Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

In dieser Hinsicht haben wir zu verschiedenen Anlässen, letztmalig in der Haushaltsberatung im vergangenen Jahr, Anträge unterbreitet, haben Vorschläge gemacht, das Landesblindengeld zu erhöhen, weiterhin zu dynamisieren, und wir haben uns auch dafür ausgesprochen, ein Entgelt, ein Geld für Gehörlose auszureichen, aber das mit der Prüfung verbunden, weil selbstverständlich, wenn es um Mehrbedarfe geht, diese auch ausgemacht werden müssen, sodass entsprechend das Geld auch in der Höhe fließen kann, wie es notwendig ist, um eben diese Teilhabe zu gewährleisten.

Verwundert war ich und bin ich über die Rede von Herrn Professor Dr. Weber, weil Sie sagten, Sie hätten in der Haushaltsberatung, wenn ich das richtig mitbekommen habe, entsprechende Anträge gestellt. Die habe ich nicht gefunden. Sie haben Anträge gestellt, zumindest im Sozialausschuss, die Frauenförderung

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Abzuschaffen. – Peter Ritter, DIE LINKE: Zu streichen.)

zu streichen. Danke für das Spenden des Wortes.

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Mensch, Torsten! – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Andreas Butzki, SPD)

Jaja, weil, ich habe allein schon Schwierigkeiten damit... Das geht ja nicht zueinander:

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja. – Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig!)

Eine Fraktion, die permanent sich gegen eine inklusive Gesellschaft, gegen Inklusion ausspricht,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Die es in ihrem Wahlprogramm hat! – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

sich hier zum Fürsprecher von Gehörlosen zu machen –

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

entweder wissen Sie nicht, was Sie tun, oder Sie heucheln.

(Zuruf von Julian Barlen, SPD)

Das ist das Problem, das ich an der Stelle habe.

(Julian Barlen, SPD: Alles klar, alles klar.)

Nirgendwo ist das sonst erkennbar. Heute sagen Sie, 100 Euro für Gehörlose.

(Zuruf von Jörg Kröger, AfD)

Sie untersetzen das nicht weiter fachlich, sondern so als eine Auszahlung, weil andere Länder das auch machen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Nee.)

Andere Länder haben da entsprechende Regelungen und die sind dann auch begründet.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Gilt das nur für deutsche Gehörlose? – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)

Das ist die Frage, die wir vielleicht nachher noch beantwortet bekommen.

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

Aber an dieser Stelle ist es so, wir haben im Sozialausschuss keinen Antrag diesbezüglich gesehen, in den Haushaltsberatungen kann ich mich auch nicht entsinnen daran, und hier heute sich hinzustellen als Fürsprecher, das ist auf keinen Fall glaubwürdig.

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

DIE LINKE hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt, hat hier die besonderen Bedarfe identifiziert und hat gesagt, wie sie sich das vorstellen kann. Darüber hinaus haben wir natürlich dann auch weitergedacht – das ist hier abgelehnt worden –, was ist eigentlich angemessen, was ist zeitgemäß und was ist richtig. Wir wollen, dass allen Menschen mit Behinderungen die Mehrbelastungen, die erkennbar sind, ob das bei Blinden ist oder bei Gehörlosen, dass diese Mehrbelastungen ausgeglichen werden, und sprechen uns für ein Landesteilhabegeld aus.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Wir können uns vorstellen, dass dieses Landesteilhabegeld ergänzend und in Anrechnung zu den Leistungen des Bundesteilhabegesetzes – Frau Ministerin hat zu mehreren Gelegenheiten darüber auch gesprochen – in Anrechnung kommt. Wir können uns vorstellen, dass

dieses Landesteilhabegeld dann für alle geltend in vier Stufen entsprechend dem Behinderungsgrad ausgereicht wird, in einem Umfang von 400, 600, 800 bis 1.000 Euro. Wir stützen uns diesbezüglich auch auf Erkenntnisse und Empfehlungen von Betroffenenverbänden. Das ist unsere Überlegung. Wir werden das auch weiterhin hier im Landtag thematisieren, weil auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft gibt es diesbezüglich Handlungsbedarf, das ist keine Frage.

