Zu einem anderen Thema erreichten uns 300 Einzelzuschriften, also einer Sammelpetition. Und dort haben sich viele Erzieher von Kindertagesstätten an uns gewandt mit der Forderung, dass die Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertagesstätten verbessert werden soll, und insbesondere soll der Betreuungsschlüssel abgesenkt werden. Die Stellungnahme des Sozialministeriums hat dann ergeben, dass tatsächlich nach der Beitragsfreiheit und Elternentlastung der Fokus genau auf dieses Problem gerichtet wird und dass die Qualität der Betreuung auch verbessert werden wird. Deshalb gelangt der Ausschuss zu der Auffassung, dass wir diese fachdienlichen Hinweise sehr ernst nehmen sollten und auch beachten sollten und deshalb diese Petition an die Regierung und an die Fraktionen überweisen werden. Das ist also unser Vorschlag.
Sie haben die Sammelübersicht vorliegen und auch zur Kenntnis genommen und deshalb sind Ihnen die Eingaben und Beschwerden auch bekannt. Deshalb darf ich meine Ausführungen schließen und Sie bitten, wie der Ausschuss auch einstimmig diese Beschlussempfehlung anzunehmen. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Jens-Holger Schneider, AfD – Torsten Renz, CDU: Wir sind froh.)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier – oder wiehert doch der Amtsschimmel? Alle von uns behandelten und abgeschlossenen Petitionen weisen bei den unterschiedlichsten Themen eine Gemeinsamkeit auf: die Sprache der Behörden, die Bescheidung von Anträgen. Die Beantwortung von Nachfragen ist so kompliziert, so weit weg von den Menschen, dass ich mich oft frage: Verstehen die Gesetzgeber, die Behördenmitarbeitenden, die Erstellenden der Antragsformulare eigentlich, was sie da erfragen und antworten? Wollen sie eigentlich, dass die Menschen es auch verstehen?
Ich wiederhole es auch diesmal in der Debatte: Jeder Beruf ist gekennzeichnet von Fachwissen, das andere
weder brauchen noch haben, so auch in den Verwaltungen und Behörden unseres Landes. Wenn es aber darum geht, dass Menschen Bescheide und Antworten auf Anträge bekommen, dann müssen die Bescheide auch von allen verstanden werden. Es reicht nicht, dass die erstellende Behörde weiß, was sie will. Die Empfänger müssen es verstehen, und zwar zuallererst. Immer ist der Sender verantwortlich für das, was der Empfänger versteht. Die Empfänger müssen in der Lage sein, völlig eigenständig und ohne fremde Hilfe Bescheide nachrechnen zu können, Widersprüche einlegen zu können und die Informationen zu verstehen. Die Menschen haben ein Recht auf juristische Beratung und Begleitung. Eine Pflicht, einen Juristen um Rat zu bitten, gibt es nämlich nicht.
Darum, in Anbetracht der Uhrzeit, wenn die da draußen Behördenmitarbeitenden zuschauen und zuhören – ihre Anträge, ihre Bescheide, manchmal sind sie kompliziert. Aber wissen Sie, ich weiß ja nun, dass die Mitarbeitenden von Behörden gerade im Dezember um diese Uhrzeit gar keine Zeit haben, sich anzuhören, was hier beschlossen wird. Sie machen gerade haufenweise Überstunden, weil, ja, weil die Regierung Gesetze und Verordnungen beschließt,
Das müssen dann nämlich die Behörden vor Ort machen, und die kriegen auch den Ärger der Menschen zu hören und immer häufiger leider auch zu spüren.
Ein Beispiel dafür ist hier aktuell der Landkreis Rostock. Durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die dadurch hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden hat das Sozialamt zwei Abteilungen vorläufig geschlossen, die Abteilung „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und die Abteilung „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“. Und ich garantiere eine Petitionsflut. Alles, was wir hier als Parlament beschließen oder ablehnen, müssen die Mitarbeitenden in den Ämtern und Behörden den Menschen erklären. Und da diese nicht ausreichend Zeit haben, sich in diese Schnellschüsse einzuarbeiten und weiterzubilden, passieren eine Menge Fehler und zum Eigenschutz leider viel zu oft nur noch Dienst nach Vorschrift.
Lesen wir die Petitionen genau durch und begeben uns vor einen Spiegel, dann wird eines klar: Wir brauchen Verwaltungsvereinfachung, dann haben die zum Beispiel sehr, sehr langen Verfahren in Sozialgerichtsprozessen, die schlechten Bedingungen in der JVA Bützow, die Überlastungsanzeigen aus Jugendämtern und Pflegeeinrichtungen und die Verständnisschwierigkeiten endlich ein Ende. Für die Menschen in diesem Land brauchen wir dringend eine Änderung in der Sprache. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nun weine ich in meine Kissen, weil ich nicht mehr dabei sein darf. Aber wenn du denkst, es geht nicht mehr, dann kommt irgendwo ein Lichtlein her. Und das strahlt, indem es uns hoffentlich gelungen ist, zu helfen, die Friedländer Wiesen zu retten.
Kein Tier, kein Vogel zählte, aber wie wir in dem morastigen Boden standen, bis zu den Knöcheln, da haben wir uns gefragt, was ist erst, wenn die Windkraftmühlen hier versinken. Die Menschen dort vor Ort sind unermüdlich in ihrem Bestreben, uns fundierte Argumente zu liefern,
Der Petitionsausschuss hat wieder einmal seine Daseinsberechtigung gezeigt und gezeigt, dass er unverzichtbar ist.
Allen Beteiligten gebührt der Dank. Dazu gehört auch das unermüdliche Wirken des Bürgerbeauftragten Herrn Crone.
Und, Herr Minister Backhaus, ich frage Sie morgen, wie Sie dazu agieren. Ich konnte der Presse entnehmen, dass Sie gegen die Windkraft in dem Gebiet Friedländer Wiesen sind und das Moor dort wiederbeleben wollen. Ich bin morgen auf Ihre Antwort gespannt. – Danke schön.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4460, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/4460 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale –, Drucksache 7/3584, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/4456. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4556 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3584 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – auf Drucksache 7/3584. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4456, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3584 unverändert anzunehmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4556 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4556 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4556 einstimmig angenommen.
Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit der soeben beschlossenen Änderung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem
zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung ebenfalls einstimmig angenommen.