Protokoll der Sitzung vom 29.06.2022

Die Sicherung der Tiere selber ist auch nicht einfach. Frau Shepley hat es erwähnt. Sie können aus dem Bestand getragen werden. Dazu hat der Minister schon gesprochen. Es müssen aber Altgrasbestände an den Rändern vorhanden sein, um die Tiere darin abzulegen, damit sie nicht reflexartig wieder in die Fläche zurückkehren und zurücklaufen können. Und sie können durch den Korb gesichert werden. Das ist eine relativ sichere Methode, damit der Fahrer des Mähwerkes auch dieses umfahren kann.

Was ist die Quintessenz all dessen? Die geforderte Gesetzesänderung ist in keiner Weise zielführend und deshalb abzulehnen, weil sie ist für Flugtiere geeignet, aber nicht für diese Tiere, von denen wir hier sprechen. Die Zusammenarbeit von Jagdverbänden und Landwirten ist weiter zu unterstützen und die Investition in die Technik ebenfalls. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Den Redebeiträgen ist ja zu entnehmen, dass hier allgemein das Problem durchaus bekannt ist und auch die Ansprache des Problems akzeptiert wird. Die Maßnahmen haben Sie ja gerade alle wiederholt, und wir sind uns, glaube ich, auch alle einig, dass es am Ende nicht die eine Maßnahme gibt, die zu einem möglichst großen Erfolg führt, sondern dass es am Ende die Vielzahl von verfügbaren Möglichkeiten ist.

Und wie Herr Diener, der hier als Einziger tatsächlich wirklich mal ein bisschen auf die landwirtschaftliche Praxis eingegangen ist, anstatt irgendwelche Zitate aus dem Internet vorzulesen, schon festgestellt hat, ist es so, dass die meisten Landwirte natürlich aus einem eigenen Antrieb, aus einem eigenen Berufsethos heraus bei der Mahd anständig vorgehen. Und somit wäre der hier angedachte Regelungsansatz ja gar keine Erschwernis für die Praxis, sondern er würde lediglich noch mal sensibilisieren und vielleicht die paar wenigen schwarzen Schafe rausfiltern, um ihnen dann letztlich auch gesetzlich vorzuschreiben, wie sie es zu erledigen haben.

Es gibt konservative Schätzungen, die sprechen von circa 50.000 getöteten Wildtieren durch die Mahd jedes Jahr. Jetzt bringen wir hier als AfD einen Vorschlag ein in den Landtag, der zumindest in Mecklenburg-Vorpommern hier

die Anzahl reduzieren könnte. Wir sagen ja gar nicht, dass es ein Allheilmittel ist, aber wir wollen zumindest die Diskussion anstoßen und auch einen Lösungsansatz darbieten. Und da kommt Herr Minister Backhaus, anstatt als Minister diese Verantwortung auch wahrzunehmen und zu sagen, ja, lasst uns darüber mal im Ausschuss reden, wir können ja mal gucken, wie wir gemeinsam das Problem lösen können, und wirft uns hier vor, wir wollen hier nur populistische Anträge reinbringen und hätten gar kein Interesse an Lösungsansätzen. Das ist ziemlich dürftig, Herr Minister!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und selbst, wenn Sie jetzt hier sagen, dass Sie jedes Jahr unzählige Rehkitze und Feldhasen retten, auch Sie werden nicht alle retten, und es stünde Ihnen gut zu Gesicht, wenn Sie zumindest die Bereitschaft hätten, über solche Ideen mal im Ausschuss zu sprechen. Aber selbst dafür reicht es ja offenbar nicht, denn ich glaube, auf Ihren Fraktionssitzungen, wenn Sie unsere Anträge besprechen, geht es nur darum, Mensch, wie können wir denn den Antrag der AfD hier ablehnen. Inhaltlich ist er vielleicht gar nicht so verkehrt, aber wir …

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich weiß nicht, Sie waren vielleicht auch gar nicht dabei in der letzten Legislatur. Es hat keinen einzigen Antrag der AfD gegeben in fünf Jahren, der Ihre Zustimmung bekommen hat, keinen einzigen, ja, genau.

(Thomas Krüger, SPD: So ein Schwachsinn!)

Ja, Herr Krüger, das ist in Ordnung. Wir kennen,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

wir kennen ja, wir kennen ja Ihren Ansatz,

(Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Julian Barlen, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)

wir kennen Ihren äußerst demokratischen Ansatz ja, den kennen wir ja, ist ja in Ordnung.

(Marcel Falk, SPD: So ein Schwachsinn! – Thomas Krüger, SPD: Wir arbeiten mit Radikalen nicht zusammen.)

Danke, Herr Krüger, noch mal für die Erklärung!

