Unter Punkt III geht es dann im Punkt 1 um eine Harmonisierung von Normen und Rechtsvorschriften, etwa bei der Bauantragstellung – sicherlich ein sinnvolles Vorhaben.
Im Punkt 2 geht es um die Grundgesetzänderung Artikel 104d, die im März dieses Jahres im Bundesrat beschlossen wurde. Es geht dort um zweckgebundene Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau, wobei meines Wissens dort aber noch keine Quoten festgelegt sind, wie hoch der Eigenanteil der jeweiligen
Kommune ist. Also wahrscheinlich muss dort erst noch ein Gesetz erlassen werden, bevor das überhaupt angewendet werden kann.
Im Punkt 3 geht es dann um das Spannungsfeld zwischen Sozialpolitik und Wohnungsbaupolitik, wie man das verzahnen kann unter Einbeziehung der Kommunen.
Unter 4. geht es wiederum darum, den Bund und die EU in die Pflicht zu nehmen, speziell um das dem sozialen Wohnungsbau teilweise im Wege stehende Wettbewerbsrecht der Europäischen Union.
Ja, was ist jetzt dazu zu sagen? Da sind sicherlich ganz viele sinnvolle Ansatzpunkte drin, aber man kann natürlich auch einen anderen Ansatz wählen. Wenn man jetzt diese ganzen Förderprogramme einführt, die kosten entweder das Geld des Steuerzahlers oder sie führen zu Steuermindereinnahmen, oder die Kommunen müssen auf Einnahmen verzichten. Das kostet erst mal alles etwas Geld. Die Frage ist jetzt, will man diese Objektförderung, durch die wieder mal nur die Mittel- oder wesentlich die Mittelschicht belastet wäre, oder bleibt man bei der Subjektförderung, das heißt, dem Wohnkostenanteil von Hartz IV, gegebenenfalls Wohngeld. Es spielt dort die Höhe der Sozialversicherungsrenten natürlich eine Rolle, dass die älteren Leute sich nach wie vor ihre Mietwohnung leisten können. Und da sind wir es, die mit der Gießkanne, wie man das bezeichnen kann, dort Objekte fördern, indem da gegebenenfalls Leute wohnen, die nach einer gewissen Zeit ein Einkommen erzielen, das ihnen das Weiterwohnen dort nach der ursprünglichen Intention unmöglich macht. Früher gab es ja mal diese Fehlbelegungsabgabe für den sozialen Wohnungsbau. Das sehen wir also mehr als kritisch. Das kostet wieder mal das Geld der Steuerzahler und geht zulasten der Mittelschicht.
Ich habe mir das mal rausgesucht. Laut Definition der Bundesregierung zählt zur Mittelschicht der, der ein Einkommen erzielt, das zwischen 60 und 200 Prozent des medialen Einkommens liegt. Das sind in Deutschland knapp 80 Prozent der Einkommensbezieher. Wenn man diesen Leuten jetzt den Erwerb oder den Bau von Eigentumswohnungen, den Bau von Eigenheimen dort erleichtert, denke ich, ist das unter dem Strich ein wesentlich billigerer Weg, um zusätzliche Wohnmöglichkeiten zu schaffen, als wenn man diesen hoch subventionierten sozialen Wohnungsbau wieder in Betrieb nimmt, wenngleich man natürlich dazusagen muss, dass das punktuell zumindest durchaus sinnvoll sein kann. Aber wenn man das in Größenordnungen macht, denke ich, kostet das jede Menge Geld und löst das Problem letzten Endes nicht. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Um das Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war zunächst zurückhaltend, mich zu melden, weil zumindest
die Ziffer 2 zeigt, dass Sie begrüßen wollen, was wir gemacht haben. Herr Obereiner hat aber mehrere Fragen aufgeworfen. Deswegen, glaube ich, macht es Sinn, dass ich mich bemühe, darauf einzugehen.
