In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird insbesondere Airbnb als Vermietungsportal genutzt. Nach eigenen Schätzungen werden durchschnittlich 300 Wohnobjekte zur Miete angeboten. Darunter sind diverse gewerbliche Ferienwohnungen und überwiegend von Studenten bewohnte WG-Zimmer. Die kurzzeitige Vermietung dieser Wohnangebote soll auch in Zukunft bestehen bleiben, damit Studierende in der Zeit der Semesterferien oder in ihrer Abwesenheit eine auf einige Wochen beschränkte Vermietung ihrer Zimmer vornehmen dürfen.
Allerdings werden auch Privatwohnungen nachgewiesenermaßen ganzjährig inseriert, die eine unzulässige Vermietung vermuten lassen, vor allem in besonders nachgefragten Ortsteilen, wo Wohnraum ohnehin knapp ist und von einem hohen Mietpreis gekennzeichnet ist. Diese unzulässigen Vermietungen als Ferienwohnungen verschärfen im gesamten innerstädtischen Bereich – ich rede jetzt von Rostock – und in Warnemünde die Wohnraumsituation, weil sie eben für eine echte und weil sie für eine dauerhafte Vermietung der normalen Wohnungen fehlen.
Meine Damen und Herren, diese Zweckentfremdungen können und wollen wir uns aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in diesen Regionen nicht leisten. Aufgrund der Aktivitäten der Fraktion DIE LINKE, insbesondere Frau Kröger, die bereits 2017 eine Kleine Anfrage diesbezüglich gestellt hat, gehe ich davon aus, dass wir mit unserem Anliegen eine Unterstützung erfahren könnten.
Gerade in Rostock und in Greifswald ist die Situation derart angespannt und wir wissen, wir haben vor einem
halben oder dreiviertel Jahr die Mietpreisbremse für diese Städte beschlossen. Die CDU-Fraktion der Bürgerschaft in Rostock fordert nun, ein Regelungskonzept für die Vermietung von Privatwohnungen über Onlineplattformen und Mitwohnzentralen zu erarbeiten. Es soll das dauerhafte Vermieten dieser Privatwohnungen als Ferienwohnungen einschränken. Dafür fehlt die Ermächtigungsgrundlage, nämlich die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung.
Diese Wohnraumzweckentfremdungsverordnung vom 20.08.1996, mit der Gemeinden festgelegt wurden, die von einem Zweckentfremdungsgebot Gebrauch machen dürfen, ist in unserem Land durch die Verordnung vom 4. Mai 2004 aufgehoben worden,
weil damals die Notwendigkeit nicht mehr vorlag. Deshalb gibt es augenblicklich auch keine Rechtsgrundlage zum Verbot von Zweckentfremdungen von Wohnraum für die Kommunen. Und die Ermächtigungsgrundlage für das seitens der CDU-Fraktion der Bürgerschaft Rostock angestrebte Regelungskonzept fehlt. Nach Artikel 6 – das muss ich jetzt machen – Paragraf 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 04.11.1971, geändert 19.04.2006, sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung ein Genehmigungsvorbehalt für die Zweckentfremdung von Wohnungen zu bestimmen.
Meine Damen und Herren, gerade in großen Städten führt Airbnb zur Verschärfung der Wohnungsmarktsituation. Ich sagte es schon, Abgaben und Steuern werden von diesen Vermietern nicht errichtet. Auflagen, wie sie Hotelbetreiber erfüllen müssen und andere Anbieter auch, also Pensionen, werden nicht berücksichtigt. Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bedarf diese Verhandlung, die in die Freiheitsrechte des Bürgers – also hier wäre es der Vermieter –, da wollen wir eingreifen, einer gesetzlichen Ermächtigung. Weil es diese Rechtsgrundlage zum Verbot von Zweckentfremdungen von Wohnraum für die Gemeinden zurzeit nicht gibt, fordern wir die Landesregierung auf zu prüfen, durch Rechtsverordnung einen Genehmigungsvorbehalt für die Zweckentfremdung von Wohnungen zu ermöglichen. Und ich werbe jetzt schon dafür, verehrte Abgeordnete, diesem Antrag zuzustimmen, und freue mich auf die Aussprache. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es soll also wieder mal eine Regulierung her, die in den Markt eingreift. Es gibt dort innovative Anbieter, die jetzt eben, wie gesagt, über Airbnb, über andere Portale Mietwohnungen in Ferienwohnungen umwandeln. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfin
punktuell besonders, wie die Kollegin Berg sagte, in den größeren Städten und auch in den touristisch relevanten Regionen. Für den ländlichen Raum, denke ich, spielt das kaum oder gar keine Rolle.