Ihr Antrag, den Sie hier vorschlagen, ist aber zumindest..., wir wedeln den nicht vom Tisch, wir sagen, wir müssen darüber reden,

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

und werden diesbezüglich vorschlagen, im Sozialausschuss und im Finanzausschuss diesen Antrag zu behandeln, auch gegebenenfalls Expertinnen und Experten einzuladen und Betroffene einzuladen, dass wir darüber reden, was möglich und was notwendig ist, und dann nach einer fachlichen Debatte hier im Plenum einen entsprechenden Vorschlag gemeinschaftlich behandeln können. So, wie Sie ihn vorschlagen, ganz pauschal, ohne weitere Untersetzung, ist das aus unserer Sicht nicht zielführend. Insofern, unser Vorschlag, damit umzugehen, ist ein solcher. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lebenssituation hörgeschädigter Menschen geht uns alle etwas an. Der vorliegende Antrag ist daher eine willkommene Gelegenheit, dieses Thema zu debattieren. Und es mag simpel für Sie klingen, aber so ist es.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Teilhabe in unserer Gesellschaft ist, dass Menschen in der Lage sind, mit ihrer Umwelt zu kommunizieren. In Deutschland sind über 80.000 Menschen von einer Hörbehinderung betroffen, wodurch ihnen eben jene Kommunikation nur unter erschwerten Rahmenbedingungen gelingt. Ohne einen medizinischen Exkurs vornehmen zu wollen, sei darauf hingewiesen, dass die Spanne zwischen den verschiedenen Arten von Hörschädigungen sehr groß ist, ebenso die heute technisch-medizinischen Möglichkeiten, um auf sie adäquat zu reagieren. Überwiegend wird zwischen der Fähigkeit, nur bestimmte Lautstärken zu hören, und der Fähigkeit, nur bestimmte Tonhöhen zu hören, unterschieden. Die Grade der Hörschädigungen reichen also von einer leichten Hörschädigung bis hin zu einer völligen Gehörlosigkeit, mit welcher eine Kommunikation mittels Lautsprache nicht mehr möglich ist.

Die technischen und digitalen Hilfestellungen sind im Alltag, in der Arbeitswelt und bei Hörgeschädigten in der Schule nicht mehr wegzudenken. Die Diskussion darf

aber nicht darauf reduziert werden, weil zu einer tatsächlichen Barrierefreiheit deutlich mehr gehört.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten de Jesus Fernandes?

Ich würde das ans Ende der Rede setzen wollen.

Für mich fehlt hierzu etwa, die Deutsche Gebärdensprache weiter aufzuwerten. Diesen Prozess hat die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag seit 2016 angeschoben und an diesem sollten wir uns landesseitig beteiligen. Seit 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt, ein Meilenstein für Betroffene. In einigen Ländern wurde die Deutsche Gebärdensprache als Wahlfach im Unterricht eingeführt und ich wäre sehr dafür, im Rahmen von Inklusion beziehungsweise Teilhabe Voraussetzungen auch bei uns im Land zu prüfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an meinen Ausführungen können Sie unschwer erkennen, dass mir daran gelegen ist, die strukturellen Bedingungen zu verbessern, um hörgeschädigte Menschen gesellschaftlich zu integrieren und echte Teilhabe an der hörenden Welt zu ermöglichen. Mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz haben wir ein gesetzliches Instrument, Benachteiligungen auszugleichen sowie die Teilhabe und die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Nun aber noch speziell zu Ihrem Antrag: Wenn Sie die Haushaltsberatungen intensiv verfolgt haben, wird Ihnen von der AfD-Fraktion der Entschließungsantrag der LINKEN nicht entgangen sein. Auch hier wurde ein Nachteilsausgleich für gehörlose, taube und an Taubheit grenzende Personen gefordert. In dem heutigen Antrag verweisen Sie auf Regelungen in anderen Bundesländern, die teilweise ein monatliches freiwilliges Landesgeld gewähren, was zwischen 41 Euro und 150 Euro variiert, das allerdings auf das Pflegegeld angerechnet wird. Bei Ihnen soll es einkommensunabhängig und vermögensunabhängig sein.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!)

Wie bereits ausgeführt, stimme ich Ihnen grundsätzlich zu, dass es immer darum gehen muss, Gehörlose und Schwerhörige gezielt zu unterstützen, um Hürden in der hörenden Welt zu beseitigen. Alleinig werden wir dies mit einer monatlichen pauschalen Geldleistung nicht bewerkstelligen.

Und, sehr geehrte AfD-Fraktion, Ihnen wird nicht entgangen sein, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 bereits im Dezember beschlossen worden ist und sich dadurch für Ihren heute vorgelegten Antrag die Realisierungschancen eben nicht erhöhen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ich hab da mal eine Frage. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Hörbehinderte Menschen verfügen bereits in unserem Bundesland über vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, auf die sie zurückgreifen können.

(Die Abgeordnete Simone Oldenburg bittet um das Wort für eine Anfrage. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)