Die Frage, ob ich mit öffentlicher Förderung helfe oder nicht, würden wir in der Tat sehr unterschiedlich beantworten, das war Ihr letzter Punkt. Wir glauben, dass wir im Bereich von Mietwohnungsbau tief die Mittelschicht erreichen. Ich werbe dafür, sich den zweiten Förderweg, den wir im Februar dieses Jahres eingeführt haben, anzuschauen. Wenn es Ihr spezielles Interesse ist, geben Sie uns gern ein Signal, dann würden wir es auch im Ausschuss noch mal vorstellen. Mit dem zweiten Förderweg war gerade beabsichtigt, eben nicht nur kleinere Einkommen zu erreichen, und selbst mit dem ersten Förderweg der kleinen Einkommen erreichen wir deutlich mehr als „nur“ Kosten der Unterkunft, sondern ganz bewusst auch kleinere Einkommensgruppen. Mit dem zweiten Förderweg gehen wir bis weit in die Mittelschicht hinein. Sie kommen also an gemeinsame Gehälter von zwei Personen ran, die um 4.000 Euro brutto im Monat von zwei Verdienern ausmachen. Das scheint mir aber in diesem Bundesland durchaus tief in den mittleren Bereich der Einkommen hineinzugehen, wenn zwei Ehegatten irgendwo zwischen 3.800 und 4.000 Euro verdienen dürfen.
Sie haben zwei Punkte erwähnt, die ich gern aufgreifen will. Der erste war, was wir mit EU-beihilferechtlichen Fragen meinen. Das ist der Punkt, wo wir sagen, der ist neu, den haben Sie bisher in der Kabinettsbefassung, in der Kabinettsklausur, in dem dortigen Beschluss vom Mai nicht gefunden. Wir kämpfen relativ intensiv immer mit der Frage, wie weit wir eigentlich fördern beim sozialen Wohnungsbau oder bei der Förderung von gutem und bezahlbarem Wohnen, weil das europäische Beihilferecht eine Förderung in diesem Bereich, im Bereich Wohnen genauso behandelt, als wenn Sie Stahlindustrie subventionieren oder die Schiffbauindustrie. Das sind die gleichen beihilferechtlichen Vorschriften. Und mein Eindruck ist, dass wir bei der Frage, wenn wir Wohnen fördern, durchaus eigentlich in einem anderen Marktsegment sind, in etwas, was sehr existenziell ist, wenn es ums Wohnen geht für Menschen. Und das über den gleichen Leisten zu bürsten, wie wir das bei allgemeinen wirtschaftlichen Subventionen tun, da haben wir Bedenken.
Insbesondere arbeitet die Europäische Union mit sehr klaren Quoten, was sie allenfalls sozusagen an Markterreichbarkeit zulässt. Die Frage, dass wir tief in die mittleren Einkommensgruppen hineingehen, treibt die EUWettbewerbskommissare um, und damit sind die nicht ganz glücklich. Wenn man das behandelt, noch mal, wie Schifffahrtssubventionen oder Stahlsubventionen oder irgendwas anderes, ist mir das nachvollziehbar. Wir glauben, dass wir im Wohnbereich woanders sind, und dass du eigentlich nach meiner tiefen Überzeugung im Beihilferecht für den Bereich Wohnen, wenn du Wohnraum unterstützt, andere Regeln brauchst, die stärker berücksichtigen, dass wir da quasi tief sozusagen in den sozialen Grundbedürfnissen von Familien und Menschen sind.
Insoweit würden wir den Auftrag sehr gern aufgreifen, auch wenn wir ihn als Mecklenburg-Vorpommern nicht allein lösen können. Also wir sehen, dass europaweit durchaus verschiedene Städte und quasi Regionen,
Bundesländer, wenn Sie nach Österreich gucken, die Wiener Stadtverwaltung, die zugleich Stadtstaat und Kommune ist, dass dort breitere Diskussionen entstehen. Die Holländer, die Niederländer, Verzeihung, diskutieren das sehr intensiv und sind da eigentlich sehr engagiert gewesen im sozialen Wohnungsbau. Sie fühlen sich ein Stück zurückgedrängt aufgrund von EU-Beihilferecht, und bei der Frage, ob das wirklich gleiches Beihilferecht sein sollte wie bei jedem anderen privatwirtschaftlichen Produkt, da machen wir Fragezeichen.
Sie haben die Frage angesprochen, ob die vier Modellprojekte eines Extragesetzes bedürften – nach unserer Einschätzung nicht. Wir würden diese weitgehend über die vorhandenen Förderrichtlinien abwickeln können. Aber natürlich brauchen wir eine Abbildung im Haushaltsplan. Von daher fiebern wir da dem Jahresende und der Haushaltsbefassung in diesem Hohen Hause entgegen, weil wir glauben, dass wir damit genau die Umsetzung erfahren, die es uns hinterher möglich macht. Insoweit haben Sie recht, ich brauche das Haushaltsgesetz, aber Sie hatten ja offenbar speziellere Gesetze vor Augen.