Und damit ist auch alles gesagt, weil dann können wir uns letztlich auch jede inhaltliche Debatte in diesem Haus sparen, wenn Sie so Demokratie verstehen, Herr Krüger!

(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Jawoll!)

Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/764 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abweichend von der beschlossenen Tagesordnung schlage ich Ihnen vor, den Tagesordnungspunkt 24 „Eidesleistung eines Mitglieds und von stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts“ vorzuziehen, und zwar nach dem Zusatztagesordnungspunkt 1. Ich denke mal, das wäre ein Zeichen der Wertschätzung für die bereits anwesenden zu Vereidigenden. Sehe und höre ich dazu Widerspruch? – Das scheint nicht der Fall zu sein, dann ist das so beschlossen.

Von daher werden wir entsprechend verfahren und wie angekündigt rufe ich jetzt vereinbarungsgemäß auf den Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 8/1097.

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungs- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/1097 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Änderung des Gesetzentwurfes verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele. Mit den neuen Regelungen reagieren wir auf die Kostensteigerungen, die höher sind, als der Gesetzgeber es damals prognostiziert hat.

Im Jahr 2020 betrug der zu zahlende Abschlag 3.473 Euro je Vollzeitplatz im Hort. Dieser Betrag wurde auf der Basis des prozentualen Anteils des Landes an den Kosten der Kindertagesförderung im Jahr 2018 ermittelt und für die Jahre 2019 und 2020 jeweils um 2,3 Prozent gesteigert. In den Folgejahren sind die tatsächlichen Kosten der Kindertagesförderung jedoch wesentlich höher als erwartet angestiegen, nicht zuletzt durch gestiegene Personalkosten.

Die vorgeschlagene Änderung unterstützt hier die kommunale Familie, und das ist gut so. Zum einen werden wir durch die neuen Regelungen sicherstellen, dass die Höhe der Abschlagszahlungen des Landes weitgehend dem tatsächlichen Anteil des Landes an den Kosten der Kindertagesförderung entsprechen. Die Abschlagszahlungen werden sich im Vergleich zu der bestehenden Rechtslage deutlich erhöhen, und das trägt zu mehr Liquidität und Planungssicherheit bei den Landkreisen

und kreisfreien Städten bei. Zudem vermeiden wir hohe Nachzahlungen des Landes für das Vorjahr. Und so führt diese Regelung auch zu einer höheren Planungssicherheit beim Landeshaushalt.

Meine Damen und Herren, zum anderen schaffen wir eine Verordnungsermächtigung, die das Bildungsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Verfahren für die Ermittlung der Steigerung des Prozentsatzes durchzuführen. Der aktuelle Prozentsatz beträgt laut Gesetz 2,3 Prozent.

Darüber hinaus ermächtigen wir das Bildungsministerium, den sich ergebenden jährlichen Prozentsatz durch Erlass festzusetzen. Damit können wir besser auf tatsächliche Ausgabensteigerungen reagieren. Auch das kommt den Kommunen zugute.

(Torsten Renz, CDU: Inwiefern?)

Die neuen Regelungen werden von den kommunalen Verbänden im Übrigen ausdrücklich begrüßt. Ich hoffe, dass unter uns Konsens besteht, eine wirklich gute und nachvollziehbare Regelung im Sinne der kommunalen Ebene hier heute auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende!

Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Herr Schult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute geht es um einen Gesetzentwurf, wie wir die Landkreise bei der Finanzierung der beitragsfreien Kita entlasten können.

Ich führte gestern schon aus, dass man sich seitens des Landes damals wohl eher um die Vermarktung der beitragsfreien Kita gekümmert hat – Stichwort „Großplakate im ganzen Land“ – als um die auskömmliche und seriöse Finanzierung des SPD-Wahlkampfschlagers.

Nun soll die Finanzierung in einem Parforceritt neu geregelt werden. Die Art und Weise, wie wir dieses Thema angehen, lässt mich allerdings mit dem Kopf schütteln. Das Thema ist lange bekannt. In einer Anhörung im Bildungsausschuss regte die kommunale Ebene an, dass das Land seinen festgesetzten Finanzierungsanteil in Höhe von 54,5 Prozent an den Kosten der Kindertagesförderung doch bitte auf 56 Prozent erhöhen möge, da es dort in den vergangenen Jahren zu einem stetigen Aufwuchs der Kosten gekommen ist.

Doch bis zum Vorabend dieser Plenarsitzung hörte man von der Linkskoalition nichts. Im Gegenteil, in einer Bildungsausschusssitzung vom 02.06. wurde ein diesbezüglicher CDU-Antrag, dass sich die Landesregierung

doch mit der Thematik befassen möge, mit rot-roter Mehrheit noch abgelehnt.