Protokoll der Sitzung vom 13.12.2019

Ich werde allerdings nicht müde werden, bei den Kollegen dafür zu werben, dass wir ein einheitliches Vorgehen haben. Alles andere hilft weder Mecklenburg-Vorpommern noch anderen weiter. Aber einzelne, sozusagen einzelne andere Erfassungen in Mecklenburg als in Brandenburg oder in Hamburg, die bringen uns überhaupt nicht weiter. Es geht schon beim Begriff „Messer“ los. Sie als Polizist wissen genauso gut wie ich, dass Küchenmesser nicht in die Erfassung einbezogen werden, obwohl häufigste Straftat in der Nutzung von Küchenmessern ist. Schon da geht die Begrifflichkeit los.

Deswegen, glaube ich, ist hier ganz wichtig, dass wir eine einheitliche Regelung dafür durchführen, und deswegen halte ich es zum jetzigen Zeitpunkt für nicht geeignet. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Dienstag wurde in Berlin die Studie der Hochschule Macromedia vorgestellt. Untersucht wurden in dieser Studie Fernseh- und Zeitungsberichte zum Thema „Herkunft von Tatverdächtigen“. Punktuell untersucht wurden die Jahre 2014, 2017 und 2019. 2014 enthielten nur knapp 5 Prozent der untersuchten Beiträge Informationen zur Herkunft des Täters, 2017 waren es schon 18 Prozent und 2019 31 Pro

zent. Dazu kommt, dass in jeder Stichprobe die Tatverdächtigen überproportional oft als „ausländisch“ markiert wurden, während laut Kriminalstatistik zwei Drittel der Tatverdächtigen die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Was will uns also der Antrag sagen oder wozu will er uns auffordern? Eine Entwicklung in Gang zu setzen, die es schon längst gibt? – Ich weiß es nicht.

Lassen Sie mich daher kurz zwei Punkte nennen, warum meine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen wird.

Erstens handelt es sich bei der Öffentlichkeits- und Medienarbeit der Landespolizei nicht um eine Zuständigkeit der Landesregierung, sondern um einen Erlass des Innenministers. Als Anlage 1 ist diesem Medienerlass der IMK-Beschluss vom 26. November 1993 zur Zusammenarbeit von Medien und Polizei angefügt. 1993, das spricht natürlich für die Sinnhaftigkeit einer künftig überarbeiteten und einheitlichen Regelung in den Bundesländern. Erste Schritte sollen auf der IMK dazu gegangen worden sein. Eine Einigung gab es bislang noch nicht, der Innenminister hat dazu ausgeführt.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ein überarbeiteter Medienerlass wird keine grenzen- und schrankenlose Öffentlichkeitsarbeit der Polizeibehörden ermöglichen, wie es der Antrag suggeriert. Bei besonders schweren Straftaten oder schweren Unglücksfällen obliegt die Öffentlichkeitsarbeit nicht der Polizei, sondern grundsätzlich der Staatsanwaltschaft. Auch Mitteilungen aus Straf- oder Ermittlungsverfahren bedürfen unabhängig der Herkunft oder Nationalität von Tatverdächtigen der Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Der Antrag greift also auch an dieser Stelle zu kurz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, den zweiten Ablehnungsgrund liefern die Antragsteller aber selbst: Die AfD möchte die Debatte versachlichen, sie will falschen Verdächtigungen und Verschwörungstheorien entgegentreten.

Sehr geehrter Herr Kramer, das kann ich Ihnen und Ihrer Fraktion nun wirklich nicht abkaufen, denn...

(Nikolaus Kramer, AfD: Das ist dann aber Ihr Problem, Herr Abgeordneter!)

Nee, das ist Ihr Problem, nämlich das Problem Ihrer Argumentation, denn wer von „Messereinwanderung“ fabuliert, der hat kein Informationsbedürfnis, sondern ein vorgefestigtes Vorurteil.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Wer die Kriminalitätsstatistik als Instrument der Asyl- und Migrationspolitik missbrauchen will, für den sind falsche Verdächtigungen doch geradezu ein Lebenselixier.

Ich wünsche mir eine differenzierte und unaufgeregte Kriminalitätsberichterstattung. Das kann auch die Nennung der Nationalität der Tatverdächtigen umfassen, dann aber selbstverständlich auch die Nationalität deutscher Straftäter, denn die machen in MecklenburgVorpommern unter den Mehrfachtätern die mit Abstand größte Gruppe aus. Meine Fraktion lehnt Ihren Antrag ab.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Gestern haben Sie sich noch als AfD darüber beschwert, dass wir Ihre Anträge alle ablehnen, heute...