Das war jetzt wahrscheinlich ein Missverständnis, deshalb frage ich noch mal explizit nach. Diese Grundgesetzänderung in Artikel 104d erlaubt ja die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Sie erlaubt dem Bund, sich daran zu beteiligen, sagen wir es mal so, aber es steht irgendwie drin, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, wie hoch der Eigenbehalt der Länder oder Kommunen ist. Das muss doch vorher erst mal festgelegt werden. Darum ging es mir.
Da habe ich Sie in der Tat missverstanden. Der Bund wollte gern, eigentlich schon im Grundgesetz, feste Quoten haben, wenn er den Ländern Geld für sozialen Wohnungsbau gibt, wie viel sie dazutun müssen. Da haben die Länder sich gewehrt. Das macht er jetzt auf einem anderen Wege, und zwar nicht per Gesetz, sondern er schließt mit den 16 Bundesländern – das kennen wir schon aus dem Bereich der Städtebauförderung, da ist das seit 30 Jahren so – jedes Jahr Verwaltungsvereinbarungen. In denen steht drin, wie viel Geld er und wie auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Da ist quasi der Verteilungsschlüssel drin, lauter Abrechnungsmodalitäten, was man nachzuweisen hat, wie man das Geld einsetzt, und auch die Frage, wie viel Kofinanzierung der Bund verlangt. Die will er in dieser Verwaltungsvereinbarung vorsehen.
Zurzeit verhandelt er mit einer 50-Prozent-Quote. Er sagt also, 1 Euro Bundesgeld gibt es nur, wenn ihr 1 Euro Landesgeld dazutut. Es könnte auch, Schrägstrich, kommunales Geld sein, aber er legte bisher Wert auf Landesgeld, weil er da die Nachweisführung für leichter hält. Insoweit geht auch der Bund nicht davon aus, dass er zurzeit ein Gesetz braucht, sondern will das über die Verwaltungsvereinbarung, quasi über freiwillige Verein
Zu einem dritten Punkt, über den haben wir gestern kurz gesprochen. Da ist deutlich geworden, dass vielleicht auch nicht sofort erkennbar ist, was dahintersteht. Wir haben am Rande des Landtages gestern über die Ziffer 3a gesprochen. Die Frage, was meint ihr eigentlich mit Vereinheitlichung und mit OZG. Die Idee, die uns umtreibt, ist, und zwar bundesweit, dass man Baugenehmigungsverfahren ebenfalls weitgehend digitalisiert, zu gut Deutsch, dass ich von zu Hause – das ist jetzt ein bisschen eine falsche Formulierung, weil die meisten Baugenehmigungen von Architekten- oder Planungsbüros beantragt werden –, dass ich aus dem Planungsbüro nicht mehr ein dickes Papierpaket verschicke mit ganz vielen Unterlagen, sondern auch online am Computer den Bauantrag stellen kann oder eine andere Antragsfrage. Man hat sozusagen alle Verwaltungsdienstleistungen, die es gibt, bundesweit unter den 16 Bundesländern im Bund verteilt. Jeder nahm sich den Hut für einen besonderen Bereich auf. Mecklenburg-Vorpommern hat diesen Hut auf für den Bereich Bauen. Warum? Weil bei uns der seltene Zufall besteht, dass das Digitalisierungsministerium zugleich Bauministerium ist und wir von daher an der Abteilung in den Themen dichter dran sind. Dafür werden sie aber gewisse Prozesse vereinfachen müssen.
Sie können jetzt die bisherigen Bauantragsverfahren mit den Verwaltungsprozessen, die hinten dranhängen, einfach in Computersprache übersetzen. Das wird aber irre teuer und irre kompliziert. Deswegen glauben wir, dass es sinnvoll ist, zunächst einmal zu schauen, ob nicht ein Teil der Prozesse einfach 70 Jahre gewachsen ist und dann eine Menge Umwege dabei sind, die man eigentlich nicht braucht. Deshalb glauben wir, dass in diesem Prozess – und das betreiben wir zurzeit ganz aktiv – zusammen vor allen Dingen mit Bayern und BadenWürttemberg mal zu gucken ist, wie muss eigentlich ein Bauantragsverfahren sinnvollerweise aussehen, auch innerhalb der kommunalen, der kreislichen Verwaltung, wenn man die Umweltbehörde beteiligt, wenn man die Straßenverkehrsbehörde beteiligt, all das, was passiert, bevor sie eine Baugenehmigung erteilen.
