Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 62. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Klimaschutz ernst nehmen – Rahmenbedingungen für Sektorenkopplung verbessern, Drucksache 7/3409.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Klimaschutz ernst nehmen – Rahmenbedingungen für Sektorenkopplung verbessern – Drucksache 7/3409 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Guten Morgen an der Stelle erst einmal.
Ihnen liegt heute erneut ein Antrag aus unserem energiepolitischen Portfolio vor, diesmal über den Bereich der Sektorenkopplung. Aber lassen Sie mich, bevor wir über die Notwendigkeit sprechen, einmal ganz kurz ein paar einleitende Worte machen: Unter „Sektorenkopplung“ – schwieriger Begriff – verstehen wir im Energiebereich die Kopplung der drei Bereiche Energie, Verkehr und Wärme. In all diesen drei Bereichen wird Energie benötigt. Sie kann in verschiedene Formen umgewandelt werden und könnte eigentlich aus jedem Bereich in den anderen exportiert werden.
Im Bereich der Stromerzeugung und des Verbrauchs sind wir bei uns im Land schon relativ gut. Das wird wahrscheinlich jeder von Ihnen bestätigen können, wenn wir darüber sprechen, wie viel erneuerbare Energie, wie viel Strom wir im letzten Jahr produziert haben. Aber im Bereich „Verkehr und Wärme“ haben wir noch deutliche Ausbaupotenziale. Gleichzeitig sprechen wir beim Strommarkt über einen regulierten Markt. Es gibt nur ein großes Übertragungsnetz in Deutschland, es gibt mehrere Bereiche, aber im Prinzip eine Trasse mit verschiedenen Hochspannungsübertragungsleitungen und nicht viele Parallelen, die von verschiedenen Privaten betrieben werden.
Damit diese verschiedenen Netze finanziert werden können, müssen alle Verbraucher gerechte Gebühren zahlen. Dafür haben wir in einer der vergangenen Sitzungen auch über die Regulierungskammer bei uns im Land gesprochen, wie solche Gebühren berechnet werden. Es müssen sich alle Verbraucher an diesem System beteiligen und entsprechend Netzentgelte zahlen, genauso, wie sie sich daran beteiligen, wenn es zum Beispiel mit der EEG-Pauschale um die Beteiligung am Ausbau der erneuerbaren Energien geht.
Das wird die Herausforderung für die Politik auf Bundesebene in den kommenden Jahren sein, denn dieser Bereich, dieses Gesamtsystem der Netzentgelte, der regu
latorischen Bedingungen ist so strikt, dass Ausnahmen so gut wie nicht möglich sind. Wir haben auf Bundesebene gerade die Frage, wie man das Regulations- und Abgabensystem verbessern kann, wie man im Bereich der Energiewirtschaft es so überarbeiten kann, dass ein effizientes und wirtschaftliches Energiesystem entwickelt werden kann und die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger sinken kann.
Das ist aber nicht die Aufgabe unseres Landtages. Unser Ziel muss es sein, günstigen erneuerbaren Strom auch in anderen Bereichen als im Strommarkt einzusetzen. Wir brauchen ein funktionierendes System der Sektorenkopplung. Solche Modelle heute zu erproben, ist nur schwer möglich, denn Anlagen wie Batteriespeicher oder Elektrolyseure werden als Verbraucher gewertet. Selbst wenn man versucht, sie als Zwischenebene zwischen Verbraucher und Erzeuger einzuspannen, müssen Sie die kompletten Netzentgelte zahlen. Ein marktwirtschaftlicher Einsatz dieser Energien in anderen Bereichen ist nicht möglich.