Man kann natürlich das Angebot ausweiten: Bauland ausweisen, Studentenwohnheime bauen, Hotels und Beherbergungsstätten bauen, den sozialen Wohnungsbau anschieben, Eigentumswohnungen. Man kann alles Mögliche machen. Wir sehen da eher das primäre Ziel, durch eine Angebotsausweitung darauf zu reagieren. Damit wird man natürlich der Lage punktuell jetzt nicht ad hoc Herr werden, das ist klar, aber man sollte das zumindest damit flankieren.
Die angesprochene Ungleichbehandlung privater und gewerblicher Vermieter ist natürlich ein Problem. Daran kommt man nicht vorbei, dafür braucht man eine Regelung. Aber ansonsten sehen wir in diesem Antrag einfach einen Schaufensterantrag, der ein bisschen zu kurz gesprungen ist. Man muss eben auch dazusagen, wie man das Angebot auf längere Sicht ausweiten will, also eine Lösung auf längere Sicht. Kurzfristig würde Ihr Antrag sicherlich hier und dort einige Probleme lösen, aber, wenn man jetzt noch fünf, sechs Jahre vorausdenkt, dann schafft er das eigentlich nicht. Das geht eben nur durch bauen, bauen und nochmals bauen. Anders werden wir das Problem nicht lösen und daher lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag wollen wir als Koalitionsfraktionen geprüft haben, inwieweit ein rechtlicher Regulierungsrahmen für den Bereich der Kurzzeitvermietung geschaffen werden kann. Wir wollen somit die Zweckentfremdung originären Wohnraums differenziert ausschließen, denn wie es oftmals im Leben ist, sind die Dinge um uns herum nicht per se gut oder schlecht. Genauso ist es auch beim Thema „Kurzzeitvermietung von Wohnraum“.
Dabei ist aber zu unterscheiden zwischen einer temporär befristeten Vermietung von privatem Wohnraum und einer gewerblich orientierten Vermietung von Wohnungen, die oftmals unzulässig und ohne Genehmigung erfolgt. Sprechen wir davon, dass einzelne Zimmer einer Wohnung oder temporär begrenzt auch einmal eine ganze Wohnung an Dritte vermietet werden, die Wohnung an
sich aber dem originären Wohnzweck weiter dient, so ist das durchaus eine sinnvolle Möglichkeit, denn eine temporär begrenzte Vermietung, beispielsweise, wenn man für eine Tätigkeit zwei Monate nicht in der Stadt ist oder es sind Semesterferien, würde nicht zu den Effekten für den Wohnungsmarkt führen.
Meine Damen und Herren, sprechen wir aber davon, dass eine Kurzzeitvermietung eben nicht aus privater Hand und temporär begrenzt erfolgt, sondern ganzjährig und gewerbsmäßig, dann wird es schon schwieriger, denn dann steht die potenzielle Wohnung dem Wohnungsmarkt eben nicht mehr zur Verfügung und verschärft in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Probleme. Bei uns im Land habe ich da vor allem die Städte Rostock und Greifswald im Auge, die nicht umsonst die Mietpreisbremse eingeführt haben. Wir leben im Zeitalter der Plattformökonomie, sprich, digitale Plattformen vertreiben Dinge, die ihnen gar nicht gehören. So bietet Uber beispielsweise Mobilität an, besitzt aber kein einziges Fahrzeug, und mit dem Siegeszug von Internetplattformen wie Airbnb, die der Kurzzeitvermietung, sprich der Vermittlung von Ferienzimmern oder -wohnungen, zu einem Aufschwung verholfen haben, ergibt sich gerade in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein neuer Handlungsdruck. Dabei besitzt Airbnb keine einzige Wohnung, bietet aber Kurzzeitvermietung von Wohnraum an.
Dieser digitale Plattformkapitalismus kann aber auch positive Effekte haben wie beispielsweise die einfache Aufbesserung des Haushaltseinkommens. Er kann aber auch negative Effekte habe wie die Umgehung von Arbeitnehmerrechten oder das Erzeugen zusätzlicher Engpässe in angespannten Wohnungsmärkten, wenn Wohnungen gewerbsmäßig komplett an Touristen vermietet werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, Wohnraum ist zum Wohnen da und ich bin dankbar, dass unser Koalitionspartner diese Anregung für den Titel des Antrages übernommen hat, denn dieser einfach klingende Grundsatz bringt unser Anliegen kurz und knapp auf den Punkt: Wir wollen, dass Wohnraum möglichst nicht zweckentfremdet verwendet wird. Wir wollen, dass die Gemeinden im Land wieder gute Möglichkeiten an die Hand bekommen, gegen eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Der Reiz von Anbietern wie Airbnb für Touristen ist es, dass die tatsächlich oder vermeintlich von privat angemietete Wohnung natürlich den Charme des authentischen Urlaubs versprüht.