Und das mal auf einen vereinfachten Prozess zu bringen, der trotzdem funktioniert, und hinterher in Computersprache zu übersetzen, ist die Idee, die vor allen Dingen hinter der Ziffer a) steckt und die wir bundesweit auch zugesagt haben. Quasi entwickeln wir das und 16 andere Bundesländer mit ihren Kreisen und Gemeinden können das dann, wenn sie wollen, übernehmen. So ist die Idee, die bundesweit dort besteht.
Damit habe ich hoffentlich den Punkt, den ich gestern, wo Sie mich dankenswerterweise gefragt haben, bilateral erläutert habe, auch noch mal dargestellt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Debatte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wohnen ist in aller Munde, Wohnen und Wohnungsnot ebenfalls, beispielsweise in der Form, dass die Bundesregierung gerade die Mietpreisbremse verlängert hat.
Fünf soziale Organisationen und auch Verbände der Bauwirtschaft haben die Bundesregierung aufgefordert, bis 2023 den Bestand an Sozialmietwohnungen auf über zwei Millionen zu stabilisieren. Die Fraktionschefin der LINKEN im Bundestag fordert die Mietendeckel auf Bundesebene, und die Stadtentwicklungssenatorin von Berlin will Mietobergrenzen von maximal 8 Euro je Quadratmeter festschreiben. Ich habe neulich in der Zeitung einen Kommentar gelesen, der hieß, ich zitiere: „Unsinn hilft nicht gegen Wahnsinn“.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Meinungsfreiheit. – Peter Ritter, DIE LINKE: Finden Sie das richtig, diesen Kommentar? Das ist hier die Frage.)
Aber zurück zu unserem Antrag: „Gutes und bezahlbares Wohnen für Mecklenburg-Vorpommern“ – Herr Minister hat nicht sehr viel, aber einiges über europatechnische Vorgaben gesprochen. Ich will mal in MecklenburgVorpommern bleiben. Zum Beispiel die Stadt Friedland oder Gadebusch sind zwei Städte, wozu man sagen kann, die Größe in etwa stimmt. Die haben kein Wohnungsproblem und auch keine Wohnungsnot. Wir reden von Wohnungsnot in Ballungszentren, das ist richtig, und wir haben sowohl die beiden Universitätsstädte als auch Schwerin zum Teil mit Wohnungsbedarf, der aber an einer Stelle ist, wo gerade keine Wohnungen sind.
Wie kommt es nun zur Wohnungsnot in Ballungszentren? Das Statistische Bundesamt sagt, die Bevölkerung wächst seit Jahren. 2018 gab es einen Zuwachs von 227.000 im Vergleich zu 2017. Noch vor einigen Jahren sind die Demografen von einer rückwärtigen Bevölkerungsentwicklung ausgegangen, und das war auch einer der Gründe, weshalb einige Kommunen gesagt haben, wir weisen kein neues Bauland aus. Demzufolge blieben natürlich die Planungen, die dazu notwendig wären, auch hinter den Erwartungen, die wir heute haben, zurück. Das müssen wir wieder aufholen. Das ist aber nicht von heute auf morgen zu machen. Die die demografische Entwicklung ist positiv, das ist schön. Binnenwanderung, EU-Zuwanderung und auch Migrationsbewegung zeigen, dass immer mehr Menschen in der Bundesrepublik und hier besonders in den Ballungszentren leben wollen.
Ich sagte es, in Mecklenburg-Vorpommern sehen wir keine so angespannte Wohnungssituation, denn im ländlichen Raum, aber auch in anderen Städten sind Wohnungen vorhanden. Teilweise werden sie sogar zurückgebaut, nur, wir können eben nicht gewährleisten, dass Wohnungen in bester Innenstadtlage saniert für einen Preis von 6 bis 8 Euro zu vermieten sind. Das kann auch nicht das Ziel unseres Handelns sein.