Wir müssen es also schaffen, Modelle zu entwickeln, bei denen wir Strom zu den Zeiten, wo er wirklich vorhanden ist, auch verbrauchen können. Wenn ein Überfluss da ist und verbraucht werden kann, können wir auch für die Bürgerinnen und Bürger die Kosten senken. Hier kommt der Vorschlag des Instituts für Klimaschutz,
Energie und Mobilität, kurz IKEM, ins Spiel, der zukunftsorientierte Experimentierklauseln für die Sektorenkopplung unterbreitet. Mit diesen Klauseln soll der Bereich Sektorenkopplung, sollen unterschiedliche Power-to-XSysteme marktwirtschaftlich erprobt werden, ohne dass bestehende Abgaben- und Umlagesysteme groß verändert werden müssen. Die finanziellen Risiken aus diesem Gesamtsystem sind also vernachlässigbar gering, die potenziellen Erkenntnisgewinne aber riesig.
Wenn wir die Landesregierung jetzt auffordern, eine Bundesratsinitiative zu starten, so tun wir dies mit einer klaren Vorstellung über das Ziel, wo wir hinwollen. Wir lassen aber bei dem Weg dorthin freie Hand. Wir wollen gerade im Bereich der Erprobung für die Sektorenkopplung neue Wege aufmachen. Für uns ist es wichtig, dass wir den Schritt zur Sektorenkopplung jetzt entschlossen gehen und das Ziel dieser Umsetzung klar im Blick behalten. Ob wir links- oder rechtsherum gehen, wie wir beim Ziel, zum Beispiel eine Wand zu streichen, welche Farbe wir nehmen, ist egal, aber die Wand muss gestrichen werden.
Der vorliegende Antrag ist nur ein kleiner Baustein für mehr Klimaschutz, aber ein wichtiger. Wir sind gerade in Mecklenburg-Vorpommern heute bereits in der Lage, rechnerisch unseren Strombedarf komplett aus erneuerbaren Energie zu gewinnen. Wir sind aber weit davon entfernt, unseren Gesamtenergiebedarf, also auch die Bereiche Wärme und Verkehr, komplett CO2-neutral zu decken, denn dafür müssen wir neben dem Sektor Strom auch die anderen Sektoren mit Erneuerbaren ausgestalten, und wir benötigen eine bessere Verknüpfung zwischen diesen Sektoren, damit Strom, wenn er gerade nicht benötigt wird, wenn er im Überfluss vorhanden ist, in anderen Bereich gespeichert werden kann, gepuffert werden kann.
Wie eingangs bereits erwähnt, ist der vorliegende Antrag nur ein kleiner Schritt, aber aus unserer Sicht wird es unverzichtbar sein, der Energiewende auch eine echte marktwirtschaftliche Komponente zu geben, die darin besteht, dass der Ausstoß für das Klima, dass das den Planeten schädigende CO2 damit endlich deutlich gesenkt werden kann.
Für Mecklenburg-Vorpommern bietet die Sektorenkopplung, also die Nutzung von erneuerbaren Energien, auch für Wärme oder Mobilität eine große wirtschaftliche Chance. Sie helfen, unsere Stromnetze besser zu stabilisieren, Netzausbaukosten zu senken und Wertschöpfung bei uns im Land zu generieren, die wir bereits in den vergangenen Jahren schon bei den erneuerbaren Energien sehen konnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Maßnahmen sind notwendig, unsere bisherigen Erfolge der Energiewende weiter voranzubringen. In diesem Sinne appelliere ich für die Annahme unseres vorliegenden Antrages und bitte um Unterstützung bei dem weiteren Vorgehen, wenn wir auf Bundesebene uns dafür einsetzen wollen, gerade diese regulatorischen Bedingungen anzupassen. – Vielen Dank.
Ich begrüße auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der HeinrichHeine-Schule aus Gadebusch. Herzlich willkommen!
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche jetzt, auf Herrn da Cunha aufzusetzen und sozusagen nur die Lücken zu büßen, die vielleicht an der Stelle bestehen, zu sagen, was haben wir mit unserem Gutachten gemacht. Vollkommen richtig ist, dass die Idee der Sektorenkopplung darauf abzielt, Strom, Wärme und Verkehr ein Stück weit näher zusammenzubringen. Von daher würde ich Philipp da Cunha da gar nicht wiederholen. An den ganzen Stellen unterschreibe ich das komplett.
