Na also grundsätzlich hier den genauen Prozentsatz, den kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Allerdings ist es so, dass wir auch gerade, wenn wir sagen, wir wollen die Leute hier irgendwie in Arbeit bringen, müssen wir auch die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Und da gehört natürlich eine erhebliche Integrationsleistung mit dazu, die wir hier natürlich auch in den Anstrengungen mit drin haben müssen. So, und dann müssen wir auf jeden Fall zusehen, dass wir es schaffen, die Leute, die auch hier sind, einen Status haben, raus aus unserem normalen, ja, Transferleistungssystem zu kriegen und dass sie hier in Arbeit sind, ihre Steuern zahlen und dann auch irgendwie entsprechend vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft sind. Das ist unser Ziel.
So, und damit sind wir eigentlich schon am Ende. Und da unterscheidet sich fundamental die Auffassung einer
liberalen Einwanderungspolitik von der der AfD. Und deswegen werden wir den Antrag auch guten Gewissens ablehnen können. – Danke sehr!
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, gestatten Sie mir, die Bürgerinnen und Bürger aus Wolgast, Anklam und Greifswald auf der Tribüne zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Können wir jetzt vielleicht mal die Unterredungen zwischen den Fraktionen einstellen und der Rednerin zuhören?! Vielen Dank!
Frau Shepley, erst mal vielen Dank für den Faktencheck! Ich glaube, der hat so einiges, was diesen unsäglichen Antrag angeht, ins rechte Licht gerückt sozusagen.
Wir haben heute sehr viel über Meinungsfreiheit gesprochen. Meine Meinung ist, dieser Antrag ist wieder einmal Hass und Hetze, denn alle Jahre wieder, das ist ja nicht das erste Mal, sondern wir haben jährlich anlassbezogen einen Antrag, der sich gegen unsere syrischen
Mitbewohnerinnen und Mitbewohner unseres schönen Bundeslandes richtet. Deswegen braucht man nur darauf zu warten.
Mitbürgerinnen und Mitbürger, oder vielmehr Einwohnerinnen und Einwohner sind es, unsere syrischen Einwohnerinnen und Einwohner hier ausmachen. Und wenn man mal schaut, wie das bei den nichteuropäischen ist, das ist die allergrößte Gruppe, und die nächste Gruppe, die nächstgrößere Gruppe, die ist nicht mal ein Drittel oder, ja, ein Drittel von dieser Gruppe, und da relativen sich Zahlen natürlich.
Und, Herr Tadsen, Sie haben hier ja wirklich alles gegeneinandergestellt und alles in einen Topf geworfen: illegale Einreisen,
legale Einreisen, Bewährungsstrafe, schwere Straftaten und so weiter und so fort. Sie haben da Bezüge hergestellt, die eigentlich gar keine haben. Sie haben von der Überlastungsanzeige der Länder gesprochen oder auch der Kreise gesprochen, was die Aufnahmekapazitäten angeht, haben das so aussehen lassen, als würde das durch illegale Einreisen erfolgen.
Fakt ist natürlich, das hat der Innenminister ja dargestellt, wie es sich zurzeit in diesen Aufnahmeeinrichtungen darstellt, vor allen Dingen auch durch die Einreise von ukrainischen Flüchtlingen. Und die sind meiner Meinung nach nicht illegal eingereist, sondern durch europäische Bestimmungen ganz legal hier unter unseren Schutzschirm gekommen. Und dadurch ist ein Engpass entstanden, keine Frage, aber das kann man nicht alles in einen Topf werfen und dann letztendlich auf illegale Einreisen abzielen. Da komme ich aber nachher noch mal drauf zurück.
Ich möchte mich mal kurz tatsächlich auf Ihre Forderungen in Ihrem Antrag beziehen. Erst mal zu Punkt 1 Ihrer Forderungen. Ja, es ist tatsächlich so, der generelle Abschiebestopp für Syrien war beschlossen worden, mehrmals verlängert und ist ausgelaufen. Aber es ist nicht so, obwohl ich das hier nicht rausgehört habe, dass es hier überhaupt gar keine Abschiebungen nach Syrien geben würde. Ich habe gerade zufällig einen Bericht des Flüchtlingsrats aus Baden-Württemberg gesehen, die gerade beklagten, dass bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres 61 Abschiebungen nach Syrien erfolgt seien.
