat, doch so nett zu sein, den Gesetzentwurf zu überweisen, dazu will ich sagen: Solcher Aufforderung bedarf es an uns nicht, weil es gehört für uns zu einem demokratischen Grundprinzip, zu 99,9 Prozent Gesetzentwürfe in die Ausschüsse zu überweisen. Ich bitte vor allen Dingen die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, diesem demokratischen Grundprinzip zu folgen und auch unseren Gesetzentwurf heute einer weiteren Beratung in den Ausschüssen zu unterziehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 210 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Landesregierung die Justizministerin Frau Hoffmeister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den 8. Mai 2020 in Mecklenburg-Vorpommern zu einem einmaligen Feiertag zu erklären und damit den 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges besonders zu feiern – Fragezeichen.

Meine Damen und Herren, wir sind einig, glaube ich, in der Sache. Aufmerksamkeit für diesen besonderen Tag,

für dieses besondere Datum zu schaffen, ist sachlich richtig und zutreffend. Aber bedarf es dazu eines einmaligen gesetzlichen, arbeitsfreien Feiertages? Ich meine, nein.

Am 8. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht. Mit der Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation wurde der Zweite Weltkrieg in Europa offiziell beendet. Ja, der 8. Mai wird in zahlreichen Ländern Europas gefeiert. Dabei wird in erster Linie an die Kapitulation der deutschen Wehrmacht und damit einhergehend an das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa erinnert. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wird Jahr für Jahr an den 8. Mai erinnert, ohne dass dieser Tag seit der Staatsgründung 1949 jemals ein gesetzlicher Feiertag gewesen wäre.

Und, meine Damen und Herren, genau wie Herr Ritter erinnere ich gleichfalls an die bedeutende Rede und die viel zitierte historische Rede, die der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker am 40. Jahrestag des 8. Mai 1945 im Deutschen Bundestag gehalten hat. Das ist eine wichtige und historische Zäsur gewesen.

In der ehemaligen DDR wurde der 8. Mai bis 1966 und anschließend einmalig im Jahr 1985 als Feiertag begangen. Aber, meine Damen und Herren, in MecklenburgVorpommern ist der 8. Mai seit 2002 ein gesetzlicher Gedenktag. Ich muss Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, sicher nicht daran erinnern – und das haben Sie eben auch getan, Herr Ritter –, dass dies auf die Initiative der Fraktionen der SPD und der damaligen PDS zurückgeht. Ausweislich der Landtagsdrucksache 3/2336 wurde, ich zitiere: „Zur Begründung … auf das Anliegen verwiesen, den 8. Mai als Tag der Befreiung von der nationalsozialistischen Terrordiktatur und der Beendigung des 2. Weltkrieges sowie dem damit einhergehenden Ende des Genozides an den Juden Europas durch einen Gedenktag gerecht zu werden und diesen Tag im öffentlichen Bewusstsein wach zu halten.“ Zitatende.

Ich will Ihnen sagen, Herr Ritter, das finde ich, ich persönlich, genau richtig so. Aber nun ein Feiertag? Ist nicht gerade ein Tag des Gedenkens viel besser geeignet, daran zu erinnern, dass im deutschen Namen weltweit so viel Elend, so viel Leid durch den Nationalsozialismus verursacht wurde und welche Mahnung daraus gerade für uns in Deutschland folgt? Ist es nicht viel würdiger auch im Hinblick auf die millionenfachen Opfer, diesen Tag als Gedenktag genau so zu begehen und nicht als einen weiteren arbeits- und schulfreien Tag? Werden wir diesem historischen Ereignis nicht im Gedenken angemessener gerecht, als wenn wir ihn feiern? Für mich sind diese Fragen zu bejahen.

Noch im Frühjahr 2015 sah das offenbar auch die Bundestagsfraktion der LINKEN so, denn mit ihrem Antrag, Bundestagsdrucksache 18/4333, sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, ich zitiere, „dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns folgend – dem 8. Mai … als Tag der Befreiung den Status eines gesetzlichen Gedenktages zu verleihen“.

Meine Damen und Herren, ich vermag nicht zu erkennen, dass ein einmaliger gesetzlicher Feiertag noch besser geeignet sein soll, diesen 75. Jahrestag zu begehen, ihm zu gedenken. Dass das Land Berlin dies beschlossen hat, ändert auch an meiner Beurteilung nichts. Ich meine

daher, wir sollten Ihrem Vorschlag nicht folgen und ihn ablehnen. – Vielen Dank.