Die Frage ist, worauf setzt dieser Antrag auf und was haben wir im Vorlauf für eine Studie in Auftrag gegeben. Die Idee, die uns umtreibt, ist, wenn du Strom in Wärme oder in den Verkehrssektor bringen willst, dann muss das am Ende trotzdem wirtschaftlich bestehen können. Wenn ich wirtschaftlich bestehen will, kann ich nicht zu Preisen kommen, die fernab der traditionellen Treibstoffpreise oder Gaspreise oder Ölpreise, wenn Sie auf Wärme gucken, sich verhalten.
Zurzeit ist es aber wie folgt: Wenn Sie Strom aus dem Netz ziehen, ist es völlig egal, wofür, ob Sie ihn speichern, ob Sie ihn im Sinne der Sektorenkopplung, der Verwandlung in verschiedene Gasformen, beispielsweise in Wasserstoff, umwandeln. Sie bezahlen den Strom wie ein Endverbraucher, Sie bezahlen das gesamte Netzent
gelt, Sie bezahlen die gesamte EEG-Umlage. Das führt dazu, dass Sie quasi bei der Umsatzsteuer, wenn Sie in das Beispiel wechseln würden, auf jeder Handelsstufe einmal 19 Prozent Umsatzsteuer bezahlen. Wenn Sie das über vier oder fünf Handelsstufen gemacht haben, ist das, was Sie als Endverbraucher bezahlen, ein Vielfaches von dem, was Sie heute zahlen müssen, denn bei der Umsatzsteuer haben wir ein System entwickelt, dass in den Zwischenhandelsstufen die Umsatzsteuer eben nicht erhoben wird, sondern sie über Vorsteuer zurückerstattet wird, nicht nur am Ende. Nur der Allerletzte, der Endverbraucher, bezahlt die 19 Prozent Umsatzsteuer, alle dazwischen nicht.
Genau auf das Problem setzen wir auf. Philipp da Cunha hat völlig zu Recht gesagt, es muss am Ende marktwirtschaftlich bestehen können. Wenn der Wasserstoff, der aus Strom gewonnen ist, aber zwischendurch dreimal durch verschiedene Energiesteuern belegt worden ist, dann wird der so viel teurer, dass er nie mit einem auf chemische Weise, auf die traditionelle Weise hergestellten Wasserstoff konkurrieren kann.
Dieser Gedanke treibt viele energiepolitisch Aktive in 16 Bundesländern und im Bund um. Wir sind aber zurzeit an einer Stelle, wo ich nicht an die große Abgabenreform glaube. Das ist das, was Sie aus verschiedenen Landesregierungen, vor allen Dingen auch GRÜNEN-Anträgen, hören, was ich im Übrigen im Ergebnis für richtig halte, dass Sie irgendwas brauchen, was im Energiebesteuerungsfaktor gleich wirkt, egal, ob Sie in die Mobilität schauen, in die Wärme gucken oder in den Strom, denn wenn ich strombasierten Wasserstoff in die Wärme hole oder in den Verkehr oder er konkurriert dann mit völlig anders besteuerten Systemen, den Treibstoffen oder aber den Wärmeerzeugungsstoffen, dann bin ich bei einem Preisvergleich, der nicht fair wird und der nie dazu führt, dass ich Strom realistisch in diese anderen Märkte übertragen kann.
Alle wünschen sich deshalb die ganz große Reform. Zurzeit ist die bundespolitisch nicht besonders realistisch. Das hat auch was damit zu tun, dass es relativ schwer wäre, so eine Reform durchzuführen. Es ist nicht so, dass die sich selbst erklärt und man sagt, ich setze bloß um, was sich aufdrängt, sondern da sind eine Menge Fragen zu klären, die ich mir im Übrigen nicht zutraue zu beantworten. Deswegen kann ich die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung sogar verstehen, wenn sie sich zurzeit ein Stück weit scheuen, da eine Gesamtreform draufzulegen, weil man nicht weiß, was eigentlich passiert, wenn du an diesen Stellschrauben gedreht hast.