(Sebastian Ehlers, CDU: Heute auch noch!)

Ja, sicher.

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Worauf wollen Sie jetzt hinaus?)

Und heute,

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich kriege schon Angst hier.)

und heute legen Sie wieder einen Antrag vor mit widersprüchlichen Aussagen

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

und geben eigentlich mehr Fragen auf, als hier beantwortet werden oder werden können.

Der Innenminister hat außerdem ja in einer Kleinen Anfrage Ihr Problem schon beantwortet, und daraus hätten Sie eigentlich auch schlussfolgern können, dass Sie Ihren Antrag hier gar nicht einbringen müssen, denn der Minister war ja von vornherein doch davon überzeugt, dass dieser Erlass bundeseinheitlich neu gefasst werden könnte, auch sicherlich im Interesse der Transparenz oder ausschließlich.

Und Sie sagen in Ihrem Antrag natürlich folgende widersprüchliche Auffassung: Sie sagen an einer Stelle: eine „möglichst transparente Benennung von zugewanderten und deutschen Tätern“, also da betonen Sie die möglichst transparente Benennung, die „möglichst“, was ja auch schon ein schwammiger Begriff ist, und an anderer Stelle sagen Sie, die Öffentlichkeit muss „die Identität von Verdächtigen umfassend nachvollziehen können“. Ja, was soll nun sein, „möglichst“ oder „umfassend“?

Und dann erwähnen Sie in Ihrem Antrag die Journalisten, die auf jeden Fall verantwortlich abzuwägen haben. Was hat das in einem polizeilichen Erlass zu tun?

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Und Journalisten zu belehren, wie sie ihre Arbeit machen, ist schon sowieso ungehörig. Und außerdem, das wurde hier auch gesagt, die Staatsanwaltschaft ist oftmals Herr des Verfahrens oder ausschließlich, und damit fehlt der Polizei oftmals auch die Informationshoheit.

Und wenn Sie mal in die PKS schauen, dann können Sie unschwer erkennen, dass es bei 108.000 und noch ein paar Straftaten schon schwierig ist, wo, wie Sie sagen, umfassend zu berichten wäre. Wenn Sie sagen, bei

108.000 muss man vielleicht auch nicht über alle berichten, na, über welche wollen Sie denn berichtet haben, so, wie Sie das meinen? Also bei den Hoheitsdelikten, bei 15.000, wie viel Tausend wollen Sie davon in der Berichterstattung haben? Bei 90 Prozent Aufklärung kann man sehr viel über die Herkunft der Täter sagen. Oder bei 16.000 nur bei Diebstählen bei erweiterten oder erschwerenden Umständen.

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

Also Sie müssen schon sagen, was Sie im Medienerlass etwas konkreter gestaltet sehen wollen.

Oder welche Tatverdächtigen meinen Sie denn jetzt insbesondere in der Berichterstattung? Die 27 Prozent der Tatverdächtigen, die heranwachsen, oder die Jugendlichen mit 14 Prozent oder die Erwachsenen mit 9 Prozent? Wo wollen Sie den Schwerpunkt setzen? Nichts sagen Sie, aber auch gar nichts!

Und dann kommen Sie auf Ihre nicht deutschen Tatverdächtigen, das ist natürlich absolut Ihr Lieblingsfeind. Und dann frage ich Sie: Was wollen Sie denn berichten? Bei sexuellen Selbstbestimmungsstraftaten, bei tausend Straftaten 126 Tatverdächtige – sollen die alle benannt werden mit Namen und Adresse?

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Also es gibt mehr Fragen als Antworten. Sie haben in Ihrem Erlass nur schwammige Formulierungen, kein bisschen,

(Jörg Kröger, AfD: Ihre Rede ist schwammig.)

kein bisschen unterstützen...

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Nein, ich rede gar nicht rum. Ich komme jetzt, ich komme jetzt zu den Schlussfolgerungen, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen, und das ist natürlich auch absolut eindeutig. Wie immer sind Ihre Vorschläge ausschließlich gegen Ausländer und Menschen mit Migrationshintergrund gerichtet.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Unsinn!)

Also die Forderung, die Nationalität und Herkunft von verdächtigen Straftätern zu nennen, soweit sie dann auch genutzt werden können für Diskriminierungen, dann sehen Sie Ihren Hauptfeind