Frau Ministerpräsidentin fordert einen Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik. Staatliche Verantwortung, neue Wohnraumförderung und die langfristige Bindung im sozialen Wohnungsbau sollen die Wohnungsnot lindern, um der Entmischung, der Segregation – mein Kol
lege Albrecht sprach das vorhin an – der Gesellschaft entgegenzuwirken. Auch das hat er schon angesprochen – oder war das Herr Obereiner –, das Kabinett hatte auf einer Klausurtagung im Mai die Leitlinien und Handlungsempfehlungen der Landesregierung für ein gutes und bezahlbares Wohnen beschlossen, kurz, die Initiative „Zukunft des Wohnens“.
Aber ich frage mich trotzdem, wie weit kann das Land Aufgaben der Kommunen oder gar der Privatwirtschaft im Bereich des Wohnungsbaus übernehmen. Wie weit können wir gehen? Erste Maßnahme wäre die Förderung von Wohnraum in Tourismusschwerpunkten, aber auch die Förderung von Haushalten mit mittleren Einkommen kam eben zur Sprache. Im Bereich der Wohnbauförderung wurden Maßnahmen zur Altschuldenentlastung der Kommunen – Kollege Albrecht hat es angesprochen – ergriffen. Und trotzdem bleibt die Frage: Wie können wir es erreichen, dass der ländliche Raum auch für Wohnungssuchende attraktiv wird oder bleibt, damit wir diesen etwas ungebremsten Zuzug in bestimmten Bereichen, also in die Ballungszentren unseres Landes, verhindern können. Wir könnten so den ungenutzten Wohnraum auf dem Lande nutzen und der Überhitzung der Wohnungsmärkte in den Städten entgegenwirken.
Meine Damen und Herren, neben der staatlichen Förderung und auch teilweise Reglementierung durch Mietendeckel, Mietpreisbremse und Städtebauförderung gibt es auch das andere Extrem. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung fordert ein Zurückfahren des sozialen Wohnungsbaus und das ersatzlose Streichen der Mietpreisbremse. Sie, die Experten, verweisen darauf,
dass eine Begrenzung der Mietpreise die Knappheit an Wohnraum forciert, und sie fordern auch eine stärkere Bedürftigkeitsprüfung für Sozialwohnungen, sodass diejenigen, die längerfristig dort wohnen, diese Wohnung nicht auf Lebenszeit durch diesen Preis nutzen, wie sie einmal eingezogen sind. All das führe nach Meinung dieser Wissenschaftler zur weiteren Verknappung auf dem Wohnungsmarkt. Das habe ich heute so noch nicht gehört als Argument, aber ich wollte es gern anführen.
Ich will allerdings auch deutlich machen, welche Maßnahmen meine Fraktion für notwendig erachtet, um gutes und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Wir wollen mehr Neubau – keine neue Erkenntnis, fürchte ich. Wir wollen mehr Wohneigentum und weniger Regulierung. Als Beispiel ist immer wieder die Baukostenentwicklung zu nennen. In den letzten 20 Jahren ist sie um über 60 Prozent gestiegen, und deshalb sollen Investitionen in den Neubau von Wohnungen unterstützt werden. Dabei geht es auch um staatliche als auch um private Investitionen und darum, die Baunebenkosten über eine zeitlich begrenzte Sonderabschreibung zu senken sowie Anreize für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau zu schaffen.
Wir wollen, dass die Baukosten nicht weiter steigen und deshalb alle Maßnahmen und Regelungen, die dazu geeignet sind, die Schaffung von Wohnraum zusätzlich zu verteuern oder bürokratisch zu erschweren, auf den Prüfstand stellen. Wir wollen Umwelt- und Energiestandards dahin gehend prüfen, ob ihr Nutzen und ihr Anteil an den Baukosten in einem ausgewogenen Verhältnis
zueinander stehen. Wir wollen Möglichkeiten der innerörtlichen Verdichtung der Städtebauförderung von Bund und Land nutzen, um neue Wohnungen zu schaffen. Wir wollen den Kommunen Möglichkeiten in die Hand geben, verstärkt Baugebiete auszuweisen, und dabei gilt es auch zu prüfen, inwieweit Landes- und kommunale Grundstücke an private Investoren übergeben, übertragen, genutzt werden können.
Mit den vorliegenden Empfehlungen und Handlungsvorschlägen der Landesregierung wurde ein Schritt getan. Den möchten wir gern unterstützen und begleiten. Wir bitten Sie, dem vorliegenden Antrag ebenfalls zuzustimmen. – Vielen Dank.