Unser Vorschlag hier im Lande war deshalb ein anderer, und ich bin dankbar, dass an dieser Stelle vom Landtag unterstützt werden soll. Die Überlegung war zu sagen, dann lasst doch erst mal eine gewisse Zahl von Testballons starten, ändert nicht gleich das ganze System mit der Angst, dass man ein System schafft, bei dem keiner weiß, welche Steuerausfälle am Ende eigentlich entstehen und welche Wirkungen so eine Änderung, grundlegende Änderung des Abgabensystems hätte, sondern fahrt doch erst mal mit 100 Testballons Sektorenkopplung, aber schafft dann Möglichkeiten, dass diese 100 Testballons tatsächlich wirtschaftlich mit den anderen Bereichen konkurrieren können. Das heißt, dass ich bei 100 Modellprojekten, 100 verschiedenen Anlagen gucken muss, was jeweils die Anlage braucht an Steuererleichterung
oder aber an regulatorischen Rahmenbedingungen, um konkurrieren zu können, um in den anderen Sektoren sich durchsetzen zu können.
Wir haben deshalb, auch darauf hat der Abgeordnetenkollege da Cunha zu Recht Bezug genommen, ein Gutachten in Auftrag gegeben beim IKEM, einem Institut, das in Greifswald und Berlin ansässig ist, ihm gesagt, versucht doch mal zu gucken, wie man das minimalinvasiv mit einer Testklausel in den verschiedenen energiewirtschaftlichen Gesetzen, die wir haben, hinbekommt, dass man – noch mal, ich nenne die Zahl 100, Sie können auch 110 oder 90 sagen, das ist völlig egal – mit 100 Testballons ausprobiert, was es an verschiedenen Techniken für Sektorenkopplung gibt, wie die sich einbauen lassen und ob die tatsächlich die Wirkung zeigen in einem Zeitraum von drei, vier, fünf Jahren, die wir uns wünschen. Wenn man dann in vier, fünf Jahren weiß, welche von den 100 Technologien – das werden vielleicht zehn, zwölf sein – wirklich die Netzstabilität erhöhen, welche wirklich wirtschaftlich konkurrieren und welche wirklich technisch skalierbar erscheinen, kann man die mit entsprechenden gesetzgeberischen Änderungen im Abgabenrecht insgesamt umsetzen, aber zunächst einfach mal hundertmal testen und gucken, was bleibt davon übrig. Darauf haben wir unser Gutachten angelegt.
Das IKEM hat ein Gutachten entwickelt, das wir vor einigen Wochen in Berlin verschiedenen Organisationen vorgestellt haben, das wir im Übrigen auch den 16 anderen Bundesländern vorgestellt haben, und wo wir hoffen, dass man, wenn der große Abgabenänderungswurf zeitnah nicht gelingt – und noch mal, daran glaube ich zurzeit nicht –, dass man dann wenigstens eine Übergangsphase hinkriegt, damit die Sektorenkopplung und damit auch Speicherung endlich beginnt, denn zurzeit haben wir folgenden Zustand: Es bewegt sich quasi gar nichts. Alle starren drauf und sagen, in den 20er-Jahren brauchen wir Speicher- und Sektorenkopplung, aber es gibt außer Forschung keine ernsthaft in die gesellschaftliche Wirklichkeit übertragbaren Forschungsprojekte, die mal Realität werden, die im industriellen Maßstab in die Umsetzung gelangen. Die Hoffnung ist, genau das hundertmal mit Testballons zu können.