Tatsächlich gibt es auch ausreichend Angebote, bei denen beispielsweise Gästezimmer in regulär genutzten Wohnungen angeboten werden. Es gibt aber auch ausreichend Angebote, bei denen die vermeintlich authentische Wohnung nie wirklich bewohnt wurde, sondern lediglich als Ferienwohnung vermietet wird. Die Renditen solcher Vermietungen sind beachtlich. Wenn ich zwei Zimmer, Küche, Bad für 750 Euro/warm pro Monat für 85 Euro pro Tag vermieten kann, dann erreiche ich nach neun Tagen die Gewinnzone, wo mir die Kurzzeitvermietung mehr einbringt als die reguläre Vermietung. Somit liegt zwischen Schwarz und Weiß, zwischen Böse und Gut bei der Kurzzeitvermietung ein weites Feld an Grautönen.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass potenzieller Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten nicht dem Markt entzogen wird und damit das Problem noch vergrößert. Eigentümer müssen aber auch die Möglichkeit haben, ihr Eigentum wirtschaftlich zu nutzen. Die Lösungsansätze sind daher nicht einfach. Wann beginnt die gewerbliche Nutzung? Wann ist eine Kurzzeitvermietung unzulässig? Ist eine Untervermietung von 90 Tagen pro Kalenderjahr noch okay oder dürfen es nicht mehr als 40 Tage sein? Welche Auflagen müssen Wohnungen bei Kurzzeitvermietung erfüllen? Sollten alle kurzzeitvermieteten Wohnungen registriert und angemeldet sein? Ich kann gerade letzter Option durchaus etwas abgewinnen.
Berlin, Hamburg und auch Städte überall auf der Welt gehen mit dem Problem ganz unterschiedlich um. Darum wird die Landesregierung auch aufgefordert, nicht einfach nur die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung aus 2004 wieder in Kraft zu setzen, welche übrigens nur neun Gemeinden im Land erfasste, sondern es geht darum, basierend auf Lösungsansätzen in anderen Städten einen Vorschlag zu erarbeiten, der die eben skizzierten Probleme berücksichtigt. Wichtig ist uns hierbei, dass wir der kommunalen Ebene die richtigen Werkzeuge an die Hand geben, gegen unerwünschte Tendenzen auf dem Wohnungsmarkt vorgehen zu können.
Und, meine Damen und Herren Abgeordnete, machen wir uns nichts vor, die Kurzzeitvermietung selbst ist nicht neu, aber die Art und Weise, wie Kurzzeitvermietung heute abgewickelt wird, die ist in der Tat neu. Darum können wir nicht mit Konzepten von gestern reagieren, sondern müssen uns an dem Jetzt und Heute orientieren. Insofern ist das Thema bei unserem Minister Christian Pegel gut aufgehoben, der ja das Thema Wohnen ebenso bearbeitet wie das Thema Digitalisierung.
Zu den Änderungsanträgen der Fraktionen DIE LINKE und Freie Wähler/BMV möchte ich nur ganz kurz anmerken, dass wir eben noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt haben möchten, sondern erst mal analysiert haben wollen, wie die Situation im Land ist, weil auf dem Darß ist es anders zu bewerten als in der Hansestadt Rostock. Wenn wir wissen, wie sich die Situation vor Ort darstellt, dann werden wir auch entsprechend handeln können. Und zum Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV möchte ich nur ganz kurz sagen: Eine einheitliche Methode wird es wahrscheinlich auch nicht geben, weil es eben schwierig ist, weil wir unterschiedliche Situationen im Land haben.
Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass Sie, auch wenn wir die Änderungsanträge ablehnen, unseren Antrag unterstützen, denn Wohnraum ist zum Wohnen da. – Vielen Dank.
Also ja, lieber Kollege Rainer Albrecht, wir werden diesen Antrag unterstützen, auch wenn Sie bedauerlicherweise unseren Änderungsantrag ablehnen.
wobei ich sagen muss, die Begründung ist schon ein bisschen „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“.
Na doch, es klingt ein bisschen danach, als wenn die SPD völlig zu Recht der Auffassung war, dass wir im Bereich Zweckentfremdungsverordnung was machen müssen im Land mit den von Ihnen auch schon aufgezeigten Problemen,