Wie das Bildungsministerium hier dem Finanzausschuss mitteilte, handelt es sich um 7,84 Millionen Euro für 2020 und 18 Millionen Euro für 2021. Diese Maßnahme hat aber Auswirkungen auf den Einzelplan 07 und wird diesen in Zukunft jedes Jahr belasten.
Neben dieser formalen Kritik ist unsere Kritik aber vor allem inhaltlicher und rechtlicher Art. In der Erhöhung der Grundschullehrergehälter sehen wir eine Verletzung des Abstandsgebotes
Dieses Abstandsgebot wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Eine derartige Nivellierung der Lehrereinkommen wäre nur bei einer Neueinschätzung der Ämterwertigkeit möglich.
Damit ist eine Angleichung ausgeschlossen, die rein zur Steuerung des Arbeitsmarktes erfolgt, das heißt hier, zur Gewinnung von mehr Grundschullehrern. Ein geordnetes Verfahren sieht anders aus.
Es war schließlich schon lange bekannt, dass dieser erhöhte Lehrkräftebedarf aufgrund der mit dem Lehrerpersonalkonzept bereits vorgezeichneten Pensionierungswelle auf uns zukommen wird. Gewiss muss dazu die Attraktivität des Lehrerberufes gesteigert werden. Und auch dazu haben wir in mehreren Anträgen Vorschläge unterbreitet. Eine Einebnung des Besoldungsgefüges ist aber nicht das geeignete Mittel. Die Tätigkeitsmerkmale zwischen Grundschul- und Gymnasiallehrkräften unterscheiden sich nun einmal erheblich.
Es ist absehbar, dass sich damit Unfrieden bei den Lehrkräften an weiterführenden Schulen einstellen wird
Wir beantragen deshalb die Streichung der Höherstufung der Grundschullehrer aus den Erläuterungen zu Titel 359.01 des Einzelplanes 11.
(Torsten Renz, CDU: Ich stelle fest, wir sprechen über die bildungspolitischen Leitlinien in diesem Lande.)
Ein gravierendes Ungleichgewicht sehen wir in der Maßnahmegruppe 75 des Kapitels 0750. Dies ist für die individuelle Förderung, Integration und Inklusion vorgesehen und beinhaltet für 2020 mehr als 2 Millionen Euro. Aber nur weniger als ein Prozent, nämlich 18.000 Euro, sind für die schulischen Programme der Begabten- und Hochbegabtenförderung vorgesehen.
Das sind immer noch nur etwa acht Prozent der genannten Maßnahmegruppe, aber damit sollte eine andere Akzentsetzung im Bereich der Begabtenförderung angestoßen werden.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Vincent Kokert, CDU – Torsten Renz, CDU: Das war doch die falsche Stelle.)
Für die verfehlte Inklusionsstrategie, die dem Zeitgeist gehorcht und nicht der Vernunft, werden hingegen erhebliche Summen ausgegeben. Es ist gar nicht absehbar, welche zusätzlichen Kosten hier noch auf den Landeshaushalt zukommen werden. Es fehlen nämlich bislang klare Festlegungen, welche räumlichen und technischen Voraussetzungen die Schulen zum Zwecke der Inklusion bieten müssen und wie diese finanziert werden sollen. Wir fordern dagegen den Erhalt des bewährten und erfolgreichen Systems der Förderschulen,