Also es ist nicht so, dass es nicht möglich ist. Ob man das natürlich aus humanitären Gründen so möchte, das ist eine ganz andere Frage, die sich uns in erster Linie auch stellt. Das fängt ja schon damit an, dass wir uns alle einmal auch hinter der Aussage versammelt haben, dass wir möglichst in solche gefährlichen Länder nicht abschieben wollen, aber bei schweren Straftaten und Gefährdern durchaus verstehen können, dass das möglich sein müsste. Aber diese Definition „Gefährder“, „schwerer Straftäter“, die scheint doch von manchen sehr beliebig gedeutet zu werden. Und da komme ich noch auf die Aussage von Herrn Tadsen zurück, der sich ja auch – na, nicht darüber – empörte, sondern die Empörung der Menschen darüber, dass ein Vergewaltiger mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist, wie er es hier anführte, was natürlich verständlich ist aus Sicht der Betroffenen.
Also jeder, der Opfer einer Gewalttat wurde, ist dann natürlich sehr davon betroffen, oftmals traumatisiert, und ich glaube, ich glaube zum Beispiel auch, dass die Mutter der 8-Jährigen, die durch einen Nachbarn in einem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern sexuell missbraucht wurde – übrigens ein deutscher Täter, der Kinder anlockt, indem er denen verspricht, dass sie bei ihm umsonst reiten dürfen –, die würde diesen Mann, der auch nur eine Bewährungsstrafe bekommen hat, auch gern in Syrien wissen.
Also, aber wir sind nun mal in einem Rechtsstaat und für ein deutsches Gericht haben die Maßstäbe für alle Menschen gleichermaßen zu gelten, und deswegen wundert es mich nicht wirklich, auch wenn ich die Betroffenheit der Menschen verstehen kann und die Wut der Menschen verstehen kann, dass jemand, der einem Kind so etwas antut, dass der so glimpflich aus Sicht der Angehörigen davonkommt. Aber wie gesagt, die Gesetze sind für alle Menschen gleich und das müssen sie auch sein.
das hört sich jetzt vielleicht merkwürdig an, aber wenn ein deutsches Gericht jemanden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, wäre für mich die Konsequenz jetzt nicht, dass diese Person als schwerster Straftäter oder Gefährder sofort abgeschoben werden müsste,
so bedauerlich man das aus Sicht von betroffenen Menschen vielleicht empfinden kann, denn wir haben – und das hat Frau Pulz vorhin ja auch schon hauptsächlich sehr bildlich hier dargestellt –, es gibt auch für Abschiebung von Straftätern rechtliche Grenzen. Und nicht umsonst wurde hier angeführt, dass die Situation in Syrien ja leider nicht so ist, wie wir sie uns nach diesen langen Bürgerkriegszeiten oder auch in Zeiten der Stellvertreterkriege, die dort ausgefochten werden, wünschen würden. Es vergeht kein einziger Monat, in dem nicht schwerste Gefechte oder Angriffe von dort gemeldet werden. Und Syrien steuert tatsächlich ja auf eine unkontrollierbare Hungersnot zu.
Am 10. Juli 2022 ist eine Regelung ausgelaufen, deren Fehlen es den Vereinten Nationen zum Beispiel gar nicht mehr ermöglicht, humanitäre Hilfsgüter, wie Lebensmittel, Medizin, Trinkwasser oder Ähnliches, in das Land zu bringen, in die Gebiete, die Baschar al-Assad nicht kontrolliert.
Also ich kann wirklich jeden verstehen, der kriminelle Straftäter möglichst sofort abschieben möchte, aber man muss, man darf trotzdem seine humanitären Werte nicht vergessen. Und wenn wir andere Länder anklagen dafür, dass dort die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, dann kann man es, glaube ich, aus humanitärer Sicht nicht verantworten, Menschen dorthin abzuschieben.
Und gerade, was Syrien angeht, da erreichen uns doch ständig Berichte, dass Menschen, die in die Nachbarländer geflohen waren, wenn die zurückkehren, teilweise direkt gedrängt von den Nachbarländern, die auch endlich wieder ein bisschen mehr Platz für sich selber haben wollen, dass die in Syrien dann böse Dinge, dass denen böse Dinge zustoßen.
die werden auf jeden Fall nicht nach menschenrechtlichen Gesichtspunkten behandelt, sondern sie werden willkürlich verhaftet, misshandelt und Schlimmeres.
Und nach dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist allein das ein Grund, keine Person dorthin abzuschieben. Das wäre rechtswidrig.
Und es steht einem deutschen Gericht nicht nur gut zu Gesicht, sondern es ist unabdingbar und wir verlangen es, dass jeder Einzelfall ganz genau geprüft wird.