Das IKEM-Gutachten, was Sie im Übrigen auf der Internetseite des IKEM runterladen können, wo wir vereinbart haben, dass wir es im Energieausschuss in den nächsten Wochen nach meiner Erinnerung auch noch mal vorstellen, genau dieses Gutachten versucht einfach sehr minimalinvasive Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Bundesgesetzgeber, ohne ein riesiges gesetzgeberisches Rad zu drehen, mit sehr kleinen Maßnahmen, mit einer kleinen Änderung im Energiewirtschaftsgesetz genau solche Testballons zulassen könnte. Dass an dieser Stelle der Vorschlag gemacht ist, uns dabei zu unterstützen und sogar aufzufordern, geht in den Bundesrat, nehmen wir gerne an.
Ich freue mich über die Debatte. Für Rückfragen stehe ich gern bereit. Wir werden uns das aber noch mal intensiver im Energieausschuss im Detail angucken, wir werden uns vom IKEM das Gutachten im Detail vorstellen lassen. Ich glaube, das in allen Einzelheiten hier zu tun, würde wiederum das Plenum ein bisschen zu sehr strapazieren, in die Ausschussarbeit zwingen. Deswegen will ich darauf verzichten und mich auf die Ausschusssitzung freuen. Wenn Sie uns heute aber ein grundsätzliches Prä mit auf dem Weg geben, freue ich mich darüber. – Herz
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Unter sieben Minuten! Unter sieben Minuten! Wir sind schon im Minus! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag zur Sektorenkopplung, den die Regierungsfraktionen hier vorlegen, stellt ab auf eine Verknüpfung des Strommarktes mit den Wärmemärkten und dem Mobilitätsmarkt – Prozessenergie könnte man noch hinzufügen.
Warum? Wo kommt das Anliegen her? Bisher hat die Energiewende nur auf dem Strommarkt stattgefunden, in den anderen beiden Teilmärkten, die in dem Antrag genannt werden, ist relativ wenig geschehen. Das soll jetzt repariert werden. Dazu hat man ein hochkomplexes System geschaffen in der Energiewende. Dieses versucht man nun auszuproben, indem man Raum schafft für Experimentierklauseln, um dort eine technologie- und ergebnisoffene Gestaltung verschiedener Varianten auszuprobieren. Das hört sich auf den ersten Blick ganz gut an. Sofern es sich dabei um Pilotprojekte handelt, mag das im Einzelfall auch durchaus zielführend sein. Das Problem ist aber, dass wir jetzt einen babylonischen Turm eines hochkomplexen Systems geschaffen haben.
Wenn man sich diese IKEM-Studie durchliest, die durchaus sehr interessant ist, dann stellt man fest, dass dort immer wieder in den Experimentierklauseln darauf abgestellt wird, dass man schaut, ja, so kann ich die EEGUmlage umgehen, so kann ich die Netzentgelte umgehen, die Stromsteuer. Man versucht also, das selbst geschaffene System jetzt durch Experimentierklausen zu umgehen und zu schauen, wie man darum herumkommt. Ist es da nicht zielführender – der Minister sagte ja, auf Bundesebene sei das derzeit nicht möglich – zu schauen, ob man das System nicht mal grundsätzlich reformiert,
diese ganzen Detailregelungen, die dort geschaffen wurden, vielleicht mal hinterfragt, ob man das nicht vereinfachen kann?
Wir hatten in Deutschland im Jahr 1979 den Höhepunkt des CO2-Ausstoßes. Das ist lange her. Seitdem geht der CO2-Ausstoß zurück.
Allerdings ist in den letzten zehn Jahren diese Zielgröße „Minimierung der Treibhausgasemissionen“ trotz eines enormen finanziellen Aufwandes, den die Bundesrepublik dort treibt, nur sehr ungenügend erfüllt worden. Wir haben in den letzten Jahren kaum Rückgänge bei den Treibhausgasemissionen, speziell beim CO2. Das ist relativ wenig.
Da hatten wir früher mehr, aus verschiedenen Gründen, und zwar durch Energieeinsparung und Ähnliches, durch verstärkten Einsatz von Erdgas statt Kohle und Ähnliches. Das ist ja auch okay.